Protocol of the Session on November 12, 2020

(Vereinzelt Beifall – Abg. Dr. Christina Baum AfD: Genau!)

Der Mord an Samuel Paty, dem Pariser Lehrer, der anhand ei ner Zeichnung, einer Skizze das Prinzip der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit zu erklären versucht hat, hat dies ja wohl mehr als deutlich gezeigt.

Wenn der Gesichtsschleier im öffentlichen Raum verboten wird, dann senden wir damit ein klares Signal – ein klares Si gnal für unsere Werte, die wir in vielen Jahren erarbeitet ha ben.

(Beifall)

Wir setzen auch ein klares Signal für Toleranz und Weltoffen heit – alles das, was wir, was Sie so gern im Mund führen.

Aber wenn es um die Verteidigung dieser Werte geht, kann man manchmal nicht umhinkommen, eine gewisse Schwäche der Regierungsparteien zu erkennen.

(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Sehr gut!)

Ich frage an dieser Stelle einmal etwas Grundsätzliches: Wo zu braucht man überhaupt einen Gesichtsschleier? Es gibt Staaten im Nahen Osten oder in Nordafrika, in denen Frauen, die nicht „anständig“ gekleidet sind, Opfer von sexuellen Übergriffen werden. Bei uns ist das nicht der Fall; zuständig wären dafür auch die Polizei und die Gerichtsbarkeit – und diese funktioniert, wie wir hier ja schon mehrfach gehört ha ben.

Wenn es in Deutschland Frauen gibt, die meinen, sie brauch ten einen Schleier dieser Art, dann können wir diesen Frauen eine Empfehlung geben, nämlich die, unser schönes Land zu verlassen.

(Beifall – Abg. Dr. Christina Baum AfD: Bravo!)

Besonders auffallend bei dieser Diskussion sind – das mag verwunderlich klingen; man wundert sich aber nicht wirklich – deutsche Konvertitinnen. Hier ist eine klare Ansage an die se Damen erforderlich. Die Studentin, die diese Debatte im Frühjahr 2019 losgetreten hatte, Katharina K. aus Kiel – so wird sie in den Medien genannt –, war eine evangelikale Christin, bevor sie zum Islam konvertierte. Über ihre Gründe will ich nicht spekulieren, aber sie fabuliert, es gehöre zu ih rer Selbstbestimmung als Frau, sich so zu kleiden, wie sie es

für richtig hält. Sie verkennt dabei aber, dass die Mimik – das Gesicht – für die Kommunikation sehr wohl erforderlich ist.

(Beifall – Abg. Dr. Christina Baum AfD: Das gilt auch für Coronamasken!)

Es ist ein deutlicher Affront gegenüber den Frauen, die nicht die Wahl haben, gegenüber den Frauen, die unter den Schlei er gezwungen werden. Die richtige Aussage an dieser Stelle ist auch: entweder Schleier oder Uni. Das Gleiche gilt für Leh rerinnen an Schulen.

(Beifall)

Der Gesetzgeber ist, wie wir heute Vormittag erfahren haben, auch sonst ja nicht so zartfühlend, etwa, wenn es um die Not wendigkeit von strikten Maßnahmen bei den eigenen Lands leuten geht.

(Beifall – Abg. Dr. Christina Baum AfD: Das ist gut!)

Ein kulturhistorischer Blick sei mir an dieser Stelle geneh migt: Der Schleier war und ist ein Statussymbol. Eine Frau der Oberschicht trug ihn in den arabischen Ländern immer, wenn sie das Haus verließ. Eine Bäuerin, eine arme Frau, trug ihn dagegen nicht. Der Schleier ist auch ein Symbol einer – vermeintlichen – moralischen Überlegenheit gegenüber den Personen, den Frauen, die keinen Schleier tragen – früher wa ren das die Sklavinnen, ganz schlicht und ergreifend.

Manche Feministinnen mögen die Verschleierung als Maß nahme betrachten, um der Reduzierung, der Erniedrigung der Frau in der westlichen Gesellschaft als Sexobjekt entgegen zuwirken. Dabei unterstützen sie aber bei der Freiwilligkeit des Schleiers die eigene Unterordnung. Sie akzeptieren und unterstützen die religiöse Vorstellung von der „sündigen Frau“, die für die Versuchung des Mannes verantwortlich ist – ein durchaus interessantes Konstrukt.

Im Iran sind schon Frauen festgenommen worden, weil sie den Schleier abnahmen. Es gibt auch Widerstand dagegen. Hier wäre es gerade vonseiten der feministischen Organisati onen in Deutschland notwendig, mit der iranischen Organisa tion „My Stealthy Freedom“ Solidarität zu zeigen. Das wäre wirklich erforderlich.

(Beifall)

Herr Abg. Dr. Balzer, bit te kommen Sie zum Schluss.

Das mache ich jetzt auch. – Für uns gibt es in dieser Diskussion nur eine einzige klare Losung, nämlich ein grundsätzliches Verbot des Gesichtsschleiers im öffentlichen Raum und natürlich ein Verbot des Kopftuchs für Repräsentanten unseres Staates; das sind neben Richterinnen und Lehrerinnen natürlich auch Staatsanwältinnen und Poli zistinnen.

Danke sehr.

(Beifall)

Für die FDP/DVP-Fraktion er teile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Kern.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die FDP/DVP-Fraktion trägt den Ge setzentwurf zu einem Vollverschleierungsverbot an Schulen mit.

Bereits im Oktober 2016 hatten wir einen Entwurf für ein – Zitat – „Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit“ mit der entsprechenden Drucksache vorgelegt. Ziel unseres Gesetzentwurfs war es, an den Schu len und in bestimmten weiteren Bereichen, in denen dies nach unserer Auffassung erforderlich ist, für Rechtssicherheit hin sichtlich des Vollverschleierungsverbots zu sorgen. Konkret sah unser Gesetzentwurf auch ein Vollverschleierungsverbot für den Hochschulbereich und im Landesbeamtengesetz vor.

Unser Gesetzentwurf forderte ausdrücklich nicht ein generel les Vollverschleierungsverbot. Die Gründungsmütter und -vä ter unserer Republik haben zu Recht die Hürden zur Beschrän kung der Freiheit der Menschen sehr hoch angesetzt. Und hier ist die grundgesetzlich verankerte Religionsfreiheit berührt. Die Vollverschleierung darf nur dann verboten werden, wenn dies jeweils notwendig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Das ist in Schule und Unterricht nach Auffassung der FDP/ DVP-Fraktion der Fall. Schule und Unterricht beruhen auf of fener Kommunikation, und offene Kommunikation ist sowohl auf Sprache als auch auf nonverbale Wege der Verständigung wie Mimik oder Blickkontakt angewiesen. Eine Vollverschlei erung des Gesichts verhindert diese Verständigung und schränkt die offene Kommunikation damit in erheblichem Maß ein.

Trotz Sympathiebekundungen für den Gesetzentwurf der FDP/ DVP konnte sich die CDU damals nicht gegenüber dem grü nen Koalitionspartner durchsetzen.

(Abg. Daniel Rottmann AfD: Das kennen wir!)

Also lehnte ihn die Regierungsmehrheit bei der Abstimmung im Landtag ab.

Dass mittlerweile das Hamburgische Oberverwaltungsgericht ein von der Schulbehörde verhängtes Vollverschleierungsver bot wegen fehlender Rechtsgrundlage aufgehoben hat, bestä tigt wieder einmal im Nachhinein die FDP/DVP-Fraktion bei der Vorlage ihres Gesetzentwurfs.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gut, dass nun offen sichtlich beide Koalitionspartner den Handlungsbedarf er kannt haben. Denn schließlich stünde das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats auf dem Spiel, wenn als wich tig und richtig erkannte Grundsätze wie die offene Kommu nikation an der Schule nicht umgesetzt würden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Ausspra che ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9092 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen in Baden-Württemberg – Druck sache 16/9192

Die Fraktionen sind übereingekommen, bei der Ersten Bera tung des Gesetzentwurfs auf die Aussprache zu verzichten. Die Regierung verzichtet ebenfalls auf eine mündliche Be gründung des Gesetzentwurfs.

Daher schlage ich vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9192 zur weiteren Beratung vorberatend an den Ausschuss für Soziales und Integration und federführend an den Ständi gen Ausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wider spruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Zweites Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur An erkennung ausländischer Berufsqualifikationen in BadenWürttemberg – Drucksache 16/9193

Auch hierzu sind die Fraktionen übereingekommen, bei der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs auf die Aussprache zu verzichten. Die Regierung verzichtet ebenfalls auf eine münd liche Begründung.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9193 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales und Integ ration zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf: