Ähnliches betrifft den Punkt Tierschutz. Seit Jahren ist das Thema in der Politik präsent. Der Worteflut folgen nur weni ge Taten. In der Anzahl durchgeführter Tierversuche ist Ba den-Württemberg Schlusslicht unter allen Bundesländern mit weit über 500 000 „verbrauchten“ Tieren jedes Jahr. Seit neun Jahren sind Sie, meine Damen und Herren der Grünen, an der Regierung, und es hat sich nichts Wesentliches verändert. Ein Beifall für ein Lippenbekenntnis der Ministerin ist hier nicht ausreichend.
Nun ist es ja nicht so, dass es keine Alternativen gibt. Diese existieren schon seit Jahren, man muss sie nur implementie ren.
Dafür müssen jedoch die alten und zum Teil obsoleten Struk turen umgebaut werden, und das kostet Geld – Geld, das die Universitäten bzw. Hochschulen nicht haben. Und man muss deregulieren, denn die meisten Tierversuche werden durch ge setzliche Vorgaben erzwungen.
Es ist unbestritten, dass wir unsere Lebensgrundlage – die Na tur und die Tiere – schützen und erhalten müssen. Diese Ver antwortung aber den Hochschulen aufzubürden ist ein Denk fehler aus der langen Reihe der Irrungen und Wirrungen der Landesregierung.
Der Schutz natürlicher Lebensgrundlagen ist neben dem Tier schutz bereits in Artikel 20 a des Grundgesetzes und auch in den Artikeln 3 a und 3 b der Landesverfassung verankert.
Statt gesetzlicher Wegweiser benötigen die Hochschulen fi nanzielle Investitionen in Lehre und Forschung, in deren Aus
stattung und Infrastruktur, damit sie ihre Arbeit mit moderns ten Instrumenten machen können. Die veralteten Methoden sollten ad acta gelegt werden können.
Lassen Sie davon ab, die Hochschulen mit zusätzlichen Auf gaben zu belasten. Es ist vernünftiger, sich auf die wirklichen Probleme der Hochschulen zu fokussieren, z. B. auf befriste te und schlecht bezahlte Stellen, auf den hohen Betreuungs schlüssel oder auf die unzureichende Grundfinanzierung.
Unsere Universitäten bzw. Hochschulen leiden seit Jahren un ter einer permanenten Unterfinanzierung. Die zur Verfügung stehenden Grundmittel reichen nicht einmal aus, um die lau fenden Kosten und die dazugehörigen erwähnten Dauerauf gaben optimal zu erfüllen. Von optimal kann gar keine Rede sein.
Das zur Verfügung stehende Budget bremst die Hochschulen nicht nur in ihrer Entwicklung, sondern zwingt sie in eine noch stärkere Abhängigkeit von der Wirtschaft. Natürlich ist die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Hochschule sehr wichtig. Sie darf aber nicht als überlebenswichtige Alter native und als Ersatzmittel für die fehlenden Grundmittel be trachtet werden. Das ist aber aktuell der Fall.
Es gibt zu denken, wenn Ordinarien mehr mit dem Schreiben von Projektanträgen zur Finanzierung ihrer Mitarbeiter be schäftigt sind als mit ihrer Forschung. Diese Fehlentwicklung muss dringend korrigiert werden.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Mit dem im Entwurf vorliegenden Vierten Hochschulrechtsänderungsgesetz präsentiert das Mi nisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst einen bun ten Strauß von Neuerungen, der auch so manche Position ab räumt, die wir in den letzten Jahren wiederholt mit eigenen Gesetzentwürfen anmahnen mussten. Nehmen Sie beispiels weise die optionale Bauherreneigenschaft, die wir im Rahmen der letzten LHG-Novelle gefordert haben, oder das Verschlei erungsverbot, welches wir bereits im Jahr 2016 mit einem ei genen Gesetzentwurf umzusetzen beabsichtigt hatten. Beides findet sich nun im vorliegenden Gesetzentwurf. Das ist auch gut so.
Allerdings verbirgt sich in dem bunten Strauß auch die eine oder andere welke Blume. Aus Zeitgründen kann ich nur auf wenige Beispiele exemplarisch eingehen.
Auffällig ist zunächst die in § 2 Absatz 5 LHG eingefügte Er weiterung der Kernaufgaben der Hochschulen durch die Punk te Innovation, Nachhaltigkeit und Tierschutz. So richtig es ist, diese Punkte als ständige Herausforderungen der Hochschu
Richtigerweise sollte man im Gesetz nur die Kernaufgaben der Hochschulen explizit benennen und diese Aufzählungen nicht ideologisch überfrachten. Die Ideen der Landesregie rung beispielsweise zum Tierschutz negieren die bisherigen Anstrengungen der Hochschulen, den Tierverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren, und drohen den Lehrbetrieb un verhältnismäßig einzuschränken.
Ich halte es auch für unlauter – zumindest zum jetzigen Zeit punkt –, den Aufgabenkanon der Hochschulen anreichern zu wollen, nachdem wir erst vor wenigen Monaten den neuen Hochschulfinanzierungsvertrag festgezurrt haben. Innovati on, aber auch Nachhaltigkeit und selbst den Tierschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Klar: Finanzierungsfragen sind nicht Ge genstand des Gesetzgebungsverfahrens. Zu Recht aber wird gefordert, das Konnexitätsprinzip zu übernehmen und so die Finanzierung von neuen Aufgaben zu regeln; ansonsten steht zu befürchten, dass originäre Aufgaben unter den neuen zu sätzlichen Aufgaben leiden werden.
Dieser Widerspruch löst sodann auch bei den Hochschulen beim Aspekt des Klimaschutzes Kritik aus. Denn gerade das Land als Eigentümer der Hochschulgebäude muss hier seiner Verantwortung – Stichwort „Energetische Sanierung“ – stär ker Rechnung tragen.
„Gut gemeint, aber unzureichend umgesetzt“ gilt auch für den Komplex der Gleichstellung. Eigentlich sollte die Novelle dem Bürokratieabbau dienen. Nun aber wird beispielsweise in § 4 Absatz 4 des Landeshochschulgesetzes die Einrichtung einer Gleichstellungskommission an allen Hochschulen zur Regel gemacht. Gerade kleinere Hochschulen warnen aber da vor, durch solche Anforderungen überfordert zu werden. Hier bedarf es Überlegungen eines Ausgleichs.
Die Festschreibungen der Innovationsförderung und insbe sondere die Unterstützung von Gründern sind uns natürlich auch ein Kernanliegen. Allerdings greift auch diese Ergän zung im Aufgabenkanon nicht, wenn die Aufgabe ohne zusätz liches Fundament statuiert wird. Bereits bei der LHG-Novelle Anfang 2018 haben wir über die Möglichkeiten der Hoch schulen, Unternehmensgründungen aus ihrem Umfeld zu för dern, diskutiert. Damals wie heute bleibt aber festzuhalten, dass diese Möglichkeit eher theoretischer Natur bleibt, solange keine monetäre Unterstützung der Hochschulen zu diesem Zweck vorgesehen wird. Zumindest ist mir keine Hochschule bekannt, die über zu viele leer stehende Räumlichkeiten klagt, die sie den Gründern zur Verfügung stellen könnte.
Höchste Eisenbahn statt geduldiger Worte – das ist bei der Mehrwertsteuerproblematik angezeigt. Dieses Thema hatten wir bereits in einem früheren Antrag beleuchtet. Trotz der vor gebrachten Kritik und zwischenzeitlich erfolgter eiliger Nach besserungen muss die Landesregierung hier einräumen, dass die steuerrechtliche Klärung, die steuerrechtliche Bewertung eines solchen Vorgehens derzeit noch immer nicht abschlie ßend vollzogen ist, wenngleich hier für die Hochschulen drin gender und akuter Handlungs- und Klärungsbedarf besteht.
Schließlich scheint auch die Regelung zu den Hochschulrä ten in § 20 nicht ausgereift. Zukünftig soll der Universitätsrat vor dem Senat in öffentlicher Sitzung Rechenschaft ablegen müssen, woraus eine – ich unterstelle einmal: durchaus nicht beabsichtigte – Rechtfertigungssituation der ehrenamtlich Tä tigen entsteht, was dazu führen kann, dass das Amt eines Hochschulratsmitglieds unattraktiver wird. Dies bemängelt beispielsweise – zu Recht – die Universität Heidelberg. In Be zug auf die Hochschulräte muss man auch der Wirtschaft ein offenes Ohr schenken.
Schließlich führt – Frau Ministerin, Sie haben es angespro chen – auch die Reduktion der Zahl der jährlichen Pflichtbe richte des Rektorats an den Hochschulrat zu Kritik. Ob es tat sächlich so kommen wird, wie Sie es angedeutet haben, näm lich dass weitere Berichte erfolgen werden, wage ich zu be zweifeln; dies muss tatsächlich bezweifelt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem bunten Strauß von Neuerungen zeigen sich doch einige welke Blüten. Diese wer den wir mit entsprechenden Änderungsanträgen – um im Bild zu bleiben – aufzufrischen versuchen; dies wird idealerweise in der Beratung im Ausschuss und dann auch in der Zweiten Beratung zu diskutieren sein. Bemerkenswert ist aber – das möchte ich am Ende doch noch anfügen –, was nicht im Strauß enthalten ist, nämlich die dringend erforderlichen Re gelungen zu einem effektiven Bürokratieabbau und einer flä chendeckenden Digitalisierung, welches die tatsächlich aku ten Herausforderungen für die Hochschulen sind. Aber auch das ist bemerkenswert.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9090 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, For schung und Kunst zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wi derspruch. Dann ist es so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neuordnung des Abfallrechts für BadenWürttemberg – Drucksache 16/9191
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Von Kreislaufwirtschaft über Ressourcenscho nung bis hin zur Circular Economy – wie wir morgen leben werden, das entscheiden wir letztlich heute. Diese Themen mögen trocken klingen; es geht dabei aber um nicht weniger als darum, unser aller Zukunft, ja, auch die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder zu gestalten. Eine nachhaltige, res sourceneffiziente und klimaschonende Kreislaufwirtschaft ist letztlich ein Schlüssel zum Schutz unseres Klimas und zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Daher setzen wir mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg nicht nur Vorgaben des Bundes und der EU um; neben diesen notwendigen Anpassungen an höherrangiges Recht setzt die Landesregierung dabei vielmehr auch ganz eigene Akzente. Wir wollen mit dem geplanten Gesetz die Kreislaufwirtschaft im Land weiter vorantreiben und diese zugleich in Teilen auch modernisieren. Die neuen Regelungen tragen dazu bei, Abfäl le noch besser zu vermeiden, Abfälle – man sollte eher von Wertstoffen sprechen – konsequent zu sammeln und der Wie derverwertung zuzuführen, damit wir unsere natürlichen Res sourcen möglichst schonend einsetzen können.
Bemerkenswert dabei ist: Mit dem vorliegenden Gesetz – man höre und staune – sparen Bürgerinnen und Bürger sowie auch die Wirtschaft im Land und die öffentliche Hand relevante Geldsummen. Rund 23 Millionen € können nach konservati ver Berechnung mit der Umsetzung des Gesetzentwurfs jähr lich im Land eingespart werden. Ich finde, das ist ein durch aus stolzer Betrag.
Dieser Gesetzentwurf enthält zwar Pflichten, die über das der zeit bestehende Recht hinausgehen; insgesamt verbilligen die vorgesehenen Regelungen jedoch das Bauen.
Den Schwerpunkt des Gesetzes zur Neuordnung des Abfall rechts bildet das Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches das bisherige Landesabfallgesetz ablösen soll. Darin ist u. a. vorgesehen, die öffentliche Hand im Rahmen ihrer Vorbild funktion zum verstärkten Einsatz von Recyclingmaterialien im Bereich des Bauens zu verpflichten. Wir sind guter Hoff nung, so auch die notwendige Markteinführung von gütege sicherten Recyclingbaustoffen vorantreiben zu können.
Wir haben bislang bereits hier Pilotprojekte gefördert. Ich nen ne den Erweiterungsbau des Landkreises Ludwigsburg, den wir mit 50 000 € gefördert haben, ich nenne das Institut für Bienenkunde an der Universität Hohenheim, das mit Recyc lingbeton gebaut wurde, aber auch – das steht jetzt bevor – den Neubau der LUBW in Karlsruhe als einige Beispiele hier im Land.