Protocol of the Session on October 15, 2020

das Fachkräftepotenzial nicht. Auch das Fachkräfteeinwande rungsgesetz wird dabei nicht viel ändern.

Die Flüchtlings- und Einwanderungspolitik in der Bundesre publik ist inhuman, ungerecht und volkswirtschaftlich unsin nig, letztlich selbstzerstörerisch.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Das fundamentale Interesse der Bundesrepublik an der Siche rung ihrer Grenzen und ihrer staatlichen Integrität wurde miss achtet, dem Rechts- und Sozialstaat der Bundesrepublik und damit der Freiheit der Bürger schwerer Schaden zugefügt.

Besonders schutzbedürftige Menschen werden systematisch benachteiligt, und die riskante, von kriminellen Schlepperban den unterstützte Einreise reisefähiger Personen über das Mit telmeer wird begünstigt.

Vor dem Hintergrund dieser desaströsen Politik fordert die AfD-Fraktion eine vernünftige Flüchtlings- und Einwande rungspolitik und formuliert folgende Ansätze zur Lösung des Migrationsproblems.

Erstens: Humanitärer Schutz und Grenzschutz werden mitei nander verbunden. Ein Asylverfahren setzt die Einreise auf grund eines Asylvisums voraus. Der Antrag auf ein Asylvi sum kann nur außerhalb der EU gestellt werden.

Zweitens: Humanitärer Schutz erfolgt nur im Rahmen der fi nanziellen und sozialen Aufnahmefähigkeit der Bundesrepu blik. Es besteht überhaupt kein Grund, alle Welt zu Anspruchs- und Antragsberechtigten zu erklären. Ein Asylvisum erhalten lediglich Menschen aus unsicheren Herkunftsstaaten, die nicht in einen sicheren Herkunftsstaat oder in mehrere sichere Her kunftsstaaten ausweichen können.

Drittens: Humanitärer Schutz soll an das Bestehen des Ver folgungsgrunds gekoppelt werden und ermöglicht kein Nie derlassungsrecht. Bei Entfallen des Fluchtgrunds greift die Ausreisepflicht.

Viertens: Humanitärer Schutz und Entwicklungshilfe werden miteinander verbunden. Im Rahmen des „Fit4Return“-Pro gramms werden Flüchtlinge auf die Rückkehr in ihre Heimat länder vorbereitet. Aus Geflüchteten werden Aufbauhelfer. Ei ne kostspielige und inhumane Zwangsintegration findet nicht mehr statt.

Fünftens: Humanitärer Schutz ist Aufgabe von Bund und Län dern. Die untere Verwaltungsebene der Stadt- und Landkrei se kann unter voller Kostenerstattung in den humanitären Schutz einbezogen werden.

Sechstens: Humanitärer Schutz bedeutet nicht Mitversorgung der Familien im Heimatland. Flüchtlinge erhalten keinen Zu gang mehr zu Bargeld.

Siebtens: Die illegale Einreise wird effektiv unterbunden. Wer über sichere Drittstaaten einzureisen gedenkt hat keinen An spruch auf Asylverfahren.

Achtens: Die Ausreisepflicht abgelehnter Schutzsuchender wird forciert.

Neuntens: Der Quasiaufenthaltstitel der Duldung soll entfal len.

Zehntens: Der Anreiz zur wirtschaftlich motivierten Migrati on wird herabgesetzt. In Ausreiseeinrichtungen unterzubrin gende Ausreisepflichtige erhalten ausschließlich eine Versor gung in Form von Sachleistungen. In Transitzentren unterzu bringende Grenzverletzer erhalten lediglich eine Nothilfe zur Deckung ihres physischen Existenzminimums.

Elftens: Die Kommunen werden von der Aufgabe der Unter bringung und Versorgung Ausreisepflichtiger entbunden.

Zwölftens: Die volkswirtschaftlich bedarfsgerechte Einwan derung von Fachkräften aus Drittstaaten wird unbürokratisch und transparent auf der Grundlage eines Punktesystems er möglicht. Allerdings ist die Ausschöpfung des einheimischen Erwerbspotenzials vorzuziehen. Es ist Aufgabe vor allem des Bundes, aber auch des Landes, die Grundlagen hierfür zu schaffen.

Im Rahmen der bundesrechtlichen Restriktionen ist das hier von uns nunmehr eingebrachte Asylbewerberunterbringungs- und -versorgungsgesetz ein erster Schritt in die richtige Rich tung – und Kompetenz des Landes. Haben Sie den Mut, die ses Problem anzufassen und zu bewältigen. Leider befürchte ich, dass Ihnen dieser Mut fehlt und wir in eine unlösbare so ziologische Situation kommen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort hat jetzt Herr Abg. Lede Abal.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin nen und Kollegen! Ich kann vorwegnehmen: Wir werden die sem Gesetzentwurf nicht zustimmen,

(Heiterkeit der Abg. Dr. Ulrich Goll und Nico Wein mann FDP/DVP)

und zwar allein deswegen, weil das Gesetzesvorhaben genau das beinhaltet, was man sich von der AfD verspricht, nämlich Stimmungsmache.

(Beifall bei den Grünen)

Das ist auch genau Ihre Absicht; das wurde auch klar, wenn man der Rede von Herrn Sänze zugehört hat. Sie haben sich ja eigentlich auch nicht mit den Bestimmungen Ihres Gesetz entwurfs befasst, sondern mit Ausführungen, die eigentlich andere Ebenen betreffen. Bei Ihrem Vorschlag geht es eigent lich darum, Stimmung für den eigenen Anhang zu machen, um von der armseligen Performance Ihrer Fraktion oder von ihrem Schrumpfungsprozess abzulenken.

(Abg. Udo Stein AfD: Das müssen gerade Sie sagen!)

Aber es gibt auch noch viele andere Gründe, warum wir die sem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden: Er ist in der Sa che falsch, er ist konfus, er ist widersprüchlich und auch feh lerhaft. Dieser Gesetzentwurf gibt vor, Regelungen zu treffen – das hat Herr Sänze ja gerade auch umfänglich ausgeführt –, für die das Land Baden-Württemberg, der Landtag auch gar nicht zuständig sind oder die man aus sehr guten Gründen so

geregelt hat, wie man sie geregelt hat, und zwar gerade nicht so, wie Sie es vorschlagen.

Sie geben vor, Regelungen zu treffen, die geltendem Recht – Bundesrecht und Europarecht – widersprechen. Wir haben be gründete Zweifel, dass es so ist. Auch haben Sie in Ihren Aus führungen sogar zugegeben, dass der Landtag weitestgehend gar nicht zuständig ist.

Ehrlicherweise hätten Sie als Überschrift Ihres Gesetzentwurfs auch nicht „Asylbewerberunterbringungs- und -versorgungs gesetz“, sondern „Asylbewerberabschreckungsgesetz“ wäh len sollen, weil es genau darum geht.

Wir stimmen auch deshalb nicht zu, weil Sie die wertvollen, über Jahre hinweg entstandenen Vereinbarungen mit der kom munalen Familie – mit den Städten, Gemeinden und Land kreisen – völlig ohne Not aufkündigen wollen. Mit einem sol chen Gesetz würden Sie die Kommunen im Land – unsere Städte, Gemeinden und Kreise – vor den Kopf stoßen.

(Abg. Udo Stein AfD: Die allein auf den Kosten sit zen!)

Sie verfolgen Ihre Absichten mit vier vorgeblichen Zielen und einer angeblichen Kostensenkung.

So wollen Sie erstens durch eine weniger attraktive Unterbrin gung – das sind im Gegensatz zu den Ausführungen von Herrn Sänze Punkte, die auch im Gesetzentwurf stehen – und Ver sorgung Anreize senken und die Motivation zur Ausreise er höhen. Das stellen wir entschieden infrage. Sie erschweren dadurch die Integration gerade auch bei denen, bei denen die Bleibewahrscheinlichkeit hoch ist. Sie schüren mit solchen Vorschlägen Konflikte, von denen Sie glauben, dass Sie da von profitieren.

Zweitens wollen Sie die Kommunen zwangsbeglücken und die Verantwortung der Gemeinden für die Unterbringung auf das Land delegieren – also zentralisieren. Das lehnen wir ab. Ein Beispiel, worauf diese Haltung zurückgeht, ist Bayern. Dort sieht man, wohin das führt. Die Kommunen in BadenWürttemberg haben auch sehr genau verstanden, dass es für sie besser und klüger ist – auch für die Bürgerinnen und Bür ger sowie für die Flüchtlinge –, wenn sie Einfluss auf die Ent scheidungen, wie und wo Flüchtlinge vor Ort untergebracht werden, nehmen können und darüber nicht dirigistisch und zentralistisch entschieden wird. Sie wollen mit Ihrem Vor schlag die Kommunen entmündigen und stellen auch die kom munale Selbstverwaltung infrage.

(Beifall der Abg. Thekla Walker GRÜNE – Zuruf von der AfD)

Gemeinsam mit den Kommunen haben wir seit 2013 die Form und die Höhe der Ersatzleistungen des Landes an die Kom munen sehr sorgfältig ausverhandelt. Darauf sind wir stolz, und das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie vorhaben.

(Beifall bei den Grünen)

Sie kündigen drittens über Ihren Gesetzentwurf an, eine Un terbringungs- und Versorgungsgerechtigkeit herstellen zu wol len – auch wenn Sie eine Erklärung schuldig bleiben, was Sie darunter verstehen –, knüpfen das aber an den ausländerrecht

lichen Status der Person. Das ist viel heiße Luft, vor allem was die sogenannte Unterbringungs- und Versorgungsgerechtig keit eigentlich sein soll. Das ist aber auch egal. Denn dafür ist das Landesparlament gar nicht zuständig; das regelt der Bund. Dazu gibt es auch höchstrichterliche Urteile. Es bleibt also Ihr Geheimnis, was Sie da regeln wollen. Es ist nichts als heiße Luft.

Viertens wollen Sie die Voraussetzungen für die freiwillige Ausreise verbessern. Sie schlagen ganz höflich formuliert nichts vor, was es nicht schon gibt. Auch das ist nichts als hei ße Luft.

Zu Ihren vage vermuteten Kosteneinsparungen sage ich Ih nen: Mit Ihrem Dirigismus und Ihrem Zentralisierungswahn, den ersponnenen Großeinrichtungen, die nachher Probleme verursachen und diese vervielfachen würden, würden Sie den Menschen, den Kommunen und auch dem Land Baden-Würt temberg keinen guten Dienst erweisen – wie sonst auch.

Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

Herr Kollege Lorek, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Ge setzentwurf will die AfD-Fraktion nicht die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern neu regeln; vorgeschla gen werden schlichtweg Regelungen, die das funktionieren de Unterbringungssystem komplett umdrehen würden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD)

Nach den Vorschlägen hat niemand gefragt, und ihre Umset zung würde auch niemandem helfen, und zwar aus drei Grün den: Die Unterbringung würde nicht effizienter gestaltet, das Rückführungsmanagement würde nicht verbessert, und die Integration würde verhindert. Darum lehnen wir diesen Ge setzentwurf entschieden ab.