(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. An dreas Schwarz GRÜNE – Abg. Karl Klein CDU: Ja wohl!)
Die CDU-Landtagsfraktion möchte deswegen auch den heu tigen Tag noch einmal zum Anlass nehmen, wieder zu beto nen, welch großen Respekt und welch hohe Achtung sie vor diesem Amt hat.
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die dieses Amt aus üben, dienen nicht nur ihren Städten und Gemeinden, sie die nen auch unserem Land. Wann jemals war dies deutlicher zu spüren als in diesen Tagen, in diesen aufgewühlten Zeiten? Wo wären wir in der Coronapandemie ohne entscheidungs freudige und mutige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Ort?
Deswegen ist es mir im Namen der Fraktion auch ein Anlie gen, allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern unseren Dank auszusprechen, in den wir selbstverständlich die Ver waltungen mit einschließen. Wir wissen: Ein Bürgermeister ist der Vorturner; ohne seine Verwaltung ist er nichts. Gemein sam wird immer ein gutes Paket daraus.
Die Amtsinhaber und Amtsinhaberinnen verdienen auch un seren Einsatz, wenn es darum geht, Schaden vom Amt abzu wenden. Das habe ich für meine Fraktion 2018 hier im Land tag gesagt, als wir im Vorfeld der Kommunalwahlen einige kommunalwahlrechtliche Anpassungen vorgenommen haben; Sie erinnern sich.
Wir haben uns mit dieser Thematik – der Kollege Hinderer hat es angesprochen – zuletzt in der Sitzung des Innenaus schusses am 25. September auf der Basis eines Antrags der SPD-Fraktion auseinandergesetzt, der die Auswirkungen der zunehmenden Wahlanfechtungen von unterlegenen Spaßkan didaten zum Gegenstand hatte. Wir standen da aktuell auch noch unter der Nachwirkung und dem Eindruck von Bad Her renalb – 29, 35 oder wie viele Kandidaten auch immer. Des wegen hat uns das beschäftigt.
Wir haben seinerzeit die Auffassung vertreten, dass diese Ent wicklung aufmerksam zu verfolgen ist. Der Innenminister hat sich dieser Position angeschlossen. Wir sollten uns jetzt und heute, bevor wir zu einer Gesetzesänderung kommen, noch einmal vergegenwärtigen, was wir untereinander und gegen einander abwägen müssen.
Zur Erinnerung: Im März 1997 hat der Landtag eine Ände rung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Postkartenbe werbungen von W. T. waren passé. Aus. Die Wirkung in Ge meinden mit über 20 000 Einwohnern ist eingetreten. In klei neren Gemeinden ist ein solcher Schritt ungleich herausfor dernder. Deswegen hat der Gemeindetag auch in der Vergan genheit dazu immer nur zurückhaltend begeistert argumen tiert. Den Abwägungsprozess, den der Gemeindetag auch in diesem Fall noch einmal durchgemacht hat, können Sie aus seiner Stellungnahme entnehmen, die ich auszugsweise zitie re:
Bei der Aufhebung der einwohnerbezogenen Grenze müs sen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. So ist zu bedenken, dass, je kleiner die Gemeinde ist, das Problem der Vorwegbindung einer Kandidatin/eines Kandidaten an bestimmte Gruppierungen der Gemeinde und damit der Verlust ihrer Unabhängigkeit umso stärker ins Ge wicht fallen könnte. Denn Unterschriftsquoren haben den Begleitumstand in sich, dass sie sich zu einer schriftlichen und damit öffentlich dokumentierten Vorausbindung ver dichten und damit Unabhängigkeit infrage stellen kön nen.
Eine Nachfrage beim Innenministerium hat ergeben, dass sich ein Vorgang wie in Bad Herrenalb in dieser Dimension, mit diesen Zahlen nicht mehr wiederholt hat. Der Kollege Hinde rer hat andere Beispiele genannt. Deswegen haben wir in der Fraktion intensiv diskutiert und auch gerungen. Ich habe auch mit mir selbst gerungen. Wir sind aber zu dem Ergebnis ge kommen, dass wir bei der Abwägung zwischen dem freien Zugang zum Amt und den Auswirkungen, die wir im Moment beobachten müssen, noch nicht so weit sind, diese Begren zung vorzunehmen.
Wir werden die Entwicklung allerdings weiter beobachten und dann auch nachsteuern. Frau Kollegin Dr. Leidig hat ja ge sagt: Im nächsten Jahr gibt es wieder einen neuen Landtag. Da werden wir uns nach meinem Wunsch nicht nur mit dem Thema „Kommunalverfassung und Kommunalverwaltung“ beschäftigen, sondern beispielsweise auch mit einem Thema, das ein Wunschthema von mir ist, nämlich der Frage des Aus zählverfahrens bei Gemeindewahlen. Das ist ja kein Geheim nis.
Am Schluss möchte ich noch einen Aspekt streifen, der auch in der Stellungnahme des Gemeindetags vorgetragen wird. Das war auch Gegenstand einer Anfrage des Kollegen Klein böck, nämlich die Frage: Was passiert, wenn Spaßkandidaten Wahlantritte bremsen? Das ist im Großen und Ganzen dann ein Stück weit problematisch – so hat sich auch das Innenmi nisterium eingelassen –, wenn der einzelne Kandidat bei der Wahrung und der Wahrnehmung seiner subjektiven Rechte durch Quoren oder durch irgendwelche Vorschriften beein trächtigt werden soll. Da muss man aufpassen, wie das sozu sagen mit der Rechtsweggarantie zusammenpasst. Eine Stel
lungnahme dazu hat das Innenministerium abgegeben. Wir müssen diese Dinge insgesamt noch einmal diskutieren.
Ich möchte in diesem Zusammenhang eine kleine Rückblen de zur gestrigen Sitzung machen. Wir haben beim inklusiven Wahlrecht eine Voraussetzung eingezogen, die der eine oder andere belächelt hat, nämlich die Frage der Wählbarkeit des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin. Mit diesem gesetzlichen Teil gibt es Kandidaduren von F. M. in Baden-Württemberg nicht mehr. Das will ich ausdrücklich sagen. Auch dadurch soll unsere Wertschätzung gegenüber dem Amt zum Ausdruck kommen.
Die Frage der Änderung von Verfahren bei der Aufstellung von Ortschaftsratswahlen überlassen wir vor dem Hinter grund, dass die nächsten Kommunalwahlen erst 2024 sind, getrost und ganz entspannt den nächsten Koalitionsverhand lungen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Reinhold Gall SPD: Das war jetzt ziemlich viel Fraktionsdisziplin!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Was macht eine rote Partei, die in den Umfragen in Baden-Württemberg zur Landtagswahl am 14. März 2021 ab und zu in die Einstelligkeit abrutscht?
Sie versucht verzweifelt, Aufmerksamkeit zu erringen. Denn offenbar wird politische Konkurrenz als Gefahr wahrgenom men, die um jeden Preis verhindert werden muss – egal, mit welcher Pseudoargumentation.
Die SPD wendet sich gegen sogenannte Spaßkandidaturen. Was ist denn Spaß? Etwas, was unterhaltsam ist, oder aber auch etwas, was nicht ganz ernst gemeint ist. Da stellt sich die Frage: Wendet sich die SPD mit dieser Initiative gar gegen sich selbst? Kann man diese politische Vereinigung eigentlich noch ernst nehmen?
Diese Vereinigung hat eine Vorsitzende, die öffentlich behaup tet hat, Olaf Scholz stünde nicht zu den Grundsätzen der SPD. Er sei kein standhafter Sozialdemokrat.
Moderator Lanz hat offensichtlich nur auf eine derartige Gelegenheit gewartet: „Frau Esken, für Sie heißt das dann übersetzt, Olaf Scholz ist kein standhafter Sozialde mokrat?“
Das ist richtig, Frau Präsidentin. Es geht hier um die Bezeichnung im Gesetzentwurf der SPD. Die SPD spricht – ich zitiere – von Spaßkandidaturen. Sie hat die sen Begriff juristisch nicht klar gefasst.
Damit ist auch eines klar: Bei einer Partei, die eine Vorsitzen de hat, die selbst ihre eigenen Leute so massiv angreift, muss ich fragen, ob das jetzt auch eine Spaßpartei ist.
Machen Sie das ernsthaft, oder ist das jetzt nicht ernst ge meint? Insofern, Frau Präsidentin: Nachdem hier von der SPD massiver Widerspruch kam, das sei nicht so, habe ich jetzt hier die Quelle zitiert, aus der sich das ergibt.
Sie haben vorhin nicht ganz zu Unrecht auf die Garantie des Rechtswegs verwiesen, ohne sie genauer auszuführen. Das heißt, liebe Kollegen, die SPD muss sich hier die Frage gefal len lassen, ob sie das alles noch ernst meint, was von ihren Vorsitzenden kommt. Sie kommt nicht darum herum, dazu ei ne klare Aussage zu machen.
Und was macht die SPD insgesamt? Sie macht die Rechnung wieder einmal ohne den „Chef“. Das ist der Wähler. Das ist der Souverän.
Ich sage Ihnen klipp und klar: Versuchen Sie nicht, die Aus wahl, die der Wähler hat, zu beschränken. Der Wähler ist mündig und verständig genug, eine Entscheidung zu treffen und eine Auswahl zu beurteilen.
Im Übrigen haben Sie hier Ihren eigenen Gesetzentwurf wi derlegt. Sämtliche Beispiele, die Sie gebracht haben, haben gezeigt, dass das System funktioniert. Keiner, der Ihrer Mei nung nach nicht ernstlich das Amt des Bürgermeisters ange strebt hat, ist damit durchgekommen. Also funktioniert das System. Die Einsprüche haben den normalen Rechtsweg ge nommen. Auch hier funktioniert das System.
Wenn Sie von „Spaßkandidaturen“ reden – abgesehen davon, dass der Begriff juristisch nur sehr schwer zu greifen ist –, ma ßen Sie sich an, zu bewerten, was denn eine solche ist.
In der Ukraine ist ein Komiker zum Präsidenten gewählt wor den. Wollen Sie im Vorhinein festlegen, wen das Volk wählen darf und wen nicht?
Meine Damen und Herren, Gedanken sind frei, und der Wäh ler ist der alleinige Inhaber der Staatsgewalt. Genau dabei muss es bleiben.