Rufen wir uns in Erinnerung, warum es überhaupt eine zwei te Änderung des Polizeigesetzes in dieser Legislaturperiode gibt. Innenminister Strobl hatte eigentlich nur die Aufgabe, europarechtliche Vorgaben für den Datenschutz vernünftig umzusetzen. Originärer Anlass für den vorliegenden Gesetz entwurf waren die Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie
sowie zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die die Rechte von Sicherheitsbehörden – man höre! – einschränken. Die Anhörung hat aber auch hier deutlich gemacht, dass dies nicht gelungen ist. Offenbar diente die Umsetzung der EURichtlinie nur als Vorwand, um an anderer Stelle weitere Ver schärfungen des Polizeirechts einzuführen.
Man braucht schon eine sehr selektive Wahrnehmung der Re alität, um – wie die Vertreter der Regierungsfraktionen und Sie, verehrter Herr Innenminister – aus den Aussagen des Lan desbeauftragten für den Datenschutz eine umfassende Zustim mung zum Gesetzentwurf herzuleiten.
Dass es nicht immer nur um gesetzliche und inhaltliche Klar heit ging, wird auch deutlich, wenn man die Schlussbemer kung von Professor Nachbaur liest. Er schreibt, es
ist... bedauerlich, dass der Gesetzgeber die umfassends te PolG-Novelle... nicht zum Anlass genommen hat, das Polizeigesetz einer Generalrevision zu unterziehen und Vorschrift für Vorschrift auf den Prüfstand zu stellen.
So bleiben denn auch dem neuen Polizeigesetz diverse Defizite und Unzulänglichkeiten erhalten, auf die in den vergangenen Jahren wiederholt... hingewiesen wurde.
Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir diesen gravieren den Makel beseitigen, wollen wir den Einsatz der Bodycam in Wohnungen verhindern, weil dieser gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt. Wir wollen auch keine nahezu anlasslose Befugnis für Kontrollen und Durch suchungsrechte der Polizei im Dunstkreis größerer Veranstal tungen. Damit folgen wir den klaren Vorgaben des Bundes verfassungsgerichts.
Schließlich haben wir mit unserem dritten Änderungsantrag die Anforderungen der Datenschutzrichtlinie aufgegriffen. Denn – dies hat die Anhörung gezeigt – es wurden zahlreiche Kritikpunkte des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht umgesetzt. So kann dieser beispielsweise die Polizei auf datenschutzrechtliche Verstöße hinweisen, er kann aber nicht sanktionieren und Abhilfe anordnen, wie es die EU-Richtli nie mit dem Begriff der „wirksamen Befugnisse“ verlangt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was die Polizei wirklich braucht, sind nicht verfassungswidrige Befugnisse und Rege lungen, die zu mehr Rechtsunsicherheit und Verwirrung bei den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten beitragen, sondern tatsächlich eine bessere Ausstattung und mehr Personal.
In einem Entschließungsantrag fordern wir daher, dass das Parlament und die Landesregierung entgegen den heutigen
In der Tat ist laut der Stellungnahme zum Antrag Drucksache 16/8617 genau das, Herr Kollege Blenke, was Sie gesagt ha ben – dass das alles schon auf Gleise gesetzt sei –, unzutref fend. Denn dort gehen Sie von einem wesentlich niedrigeren Planungshorizont aus, als wir es heute eben fordern. Insofern ist Ihre Aussage schlechterdings falsch.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kol legen! Baden-Württemberg ist ein sehr sicheres Land. Damit das auch in Zukunft so bleibt, haben wir in den vergangenen Monaten den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes intensiv miteinander diskutiert, beraten, ab gewogen und schließlich entschieden, diesen Gesetzentwurf, der ein übergeordnetes Ziel hat, einzubringen. Wir – diese Landesregierung, diese Koalition aus Grünen und CDU, der Innenminister – stärken unsere Polizistinnen und Polizisten und damit die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs.
Jetzt ist von der SPD und der FDP/DVP gesagt worden, wir sollten doch nicht nur dauernd Gesetze ändern, sondern man müsse die Polizei besser ausrüsten und sie personell stärken. Das tun wir.
In diesem Jahr sind es knapp 1 800 Polizeianwärterinnen und -anwärter. Es waren einmal 800 Polizeianwärterinnen und -an wärter. In den Polizeiausbildungseinrichtungen befinden sich doppelt so viele Anwärterinnen und Anwärter, wie es im Jahr 2015 der Fall gewesen ist.
Wir haben neue Polizeiausbildungseinrichtungen in Herren berg und in Wertheim eröffnet; Letztere hatten Sie geschlos sen. Wir tun für den Nachwuchs der Polizei so viel, wie nur irgend möglich ist, so viel, wie es das noch nie in der Ge schichte der Landespolizei in Baden-Württemberg gegeben hat. Wir stärken die Polizei personell und damit die Sicher heit in diesem Land und brauchen uns nicht zu verstecken.
Es ist dieser Landesregierung, dieser Koalition und auch dem Innenminister persönlich ein Anliegen, dass unsere Polizistin nen und Polizisten top ausgestattet sind. Ich bedanke mich auch beim Landtag, dass ich immer ein offenes Ohr gefunden habe, egal, ob es um Fahrzeuge geht oder um die aktive oder passive Bewaffnung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, auch die Bodycam gehört zur Ausrüstung von Polizistinnen und Po lizisten. Sie fordern hier eine bessere Ausrüstung von Polizis tinnen und Polizisten ein, lehnen aber gleichzeitig die Body cam ab. Das geht nicht zusammen, Ihre Sonntagsreden und das, was Sie dann tatsächlich bereit sind, für Polizistinnen und Polizisten in der Praxis zu tun. Das ist nicht konsistent.
Erst an dritter Stelle, verehrte Kolleginnen und Kollegen, aber nicht minder wichtig, statten wir unsere Polizistinnen und Po lizisten auch mit effektiven rechtlichen Befugnissen auf der Höhe der Zeit aus.
Es freut mich, Ihnen sagen zu können: Es ist schön, dass wir das jetzt zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode machen. Ehrlich gesagt: Die Vorwürfe gegen den Kollegen Schwarz kann ich überhaupt nicht nachvollziehen; denn es war immer klar gewesen,
Das haben wir immer gesagt. Das habe ich schon bei der Be ratung der ersten Polizeigesetznovelle gesagt.