Protocol of the Session on July 23, 2020

Auch wird die Teilnehmer-Betreuer-Relation, also der Betreu ungsschlüssel, befristet für die Zeit vom 2. Juni 2020 bis zum 31. Oktober 2020 noch einmal ganz deutlich entspannt, indem bei Erholungsaufenthalten in Heimen und Zeltlagern die Re lation von 11 : 1 auf 5 : 1 reduziert wird. Diesbezüglich ha ben wir für die außerschulische Jugendbildung eine Verwal tungsvorschrift erlassen. Bei Gruppenfahrten wird der Schlüs sel von 6 : 1 auf 5 : 1 abgesenkt, also ebenfalls deutlich ver bessert.

Der gewählte Zeitraum orientiert sich zum einen am Geltungs zeitraum der Corona-Verordnung – ist also abhängig hiervon –, deckt jedoch vor allem den Zeitraum von den Pfingstferi en bis zu den Herbstferien ab. Dadurch soll sichergestellt wer den, dass die im Jahr 2020 unter völlig geänderten Vorzeichen durchzuführenden Jugenderholungsmaßnahmen – einheitlich und an den geänderten Bedarf angepasst – im Rahmen des vorgegebenen Förderinstrumentariums der bestehenden Ver waltungsvorschrift gefördert werden können.

Neben der bedarfsorientierten Anpassung der Regelförderung von Jugenderholungsmaßnahmen hat die Landesregierung deshalb beschlossen, zum Ausgleich besonderer Härten im Zusammenhang mit der Coronapandemie für Vereine und Ver bände im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration einen Hilfsfonds in Höhe von 15 Millionen € auf zulegen. Das haben wir jetzt gerade neu beschlossen. Seitens des Bundes wird zusätzlich ein KfW-Kreditprogramm für ge meinnützige Organisationen auf den Weg gebracht, welches eine weitere finanzielle Unterstützung ermöglichen soll. Die Umsetzung dieses Kreditprogramms wird derzeit in BadenWürttemberg erarbeitet.

Das war die Antwort auf die erste Frage. Nun folgt die Ant wort auf die zweite Frage bezüglich der Kostenübernahme.

Dies ist eine ganz schwierige, aber auch zentrale Frage. Die Förderung ist insgesamt im Rahmen der Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltungsvorschrift möglich. Dies ist zunächst einmal der Grundsatz. Die einfache Gewährung von Zuschüssen an die Verbände in gleicher Höhe wie im ver gangenen Jahr kann daher nicht erfolgen. Ein derartiges Ver fahren wäre unserer Meinung nach auch nicht sachgerecht.

Andererseits sind den Verbänden für die Durchführung von Jugenderholungs- und Jugendbildungsmaßnahmen bereits Kosten angefallen, weil schon Vorbereitungen getroffen wor den sind. Deshalb haben wir durch den Ausfall bedingte Kos ten, die abweichend von den bestehenden Förderrichtlinien entstehen, auf Nachweis bei der Zuwendung im Rahmen der bewilligten Finanzierungsart und -höhe zu berücksichtigen, wenn Maßnahmen nach der Verwaltungsvorschrift zur außer schulischen Jugendbildung und nach dem „Masterplan Ju gend“ aus Gründen, die der Projektträger nicht zu vertreten hat, das heißt coronabedingt, nicht stattfinden.

Wenn Maßnahmen also nicht stattfinden können oder Zu schüsse nicht gewährt werden können, dann können auf Nach weis z. B. Storno- oder Ausfallkosten, die aufgrund einer nicht einzuhaltenden Zusage gegenüber Dritten getragen werden müssen, tatsächlich rückerstattet werden.

Hierfür gelten die folgenden Grundsätze:

Eine Förderung der Ausfall- oder Stornokosten ist mög lich, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit dem nach den bestehenden Förderrichtlinien vorgesehenen Förderzweck stehen.

Es gilt eine allgemeine Schadensminderungspflicht, nach der alle Möglichkeiten, um den entstehenden finanziellen Schaden zu reduzieren bzw. absehbare Schäden zu ver meiden, zu nutzen sind.

Im Antrag sind die Gründe, die zum Ausfall der Maßnah me geführt haben, darzulegen; die Beachtung des Grund satzes der allgemeinen Schadensminderungspflicht ist zu dokumentieren.

Gegebenenfalls sind bereits gewährte Fördermittel... zu rückzuerstatten.

Der Wegfall der Möglichkeiten zur Generierung von Eigen- und Drittmitteln ist natürlich auch noch einmal ein großes Thema. Das bedeutet: Durch ausgefallene Kurse und Freizei ten verlieren die Träger Teilnehmergebühren, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen, die notwendig sind, um an dere Maßnahmen zu finanzieren oder laufende Verwaltungs-, Personal- und Betriebskosten zu decken. Hierfür gibt es die Möglichkeit, für das Jahr 2020 einmalig eine erhöhte institu tionelle Förderung zu gewähren.

Es geht vor allem darum:

Hierfür gelten die folgenden Grundsätze:

Anträge können nur diejenigen stellen, die grundsätzlich be reits jetzt Zuwendungen aus der bestehenden Förderung er halten.

(Zuruf)

Es können jetzt keine neuen Projektträger Förderanträge stel len. Das heißt, die Förderung muss bereits im Haushaltsplan hinterlegt sein.

... Der Antragsteller macht plausibel, dass sein Haus halts- oder Wirtschaftsplan ohne die Erhöhung des insti tutionellen Zuschusses eine nicht selbst verschuldete De ckungslücke aufweist, die anderweitig nicht geschlossen werden kann.

Es gilt eine allgemeine Schadensminderungspflicht, nach der alle Möglichkeiten, um den entstehenden finanziellen Schaden zu reduzieren bzw. absehbare Schäden zu ver meiden, zu nutzen sind.

Die institutionelle Förderung kann im begründeten Ein zelfall um bis zu 50 v. H. (für Träger von Jugendbildungs einrichtungen um bis zu 100 v. H.) erhöht werden.

So weit.

Vielen Dank. – Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Kenner.

Vielen Dank für die ausführli che Beantwortung. Das sind zum großen Teil auch sehr gute

Nachrichten. Der Betreuungsschlüssel lag bei 1 : 11, nun ist er bei 1 : 5. Jetzt sage ich einmal sehr selbstbewusst: Wenn ich immer so erfolgreich bin, nachdem ich eine Anfrage ge stellt habe, mache ich das nach der parlamentarischen Som merpause gleich wieder. Das hat sich schon gelohnt.

Aber es ist coronabedingt, Herr Abg. Kenner.

Ach so, ich dachte, es war auf unsere Anfrage zurückzuführen.

Ich will jetzt einmal nicht hoffen, dass Sie sagen: Lassen Sie uns den Zustand beibehal ten.

Nein. Aber das ist trotzdem die richtige Maßnahme.

Jetzt habe ich noch eine weitere Frage. Viele – auch zwei Drit tel Ihrer Fraktion – haben die Kampagne „Jugendarbeit ist MehrWert“, 25 € pro Teilnehmer, unterstützt. Wir haben ge sagt: 80 % der Maßnahmen fallen aus. Da sind wir bei 17 €; das ist schon ganz gut. Jetzt habe ich aber als Schwabe nach gerechnet: Wenn 80 % aller Maßnahmen ausfallen, dann könnte ich in diesem Jahr auch ohne finanzielle Schwierigkei ten 50 € bezahlen. Wie stehen Sie dazu?

Dazu kann ich mich jetzt nicht äußern.

(Abg. Andreas Kenner SPD: Schade!)

Das ist auch eine Fangfrage, Herr Kenner.

(Zuruf)

Ich kann mich jetzt nicht aus dem Fenster lehnen und sagen, dass wir mit diesen Mitteln noch zusätzliche Maßnahmen un terstützen. Ich finde, es kommt erst einmal darauf an, die Ju gendbildungsträger zu ermuntern, die Bildungsmaßnahmen und die Ferienfreizeiten, die gemacht werden sollten, tatsäch lich durchzuführen. Wir haben jetzt die Vorbereitungen ge troffen, dass das wirklich erleichtert wird, und zwar sowohl finanziell – auch mit den ganzen Ausfallkosten, die getragen werden – als auch mit dem abgesenkten Betreuungsschlüssel, aber auch mit der entsprechenden Förderung.

Die Hürde ist sehr niedrig, um diesen Zuschuss tatsächlich zu beantragen. Deswegen hoffen wir sehr, dass es gelingt, dass möglichst viele Maßnahmen wirklich stattfinden können.

Wir sehen natürlich auch, dass es sozialpolitisch, aber auch familienpolitisch, für die Familien, enorm wichtig ist, dass es jetzt ein bisschen in Richtung Entlastung und Entspannung geht und Kinder wirklich noch mal ihren eigenen Bereich fin den – zumindest für eine begrenzte Zeit in diesem Sommer.

Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Zusatzfrage, und zwar von Frau Abg. Boser.

Um die interessante Frage von Herrn Kenner vielleicht nochmals mit aufzugreifen – „spitz findig“ wollte ich jetzt nicht sagen –:

(Zuruf des Abg. Andreas Kenner SPD)

Man kann jetzt durch Corona davon ausgehen, dass die Ju gendfreizeiten einfach auch einen Mehrbedarf an Mitteln ver ursachen, weil man diese Freizeiten unter anderen Bedingun gen gestalten muss.

Frau Staatssekretärin, wie schätzt das Ministerium es ein? Muss man beispielsweise bei der Essensausgabe auf mehr Per sonal zurückgreifen, obwohl weniger Kinder an der Freizeit teilnehmen? Steigen die Kosten insgesamt, weil die Betreiber von Jugendfreizeitanlagen durch die Ausfälle natürlich einen höheren Bedarf haben?

Geht das Ministerium davon aus, dass bei den Jugendfreizei ten letztendlich mehr Geld benötigt wird, sodass die Ausfälle dann nicht zu mehr freien Mitteln im Haushalt führen? Ist da von auszugehen, dass die Freizeiten auch entsprechend mehr Geld kosten, weil, obwohl weniger Personen daran teilneh men und auch weniger Freizeiten angeboten werden, durch entsprechende Maßnahmen mehr Geld gebraucht wird?

Danke für diese zusätzli chen Fragen und diese sehr gewinnbringende Anmerkung. In der Tat steigen auf jeden Fall die Personalkosten. Es entste hen ja schon rein rechnerisch deutlich höhere Personalkosten, wenn der Betreuungsschlüssel gesenkt wird. Wenn wir von 11 : 1 auf 6 : 1 oder bzw. auf 5 : 1 gehen, dann brauchen wir doppelt so viele Betreuungskräfte. Daher fallen auf jeden Fall schon mal zusätzliche Kosten an.

Aber ich hoffe sehr, dass diese Maßnahmen wirklich durch geführt werden.

(Abg. Andreas Kenner SPD: Ja, das hoffen wir auch!)

Das ist das Entscheidende. Ich wäre sehr froh, wenn Sie über all dort, wo Sie sind, dafür werben, die Maßnahmen tatsäch lich durchzuführen. Denn ich glaube, dass es jetzt gerade da rum geht, die Jugendbildungseinrichtungen bzw. die Jugend bildungsstätten dabei zu unterstützen, dass sie dabeibleiben und die Maßnahmen durchführen.

Herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 beendet.

Die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 ist zurückgezogen wor den.