Protocol of the Session on July 23, 2020

neben dem Personalausweis und dem elektronischen Aufent haltstitel für Drittstaatsangehörige in den einschlägigen Ge setzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen sehr für Ih re Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Meine Damen und Her ren, für die Aussprache hat das Präsidium wiederum eine Re dezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Zuerst spricht Herr Abg. Lede Abal für die Fraktion GRÜNE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wie der Innenminister eben angesprochen hat, sprechen wir heute über das Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-KarteGesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften. Damit ist der Titel schon fast länger als mein restlicher Redebeitrag.

Mit dem eID-Karte-Gesetz des Bundes von Juni 2019 wurde eine Karte mit der Funktion zum elektronischen Identitäts nachweis für Unionsbürgerinnen und -bürger sowie Angehö rige des EWR, die nicht deutsche Staatsbürger sind, einge führt. Die eID-Karte wird auf Antrag ausgestellt und ermög licht die Nutzung derselben Funktionen, die wir vom elektro nischen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige ken nen bzw. wie sie der elektronische Aufenthaltstitel für andere Personengruppen bereithält.

Das Gesetz soll zum 1. November 2020 in Kraft treten. Der wesentliche Inhalt, über den wir heute entscheiden, ist, dass wir die zuständigen Behörden im Land bestimmen, die für die Erteilung der eID-Karten zuständig sind.

Die Pass- und Personalausweisbehörden in den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sollen danach aufgrund der Sachnähe von elektronischem Personalausweis und eID-Kar te zugleich auch die sachlich zuständigen Behörden für die Ausstellung der eID-Karten sein. Da das eID-Karte-Gesetz zum 1. November in Kraft treten soll, sollten wir die Zustän digkeitsbestimmungen rechtzeitig vorher festlegen und in Kraft treten lassen.

Daher begrüßt meine Fraktion den vorgelegten Gesetzentwurf, und wir sehen den Beratungen mit großer Freude entgegen.

Vielen Dank.

(Beifall – Zuruf)

Das ist alles, Herr Röhm.

(Zurufe, u. a.: Applaus für eine kurze Rede!)

Nun sind wir gespannt auf die Rede des Kollegen Hockenberger und ihre Länge.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute einen Klassi ker: Der Bund schafft ein Gesetz – bei mir lautet es: „Elek tronisches Identifizierungsgesetz“ –, das Land muss die aus führenden Behörden bestimmen.

Das Land führt eine Anhörung durch, bei der sich gemeinhin der Gemeindetag meldet. Der Gemeindetag setzt sich immer mit zwei Dingen auseinander: Sind die Kommunen die rich tigen zuständigen Behörden? Da kann man darüber diskutie ren, ob es die Passbehörden oder die Ausländerbehörden sind. Die Gesetzesbegründung gibt dazu Auskunft. Dann gibt es seitenlange Ausführungen zu Berechnungen, ob die Konne xität eintritt oder ob wir unter der Schwelle bleiben. All das ist abgearbeitet.

Deswegen gibt es zu dem Gesetzentwurf nicht mehr zu sagen. Wenn Sie mir keine Arbeitsverweigerung vorwerfen, verzich te ich auf den Rest meiner Redezeit und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

(Beifall – Zurufe)

Ich würde fast sagen, Sie haben das Redepult überhaupt nicht berührt. Kann das sein?

(Zurufe – Das Redepult wird desinfiziert.)

Trotzdem vielen Dank für die Sicherheit, die Sie uns gewäh ren.

Nun spricht Herr Abg. Stickelberger für die SPD.

(Zuruf des Abg. Gerhard Kleinböck SPD – Verein zelt Heiterkeit)

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Nachdem der Herr Minister das Wort „eID-Karte“ gefühlt 50-mal korrekt ausgesprochen hat, habe ich damit sicher Schwierigkeiten. Ich werde mich deshalb mit dem „elektronischen Identitätsnachweis“ beschäftigen.

(Zurufe)

Das Gesetz datiert ja von Juni letzten Jahres und tritt jetzt am 1. November in Kraft. Es wird also Zeit, die Ausführungsbe stimmungen im Gesetz zu regeln – sozusagen auf den letzten Drücker. Um für so ein Gesetz ein Jahr zu brauchen, bedarf es schon einer besonderen Begründung.

Natürlich bringt dieses Gesetz eigentlich nur echten Mehr wert, wenn auch möglichst viele Personen in den Genuss die ses Gesetzes kommen. Es ist ja für mehr Personen angelegt. Sie sprachen von 800 000 potenziellen Nutzern. Ob das ge lingen wird, wird man sehen. Das bedarf sicherlich einiger Anlaufzeit. Aber ein echter Mehrwert ist natürlich nur dann vorhanden, wenn diese Dienstleistungen auch in hohem Maß über diese Karte in Anspruch genommen werden können. Das Land hat, was die Dienstleistungen betrifft, gewaltigen Nach holbedarf.

(Vereinzelt Beifall)

Im Ranking nach dem Onlinezugangsgesetz ist Baden-Würt temberg eher im unteren Drittel des Ländervergleichs zu se hen. Da bedarf es also noch großer Anstrengungen, um – wie Sie sagen – E-Government-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Von einem hohen Anspruch sind wir weit entfernt.

Wie sieht denn die Wirklichkeit aus? Sie schreiben selbst in der Begründung, das Serviceportal service-bw sei noch gar

nicht dazu in der Lage, dieses Instrumentarium anzuwenden. Es ist nicht ausreichend auf die Einführung der elektronischen Identitätskarte vorbereitet, und das vor dem Hintergrund, dass man ja mit der Einführung dann mit steigenden Fallzahlen zu rechnen hat.

Wir sind wieder einmal bei der Frage: „Was kann die IT in diesem Land leisten?“ und damit insbesondere bei der Frage: „Was kann BITBW leisten?“ BITBW hat großartige Aufga ben, viele Aufgaben vor sich, hat aber zu wenig Personal. Wir haben vor einer Woche eine Antwort auf einen Antrag von uns erhalten, in dem davon die Rede ist, dass zu wenige Stellen vorhanden sind. Das stimmt. Bei allen Anstrengungen, die die Mitarbeiter unternehmen – davor habe ich große Hochach tung –, glaube ich, dass sich BITBW laufend übernimmt.

Gestern hatten wir das E-Government-Gesetz auf der Tages ordnung. Dazu haben wir zwar nicht debattiert, aber dieses E-Government-Gesetz in seiner Novellierung ist das Einge ständnis, dass BITBW große Vorhaben in diesem Land nicht schafft. Die schafft es nicht, und zwar aufgrund fehlender bzw. mangelnder Ressourcen, zu wenig Personal.

(Beifall)

Deswegen haben wir schon auch Bedenken, ob die Umset zung dieses Gesetzes, das ja nur einen schmalen Ausschnitt aus der vielfältigen Aufgabenpalette darstellt, rechtzeitig ge lingt und ob diejenigen, die diese elektronische Karte in An spruch nehmen, auch wirklich einen Mehrwert davon haben. Das wird uns dann im Ausschuss noch beschäftigen. Da hät ten wir dann gern Auskunft, wie das Ganze umgesetzt wird. Nach den bisherigen Erfahrungen sind wir da noch sehr skep tisch.

(Beifall)

Herr Abg. Rottmann, Sie sind nun an der Reihe.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Die Einführung der elektronischen Identifizierungs karte war ein langer Prozess. Bereits 2010 wurde diese Funk tion für die deutschen Personalausweise und die Aufenthalts titel eingeführt. Doch diese eID-Funktion ist bei zwei Dritteln der rund 51 Millionen ausgegebenen E-Ausweise und E-Auf enthaltstitel deaktiviert. Die Zahlen aus 2018 zeigen deutlich, dass die große Mehrheit der Bürger diese Onlinefunktion nicht einmal aktivieren wollen.

Um das gescheiterte Projekt der digitalen Identifizierung vo ranzupushen, haben CDU und SPD 2017 im Bundestag ein Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachwei ses verabschiedet. Die Grünen stimmten 2017 noch dagegen, Konstantin von Notz beklagte damals einen „unverhohlenen Einstieg in eine bundesweite biometrische Bilddatenbank al ler Bundesbürger“. Es ist interessant, dass die Landtagsfrak tion der Grünen anders entscheidet als ihre ältere Schwester fraktion im Bundestag.

(Zuruf)

2019 nun wurde das Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschafts

raums ungeachtet aller Warnungen durchgesetzt und soll zum 1. November 2020 in Kraft treten. Somit haben wir heute ei nen Gesetzentwurf auf der Tagesordnung, welcher eigentlich eine Bundessache ist. Primär geht es nur noch um die Frage, welche Landesbehörde dieses Gesetz umzusetzen hat.

Es ist nicht nachzuvollziehen, warum das Land Baden-Würt temberg nun zusätzliche Infrastruktur bereitstellen soll, um digitale Identifikationsdokumente für EU-Bürger und Staats bürger weiterer Staaten auszustellen.

(Zuruf)

Dadurch entsteht eine zusätzliche Aufwandsbelastung für die Gemeinden – und wenn es nur einzelne Geräte sein sollten – und für das Land. Auch die entstehenden Kosten werden die Gemeinden wohl mittragen müssen. Die erwähnten Entlas tungen,

(Zuruf)

die der Bundesgesetzgeber als nicht bezifferbar bezeichnet, bleiben ein Wunschdenken, Herr Lede Abal. Sie lobpreisen die wohnortnahe Ausstellung der eID-Karte – ausgerechnet diese Landesregierung! Sie haben doch in vielen Bereichen den Ausbau der Standorte rücksichtslos ins Gegenteil ver kehrt; Sie haben Standorte zurückgebaut. Krankenhäuser wer den geschlossen, Arztpraxen müssen schließen, lokale Bank filialen, Bäcker und Metzger können durch Ihre zentrenorien tierte Politik oft nicht überleben. Ihr Bekenntnis zur Wohnort nähe ist eine Vortäuschung.

(Zuruf)

Es wird auch in dieser Debatte verschwiegen, welche Risiken die Nutzung der digitalen Ausweisfunktion mit sich bringt.