Sie behaupten, dass Ihr Verfahren kein Problem darstellt. Es würde aber sehr viele Probleme geben, bis der Landtag
in einer Situation, in der möglicherweise innerhalb weniger Tage eine Gefahrenabwehr erforderlich ist, ein Gesetz verab schiedet hätte. Deswegen halten wir es für richtig, dass die Aufgabe der Gefahrenabwehr im Kern bei der Exekutive bleibt.
Das heißt aber nicht, dass der Landtag außen vor bleibt. Er hat alle Rechte, und das definieren wir auch in unserem Gesetz entwurf: rechtzeitige Unterrichtung, die Möglichkeit, einzu sprechen, die Möglichkeit, zu intervenieren, bis hin zu der Möglichkeit, die Landesregierung aufzufordern, Rechtsver ordnungen aufzuheben und sie vielleicht durch ein eigenes Gesetz – oder was auch immer in einer bestimmten Situation erforderlich ist – zu ersetzen.
Gewaltenteilung und Aufrechterhaltung der Handlungsfähig keit sind bei der Gefahrenabwehr wirklich enorm wichtig. Und wir haben unseren Gesetzentwurf bewusst so konstruiert, dass die Gewaltenteilung dabei respektiert wird. Das tut Ihr Gesetzentwurf eindeutig nicht.
wobei Sie damit nicht einmal Rechtssicherheit schaffen. Sie schaffen keine Rechtssicherheit, weil Sie nicht klar genug de finieren, wann jetzt eigentlich ein Gesetz durch den Landtag kommt und wann die Landesregierung handeln soll.
weil § 1 Ihres Gesetzentwurfs besagt: Es muss ein Gesetz er lassen werden, wenn Grundrechte wesentlich eingeschränkt werden. Das ist ein völlig unbestimmter Rechtsbegriff. Das wissen Sie wie ich, und das würde alle beteiligten Akteure erst einmal verunsichern.
Wer wann gefragt ist, das klären Sie in Ihrem Gesetzentwurf tatsächlich nicht. Deswe gen glauben wir, dass wir da mit unserem Gesetzentwurf bes ser liegen. In Ihrem Entwurf wird das nicht klar.
Im Entwurf der FDP/DVP gibt es ein weiteres Problem: Die Letztentscheidung wollen Sie auf Ausschüsse übertragen. Im
(Abg. Andreas Stoch SPD: Wir sprechen aber heute nicht über den FDP/DVP-Entwurf! – Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD)
Nein, aber das ist in Ihrem Entwurf nicht klar. Da bedarf es einer Klarstellung, weil die Letztentscheidung beim Landtag selbst verbleiben muss.
Das ist, glaube ich, ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt. An diesem Punkt müssen Sie, Herr Kollege Weinmann, Ihren Ent wurf wahrscheinlich korrigieren. Denn der Ständige Aus schuss kann anstelle des Landtags keine Entscheidung treffen, wenn es um Rechtsverordnungen oder Gesetze geht.
Inszenieren Sie sich doch nicht so. Was soll denn das jetzt? – Das sind die drei wesentlichen Punkte.
Gewaltenteilung und Handlungsfähigkeit bei der Gefahren abwehr liegen bei uns bei der Exekutive. Der Landtag kann sich aber jederzeit einschalten. Er kann sich jederzeit mit al len Interventionsrechten, mit allen parlamentarischen Mög lichkeiten einschalten. Der Landtag organisiert in seinem in neren Betrieb, wer zuständig ist. Diese Frage müssen wir noch klären. Ist es der Ständige Ausschuss, oder gibt es einen Son derausschuss? Da gibt es verschiedene Vorschläge. Die Letzt entscheidung liegt beim Landtag selbst, und wir müssen mit diesem Gesetz in allen Bereichen Rechtssicherheit schaffen.
Ob wir es schaffen, uns auf einen gemeinsamen Gesetzent wurf zu verständigen – das war unser Angebot –, weiß ich nicht. Das Angebot besteht weiterhin. Wir müssten es wahr scheinlich bis zum 16. Juli schaffen. Dann ist eine Sitzung des Ständigen Ausschusses. Vielleicht können wir uns nach der Informationswoche zusammensetzen. Wie gesagt, die Bereit schaft dazu bleibt bei uns bestehen. Deswegen habe ich kein großes Interesse, noch Öl ins Feuer zu gießen.
Nein, das habe ich tatsächlich nicht. Wir sind daran interes siert, uns zu verständigen, und haben kein Interesse, eine De
batte zu führen, bei der wir anschließend nicht mehr zusam menkommen. Das ist tatsächlich der Unterschied. Die Kritik, die wir an Ihrem Gesetzentwurf haben, meinen wir in der Tat ernst. Ihr Gesetzentwurf ist nicht zielführend. Deshalb müs sen wir darüber diskutieren, wie wir zusammenkommen.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es ein biss chen schade, dass hier bei einem Thema, bei dem wir, das Par lament, dasselbe Ziel verfolgen, so viel Schärfe aufkommt.
Vielleicht sollten wir ein bisschen mehr gemeinsam arbeiten. Immerhin haben wir zu Beginn der Pandemie gemeinsam die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Landesregierung in den letzten Monaten sehr schnell und sehr gut handeln konnte und dass wir in den ersten Monaten die schärfsten Aus wirkungen für die Menschen und für die Unternehmen auf fangen konnten, indem wir am 19. März mit einem Nachtrags haushalt und mit dem Feststellen einer Naturkatastrophe im Sinne von § 18 der Landeshaushaltsordnung Mittel freigeben konnten, die auch in den letzten Wochen und Monaten gut zum Einsatz kamen.
Jetzt sind wir hier im Parlament allesamt einer Meinung und uns einig, dass der Landtag besser in die Pandemiepolitik ein bezogen und daran beteiligt werden muss. Deswegen tut es uns allen gut, wenn wir gemeinsam dieses Ziel verfolgen. Ich meine, alle Fraktionen haben sich viel Mühe gegeben, jeweils Gesetzentwürfe vorzulegen. Wir haben verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Entwurf der SPD und gegen den Ent wurf der FDP/DVP. Ich glaube aber, wir liegen nicht so weit auseinander, dass wir nicht zusammenkommen könnten. Das sollte das Ziel in den nächsten Wochen sein.
Wir wollen, dass das Parlament bei den Regelungen des In fektionsschutzes stärker als bisher ins Spiel gebracht wird. Es muss klar sein, dass die parlamentarische Demokratie in ei ner solchen Pandemie nicht auf Dauer nur in einer Art Notbe trieb funktionieren kann. Die Infektionsschutzmaßnahmen be rühren unsere Grundrechte, sie greifen in bürgerliche Freihei ten ein, und sie verändern unser öffentliches Leben und unser Miteinander ganz grundsätzlich. Dabei gilt: Je länger die Grundrechtsbeschränkungen zum Zweck des Infektionsschut zes andauern, desto besser müssen sie legitimiert sein. Dabei kommt das Parlament ins Spiel. Das folgt aus dem Demokra tieprinzip und dem Parlamentsvorbehalt.
Wir, die CDU, sind Ihnen nicht hinterhergehechelt, sondern wir denken schon lange darüber nach. Sie haben auch Zei tungsberichte zitiert, und allein daran zeigt sich schon, dass wir bereits lange darüber nachdenken.
Bleiben wir mal ein bisschen sachlich. Das wäre ganz gut, Herr Haußmann. – Wir denken schon lange darüber nach, wie wir das, was wir jetzt auf den Weg bringen, richtig machen und wie wir es vor allem auch unangreifbar machen.