Protocol of the Session on June 24, 2020

Die Benachrichtigung der Polizei vor jedem Einsatz des Stadt jägers scheint eine weitere bürokratische Hürde ohne erkenn baren praktischen Nutzen zu sein. Das sehen wir ganz klar als eine offene Flanke, was dieses Thema angeht. Dies könnte den Stadtjäger von seinem notwendigen und nützlichen Tun ab halten oder ihn zumindest unnötig behindern.

Wir Jäger üben traditionell eine kluge Selbstbeschränkung und haben Verantwortungsbewusstsein bei der Ausübung des Pri vilegs, Waffen zu führen. Der Landesjagdverband stellt sich beim Widerstand gegen die Erhöhung der Schusszahl auf fünf Schuss aus halbautomatischen Waffen genau in diese Traditi on.

Wir lehnen es ab, wenn die Jäger zu Erfüllungsgehilfen einer Denke „Wild gegen Wald“ herabgestuft werden sollen.

(Beifall)

Den Grünen und dem Ökologischen Jagdverband sei da ganz klar gesagt: Das schadet dem Ansehen der Jäger ungemein.

Der Minister hat in seiner Rede Anfang Mai davon gespro chen, Konflikte zu entschärfen. Deshalb sollte das sachlich gebotene Verbot von mehr als drei Schuss aus halbautomati schen Waffen bestehen bleiben.

(Zuruf)

Die Sorgfalt, der Respekt vor dem einzelnen Tier und die sau bere Ansprache vor dem Schuss sind nicht durch höhere Ma gazinladungen und mehr Schüsse zu ersetzen.

Herr Pix, genau das, was ich das letzte Mal gesagt habe – man könne dies zwischen den Zeilen lesen –, haben Sie heute be stätigt. Es geht um einen Feldzug gegen das Rehwild. Diesen lehnen wir vehement ab. Das tragen wir nicht mit.

(Beifall)

Die Entrechtung des Jägers und des Revierinhabers setzt sich in § 36 fort. Der Jäger ist kein Erfüllungsgehilfe der unteren Jagdbehörde. Ich sehe es positiv, dass der Punkt, der die Drit ten angeht, jetzt als nur bezogen auf den Seuchenfall geändert

wurde. Jäger und Revierinhaber handeln eigenverantwortlich, haben Rechte und Pflichten und füllen diese auch ordnungs gemäß aus.

Auf einen Punkt möchte ich noch ganz schnell eingehen: Beim Thema Wolf bin ich von der CDU enorm enttäuscht. Da hät te ich mir von Ihnen viel mehr erwartet. Da kann ich nur an unsere Forderung erinnern: Der Wolf muss ins Jagdrecht.

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abg. Stein.

Zum Schluss noch etwas zum Ände rungsantrag der SPD: Warum soll man für einen Schaden auf kommen, wenn der Fall nicht dem Jagdrecht unterliegt, son dern dem Naturschutzrecht? Sollte der Wolf im Jagdrecht sein, hätten wir dem Antrag zugestimmt, aber so, Herr Gall, lehnen wir Ihren Antrag ab.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Herr Abg. Hoher, ich darf Sie nach vorn bitten.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits am 7. Mai an gleicher Stelle gesagt, begrüßen wir Liberalen grundsätzlich eine Novellierung des Jagd- und Wildtierma nagementgesetzes.

Am 24. Juni fand hierzu eine Ausschussberatung statt. Zwei zusätzliche Anträge der Regierungskoalition wurden in den Ausschuss eingebracht und sind Bestandteil der heutigen Ge setzesvorlage. Natürlich haben die Änderungsanträge zum Teil ihre inhaltliche Berechtigung. Ich persönlich war nur verwun dert, dass wir die Änderungsanträge abermals erst zehn Mi nuten vor Sitzungsbeginn bekommen haben.

Aber zurück zum Thema. Der Gesetzentwurf enthält durch aus gute, praktische und brauchbare Neuerungen, denen wir uns keineswegs verschließen. Viele Anpassungsempfehlun gen etwa aus dem Wildtierbericht werden hier umgesetzt, die die Verwaltungspraxis verbessern können oder neuen Situati onen geschuldet sind. So ist z. B. die Einführung des Wild tierportals aus unserer Sicht zeitgemäß. So sieht es auch der Landesjagdverband. Auch die Einführung der Stadtjäger, die künftig beraten sollen und die Jagd in befriedeten Bezirken ausüben dürfen, sehen wir positiv. Für dieses neue Instrument der Stadtjäger sind sicherlich noch Detailfragen zu klären.

Wir Liberalen sehen zwei zentrale Kritikpunkte im Gesetz entwurf. Punkt eins: Das Wildschadensersatzrecht soll geän dert werden, um eine bessere Kommunikation der Beteiligten herzustellen und eine bessere Regelung des Ausgleichs her beizuführen. Eine Beweislastregelung, wie es ein runder Tisch 2019 vorgeschlagen hat, finden wir jetzt leider nicht mehr in diesem Gesetzentwurf – zulasten der Jägerschaft, die nun prü fen muss, ob der Flächenbewirtschafter seinen Aufgaben ge recht geworden ist.

Punkt zwei ist die Verschiebung der Schonzeit um zwei Wo chen nach vorn. Die geplante Verschiebung der Schonzeit wird vom Landesjagdverband und vom Landestierschutzverband

ganz klar abgelehnt. Für uns steht seit vielen Jahren fest, dass sich die starre Jagdruhe im März und April nicht bewährt

(Beifall)

und dass wir diese durch artenbezogene Jagd- und Schonzei ten ersetzen wollen. Hierzu liegt Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Änderungsantrag vor, mit dem wir die Auf hebung der starren Schonzeit in § 41 Absatz 2 beantragen. Ich lade Sie ein, diesem Änderungsantrag zuzustimmen, da er fachlich geboten ist.

Mit der Kritik besonders vom Landesjagdverband wird deut lich, dass dieses Gesetz zwar sinnvolle Aspekte beinhaltet, aber auch Neuregelungen enthält, die für Betroffene so nicht tragbar sind. Die starre Regelung der Schonzeit hat sich ge nerell nicht bewährt, egal, ob verschoben oder nicht. Sie soll te doch durch eine artenbezogene Jagd- und Schonzeit ersetzt werden. Die Jäger benötigen eine praxisgerechte Regelung. Ansonsten könnten wir dem Gesetzentwurf natürlich nicht zu stimmen.

(Zuruf: Gut!)

Jetzt noch ein Wort zu Herrn Gall: Der Wolf ist leider nicht im Jagdrecht drin; deswegen kann man das an dieser Stelle auch nicht regeln. Deswegen fordern wir, die FDP/DVP, auch schon seit längerer Zeit, dass man den Wolf ins Jagdrecht auf nimmt. Dann könnte man das natürlich leicht im Jagdrecht re geln.

(Beifall)

Viele Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Ich darf vielleicht einmal darauf aufmerksam machen, dass die Tribüne uns mit einem ziemlichen Klangteppich überzieht. Das sackt alles nach hier unten.

(Zurufe)

Es wäre nett, wenn Sie die Gespräche dort oben einstellen würden.

Als Nächster hat dann Herr Minister Peter Hauk das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kol legen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Ände rung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes, die wir heu te durchführen, ist die zweite zugesagte Änderung dieses Ge setzes in dieser Legislaturperiode. Wir haben zu Beginn der Legislaturperiode vonseiten der Koalition angekündigt, dass es in dieser Legislaturperiode nur schmale Änderungen geben wird.

Aber wir werden sicherlich in der nächsten Legislaturperiode – den Ausblick möchte ich jetzt noch nicht machen, den wer de ich zum Schluss geben – eine größere Änderung vorneh men, wenn das Gesetz seinem Namen „Jagd- und Wildtierma nagementgesetz“ wirklich Rechnung tragen soll. Insofern be lassen wir es jetzt bei den beiden kleinen Veränderungen, die

aber, glaube ich, für die jagdliche Praxis erhebliche Erleich terungen gebracht haben und noch bringen werden.

Heute liegt ein Gesetzentwurf vor, der erneut das moderne, wissensbasierte Jagdrecht fortentwickelt. Wir leben in einer Zeit, in der der Begriff „Fake News“ leider Gottes an Bedeu tung gewonnen hat und in der die Verbreitung von Fake News von vielen auch kräftig praktiziert wird. Wir leben in einer Zeit, in der viele glauben, dass man sich Fachkenntnisse aus schließlich über Google und Facebook aneignen kann. Das ist aber – zumindest in der Jagd – nicht so.

Wir leben aber auch in einer Zeit, in der es noch Menschen gibt, die modernes Denken und gleichzeitig Tradition, Tier schutz und die Nutzung der natürlichen Ressourcen vereinba ren, nämlich die Jäger. Hier zählt die eigene Erfahrung und ein Blick über den Tellerrand. Für die wissenschaftliche Ba sis dient uns die Wildtierforschung. So sind wir in der Lage, das Jagdrecht faktenbasiert weiterzuentwickeln. Diese Fort entwicklung basiert eben auch auf dem in Baden-Württem berg erstmalig erstellten Wildtierbericht, der auf wissenschaft lich fundierten Erhebungen basiert und Empfehlungen für die Fortentwicklung des Jagdrechts gegeben hat. Diesen Empfeh lungen folgen wir in dieser Novelle. So sind wir in der Lage, das Jagdrecht faktenbasiert weiterzuentwickeln.

Von vielen höre ich: Die Politik soll sich mehr an den Wissen schaftlern und an Fakten und weniger an Emotionen orientie ren. Herr Stein, wenn Sie dem folgen würden, hätten Sie nicht das gefordert, was Sie vorhin gefordert haben.

(Beifall)

Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tierschutz, Ei gentum und das Gewinnen von gesunden Lebensmitteln, näm lich das heimische Wildbret – das alles sind Aspekte, die mit hineinspielen. Das gelingt uns mit dem Jagd- und Wildtier managementgesetz.

Kollege Hagel hatte vorhin vollkommen recht, als er auf das Beteiligungsportal hingewiesen hat – wenige Anmerkungen, Gott sei Dank. Es gab zum Bereich Jagd in der Vergangenheit auch schon viele Shitstorms, vor allem von Veganern und ex tremen Vegetariern.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Ich möchte denen gar nicht absprechen, dass sie nach dieser Form leben wollen. Ich möchte aber kritisieren, wie militant sie zum Teil unterwegs sind und auch wie hetzerisch ihre Wortwahl ist. Ich sage das auch deshalb, weil ein Mitarbeiter von mir – das wusste ich gar nicht; er selbst hat mich darauf hingewiesen – eine Diplomarbeit zum Sprachgebrauch von Veganern und Vegetariern verfasst hat. Er hat festgestellt, dass dies mit den Extremen in den politischen Sektoren viel ge mein habe, nämlich mit den extremen Linken und den extre men Rechten. Das hat schon ein Stück weit etwas zu bedeu ten. Deshalb muss man auch davor warnen, damit man sol chen extremen Agitatoren nicht auf den Leim geht.

Die Jagd ist nicht nur so alt wie die Menschheit, sondern die Jagd muss auch verantwortungsvoll praktiziert werden. Die Jagd ist noch immer die tierschutzgerechteste

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jawohl!)

Möglichkeit, ein Wildtier vom Diesseits ins Jenseits zu beför dern. Dies erst macht es möglich, ein Wildtier zu konsumie ren. Viele vergessen manchmal, dass man lebende Tiere vor her töten muss, um am Ende genussvoll in ein Steak beißen zu können.

(Zurufe, u. a. Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Wir lassen uns den Appetit nicht verderben! – Unruhe)