Protocol of the Session on June 17, 2020

In diesem Zusammenhang, Herr Dr. Podeswa: Wir haben das nicht übernommen, weil wir keine Dopplung wollten. Ich kann Ihnen aber noch im Detail erklären, warum das so nicht vorgesehen war.

Mit dem Gesetzentwurf gehen wir zwei weitere Punkte an. Zum einen soll mit der Änderung des Gesetzes über kommu nale Zusammenarbeit die Regelung über die Wirtschaftsfüh rung der haushaltsrechtlich geführten Zweckverbände an die Bedürfnisse der kommunalen Praxis angepasst werden. Zum anderen ist vorgesehen, in der Gemeindeordnung die verga berechtliche Regelung für die kommunalen Unternehmen zu aktualisieren; u. a. wird Teil A der Vergabe- und Vertragsord nung für Leistungen durch die Unterschwellenvergabeord nung ersetzt, und die Bagatellgrenzen werden erhöht. Dies stellt auch einen Beitrag zum Bürokratieabbau dar.

Eines ist mir und unserem Haus sehr wichtig: Es geht um Än derungen für die Praxis, und deshalb sind diese auch der Pra xis – meine Kolleginnen und Kollegen Vorredner haben hier für bereits Beispiele genannt – gefolgt. Das heißt, sowohl mit der Änderung des Eigenbetriebsgesetzes wie auch mit der Än

derung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit haben wir Wünsche der kommunalen Landesverbände aufgegriffen.

Vertreter der kommunalen Landesverbände und der Gemein deprüfungsanstalt sowie Praktiker aus verschiedenen Städten und Landkreisen haben die Sicht der Praxis und die Bedürf nisse der Praxis eingebracht. Ich darf an dieser Stelle allen Be teiligten ausdrücklich für ihre Mitarbeit danken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie deshalb, dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung, der bedeutsame Änderungen für die kommunale Praxis enthält, zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Meine Damen und Her ren, damit ist die Aussprache abgeschlossen.

Wir kommen in der Zweiten Beratung nun zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8012. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Druck sache 16/8160. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetz entwurf zuzustimmen.

(Unruhe)

Ich darf Sie bitten, die Gespräche einzustellen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Eigenbetriebsgesetzes

mit den Nummern 1 bis 8 und schlage Ihnen vor, dass ich Ar tikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit ein verstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammen

arbeit

mit den Nummern 1 bis 4. Auch diesen Artikel würde ich gern insgesamt zur Abstimmung stellen. – Damit sind Sie einver standen. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Arti kel 2 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung der Gemeindeordnung

mit den Nummern 1 und 2. Darf ich auch diesen Artikel ins gesamt zur Abstimmung stellen? – Sie sind damit einverstan den. Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch Artikel 3 ist einstimmig angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 4

Inkrafttreten

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Artikel 4 ist ebenfalls einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 17. Juni 2020 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Eigenbetriebsgesetzes, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemein deordnung“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke sehr. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Da mit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.

Punkt 3 der Tagesordnung ist damit beendet.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland – Drucksache 16/8173

Das Präsidium hat beschlossen, dass bei der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs auf die Aussprache verzichtet wird. Die Regierung verzichtet ebenfalls auf eine mündliche Begrün dung des Gesetzentwurfs.

Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/8173 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu über weisen. – Sie sind damit einverstanden.

Damit können wir auch Punkt 4 der Tagesordnung als erledigt betrachten.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU – Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und des Studierendenwerksge setzes – Drucksache 16/8151

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat hierzu folgen de Redezeiten festgelegt: fünf Minuten für die Begründung und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Zuerst hat für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Seemann das Wort. – Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Corona hat auch die Hochschulen vor große Herausforderungen gestellt. Mit die sem Gesetz treffen wir eine gute Entscheidung für die Hoch schulen, die Studierendenwerke und die Studierenden im Land,

um, so weit es möglich ist, Erschwernisse aufzufangen. Einen herzlichen Dank an Ministerin Theresia Bauer, das Wissen schaftsministerium und nicht zuletzt die Hochschulen, die sich den vielfältigen Herausforderungen gestellt haben.

Es ist erstaunlich, wie schnell wir alle zu einem digitalen Aus tausch gelangt sind. Zeiten wie diese machen den Austausch und eine strukturierte und demokratische Entscheidungsfin dung wichtiger denn je.

Mit der Möglichkeit, Gremien rechtssicher digital tagen zu lassen, sichern wir die Handlungsfähigkeit der Hochschulen, der Studierendenwerke und ihrer Gremien. Wir gewährleisten damit die Entscheidungsfähigkeit und Demokratie in den Hochschulen.

Die Videokonferenzen, die mein Kollege Alexander Salomon und ich mit den Vertreterinnen und Vertretern der Studieren den seit der Coronakrise hatten, haben den Bedarf an digita len Entscheidungsmöglichkeiten wie auch viele andere Prob leme deutlich gemacht.