Protocol of the Session on May 20, 2020

(Beifall)

Folgendes finde ich schon erstaunlich. Natürlich haben wir seit 2015 keine neuen Schulden aufgenommen, Herr Kollege Brauer. Sie haben aber unterschlagen, dass wir über 6 Milli arden € an expliziten und impliziten Schulden getilgt haben. Richtig ist: Wir haben das Credo der FDP, einfach nur alles in den Abbau der Kreditmarktschulden zu stecken, zu Recht nicht übernommen. Wir haben aber 1,25 Milliarden € am Kre ditmarkt getilgt. Wir haben das größte Investitions- und Sa nierungsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht. Ich kann Ihnen sagen, dass das auch ein ganz wich tiger Baustein ist, um insbesondere jetzt auch die Bauwirt schaft weiter am Laufen zu halten. Hätten wir es nicht schon gemacht, müssten wir es wahrscheinlich jetzt für die Zukunft tun. Ich kann nur sagen: Der Abbau von impliziten und expli ziten Schulden war absolut richtig.

(Beifall)

Es war auch richtig und wichtig, meine Damen und Herren, dass wir die guten Zeiten dafür genutzt haben, Rücklagen zu bilden. Es ist bereits gesagt worden: 1,2 Milliarden € Rückla gen. Ich will aber an dieser Stelle doch darauf hinweisen, dass es auch noch andere Risiken gibt, für die wir die Rücklagen in unserem Haushalt auch vorgesehen haben. Nicht die kom pletten 1,2 Milliarden € waren frei, sondern wir hatten ver schiedene Felder, bei denen wir zu der Einschätzung gekom men sind, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass wir dafür Geld bereitstellen müssen. Dazu gehören beispielsweise der Not fallplan Wald, die Frage der Flüchtlingsunterbringung oder das Bundesteilhabegesetz. Es gibt also viele Aufgaben, die wir dennoch werden finanzieren müssen.

Meine Damen und Herren, wir haben gut vorgesorgt. Trotz dem hat diese bislang einmalige Krise dafür gesorgt, dass wir mit den zur Verfügung stehenden Rücklagen nicht auskom men; das ist klar. Wir arbeiten zum einen intensiv daran, dass alle Ausgaben, die wir tätigen, für den Gesundheitsschutz, für die Prävention und für die Behandlung von erkrankten Men schen zur Verfügung stehen. Andererseits unterstützen wir – dort, wo es möglich ist – die Unternehmen, die Wirtschaft, aber auch die Kultur und die Vereine im Land.

Denn klar ist Folgendes: Nur, wenn die Wirtschaft funktio niert, wenn unsere Unternehmen erfolgreich am Markt sind, wenn sie Arbeitsplätze schaffen und erhalten können, wenn sie Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen können, haben

wir auch Steuereinahmen. Würden die Unternehmen wirt schaftlich in große Schwierigkeiten geraten, würde die Ar beitslosigkeit deutlich steigen und würden die Ausbildungs kapazitäten deutlich reduziert, hätte dies auch massive Aus wirkungen auf die Steuereinnahmen in der Zukunft, und zwar negative.

Doch kommen wir zurück zum Thema. Wichtig ist: Wir ha ben die Grundlage geschaffen. Sie haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt, damit wir heute in der dritten Le sung die Änderung der Landesverfassung beschließen und da mit die Schuldenbremse auch in der Landesverfassung veran kern. Die durchgeführte Anhörung der Verbände und Institu tionen hat ebenfalls gezeigt, dass dieser Weg auf breite Zu stimmung stößt.

Bevor ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich für die Mitar beit bedanke, lassen Sie mich schließen mit einem Zitat von Milton Friedman. Er hat gesagt:

Vor Schulden, die man gemacht hat, auch vor Staatsschul den kann man nur eine Zeit lang davonlaufen, eingeholt wird man schließlich doch.

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gab ja zu diesem Tagesordnungspunkt sehr viel Redebedarf. Gibt es denn jetzt dazu noch Wortmeldungen? Ich könnte aufgrund der von der Regierung in Anspruch ge nommenen Zeit die Redezeiten für die Fraktionen verlängern.

(Zuruf)

Wollen Sie alle heute gern noch ein bisschen länger hierblei ben? – Das ist nicht der Fall. Gut.

(Unruhe)

Bevor wir zur Abstimmung kommen, bitte ich jetzt wirklich um Aufmerksamkeit. Das gilt vor allem für den hinteren Be reich des Plenarsaals. Bei den Herren dort ist es total unruhig.

(Zurufe – Heiterkeit)

Ich weise Sie auf Artikel 64 Absatz 2 der Landesverfassung hin. Danach kann die Verfassung vom Landtag geändert wer den, wenn bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln sei ner Mitglieder eine Zweidrittelmehrheit, die jedoch mehr als die Hälfte seiner Mitglieder betragen muss, es beschließt. Es müssen also mindestens 96 Abgeordnete anwesend sein und dann mindestens 72 Abgeordnete für die Verfassungsänderung stimmen. Diese qualifizierte Mehrheit muss bei der Schluss abstimmung in der Dritten Beratung gegeben sein, die in ei ner namentlichen Abstimmung stattfinden wird. Das ist also schon ein besonderer Vorgang. Deswegen bitte ich nicht um sonst, jetzt ein bisschen aufzupassen.

Nach diesen Hinweisen treten wir in der Dritten Beratung in die A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksa che 16/7462 ein. Wie Sie wissen, hat der Ständige Ausschuss dem Landtag auf Drucksache 16/8033 empfohlen, dem Ge setzentwurf zuzustimmen, und der Landtag hat in seiner Sit zung am 6. Mai dieses Jahres dieser Beschlussempfehlung in der Zweiten Beratung zugestimmt.

Abstimmungsgrundlage ist also der in Zweiter Beratung ge fasste Beschluss, der Ihnen als Drucksache 16/8082 vorliegt.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung der Verfassung des Landes Baden-Würt

temberg

Wer Artikel 1 zustimmt – Herr Kollege Haser! –,

(Heiterkeit)

den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimm enthaltungen? – War das eine Stimmenthaltung?

(Zuruf: Das war eine Gegenstimme!)

Eine Gegenstimme. Gut. – Es ist gut, wenn ich aufpasse.

Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer stimmt Artikel 2 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 20. Mai 2020 unter Beachtung des Artikels 64 Absatz 2 der Verfassung das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Ba den-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

§ 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung legt fest, dass über Ver fassungsänderungen in der Schlussabstimmung namentlich abgestimmt werden muss.

Wie vom Präsidium am 21. April 2020 aus Gründen des Ge sundheitsschutzes empfohlen, schlage ich Ihnen in Abwei chung von der Geschäftsordnung vor, die namentliche Ab stimmung, so, wie wir das früher immer gemacht haben, durch Namensaufruf vorzunehmen. – Damit sind Sie einverstanden.

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, mit Ja zu antworten, wer das Gesetz ablehnt, der möge mit Nein ant worten. Wer sich der Stimme enthält, der antworte mit „Ent haltung“.

Herr Abg. Dr. Schütte, ich darf Sie bitten, den Namensaufruf vorzunehmen. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchsta ben U. Herr Abg. Dr. Schütte, bitte.

(Namensaufruf)

Ist noch jemand im Raum, der noch nicht aufgerufen wurde, noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Gut. Dann schließen wir jetzt die Abstimmung. Ich bitte die Schriftfüh rerinnen und Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzu stellen. – Vielen Dank, Herr Abg. Dr. Schütte.

Wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort, und ich gebe das Abstimmungsergebnis später bekannt.

(Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Einen Moment! Herr Abg. Dr. Gedeon ist noch gekommen! Abge stimmt hat er nicht! – Abg. Dr. Wolfgang Gedeon [fraktionslos]: Enthaltung!)

Enthaltung.

(Zurufe, u. a. Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Ent haltung!)