Herr Minister, können Sie noch sagen, ob es spezielle Planun gen gibt, was die Alten- und Pflegeeinrichtungen, Alten- und Pflegeheime, anbelangt? Das ist auch schon der Übergang zur nächsten Phase, zur Protection. In dieser muss es darum ge hen, insbesondere vulnerable Gruppen – alte und erkrankte Menschen – zu schützen. Wir können ein Pflegeheim defini tiv nicht wie eine Kindertagesstätte – was schwierig genug ist – oder eine Schule schließen. Wir können auch nicht sagen, dass die Pflegeheime irgendwann später anfangen, wie jetzt die Hochschulen, sondern sie müssen ihren Betrieb sicherstel len. Haben Sie hierzu eine konkrete Planung, zu der Sie etwas sagen können?
wichtig. – In Bad Rappenau, in einem Ihrer unmittelbaren Nachbarwahlkreise, mussten wir eine Altenhilfeeinrichtung
Daraufhin haben wir letzte Woche bei den Gesundheitsminis terkonferenzen der Bundeszentrale für gesundheitliche Auf klärung den Auftrag erteilt, ein Curriculum zu erarbeiten, in dem es darum geht, wie wir jetzt mit unseren Altenhilfeein richtungen auch wieder gemeinsam, geschlossen umgehen, wie wir mit Infektionsfällen umgehen, wie wir mit der Sach lage umgehen, dass eventuell auch infiziertes Personal einge setzt werden kann, das noch keine Symptome hat. Auf Zuruf liegt dieses Curriculum seit gestern Abend vor, und wir wer ten es jetzt aus.
Herr Hinderer, ich hoffe, dass ich Ihnen vielleicht in der nächs ten Sozialausschusssitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ – wenn Sie und die anderen Kollegen ein verstanden sind – die ersten Kernpunkte aus dem Curriculum zitieren werde.
Wir hätten zwar noch zwei Themen für die Regierungsbefra gung, aber aufgrund der abgelaufenen Zeit können diese nicht mehr von mir aufgerufen werden.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Einführung des neuen neunjährigen Gymna siums Baden-Württemberg (Gesetz zur Änderung des Schul gesetzes für Baden-Württemberg) – Drucksache 16/5979
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die erste Lesung zu diesem Gesetzentwurf hatten wir im Mai 2019. Ich habe mich dazwi schen einmal gefragt, ob die AfD an diesem Gesetzentwurf überhaupt festhalten will. Jetzt ist er fast ein Jahr später in der Zweiten Beratung. Ich hatte die Hoffnung, dass Sie zwischen zeitlich festgestellt haben, dass eine Rückkehr zu G 9 in der Form, wie Sie es vorgelegt haben, von keinem unterstützt wird und dass Sie daher an dem Gesetzentwurf gar nicht mehr fest halten wollen.
Ich habe mich getäuscht. Jetzt stehen wir heute wieder hier und diskutieren über einen Gesetzentwurf, der von draußen keinerlei Unterstützung hat, weil im Land niemand eine kom plette Rückkehr zu G 9 will.
Es gibt keinerlei Forderungen danach. – Ich bin mir da sehr sicher. Nicht einmal der Philologenverband will eine Rück kehr zu G 9, sondern er will die Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9.
Ich sage Ihnen an dieser Stelle ganz klar: Wir, die Fraktion GRÜNE, halten daran fest, dass nicht die Länge der Schulzeit entscheidend ist, sondern das pädagogische Konzept einer Schule. Daher möchten wir eine Rückkehr zu G 9 nicht.
Ich möchte gern – auch anhand von Fakten – nochmals unter streichen, warum das nach unserer Ansicht nicht notwendig ist. Wir haben G 8 seit 2005 bei uns im Land eingeführt. Ei ne Vielzahl von Schulen, von Gymnasien im Land hat sich an das G 8 angepasst, hat die pädagogischen Konzepte angepasst.
Es gibt eine Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2018, die nochmals klar belegt, dass beispielsweise die Leistungen – hier geht es ja oft um Leistung – der Schü lerinnen und Schüler in der neunten Klasse im G 8 besser sind als die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im G 9. Auch wurde nochmals dargestellt, dass die Leistungsabschlüsse im G 8 genauso gut sind wie jene im G 9.
Daher gibt es unserer Ansicht nach überhaupt keinen Grund, eine Abkehr vom G 8 zu wollen. Das würde unsere Schulen im Land auch in der konzeptionellen Aufstellung komplett überfordern. Vielmehr müssen wir schauen, wie wir die päd agogischen Konzepte im G 8 anpassen können.
Es gibt auch nicht – wie Sie es in Ihrem Gesetzentwurf jetzt vorschlagen – nur dieses eine Modell im G 9. Unsere 42 Mo dellschulen im Land sind sehr heterogen. Es gibt G-9-Schu len, die sich darauf konzentriert haben, bis zur achten Klasse eine Halbtagsschule darzustellen. Es gibt G-9-Schulen, die ei nen guten Ganztag mit eingeführt haben. Es gibt bei uns in Baden-Württemberg nicht d i e G-9-Schule. Schon deshalb wird es schwierig sein, ein Konzept für ein G 9 einzuführen.
Zum Schluss – ich will das gar nicht in die Länge ziehen, weil unsere Ablehnung sehr klar ist – möchte ich einfach noch ein mal darauf hinweisen: Wir hatten in den vergangenen 15, 20 Jahren an unseren erfolgreichen Gymnasien im Land – ich sa ge an dieser Stelle ganz klar: unsere Gymnasien im Land sind erfolgreich – keine Leistungseinbußen, wie man es hier oft mals herbeireden möchte.
Wir haben auf der anderen Seite ein erfolgreiches berufliches Schulsystem mit beruflichen Gymnasien und damit eine wei tere Säule aufgebaut. Wir haben die Gemeinschaftsschulen. Beides sind Schulangebote, die Schülerinnen und Schülern das G 9 schon jetzt in der Fläche anbieten. Daher sehen wir keinen Grund für eine generelle Rückkehr zu G 9.
Wir sind immer bereit, das pädagogische Angebot an unseren Schulen weiterzuentwickeln, weiter zu verbessern. Daran ar beiten wir gern mit, und dazu gibt es auch Vorschläge; diese müssen wir hier aber nicht ausführen. An dieser Stelle einfach
noch einmal ganz klar: Wir lehnen den Gesetzentwurf ab und sehen auch keine Notwendigkeit, komplett zu einem G 9 zu rückzukehren.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn über Schulpo litik gesprochen wird, denkt jeder zunächst an die eigene Schulzeit und vielleicht noch an Erich Kästner und das „Flie gende Klassenzimmer“. Sie alle kennen das Phänomen.
Bei allem Respekt für Erich Kästner, bei allem Respekt vor Ihrer eigenen Schulzeit wird das der schulischen Realität im Jahr 2020 nicht mehr gerecht. Wir, die CDU, treten an, um tragfähige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln, anstatt den Rekurs auf eine angeblich gute alte Zeit zu pflegen.
Durch die beabsichtigte Konzentration des Unterrichtes auf den Vormittagsbereich wird sich auch die Schülerbe förderung vereinfachen.
Die Logik dahinter scheint mir zu sein: einfach zurück zur Schulform der Neunzigerjahre. Dann gehen die Schüler mit tags nach Hause. Daheim warten Mama oder Oma mit dem Mittagessen
Die Realität im Jahr 2020 ist aber eine andere. Wir wollen die Familien in ihrer Erziehungsarbeit unterstützen – nicht erset zen, aber unterstützen –, z. B. durch ein gesundes Mittages sen oder attraktive Nachmittagsbetreuung.
Interessant finde ich allerdings, dass Sie mit Ihrem Gesetzent wurf den Religionsunterricht zusammenstreichen wollen. Das finde ich nicht gut – aber interessant. Immerhin gerieren Sie sich ja sonst als d i e Verteidiger des christlichen Abend lands.
Wir, die CDU, haben im letzten Landtagswahlkampf für eine Wahlfreiheit in Bezug auf G 8 und G 9 geworben: Wenn sich die Schulgemeinschaft – also Eltern, Schüler, Kollegien, Schul träger – auf diesen Weg machen wollen, dann sollten wir das unterstützen; das wäre gelebte Subsidiarität. Ich bin auch überzeugt: Bei einer Schulart mit landesweit hohem Zulauf und oft großen Einheiten könnten wir unterschiedliche Ge schwindigkeiten in der Mittelstufe ermöglichen.
Nach jetzigem Iststand ist G 8 an den allgemeinbildenden Gymnasien die Regel. Immerhin bieten aber 43 Gymnasien in Baden-Württemberg G 9 an. Daneben haben wir die beruf lichen Gymnasien mit ihren vielfältigen fachlichen Ausrich tungen; an dieser Schulform wird mittlerweile landesweit je des dritte Abitur erworben.
Die beruflichen Gymnasien eröffnen eine attraktive Perspek tive für den Erwerb der Hochschulreife in G 9.