Protocol of the Session on February 6, 2020

Meine Damen und Her ren, jetzt liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Es haben auch alle Herrn Abg. Katzenstein nachgeeifert und die Rede zeit überzogen.

(Abg. Martin Rivoir SPD: Was er darf, dürfen wir auch! – Zuruf des Abg. Hermann Katzenstein GRÜ NE)

Die Aktuelle Debatte ist damit beendet, und Punkt 2 der Ta gesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung der Ver fassung des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 16/7462

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache zehn Minuten je Fraktion. Die vier Fraktio nen, die den Gesetzentwurf eingebracht haben, haben sich da rauf verständigt, die Zeit für die Begründung untereinander aufzuteilen.

Zuerst darf ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Schwarz erteilen.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die Herausforderungen des Klima wandels und die Transformation der Wirtschaft in unserem Land haben enorme Auswirkungen auf uns und auf den Lan deshaushalt. Sie bedeuten nämlich, dass wir zur Gestaltung dieser Veränderungsprozesse kraftvoll investieren müssen: in Klimaschutz und Klimaanpassung, in Bildung, Forschung, Technologieführerschaft, in die Stärkung des gesellschaftli chen Zusammenhalts.

Wer allerdings die Vorstellung hat, dass diese Investitionen dauerhaft immer on top kommen oder gar mit Schulden finan ziert werden können, der irrt. Denn jede Verschuldung ver schiebt Lasten in die Zukunft und macht zukünftige Genera tionen von weiterem quantitativen Wachstum abhängig, weil sie nur mit weiterem Wachstum den Schuldendienst werden leisten können. Die Finanzierung heutiger Aufgaben darf aber weder künftige Generationen über Gebühr belasten, noch darf sie künftige Generationen dauerhaft vom Wachstum abhän gig machen.

Deshalb stehen wir in der Verantwortung, den eingeschlage nen Kurs in Richtung einer nachhaltigen Finanzpolitik wei terzugehen, ohne neue Schulden, mit einer ausreichenden Vor sorge für Risiken und künftige Belastungen und mit einem Abbau von expliziten und impliziten Schulden.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Ganz in diesem Sinn ist der jüngst verabschiedete Doppel haushalt ein Haushalt der Verantwortung. Er reiht sich ein in eine schon fast zwei Legislaturperioden andauernde Haus haltspolitik, in der wir Zukunftsinvestitionen, Vorsorge und Konsolidierung klug miteinander verknüpft haben. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir in vier von fünf Jah ren keine neuen Schulden aufgenommen.

In der laufenden Legislaturperiode haben wir sogar die Kehrt wende geschafft. Seit 2018 tickt die Schuldenuhr in BadenWürttemberg rückwärts. Wir haben 1,4 Milliarden € Schul den zurückgezahlt, wir haben Kreditermächtigungen in Höhe von 1,5 Milliarden € zurückgezahlt, und auch die Ressorts leisten Konsolidierungsmaßnahmen in einem Umfang von 2 Milliarden €. Das sind alles gute Zeichen für eine nachhal tige Finanzpolitik.

(Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Zur Wahrheit dieser Zahlen gehört aber auch, dass ein solcher Kurs nur gelingen konnte, weil die Landeshaushaltsordnung mit Blick auf die Schuldenbremse sehr restriktiv ausgestaltet war. Ohne diese gesetzliche Grundlage wäre uns dieser Kurs sicherlich sehr schwer gefallen.

Die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfas sung ist deshalb ein konsequenter nächster Schritt. Denn wir wollen weder in ökologischer noch in finanzieller Hinsicht auf Kosten unserer Kinder und Enkel leben. Die Schuldenbrem se ist ein wirksames Instrument, die finanziellen Gestaltungs spielräume der künftigen Generationen zu erhalten. Die Schul denbremse steht für eine faire und generationengerechte Fi nanzpolitik.

(Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Schaut man sich die Debatte an, kann man ja meinen, dass manche angesichts von Rekordniedrigzinsen der Europäischen Zentralbank die Lasten und Risiken des Schuldendienstes un terschätzen würden. Aber ich erinnere noch einmal daran, dass die Zinszahlungen des Landes an den Kreditmarkt im Jahr 2007 – also schon vor der Finanzkrise – um eine halbe Milli arde Euro höher waren, und das bei einer wesentlich niedri geren Gesamtverschuldung, als wir sie heute haben. 500 Mil lionen € Zinszahlungen sind allerdings für den Landeshaus halt eine sehr große Belastung, und deswegen ist es richtig, die Schuldenbremse zu implementieren.

Wir wollen die Schuldenbremse dauerhaft zur Grundlage der Finanzpolitik in Baden-Württemberg machen. Mit dem inter fraktionellen Gesetzentwurf, den wir heute gemeinsam – Grü ne, CDU, SPD und FDP/DVP – einbringen, erhält das Ziel ei ner nachhaltigen Finanzpolitik Verfassungsrang.

(Abg. Klaus Dürr AfD: Die wollen Sie doch damit aushebeln!)

Das ist insbesondere für die junge Generation ein wichtiges Signal. Denn für uns ist klar: Im Vordergrund steht dabei ei ne generationengerechte Finanzpolitik.

(Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf geben wir den Ausnahmen und den Abweichungsmöglichkeiten Verfassungs rang. Auch das ist von großer Bedeutung. In schlechten Zei ten, in Notlagen, bei Naturkatastrophen kann die Landespoli tik mit neuen Schulden aktiv dagegensteuern. Sie kann aktiv reagieren, wenn schlechte Zeiten, eine Notlage oder eine Ka tastrophe vorliegen. Aber klar ist – das sagt unser Gesetzent

wurf –, dass diese Schulden dann in guten Zeiten genauso konsequent abgebaut werden müssen. Ich finde das verant wortungsbewusst.

(Zuruf des Abg. Daniel Rottmann AfD)

Ich finde das wichtig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Thomas Blen ke CDU)

Eine kluge Schuldenbremse ist Grundlage und Voraussetzung einer nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik. Denn eine kluge Schuldenbremse schärft unseren Blick auf das Sinnvolle, auf das Notwendige. Eine kluge Schuldenbrem se zwingt uns dazu, Prioritäten zu setzen.

Und nicht zuletzt erhöht eine Verankerung der Schuldenbrem se in der Landesverfassung die Kontrollrechte des Landtags. Sie stärkt insbesondere auch die Kontrollrechte der Oppositi on.

Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen von CDU, SPD und FDP/DVP für die sehr gute Zusammenarbeit in dieser wichtigen Frage. Das macht auch deutlich, dass wir gemeinsam Verantwortung für das Land übernehmen. Deswe gen ist es auch konsequent, dass die Fraktion, die mit sinn freien Haushaltsanträgen gezeigt hat, dass sie eben keine Ver antwortung für das Land übernehmen möchte, an diesem Ver fahren nicht beteiligt war, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Die Ausgrenzung kennen wir schon!)

Mein besonderer Dank gilt Ihnen, Frau Ministerin Sitzmann. Sie hatten ja schon zu einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Schuldenbremse eingeladen. Da sind die Grundlagen für den heute vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet worden.

(Abg. Anton Baron AfD: Da waren wir dabei, Herr Schwarz!)

Aber ganz klar: Es hat sich bewährt, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung aus der Mitte des Parla ments kommt. So hatten wir das auch in der letzten Legisla turperiode gehandhabt. Deswegen ist es konsequent, dass nicht die Regierung, sondern dass die Fraktionen einen Ge setzentwurf zur Änderung der Landesverfassung einbringen.

Es gibt Argumente, die gegen eine Verankerung der Schulden bremse in der Landesverfassung vorgebracht werden. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes gilt seit dem 1. Januar 2020 unmittelbar für die Länder, auch ohne dass wir eine lan desrechtliche Regelung brauchen. Man könnte sich also durch aus die Frage stellen, ob wir auf eine Verankerung der Schul denbremse in der Landesverfassung hätten verzichten können. In der Tat haben uns in den letzten Tagen Zuschriften erreicht – beispielsweise vom Deutschen Gewerkschaftsbund –, die diese Frage problematisieren.

Wir nehmen diese Bedenken ernst. Wir werden sie im Laufe der Beratungen des Gesetzentwurfs diskutieren. Mein Ein druck ist aber, dass diese Bedenken von falschen Vorausset zungen ausgehen, dass sie von falschen Vorstellungen von der

Schuldenbremse des Grundgesetzes getragen werden. Denn eine kluge Schuldenbremse ist eben keine Investitionsbrem se, sondern ein Verantwortungs- und Zukunftsgarant. Denn die Schuldenbremse ist etwas anderes als die schwarze Null. Als Haushaltsgesetzgeber bleiben wir mit der Schuldenbrem se flexibel und können angemessen auf konjunkturelle Son dersituationen und Notlagen reagieren. Daher ist es richtig, die Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern.

(Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Jürgen Keck FDP/DVP)

Das, was von den Kritikern vorgetragen wird, kann man ja gut entkräften. Unterlassene Investitionen der letzten Jahrzehnte können nämlich nicht auf die Schuldenbremse zurückgeführt werden; sie gab es damals ja noch gar nicht. Im Gegenteil: Die Ausgabereste und die Überschüsse der öffentlichen Haus halte werden immer größer.

An der Verfügbarkeit von Investitionsmitteln kann es also nicht gelegen haben. Dennoch haben wir in Deutschland ei nen erheblichen öffentlichen Investitions- und Sanierungsstau. Dieser Sanierungsstau ist aber gerade nicht erst in Zeiten der Schuldenbremse oder wegen der Schuldenbremse entstanden, sondern er ist entstanden, als es noch keine Schuldenbremse im Bund und in den Ländern gab. Das ist der wesentliche Un terschied, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den Grünen)

Es sind auch nicht der Mangel an öffentlichen Einnahmen oder eine strenge Sparpolitik, die öffentliche Investitionen verhin dern. Das kann man im Bund in den letzten Jahren gut beob achten. An Geld und am Ausgabewillen hat es der Großen Ko alition in den letzten Jahren nicht gefehlt. Die Schuldenbrem se hat dort zu keinerlei Knappheit geführt. Eher im Gegenteil: Wenn Prioritäten eher im konsumtiven Bereich gesetzt wer den – Mütterrente und Baukindergeld sind hier die Stichwor te –, dann fehlen natürlich Mittel für Investitionen in wichti ge Zukunftsaufgaben. Geld war also, liebe Kolleginnen und Kollegen, immer da. Es wurde nur nicht klug ausgegeben.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Klaus Dürr AfD)

Daher fasse ich zusammen: Eine nachhaltige Finanzpolitik auf der Basis einer klug gestalteten Schuldenbremse steht eben gerade nicht im Widerspruch zu einer nachhaltigen Investiti onspolitik. Vielmehr ist die Schuldenbremse geradezu Vor aussetzung dafür, dass Bund, Länder und Kommunen in zehn, in 15 Jahren noch handlungsfähig sind, dass wir auch dann noch gezielt in die Zukunft investieren können.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf legen wir einen durch dachten und ausgewogenen Vorschlag zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung vor. Ich bin ge spannt auf die Ergebnisse der schriftlichen Anhörung, und ich bin fest davon überzeugt, dass dieser Entwurf mit genauso breiter Unterstützung, wie wir ihn heute einbringen, dann in zweiter und dritter Lesung verabschiedet wird.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)

Jetzt hat das Wort für die CDU Herr Fraktionsvorsitzender Professor Dr. Reinhart.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen und Kollegen! Was wir heute in erster Le sung beraten, dürfen wir durchaus historisch nennen. Denn wir ändern die Verfassung des Landes Baden-Württemberg. Wir schreiben damit die Schuldenbremse in der Landesver fassung fest. Das eben erwähnte nachhaltige Handeln erhält damit erstmals Verfassungsrang.

Dieser Landtag bekennt sich damit – und zwar mit seiner Ver fassung – verbindlich und dauerhaft zum Verzicht auf neue Schulden. Das ist in der Tat ein Akt der Verantwortung gegen über künftigen Generationen. Es ist ein Akt der klugen Vor sorge in einer älter werdenden Gesellschaft, und es ist ein Akt, mit dem sich Politik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern vor allem fiskalisch ehrlich macht. Deshalb ist es ein guter, ein wichtiger Tag für die Zukunft in unserem Land.