M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K l a u s D ü r r A f D – K a b e l g e b u n d e n e r B r e i t b a n d a u s b a u i n H o r b a m N e c k a r , T e i l o r t A l t h e i m
Es geht um den kabelgebundenen Breitbandausbau in Horb am Neckar, speziell in Altheim. Ich frage die Landesregie rung:
zugängen in Horb-Altheim mit einer Datenübertragungs rate von mehr als 17 Mbit/s seit 2015 bis heute prozentual und in absoluten Zahlen verändert? Dabei bitte ich, auch die jeweiligen Zahlen der Anschlüsse mit weniger als 17 Mbit/s zu nennen.
folgten Sanierung der Ortsdurchfahrt Altheim (Bahnhof straße/Böblinger Straße) geprüft, beantragt und gegebenen falls durchgeführt, um in diesem Bereich Glasfaserkabel für die schnelle Breitbandversorgung zu verlegen?
Der Ortsteil Altheim stellt einen sogenannten weißen NGAFleck dar. Eine ausreichende Internetversorgung ist dort also nicht gegeben.
An dieser Stelle kann das Land mit der Breitbandförderung den Glasfaserausbau unterstützen. Für den gesamten Ortsteil bietet sich erst recht aber eine Förderung des Bundes, näm lich flächendeckend für jeden Hausanschluss an.
Der Landkreis Freudenstadt und die Stadt Horb am Neckar haben bereits Förderanträge gestellt und auch bewilligt be kommen.
Die Versorgungslage 2015 lag in Horb am Neckar bei durch schnittlich 6 Mbit/s; heute werden bereits 89 % der Haushal te mit 50 Mbit/s versorgt. Damit liegt die Stadt nur einen Pro
zentpunkt unter dem Landesdurchschnitt von derzeit 90 %. Es hat erkennbar einen deutlichen Fortschritt bei der Versor gungslage gegeben; die Quote ist innerorts allerdings besser als außerorts.
Die Situation für den etwas abgelegenen Ortsteil Altheim ist aber lösbar. Überregionale Backbone-Leitungen und Teile des Ortsnetzes werden dort mit Förderung unseres Hauses bereits verlegt.
Zu Ihrer Frage unter Buchstabe b: Ja, die Sanierungsmaßnah me wurde vom Landratsamt Freudenstadt und der Stadt Horb am Neckar genutzt, indem ein Förderantrag gestellt wurde. Dabei handelt es sich um einen Teil des landkreisweiten regi onalen Backbone-Netzes. Dies ist ein sogenanntes glasfaser basiertes Rückgrat, welches mehrere Kommunen und auch Landkreise miteinander verbindet.
Der Förderantrag wurde am 11. März 2019 bei uns gestellt. Diesem wurde entsprochen; am 24. September 2019 wurde durch unser Haus eine Summe von 1 057 506 € bewilligt.
Gibt es weitere Fragen? – Dem ist nicht so. Damit ist die Be handlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K l a u s D ü r r A f D – W e i t e r e V e r z ö g e r u n g e i n e s N e u b a u s d e s P o l i z e i r e v i e r s i n H o r b a m N e c k a r
in Horb am Neckar im Doppelhaushalt 2020/2021 keine oder keine entsprechenden Mittel eingestellt, obwohl we gen diesem geplanten Neubau schon seit längerer Zeit nichts mehr in das alte Revier investiert wird?
einer weiteren Verzögerung des Neubaus damit umzuge hen, dass die Polizisten seit Jahren über schlechte und nicht mehr zeitgemäße Arbeitsbedingungen im denkmalgeschütz ten Fruchtkasten klagen, z. B. durch erneute Investitionen oder andere Maßnahmen?
Im Rahmen der Polizeistrukturreform 2014 war zunächst ein mal vorgesehen, das neu gebildete Verkehrskommissariat des Polizeipräsidiums Tuttlingen in Horb auf dem landeseigenen Grundstück Hornaustraße 8 unterzubringen. In diesem Zu sammenhang wurde entschieden, für das Verkehrskommissa riat und das Polizeirevier einen gemeinsamen Neubau zu er richten und die sich daraus ergebenden Synergieeffekte zu nut zen.
Im Zuge der Evaluation der Polizeistrukturreform wurde ge mäß den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags diese Maß nahme im Jahr 2016 aufgrund der umfassenden Überprüfung der Polizeistrukturreform zurückgestellt. Die Evaluation kam zu dem Ergebnis, dass in Horb kein Verkehrskommissariat er forderlich ist. Infolgedessen wurden die Anforderungen an den Neubau Ende 2018 neu definiert und die bis dahin beste hende Planung aktualisiert.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bauprogramms für den Staatshaushaltsplan 2020/2021 im Frühjahr 2019 wies die Pla nung – die nicht wir im Innenministerium machen – noch er hebliches Optimierungspotenzial auf. Die Maßnahme konnte daher trotz hoher Priorisierung durch unser Haus nicht in das Bauprogramm aufgenommen werden.
Das Optimierungspotenzial wird derzeit planerisch aufgear beitet. Die Maßnahme soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine Etatisierung im Staatshaushaltsplan vorbereitet wer den, also für den nächsten Haushalt. Jetzt hoffen wir nicht – zumindest ich nicht –, dass wir bis 2021 noch einen Nach tragshaushalt brauchen, aber wir tun alles, was innerhalb un serer Möglichkeiten liegt, um die Maßnahme in Horb so weit vorzubereiten, dass – wann immer wir über den nächsten Haushalt entscheiden – das Ganze dann entscheidungsreif ist. Wir verfolgen das Ganze deshalb auch mit entsprechendem Hochdruck.
Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass der zu ständige Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württem berg in den vergangenen fünf Jahren 44 000 € für allgemeine Bauunterhaltungsmaßnahmen in das bestehende Polizeirevier Horb investiert hat.
Eine den aktuellen Anforderungen eines Polizeireviers ent sprechende Ertüchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes ist für die nur noch befristete Nutzungsdauer mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Das will auch niemand. Wir wissen aber sehr wohl ob des Zustands. Wir setzen alles daran, die sen Neubau entsprechend zu priorisieren. Vor diesem Hinter grund sind derzeit keine erneuten Investitionen bzw. andere Maßnahmen im Bestand geplant.
Herr Staatssekretär, ich möchte daran erinnern, dass der Kollege Dr. Kern und ich Ihr Haus schon im November angeschrieben haben. Ich möchte mich für Ihre Antwort von Mitte Dezember bedanken. Im Wesent lichen haben Sie jetzt alles vorgetragen.
Ich muss jetzt sagen: Ich hoffe auf einen Nachtrag noch in die sem Jahr. Warum? Sie haben dargestellt, dass die Planung bis dahin offensichtlich final fertig ist. Ich hätte die Hoffnung, dass, wenn wir einen Nachtrag brauchen, diese Maßnahme dann auch in den Nachtrag hineinkommt. So könnten wir hof fentlich schon nächstes Jahr bauen.
Ich möchte nur noch einmal darauf verweisen, dass die Stadt Horb eigentlich schon seit der ersten Polizeireform von 2014 auf Maßnahmen wartet. Die Situation hat sich durch andere Reformen verändert. Die Polizei ist in Horb im ehemaligen
Fruchtkasten. Das ist insgesamt ein Sanierungsgebiet. Die können dort also seit fünf Jahren nichts ordnen, keine städte baulichen Maßnahmen vornehmen usw. usf. Wenn jetzt der Neubau erst 2022 oder danach käme, wäre das für die Stadt Horb wirklich nicht mehr zu ertragen. Deshalb hoffe ich in diesem Fall auf einen Nachtrag und darauf, dass Frau Staats sekretärin Dr. Splett die Planung dann fertiggestellt hat.