Protocol of the Session on November 14, 2019

(Abg. Rüdiger Klos AfD: Das ist Gehirnamputation!)

Auch das ist, glaube ich, eine gute Geschichte.

Jetzt ist viel über den Fördersatz gesprochen worden. Darü ber haben wir auch viel diskutiert: Sind 50 % angemessen oder nicht? Aber wir haben am Ende, nachdem alles gegeneinan der abgewogen worden ist, gesagt: Es ist besser, wenn wir als Grundlage 50 % für alle nehmen, damit wir möglichst viele Projekte fördern können, jedoch für besondere Tatbestände tatsächlich auch eine besondere Förderung vorsehen. Das gilt für Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit – es war unbestritten, dass das eine besondere Herausforderung ist,

auch weil es sehr aufwendig ist – und eben auch für Projekte, die in besonderer Weise klimafreundlich sind.

Nun haben einige gemeint, Vorhaben würden jetzt nur noch dann gefördert, wenn es sich nachweislich um Klimaschutz projekte handelt. So ist es aber nicht gemeint. Es ist vielmehr gemeint, dass man, wenn man eine Förderung von 75 % ha ben möchte, in besonderer Weise nachweisen muss, dass das Vorhaben klimafreundlich ist. 75 % gibt es aber auch für Maß nahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit.

(Abg. Anton Baron AfD: Deswegen fliegen die Grü nen so gern!)

Das ist auch keine Voraussetzung für eine Förderung.

(Zuruf des Abg. Dr. Heiner Merz AfD)

Weil eben viele Projekte finanziell aus dem Ruder laufen, war es für viele Kommunen wichtig, dass wir uns irgendwie dar an beteiligen. Es war aber nicht leicht, da eine Lösung zu fin den.

(Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Denn wenn ich in Bezug auf Härtefälle zu großzügig bin, kal kuliert jeder schon mit einer Härtefallfinanzierung, und dann zahlt man immer mehr. Deshalb haben wir, glaube ich, eine sehr kluge Regelung gefunden: Man muss deutlich über dem geplanten Soll liegen, und von dem darüber liegenden Betrag bekommt man auch nur die Hälfte. Das heißt, die jeweilige Kommune ist immer betroffen

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist auch gut so!)

und spielt nicht sozusagen auf hohe Kosten.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja!)

Mit diesem Verfahren haben wir, glaube ich, eine wunderba re Regelung getroffen. Wir schaffen keine Fehlanreize, aber wir helfen denen, die wirklich unverschuldet in Not gekom men sind, weil sich eine solche Preissteigerung ergeben hat.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Zu den Planungskosten: In der Vergangenheit haben mir Kom munen oft gesagt: „Wissen Sie, wir haben inzwischen Pla nungskosten, deren Höhe dem entspricht, was wir an Zuschüs sen bekommen, und wir machen doch keine teure Planung, wenn wir nicht wissen, ob wir überhaupt gefördert werden.“ Deswegen ist es, glaube ich, ein ganz entscheidender Punkt, um die Projekte kommunal voranzubringen, dass wir sagen: Wir beteiligen uns pauschal an den Planungskosten. Das kommt übrigens auf die 50 % obendrauf. Insofern kann man auch sagen: Die 50 % sind sozusagen die Basis, und zuschuss mäßig kommt noch die Planungspauschale obendrauf. Das be deutet eine deutliche Verbesserung und auch eine gewisse Ab sicherung für die Kommunen. Wenn sie in ein Projekt einstei gen, welches das Land schon mitfinanziert hat, können sie da von ausgehen, dass das Land das eigene Geld nicht in die Ton ne tritt, sondern dieses Projekt ernsthaft unterstützen will und Interesse daran hat. Auch das ist, glaube ich, ein richtig guter Fortschritt, den wir in das Gesetz hineingebracht haben.

Jetzt fiel an dieser Stelle noch das Thema Wasserfahrzeuge, Kol lege Rivoir. Die Definition, ob der Wasserverkehr ÖPNV ist, ist nicht im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geregelt, sondern im ÖPNV-Gesetz. Das wäre also sozusagen der andere Ort. Wir können aber mit diesem Gesetz jetzt z. B. im Sinne der Hubs und der Verknüpfung von Verkehrsmitteln landseitig das Andocken einer Fähre, die im kommunalen ÖPNV eine Rolle spielt, fördern. Wir können sagen: Das, was landseitig geschieht, können wir fördern. Eine gewisse Förderung ist also möglich.

Ansonsten ist das, muss ich sagen, natürlich ein neues, wei tes Feld, wenn wir anfangen, auch noch den Wasserverkehr zu fördern. Denn überwiegend, muss man sagen, ist der Schifffahrtsverkehr auf dem Bodensee kein ÖPNV, sondern Spaß- und Freizeitverkehr. Das ist etwas Schönes, aber im Grunde ist das Gesetz dafür nicht vorgesehen.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Merz zu?

Von wem, bitte?

Von Herrn Abg. Dr. Merz.

Gut. Bin ge spannt.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Nutzen Sie die Chance!)

Herzlichen Dank für das Zulas sen der Frage. – Sie sagten vorhin: „was gut ist fürs Klima“. Super! Was ist denn das „Klima“, wie definieren Sie „Klima“? Klima ist der langjährige Durchschnitt des Wetters bezogen auf einen Ort, bezogen auf die Welt, bezogen auf was? Wenn Sie sagen: „was gut ist fürs Klima“, dann müssten Sie ja tat sächlich hierfür mal eine Definition von „Klima“ haben.

Okay. Vielen Dank für die originelle Frage.

(Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf von der AfD: Für Sie vielleicht! – Zuruf des Abg. Dr. Heiner Merz AfD)

Unsere Politik zielt darauf, dass Mobilität so organisiert wird, dass der CO2-Ausstoß und die klimaschädlichen Emissionen insgesamt reduziert werden. Insofern haben wir eine klare De finition. Ich fange jetzt aber nicht an, eine allgemeine Klima schutzdebatte mit Leuten zu führen, die vom Klimaschutz ent weder nichts verstehen oder nichts verstehen wollen. Führen Sie diese Debatte bitte schön endlich einmal im eigenen La den, aber nicht mit uns. Sie sind so daneben, wie Sie das an bringen.

(Beifall bei den Grünen – Heiterkeit des Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU)

Lassen Sie mich noch etwas zur Finanzierung sagen. Dieses zusätzliche Geld in Höhe von 155 Millionen € haben wir in der Tat einerseits den kommunalen Landesverbänden, die sich mit der Finanzministerin geeinigt haben, zu verdanken. Bei de Seiten leisten nämlich je hälftig einen Beitrag. Denn wir, das Land, bringen ja auch etwas ein.

Ich danke der Finanzministerin, dass sie das erkämpft hat und mit den Kommunen auch eine wichtige Regel ausgehandelt

hat, nämlich dass 60 % der Mittel dem Umweltverbund und 40 % dem Straßenverkehr zugutekommen. An dieser Stelle will ich sagen: Das ist Konsens innerhalb der Koalition, aber auch Konsens mit den kommunalen Landesverbänden. Das müssen alle wissen, die noch daran „sägen“ wollen. Dann sind sie weit jenseits eines gesellschaftlichen Konsenses in ver kehrspolitischen Fragen.

Ich glaube, dieses Gesetz ist insgesamt ein sehr guter Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommu nen.

Dann ist noch kritisiert worden, in dem Gesetz sei nicht alles genau geregelt. Lieber Herr Haußmann, das Wesen eines Ge setzes ist, dass es schlank ist. Das soll Ihnen Herr Goll gern noch einmal erläutern. Schlanke Gesetze regeln nicht jedes Detail. Dafür gibt es Verwaltungsvorschriften. In diesen Ver waltungsvorschriften, an denen wir schon parallel arbeiten und die möglichst bald nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ebenfalls in Kraft treten, werden wir bestimmte Details regeln. Wahrscheinlich wiederum auch nicht alle, aber die meisten, die wichtigen Details werden wir darin regeln.

Im Gesetz haben wir nur den Anteil 40 : 60 geregelt. Alles Weitere, wie wir es genau machen werden, wird man dann se hen.

Alles in allem haben wir viel zu diesem Gesetz diskutiert und in ihm vieles geregelt. In der Summe kann man sagen: Wir schaffen mit diesem Gesetz eine zukunftsfähige Finanzarchi tektur für eine zukunftsfeste kommunale Verkehrsinfrastruk tur.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen, die das möglich ge macht haben, und für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Her ren, mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/7126. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Verkehr, Drucksache 16/7194. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in Ar tikel 1 zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

mit den Nummern 1 bis 6 in der Fassung der Beschlussemp fehlung. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Dan ke sehr. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Ar tikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 14. November 2019 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesgemeindeverkehrs finanzierungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur