mit den §§ 1 bis 4. Ich schlage Ihnen auch hier vor, Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung zu stellen. – Sie sind damit ein verstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Ar tikel 1 mehrheitlich zugestimmt.
mit den Nummern 1 und 2. Wenn Sie einverstanden sind, stel le ich auch Artikel 2 insgesamt zur Abstimmung. – Vielen Dank. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Danke schön. Gegenprobe! – Danke. Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ar tikel 3 mehrheitlich zugestimmt.
Änderung der Verordnung des Kultusministeriums zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Lan desbeamtengesetz, nach dem Landesreisekostenge setz, der Landestrennungsgeldverordnung und dem
mit den Nummern 1 bis 4. Ich schlage Ihnen auch hier vor, über Artikel 4 insgesamt abzustimmen. – Sie sind damit ein verstanden. Wer stimmt Artikel 4 zu? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke sehr. Enthaltungen? – Damit ist Ar tikel 4 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Einrichtung des Forums Frühkindliche Bil dung Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke sehr. Gegenprobe! – Danke schön. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dem Gesetz ist mehr heitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungs gesetzes Baden-Württemberg und anderer Gesetze – Drucksache 16/7011
Das Präsidium, meine Damen und Herren, hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Oktober erst haben wir das Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungs bezüge für die Landesbeamtinnen und -beamten verabschie det. Mit dieser Übertragung des Tarifergebnisses gehen wir einen weiteren Schritt, um den öffentlichen Dienst in BadenWürttemberg nachhaltig attraktiver zu gestalten.
Aber eine gute Besoldung allein reicht bei Weitem nicht aus, die klügsten Köpfe an das Land als Dienstgeber zu binden, gerade in Zeiten, in denen gut ausgebildete Fachkräfte über all gesucht werden. Moderne Arbeitsumgebungen, die Stei gerung der Flexibilität bei den Arbeitszeiten und die Erhöhung der Chancengerechtigkeit sind einige der Bausteine, denen wir uns deshalb intensiv widmen.
Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, ist ein solcher Bau stein. Er bringt deutliche Verbesserungen im Sinne der Fami lienfreundlichkeit und der Erhöhung der Chancengerechtig keit insbesondere für Frauen im öffentlichen Dienst. In Zu kunft sollen nämlich Elternzeiten und Pflegezeiten bei der Er mittlung, ob ein Versorgungs- oder Altersgeldanspruch be steht, angerechnet werden. Des Weiteren sollen die Monate oder Jahre, in denen jemand in Teilzeit arbeitet, für das Ein treten des Anspruchs vollständig berücksichtigt werden. Ich betone das Eintreten des Anspruchs deshalb besonders, weil es Irritationen darüber gab, ob es auch um die Höhe der Ver sorgung geht.
Um die Höhe der Versorgung geht es im dritten Fall, den wir neu regeln wollen. Die Mindestversorgung soll in allen Fäl len als absolute Versorgungsuntergrenze gewährt werden. Ehr lich gesagt bin auch ich bislang beim Begriff Mindestversor gung davon ausgegangen, dass dies tatsächlich eine Unter grenze ist. Aber so kann man sich täuschen, und deshalb ist es wichtig, dass wir diese Sache hier neu regeln.
Lassen Sie uns einmal einen ehrlichen Blick auf die Lebens realitäten werfen. Es sind noch immer in den allermeisten Fäl len Frauen, die in verschiedenen Phasen ihres Erwerbslebens
in Teilzeit arbeiten, z. B. weil sie nach wie vor den größten Teil der Kinderbetreuung und die Haushaltsorganisation über nehmen. Frauen übernehmen auch sehr viel häufiger die Pfle ge von pflegebedürftigen Angehörigen.
Es kann nicht sein, dass sie mit Kindererziehungszeiten, Pfle gezeiten und Teilzeitbeschäftigungen keinen Versorgungsan spruch erwerben und quasi unter die Mindestversorgung rut schen.
Die wichtigen Aufgaben, die diese Frauen erbringen – und auch einige Männer; das will ich gar nicht bestreiten, aber da ist noch deutlich die berühmte Luft nach oben –, wollen wir anerkennen und honorieren. Auch ihnen dürfen im Pensions alter in Zukunft keine Nachteile mehr entstehen. Deshalb hal ten wir Grünen diese Maßnahmen, über die wir heute hier dis kutieren, für gut und richtig.
Das Land zeigt sich so als attraktiver Arbeitgeber für Men schen, die noch große Teile ihrer Erwerbsbiografie vor sich haben, weil diese Menschen erkennen, dass eine Familienpha se oder auch die Pflege von Angehörigen im System mitge dacht und anerkannt werden. Das Land übernimmt hier auch eine wichtige Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft.
Andere Bundesländer verfügen bereits über entsprechende Regelungen. Mit den geplanten Änderungen vermeidet das Land außerdem mögliche Verstöße gegen geltendes EU-Recht bei der Mindestversorgung.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also, es ist gut und rich tig, dass Baden-Württemberg nun zügig handelt. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf gern zu.