Protocol of the Session on October 17, 2019

In diesem Zusammenhang ist auch die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Die Kreditwürdigkeit und die Bonität werden dabei nach den Vorgaben von § 18 des Kreditwesengesetzes ausge wertet. Dabei sind die vom Antragsteller vorgelegten Unter lagen, z. B. Planungsunterlagen oder Einkommensnachweise etc., von der Bank zukunftsgerichtet auszuwerten. Dadurch soll ein eindeutiges Urteil über die wirtschaftlichen Verhält nisse des Kreditnehmers ermöglicht werden, damit auf Basis dieses Ergebnisses dann eine eindeutige Entscheidung über die Darlehensvergabe gestützt werden kann. Die Bank muss dabei prüfen, ob der Kreditnehmer in der Lage ist, seinen Zins- und Tilgungsverpflichtungen auch in Zukunft nachzu kommen.

Neu gegründete Gesellschaften verfügen in aller Regel über kein wesentliches freies Vermögen, das ihnen die Erfüllung von eingegangenen Verbindlichkeiten als Darlehensnehmerin

ohne Weiteres ermöglicht. Die ausstehenden Verbindlichkei ten können oftmals nur mit den Einkünften aus dem finanzier ten Projekt, also z. B. aus Mieterträgen, erfüllt werden. Für die Analyse des Ausfallrisikos ist in diesen Fällen auch auf die Wertigkeit des zu finanzierenden Objekts und auf die Wirt schaftlichkeit des Objekts abzustellen. Damit stehen die Fi nanzierungsstruktur, die Erfüllung der Eigenkapitalquote, die zu erwartenden Einkünfte aus dem Objekt, die Investoren und die leistbaren Sicherheiten im Vordergrund.

Vielen Dank, Frau Staatsse kretärin. – Jetzt habe ich noch eine Zusatzfrage von Frau Abg. Rolland vorliegen. Ich bitte Sie, sich bei Ihren Antworten kurzzufassen, weil noch einige Mündliche Anfragen anstehen. Die Antwort soll ja auch kurz sein.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, herzlichen Dank für die Beantwortung der Frage a. Es freut mich, dass es nur am Staatshaushalt liegt. Das heißt, wir haben in den nächsten acht Wochen die Mög lichkeit, das zu ändern und die Fördermöglichkeiten auch für andere Rechtsformen über die Wohnungsgenossenschaft hin aus zu schaffen. Ich glaube, ich habe Sie da richtig verstan den. Dann werden wir das hoffentlich mit vereinten Kräften hier im Landtag schaffen.

Ich habe jetzt noch eine Nachfrage. Sie haben gesagt, Sie wür den den Begriff „gesunde Bonität“ nicht kennen. Ich meine, er stammt aus der von Ihnen zitierten Drucksache 16/6678. Denn genau deswegen will ich das ja wissen. Sie haben das jetzt auch erläutert. Darf ich jetzt davon ausgehen, dass Di rektkredite als gute Bonität, also auch als Eigenkapital von der L-Bank anerkannt werden und damit auch die Projekte ei ne Bürgschaft bekommen können, die mit Direktkrediten ar beiten?

Für die Erweiterung des Bürgschaftsrahmens haben wir ja am 31. Juli 2019 einen Vor stoß gemacht. Das ist auf Wunsch der Arbeitsgruppe „Finan zierung und Förderung“ der Wohnraum-Allianz erfolgt. Da wurde auch das Finanzministerium um Prüfung gebeten. Hie rauf wurde in einem Schreiben vom 11. Oktober 2019 noch mals hingewiesen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Prüfung im Moment noch nicht abgeschlossen ist.

Im Jahr 2016 wurde eine Ausdehnung des Bürgschaftsrah mens noch u. a. mit dem Verweis auf eine Besicherungsmög lichkeit außerhalb der Landesbürgschaft sowie aus Gründen von Berufungsfällen abgelehnt.

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Münd lichen Anfrage unter Ziffer 7 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 8 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A n t o n B a r o n A f D – N o t f a l l v e r s o r g u n g u n d G e s u n d h e i t s s t r u k t u r i m H o h e n l o h e k r e i s

Herr Abg. Baron, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! In Hohenlohe treibt die Bürger Folgendes um: Derzeit wird wie

der über das Künzelsauer Krankenhaus diskutiert. Leider muss man sagen, die Bürger werden darüber im Unklaren gelassen. Deswegen habe ich folgende zwei Fragen:

a) Wie soll die Notfallversorgung nach der geplanten Schlie

ßung der stationären Patientenversorgung am Künzelsauer Krankenhaus ab 15. November 2019 sichergestellt werden?

b) Wie sieht der aktuelle Umsetzungsstand der Einrichtung

eines ambulanten medizinischen Versorgungszentrums in Künzelsau aus?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung er teile ich Herrn Minister Lucha das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Ba ron, ich antworte auf Ihre Anfrage:

Mit Bescheid vom 22. Juni 2018 wurde die Förderung der Konzentrationsmaßnahmen der beiden Krankenhausstandor te Öhringen und Künzelsau durch einen Neubau des Kranken hauses Öhringen und die Schließung des Standorts Künzels au mit einer beträchtlichen Summe in das Krankenhausstruk turfondsprogramm I des Landes Baden-Württemberg aufge nommen. Das war eine große Leistung auch des Haushaltsge setzgebers.

Zunächst war die Schließung des Krankenhauses Künzelsau für den Zeitpunkt der Fertigstellung des Neubaus Öhringen vorgesehen. Der Krankenhausträger hat uns zwischenzeitlich mitgeteilt, dass aufgrund der mangelnden Auslastung und auch der nicht unbekannten allseitigen Schwierigkeit, in den Berufsgruppen der Ärzte und Pfleger noch ausreichendes und qualifiziertes Personal zu gewinnen, der Weiterbetrieb des Standorts Künzelsau unter wirtschaftlichen, aber auch quali tativen Aspekten nicht länger vertretbar sei.

Nun liegt dem Ministerium für Soziales und Integration ein medizinisches Konzept vor, das die Maßnahmen zur früheren Umsetzung der Konzentration der akutstationären Versorgung zum 15. November beschreibt. Nach Gesprächen im Bereich des Rettungsdienstes zur Steuerung der Notfälle ab Novem ber 2019 ist die Aufnahme von Notfällen in den erreichbaren Notaufnahmen der umliegenden Kliniken gesichert. Insbeson dere erfolgt ab Dezember 2019 die Aufrüstung der Notfall systeme der Rettungsdienste mit telemedizinischen Anwen dungen. Das haben wir unterstützt.

Der Bereichsausschuss des Landkreises Hohenlohe hat zudem ein Gutachten zur Abdeckung der notärztlichen Versorgung und zur Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung der Ergebnisse des Gutachtens, das tatsächlich für das dritte Quartal erwartet wurde und nun doch etwas dauert – wir warten täglich darauf –, wird eine weitere Optimierung der notärztlichen Versorgung erwartet.

Zudem wird – das ist, glaube ich, eine wichtige Botschaft, Herr Abgeordneter – die ambulante Notfallpraxis der KVBW im Krankenhaus Künzelsau nach den vorliegenden Informa tionen am Standort Künzelsau derzeit zunächst weitergeführt. Das ist sehr wichtig. Niemand braucht sich Sorgen zu machen, dass diese Praxis geschlossen wird.

Sie haben eine zweite Frage gestellt: „Wie sieht der aktuelle Umsetzungsstand der Einrichtung eines ambulanten medizi nischen Versorgungszentrums in Künzelsau aus?“ Die Ein richtung eines ambulanten Gesundheitszentrums in Gestalt ei nes MVZ hängt derzeit im Wesentlichen davon ab, ob die ver tragsärztliche Bedarfsplanung für die Arztgruppen, die in ei nem solchen Zentrum tätig werden sollen, Zulassungsbe schränkungen vorsieht.

Liegen die Versorgungsgrade bei den jeweiligen Arztgruppen wie im Hohenlohekreis entsprechend hoch – bei der fachärzt lichen Versorgung liegen wir bei über 110 % –,

(Abg. Anton Baron AfD: Weiß ich, ja!)

ist der Kreis hinsichtlich dieser Arztgruppen für Ärzte, die sich neu niederlassen möchten – also für sogenannte Neuzulassun gen – und keinen bestehenden Versorgungsauftrag überneh men wollen – also keine Praxisübernahme – gesperrt. Hier sind dann nur Übernahmen möglich.

(Abg. Anton Baron AfD: Oje!)

Hat der Träger eines ambulanten Gesundheitszentrums die Absicht, zusätzliche Vertragsarztsitze für diese Arztgruppen in seinem Zentrum anzusiedeln, so kann er das im Wege ei nes Antrags auf Zulassung als Sonderbedarf beim Zulassungs ausschuss der Ärzte und Kassen erreichen.

Die Hohenloher Krankenhaus gGmbH hat zur Sicherstellung der Versorgung und zur Umsetzung der regionalen Verantwor tung der flächendeckenden medizinischen Versorgung eine GmbH zur Führung eines medizinischen Versorgungszent rums gegründet. Deren Ziel ist es, am Standort Künzelsau die fachärztliche und hausärztliche Versorgung auf Dauer sicher zustellen.

In ersten Gesprächen mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg – KVBW – strebt der Trä ger genau diese Sonderbedarfssitze in den Bereichen Chirur gie, innere Medizin und gegebenenfalls Neurologie an. Die Chancen eines solchen Antrags beurteilen wir derzeit nicht öf fentlich. Sie können sich aber denken, dass wir solche Gesprä che im Sinne des Gedankens eines Primärversorgungszent rums positiv begleiten.

Die Zuständigkeit liegt natürlich in der Selbstverwaltung. Sie wissen, dass die Zulassungsausschüsse mit Absicht weisungs unabhängig besetzt sind – mit stimmberechtigten Ärztinnen und Ärzten und Vertretern der Kassen. Somit kann die KVBW derzeit auch keine verbindlichen Sitze in Aussicht stellen. Wir haben aber alle ein politisches Wollen. Sie sehen, wir wollen die Kräfte bündeln. Da sind wir gerade intensiv in Gesprä chen.

Einen Hinweis erlaube ich mir noch: Für die Arztgruppen der Kinderärzte und der HNO-Ärzte existieren derzeit keine Zu lassungsbeschränkungen. Hier wären beispielsweise Neuzu lassungen im Rahmen des ambulanten Gesundheitszentrums ohne Weiteres möglich. Gerade in der Kinderheilkunde ist das eine Fragestellung, die uns im Land – ich schaue nach Sigma ringen und anderswohin – immer wieder begegnet.

Vielen Dank. – Herr Abg. Ba ron hat noch eine Zusatzfrage.

Herr Minister Lucha, vielen Dank für diese Informationen. Das bringt mich ein bisschen weiter.

Allerdings stellt sich jetzt noch eine Frage. Wenn wir kein Krankenhaus und dementsprechend keine Betten mehr haben, kann auch nicht mehr ambulant operiert werden. Es stehen ja keine Betten mehr zur Verfügung. Wie sieht es aus, wenn dann jemand in dieses Zentrum kommt? Ich kann mir das schwer vorstellen. Wie wir wissen, kann es keine Chirurgie mehr ge ben. Können Sie kurz beschreiben, welche Fälle dann über haupt noch angenommen werden können unter der Annahme, dass wir keine zusätzlichen Stellen bekommen und auch kei ne Ärzte dort hingehen möchten? Was kann dann dieses me dizinische Versorgungszentrum überhaupt noch leisten? Das ist die Frage, die für die Bürger von Interesse ist.

Das ist die alte Grundsatzfrage – betrachten Sie das mal vor Ihrem inneren Auge –: Bei aller Wertschätzung der Ehrbarkeit der jenigen, die in Künzelsau tätig waren, stellt sich die Frage, welche Fallstruktur in den letzten Jahren dort tatsächlich be arbeitet werden konnte. Das waren in der Regel Fälle, die mehrheitlich eben keiner stationären Krankenhausbehandlung bedurften. Wir wissen, dass die ambulantisierten Fälle dort fast ein größeres Gewicht hatten als die stationären. Das ist aber nicht der Sinn eines Krankenhauses. Das wird den Kran kenhausträgern bundesgesetzlich auch anders vorgeschrieben, und leistungsrechtlich werden dann auch Abschläge vorge nommen.

Wir haben den Zentrumsgedanken. Wir wollen in Öhringen in Hohenlohe ein Krankenhaus hinstellen – dieses wurde z. B. von der Bertelsmann Stiftung als zu klein angesehen; es ist für uns dennoch ein großer Kraftakt –, weil es hier im Hohen lohekreis tatsächlich ein breit aufgestelltes, multidisziplinäres Klinikum – inklusive einer Schlaganfallversorgung – braucht. Natürlich werden krankenhausrelevante Fälle auch dorthin ge steuert.

Der Grundgedanke bei Primärversorgungszentren – MVZs – ist es, den ersten, unspezifischen Anlauf sicherzustellen. Wir werden aber in Zukunft generell landauf, landab Änderungen haben. Künzelsau und Öhringen sind hier keine Einzelbeispie le. Wir sind am Hochrhein dabei. In der Ortenau haben wir die hervorragende Situation, dass wir mit strukturierten Dia logen aus neun Standorten vier bis fünf gestalten.

Wir werden uns alle daran gewöhnen müssen – im Übrigen auch in der individuellen Kompetenz –, an der richtigen Stel le mit der richtigen Fragestellung anzudocken und dann – das ist das Entscheidende – die Maßnahmen qualitativ sicherzu stellen. Das war auch die Begründung der Krankenhausträger für die vorzeitige Schließung, dass sie die Qualität der Maß nahmen nicht mehr sicherstellen konnten, vor allem im ope rativen Bereich. Deshalb ist es sinnvoll, dort von den Min destmengen- und den Qualitätsvorgaben her größere Einhei ten zu bilden.

Übergänge dauern, das ist klar, und – ich habe es verfolgt und war selbst vor Ort – es war auch ein kleiner Kulturkampf der alten Landkreise; aber ich denke, wir haben ihn ganz gut auf gelöst.

Herr Abg. Baron hat eine wei tere Zusatzfrage.

Noch eine kurze, schnelle. – Herr Minister, Sie hatten von der Rettungsfrist gesprochen. Diese wird in Hohenlohe oftmals unterschritten, das wissen Sie. Dort haben wir ein Problem.

Dazu folgende Frage: Sind dort zusätzliche Hubschrauber und eine zusätzliche Stelle, also eine Notfallstation, geplant, um entsprechend nachzusteuern, damit die Menschen zumindest beruhigt sein können und wissen, dass sie, wenn sie einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erleiden, ins Krankenhaus ge bracht werden können?

Herr Kollege Baron, diese Frage beantworte ich Ihnen schrift lich.

(Abg. Anton Baron AfD: Danke!)

Denn ich muss mich auf das Gutachten beziehen, das uns ei gentlich für das dritte Quartal hätte vorgelegt werden sollen. Es geht um die daraus resultierenden Schlüsse, die disparaten Zeiten für die Rettungsfrist wieder zu reduzieren. Diese Er kenntnisse teilen wir Ihnen dann mit.

Bitte noch hinzufügen, wie lange die Umsetzung dieser Maßnahme dauert, Herr Minister.