Protocol of the Session on March 27, 2014

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Der dritte Punkt, den ich ansprechen will, ist ein Bereich, der jetzt auch in der Diskussion keine so große Rolle gespielt hat: Es geht darum, dass wir der Meinung sind, dass die Univer sitäten und die anderen Hochschulen, unsere Hochschulland

schaft, noch stärker im Bereich der Weiterbildung aktiv wer den müssen. Bisher war es ja so, dass dort eher auf den Beruf vorbereitet worden ist. Wir wollen – so formuliert es das Ge setz dann auch und eröffnet die entsprechenden Möglichkei ten –, dass zukünftig auch derjenige, der im Beruf steht, be rufsbegleitend im Beruf weitergebildet wird; wir wollen also von der reinen Berufsvorbereitung zur Weiterbildung im Be ruf gelangen. Das ist eine tolle Chance für unsere Hochschu len, denn irgendwann in den nächsten Jahren werden die Stu dierendenzahlen zurückgehen. Die Hochschulen können sich da neue Märkte erschließen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Richtig!)

Wir wollen übrigens auch, dass diese berufliche Weiterbildung nicht nur den privaten Anbietern überlassen wird, sondern dass auch unsere Hochschulen die Möglichkeit bekommen, Angebote zu unterbreiten. Ich sage es zum dritten Mal: Auch dieser Vorgang ist nicht wirtschaftsfeindlich, sondern er ist sehr wirtschaftsfreundlich.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Claus Schmiedel SPD: Wirklich wirtschafts freundlich!)

Ein vierter Punkt, den ich ansprechen will – Herr Kollege Schmidt-Eisenlohr hat es auch schon getan –, betrifft das The ma Gebühren. Im Anfangsentwurf war vorgesehen, dass es zum Teil verpflichtende Gebühren geben sollte. Wir haben auch hier einen breiten Diskussionsprozess hinter uns ge bracht.

(Abg. Sabine Kurtz CDU: Das kann man aber auch selbst machen!)

Eine Verpflichtung zur Erhebung solcher Gebühren ist aus dem Gesetzentwurf herausgenommen worden; es ist den Hoch schulen freigestellt, für gewisse Angebote Gebühren zu ver langen. Es ist auch Inhalt unseres heutigen Entschließungsan trags, dass es einfach wichtig ist, diesen Vorgang der Gebüh renerhebung zu erfassen und zu schauen, wie sich das entwi ckelt. Denn wir wollen nicht, dass sich Gebühren an Hoch schulen zu versteckten Studiengebühren entwickeln. Deswe gen diese Überwachung.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Es lebe die Bü rokratie!)

Das ist keine Bürokratie; das ist einfach ein ganz normales Monitoring.

(Lachen der Abg. Sabine Kurtz CDU)

Wir haben nämlich die Verpflichtung, auf diejenigen, die an den Hochschulen studieren, aufzupassen und zu schauen, wie sich die Dinge entwickeln; unter Umständen müssen wir eben entsprechend nachjustieren.

Ein weiterer Punkt, den ich noch einmal ansprechen will, be trifft das Thema „Transparenz der Drittmittelforschung“. Ich habe in meinen Ausführungen bei der Einbringung des Ge setzentwurfs schon gesagt: Das ist ein schwieriger Spagat, den wir da machen müssen, ein Spagat zwischen dem berechtig ten Wunsch der Drittmittelgeber nach Geheimhaltung in ei nem global agierenden Markt einerseits –

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Muss einer aus der Wirtschaft wissen!)

völlig klar – und der Berechtigung andererseits, eine gewisse Transparenz herzustellen. Schließlich werden in dieser For schung auch öffentliche Mittel mitverwendet. Da ist es, mei ne ich, auch das gute Recht der öffentlichen Hand und derje nigen, die an den Universitäten und den anderen Hochschu len arbeiten, zu wissen, worum es bei diesen Tätigkeiten geht. Deswegen meine ich, was wir hier nun als Kompromiss vor legen, ist kein wirtschaftsfeindlicher Akt, sondern ein im Zeit alter einer gewissen Transparenz völlig natürlicher Vorgang. Da darf man nicht zu laut herumschreien und so tun, als ob das in Baden-Württemberg der Untergang des Abendlands wäre.

Ein letzter Punkt, auf den ich noch einmal eingehen möchte, ist das Thema „Duale Hochschule in Baden-Württemberg“. Auch hierzu haben wir einen Entschließungsantrag einge bracht. Wir haben hier vor einigen Wochen über das Thema „Fünf Jahre Duale Hochschule in Baden-Württemberg“ eine Aktuelle Debatte geführt, und wir waren alle voll des Lobes für diese Hochschulart. Wir stehen zu ihr

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jawohl!)

und finden es auch ganz toll, was da gemacht wird und wie die Entwicklung ist. Ich sage an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich: Natürlich ist die Duale Hochschule Ba den-Württemberg eine zentral organisierte Hochschule. Aber wir sind auch der Meinung, dass all die Dinge, die dezentral an den Standorten entschieden werden können, auch dort ent schieden werden müssen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig!)

Die Standorte müssen gestärkt werden; denn nur mit starken Standorten lebt der Gesamtkörper dieser Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Deswegen auch der hier vorliegende Entschließungsantrag, der fordert, die neuen Strukturen nach diesen fünf Jahren einmal zu analysieren und zu untersuchen, ob Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Ich denke, da wer den wir dann auch einen guten Weg gehen.

Insofern sage ich noch einmal wie zu Beginn: Es ist ein gu tes, ein modernes Gesetz für eine tolle Hochschullandschaft, die wir in unserem Land haben. Sie wird sich weiterentwi ckeln, sie wird konkurrenzfähig sein gegenüber anderen Bun desländern, europaweit und weltweit. Insofern bin ich guten Mutes, dass wir heute ein gutes Gesetz auf den Weg bringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Bullinger.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Hoffentlich etwas sach licher, nicht wie bei der Jagd!)

Herr Kollege Schmiedel, über Sachlichkeit brauchen Sie mich nicht aufzu klären.

(Heiterkeit bei der FDP/DVP und der CDU – Zurufe von der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe zunächst davon aus, dass der Kollege mit dem mehrfachen Hinweis in Richtung Wirtschaft und dann auch auf die Fastenzeit nicht die Gastwirtschaften gemeint hat.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir werden sehr differenziert den einzelnen Artikeln und Abschnitten zustim men oder ihnen eben auch ablehnend entgegenschauen. Ich darf an dieser Stelle klarstellen, dass ich bereits bei der Ers ten Beratung des Gesetzentwurfs am 19. Februar 2014 sehr ausführlich auf die einzelnen Punkte eingegangen bin. Auch die Ausführungen der Kollegin Kurtz finden in weiten Teilen meine Zustimmung.

Der Bitte, den Entwurf in einer öffentlichen Anhörung aus giebig zu beraten und sich Anregungen und Vorschläge von den betroffenen Institutionen und Hochschulen einzuholen, wurde Folge geleistet. Ich erinnere mich, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr gern daran: Die Art und Weise, wie sach lich, wie intensiv und wie klar strukturiert, in klaren Zeitein heiten, wir auch bei dieser Anhörung die Inhalte abgearbeitet haben, war wirklich wohltuend, und das wünsche ich mir auch beim Jagdgesetz so, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Nicht entsprochen wurde unserer Forderung nach einer Auf teilung der Beratung über die einzelnen Themenkomplexe. Ich habe damals gesagt: Wir sollten uns Zeit lassen, das eilt nicht, da können wir noch bis zum Sommer einzelne Teile die ses riesigen Werks vertieft abarbeiten. Einzelthemen wie z. B. die Frage der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen oder das Promotionswesen hätte man noch tiefer gehend be arbeiten müssen. Trotzdem bin ich der Meinung, dass – das zeigt sich auch, wenn man sich das Protokoll der Anhörung vom 21. Februar 2014 noch einmal anschaut – hier einiges an Bedenken ausgeräumt wurde. Es wurden auch einige Dinge aufgenommen; allerdings gab es viele Anregungen, gerade von uns, aber auch von der CDU, die bedauerlicherweise im Ausschuss auf der Basis unserer zahlreichen Anträge keine Mehrheit gefunden haben.

An dieser Stelle möchte ich mich grundsätzlich bei allen für Folgendes bedanken: Der Vorschlag, den Wissenschaftsrat zur Qualitätssicherung der Promotionsverfahren mit einzubinden, ist sicherlich bei allen zustimmungsfähig, wenn wir am Ende über das Gesetz im Einzelnen abstimmen.

Wir begrüßen ausdrücklich einen weiteren Ausbau der Ko operation zwischen den Universitäten und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in kooperativen Promotions kollegs sowie die Möglichkeit, Professorinnen und Professo ren der Hochschule für angewandte Wissenschaften zu koop tieren und – das ist wichtig – auf Augenhöhe an Promotions verfahren zu beteiligen.

Die Weiterentwicklungsklausel ist dagegen Neuland. Hiermit soll Verbünden von Hochschulen befristet und thematisch be grenzt das Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften übertragen werden können. Hinsichtlich der Qualitätssicherung der Promotion ist es uns ein wichtiges An liegen, dass – wie gesagt – der Wissenschaftsrat mit einbezo gen wird.

Auch die Evaluierung in fünf Jahren halten wir für zwingend. Wir sollten dann, wenn dieses Verfahren erfolgreich ist, prü

fen, ob man bei den Dualen Hochschulen nicht ähnliche Ver fahren ausprobieren und Promotionsverbünde einführen könn te. Ich glaube, das wäre der nächste Schritt. Aber bis 2019 sind es noch fünf Jahre; bis dahin haben wir noch Zeit. Das hat auch der Präsident der Dualen Hochschule so gesehen.

Bedauerlich ist, dass unsere zahlreichen Änderungsanträge zum Gesetzentwurf – auch unsere gemeinsamen Anträge mit der CDU – von den Kollegen von Grün und Rot im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt wurden.

Aufgrund der fundierten Begründung der Anträge sowie der Beratung im Ausschuss erspare ich mir, diese hier erneut vor zutragen. Ich will nur in kurzen Worten die Giftzähne heraus stellen, die wir sehen und die wir mit den Anträgen zu ziehen versuchten.

(Abg. Walter Heiler SPD: Was? – Abg. Martin Rivoir SPD: Er ist wieder beim Jagdgesetz! – Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Erstens: Die wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen soll begrenzt werden. Die entscheidende ordnungspolitische Be grenzung, der Vorrang privater Leistungserbringung, fehlt im Gesetzentwurf.

Zweitens: Das Ministerium sichert sich einen meines Erach tens übermäßigen Einfluss auf die Besetzung der Hochschul räte; es macht den Hochschulräten allerlei Vorschriften, wie diese zu besetzen sind.

Drittens: Für die Vereinbarung zwischen Professoren und Pro movenden werden genaue Vorschriften gemacht – als könn ten die Vertragspartner das nicht besser selbst in eigener Ver antwortung. Das ist eine typische Bevormundungskultur, mei ne Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Claus Schmiedel SPD: Na, na, na! Wo kommen wir denn da hin?)

Das Transparenzregister zur Erfassung aller öffentlich geför derten Forschungsvorhaben sät, meine Damen und Herren, Misstrauen zwischen Hochschulen und Betrieben und gefähr det meines Erachtens massiv ihre erfolgreiche Kooperation. Die Regelungen im Bereich der Drittmittel sind standortschä digend, sie sind wirtschaftsschädigend; denn sie werden da zu führen, dass die Unternehmen nicht mehr bereit sind, die Forschung im bisherigen Umfang durch Drittmittel zu unter stützen.

Auch die Option, Wissenschaftler zur unentgeltlichen Veröf fentlichung ihrer Werke zu verpflichten, ist ebenso naiv wie schädlich und überdies urheberrechtlich höchst bedenklich und problematisch.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Den privaten Hochschulen wird das Leben schwer gemacht. Bei der DHBW sind meines Erachtens keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen, damit die dezentrale Struktur der Du alen Hochschule erhalten bleibt.

Das ist, wie der Kollege gerade gesagt hat, das Element der vormaligen Berufsakademien; das ist das Erfolgskonzept. Wir müssen sehr genau darauf achten, dass das gemeinsame Dach,

das für die Zertifizierung, für die internationale Anerkennung erforderlich ist, nicht dazu genutzt wird, dezentrale Kompe tenzen zu beschneiden. Darauf müssen wir wirklich sehr ge nau achten.