dann können Sie acht Jahre später dem Verkehrsminister Her mann keinen Vorwurf machen. Er macht seine Hausaufgaben. Die Koalition steht und hat ihre Hausaufgaben gemacht:
Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft, Finanzierung der De ckungslücke im Schienenverkehr. Wir sichern den Schienen verkehr auf hohem Niveau und machen nicht vollmundige Versprechungen, wie Sie das getan haben.
Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Be stattungsgesetzes – Drucksache 15/4543
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ar beit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren – Drucksache 15/4927
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf des Bestattungsge setzes wurde einvernehmlich erarbeitet. Auch die jetzt vorlie genden Änderungen wurden einvernehmlich erarbeitet. Das zeigt, dass bei solchen Themen über die Parteigrenzen hinweg gut zusammengearbeitet werden kann.
Die Kirchen stimmen dem Gesetzentwurf zu. Das Gesetz ist nicht beliebig, maßgeblich ist der religiöse Bezug. Es wird keine Billigbeerdigungen und keine Geschäftsmodelle geben. Für die Kommunen wird es keine Zwänge geben. Mit diesem Bestattungsgesetz erweisen wir unserer eigenen Bestattungs kultur ebenso wie der Bestattungskultur der hier lebenden Muslime Respekt.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kunzmann, dies ist ein gutes Beispiel für das Gelingen eines Gesetzes, das dadurch zustande kommt, dass man ein bisschen, einen Vier telmeter, zurückgeht, einander zuhört und von vornherein das Ziel formuliert, dass es gelingen möge. Das war nämlich die Ausgangslage. Wir hatten gesagt: Wir wollen ein gemeinsa mes Gesetz.
Wir haben aufeinander Rücksicht genommen. Wir haben uns alle auf die religiöse Intention beschränkt und haben den Ent wurf nicht weiter gefasst. Es ist auch wichtig, dass ein erster Schritt gemacht wurde, respektvoll gegenüber anderen Reli gionen und respektvoll gegenüber dem, der in der Arbeits gruppe anders denkt, aufzutreten. Wir haben ein gutes Ergeb nis. Die Kommunen sind dabei, auch wenn sie natürlich im mer etwas Angst haben, dass Kosten entstehen könnten.
Das Steinmetzgewerbe wird frühzeitig feststellen, dass es gar nicht tangiert ist. Die Steinmetze haben vorsorglich Beden ken angemeldet. Das machen Verbände schon einmal gern. Wir haben jedoch sehr gut und vertrauensvoll zusammenge arbeitet.
Ich freue mich auf die Enquetekommission zur Pflege. Wir werden auch dort im gleichen Geist zusammenarbeiten, wie wir das bei diesem Gesetz gemacht haben.
Darüber hinaus hat selbst Martenstein in der „Zeit“ darüber geschrieben. Lesen Sie es nach. Er hat es sogar etwas witzig dargestellt, was wir hier erarbeitet haben. Insofern können wir allem frohen Herzens zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Das baden-württembergische Bestattungsrecht ist im 21. Jahrhundert angekommen. Die Än derung des Gesetzestitels sagt dabei schon sehr viel aus. Wir sprechen in Zukunft nicht mehr über das „Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen“, sondern einfach über das „Be stattungsgesetz“.
Die gemeinsame Verständigung aller Akteure aus Politik, Kir che, Religionsgemeinschaften und dem Bestattungswesen da rauf, dass wir Menschen anderer Kulturen und Religionen, die längst hier ihre Heimat gefunden haben, den Weg ebnen, ih re Angehörigen bei uns nach ihren Regeln bestatten zu kön nen, ist vor allem ein großer Schritt in Richtung Integration.
Unser gemeinsamer Gesetzentwurf war seit der Anhörung häufig Thema in den Medien, insbesondere vor und nach der ersten Lesung. Ich darf feststellen: Ich habe keinen Bericht gelesen, der das Vorhaben nicht grundsätzlich gelobt hätte. Das gilt auch für die Bürgergespräche und Veranstaltungen, die ich z. B. in meinem Wahlkreis – ich weiß, viele von Ihnen haben das ebenfalls gemacht – hatte und wo es ebenfalls sehr viel Zustimmung gab.
In der Beschlussempfehlung, die Ihnen der Ausschuss vorge legt hat, haben wir noch einige eher technische Veränderun gen gegenüber dem Entwurf aus der ersten Lesung vorgenom men. Eine, die auf Hinweisen von Bestattern beruht, möchte ich noch einmal ganz kurz erwähnen: Nicht immer ist der Ster beort der Ort, wo der Verstorbene auch bestattet werden soll. Wenn das Standesamt etwa am Wochenende nicht geöffnet hat, war nach dem bisherigen Gesetz eine Beförderung über die Gemeindegrenzen hinaus nicht zulässig. Wir haben hier eine gesetzestechnisch kompliziert klingende, aber in der Pra xis einfache Lösung gefunden: Verstorbene dürfen zukünftig
in Baden-Württemberg auch ohne den entsprechenden Ver merk des Standesamts auf der Todesbescheinigung befördert werden. Es besteht allerdings die Pflicht, das schnellstmög lich beim Standesamt nachzumelden. Hier haben wir also ei ne bürokratische Hürde etwas zurücknehmen können.
Grundsätzliche Kosten für die Gemeinden entstehen mit die sem Gesetz nicht. Jede Gemeinde muss, darf und kann das Gesetz so umsetzen, wie sie es möchte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe große Hoffnung, dass von der heutigen Abstimmung über den Gesetzentwurf ein klares Zeichen an die Gemeinderäte und Stadtverwaltun gen in Baden-Württemberg ausgeht. Dort muss jetzt die Um setzung erfolgen. Ich wünsche mir auch dort solche Diskus sionen, wie wir sie hier im Plenum und im Ausschuss, in den Fraktionen und vor allem auch in unserer interfraktionellen Arbeitsgruppe hatten. Eine einstimmige Annahme des Gesetz entwurfs wäre ein solches Zeichen.
Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Kollegen aus dem So zialausschuss bedanken. Es war eine, wie ich finde, tolle in terfraktionelle Zusammenarbeit bei einem sehr, sehr sensib len Thema. Von dieser Stelle aus also noch einmal herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf an das an schließen, was Frau Kollegin Wölfle gesagt hat. Inhaltlich brauche ich das, glaube ich, gar nicht mehr groß auszuführen. Ich fand es wichtig, dass wir uns Zeit gelassen haben, über al le Fraktionen hinweg eine gemeinsame Lösung zu finden, und eine behutsame Novellierung des Bestattungsgesetzes vorge nommen haben, in der sich sowohl die bestehenden Traditio nen als auch die Anforderungen unserer heutigen Gesellschaft wiederfinden. Es ist ein schönes Beispiel und ein wichtiges Thema, das uns alle betrifft, bei dem wir es geschafft haben, interfraktionell, über alle Fraktionen hinweg eine Lösung zu finden und nachher bei der Abstimmung ein wichtiges Signal zu senden.
Verehrte Frau Ministerin Altpeter, bitte richten Sie die Grüße an Ihr Ministerium aus, an alle, die hier mitgewirkt haben und die uns im Sozialausschuss beraten haben. An dieser Stelle darf ich auch einmal dem parlamentarischen Berater der SPDFraktion, Herrn Klose, Dank sagen, der das Ganze für die Fraktionen koordiniert hat.
Also herzlichen Dank! Meist weiß man gar nicht, wie viele Feinheiten im Hintergrund zu beachten sind. Ich kann nur je den einladen, einmal das Gesetz, die Begründung und die Er gebnisse der Anhörungen zu lesen. Dann weiß man, wie vie le Feinheiten damit verbunden sind. Ich sage dafür auch im Namen der FDP/DVP-Landtagsfraktion noch einmal ganz herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Baden-Württemberg ist ein weltoffe nes Land. Wir wollen, dass viele Menschen zu uns kommen, dass sie bei uns arbeiten, dass sie bei uns leben, aber dass sie auch einen Teil ihrer Kultur – und dazu gehören das Sterben und die Bestattung – hier leben können. Insofern war es rich tig, das Bestattungsgesetz in Baden-Württemberg der Wirk lichkeit im Jahr 2014 anzupassen. Ich denke, das ist uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen.
Anders als bei manch anderer Debatte, die wir hier in diesem Haus führen, ist es uns gelungen, eine Einigung interfraktio nell auf einer breiten Basis miteinander hinzubekommen. Hierfür darf ich mich bei den Fraktionen, insbesondere bei den Sozialpolitikern, aber auch bei den parlamentarischen Be ratern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses bedanken. Manches wäre einfacher, wenn wir auch andere Gesetze in dieser Einigkeit hinbekommen würden.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Druck sache 15/4543. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussemp fehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Fami lie, Frauen und Senioren, Drucksache 15/4927. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in den Artikeln 1 und 2 zuzustimmen.