Protocol of the Session on December 19, 2013

Ich rufe auf

Teil 3

Anschlussunterbringung

mit den §§ 17 und 18. Wer Teil 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Teil 3 ist mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen zu

Teil 4

Weitere Verordnungsermächtigungen

mit § 19. Zu § 19 liegt Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucksache 15/4516-1, vor. Wer Ziffer 2 dieses Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU ab gelehnt.

Wer Teil 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Teil 4 mehrheit lich zugestimmt.

Ich rufe auf

Teil 5

Übergangs- und Schlussbestimmungen

mit den §§ 20 bis 23 und hierzu Abschnitt I Ziffer 2 der Be schlussempfehlung des Integrationsausschusses, Drucksache 15/4453, die § 22 betrifft.

Außerdem liegt zu § 23 die Ziffer 3 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucksache 15/4516-1, vor.

Ich lasse zunächst über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer Ziffer 3 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucksache 15/4516-1, zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 3 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU abge lehnt.

Ich lasse nun abstimmen über Teil 5 in der Fassung von Ab schnitt I Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Integrations ausschusses. Wer Teil 5 in der Fassung der Beschlussempfeh lung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Teil 5 mehrheit lich zugestimmt.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Abstimmung über Artikel 2 – Gesetz über die Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – bis Artikel 4 – Änderung der Aufenthalts- und Asyl-Zuständigkeitsverordnung – zusam menfasse? –

(Zuruf: Ja!)

Das ist der Fall.

Artikel 2 bis Artikel 4

Wer den Artikeln 2 bis 4 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesen Artikeln einstimmig zugestimmt.

Wir kommen zur Abstimmung über

Artikel 5

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 19. Dezember 2013 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme, über die Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerber leistungsgesetz und zur Änderung sonstiger Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. –

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Ja wie? – Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Vielen Dank. Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt worden.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Wir haben jetzt noch über Abschnitt II der Beschlussempfeh lung des Integrationsausschusses, Drucksache 15/4453, abzu stimmen. Hierzu liegen der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/4516-2, sowie der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/4516-3, vor.

(Unruhe)

Es ist schwierig, der Abstimmung zu folgen. Aber wenn Sie sich noch unterhalten, ist es mit der Abstimmung erst recht schwierig.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Wir können Sie gut verstehen, Herr Präsident!)

Ja, aber der Kollege dort sollte sich vielleicht umdrehen. Dann kann er mitstimmen.

(Heiterkeit bei den Grünen)

Ich lasse zunächst über den weiter gehenden Antrag der Frak tion der FDP/DVP, Drucksache 15/4516-3, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nun abstimmen über den Änderungsantrag der Frak tion der CDU, Drucksache 15/4516-2. Wer diesem Ände rungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Än derungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Wer Abschnitt II der Beschlussempfehlung zustimmt, den bit te ich jetzt um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt II der Beschlussempfeh lung mehrheitlich zugestimmt.

Vielen Dank. Tagesordnungspunkt 4 ist erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes und des Lan desverfassungsschutzgesetzes – Drucksache 15/4421

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Innenminister Gall.

Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Ände rung des Polizeigesetzes und des Landesverfassungsschutz gesetzes wollen wir die Entscheidung des Bundesverfassungs gerichts vom 24. Januar 2012 zur Erhebung von Telekommu nikationsbestandsdaten umsetzen. Bestandsdaten, meine Da men und Herren, sind z. B. Name und Anschrift des Inhabers eines Telefon- oder Internetanschlusses – im Prinzip ver gleichbar mit der Zuordnung von Kraftfahrzeugkennzeichen. Ich will damit deutlich machen: Das hat nichts mit Verkehrs daten und nichts mit Inhaltsdaten zu tun.

Wir haben den Ihnen jetzt vorliegenden Entwurf nicht mit der letzten Änderung des Polizeigesetzes im Jahr 2012 verbinden können, weil der Bund erst kurz vor dem Ende der vom Bun desverfassungsgericht gesetzten Übergangsfrist – das war zum 30. Juni 2013 – das vorrangig neu zu regelnde Telekommuni kationsgesetz geändert hat. Nichtsdestotrotz entstand dadurch kein großer Schaden, weil die umfangreiche Diskussion zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft auf Bundes- und auf Landesebene jetzt dazu geführt hat, dass nunmehr ein Gesetz entwurf vorliegt, der die Datenschutzbefugnisse und den Da tenschutz der Betroffenen gut – ich meine, sogar sehr gut – zum Ausgleich bringt.

Warum und wofür benötigen wir solche Bestandsdaten? Für die Polizeiarbeit brauchen wir die Telekommunikationsbe standsdaten, um beispielsweise bei Suizidankündigungen oder Amokdrohungen die Betroffenen und ihre möglichen Aufent haltsstandorte rasch ermitteln zu können. Beim Verfassungs schutz ist die Abfrage von Bestandsdaten erforderlich, um Be teiligte von Kommunikationsvorgängen zu identifizieren und damit das Erkennungsbild beispielsweise von extremistischen Personen zu vervollständigen.