Protocol of the Session on December 18, 2013

Hier muss man sich eher Sorgen machen, ob dieser Weih nachtsgruß der FDP/DVP nicht in Richtung Kohle- und Nu klearfreunde ging. Hier muss man sich Gedanken darüber ma chen, ob die Kohle- und Nuklearlobby versucht,

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Von wem haben Sie denn das schreiben lassen?)

durch entsprechende Aktionen die Energiewende schlechtzu reden. Das wird von Ihnen durch diesen Antrag sogar noch unterstützt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ohne Energiewende würden die Kosten der Energieversorgung weiter steigen, wie wir es in den letzten Dekaden auch erlebten. Die Energiewende wird also zu einer langfristigen, volkswirtschaftlich sehr vorteil haften Stabilisierung der Energiekosten führen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Die Sonne schickt keine Rechnung – im Gegensatz zu den Öl-, Gas-, Kohle- und Uranlieferanten.

Damit ist gleich der zweite Vorteil angesprochen: Heute über weisen wir etwa die Hälfte der Kosten unseres Energiesys tems für den Import dieser Brennstoffe ins Ausland. Nach der Energiewende werden wir nur noch Erhaltungskosten im In land haben. Die Gelder bleiben also bei uns und schaffen Ar beitsplätze. Zusätzliche Profite bringt der Export von Techno logien zur Energiewende.

Natürlich wird die Energiewende nicht umsonst zu haben sein. In den nächsten 20 bis 30 Jahren werden wir erhebliche In vestitionskosten zu stemmen haben, die die Kosten des Er halts unseres jetzigen konventionellen Systems zunehmend ersetzen müssen.

Die EEG-Umlage, die Umlage auf den Strompreis für den Zu bau erneuerbarer Energien, ist ein Beispiel für diesen Prozess. Die EEG-Umlage hat zum Ausbau der regenerativen Energi en geführt; sie zeigt aber auch, was falsch laufen kann.

Die EEG-Umlage berechnet sich auch aus der Differenz zwi schen den Einspeisepreisen und den Spotmarktpreisen, die durch die Einspeisung rasch wachsender Mengen regenerativ erzeugten Stroms sinken. Einige Stromversorger wie die mit dem Bundesumweltpreis ausgezeichneten Elektrizitätswerke Schönau geben dies im Gegensatz zu vielen anderen auch an die Verbraucher weiter.

Die von der Ökostromumlage weitgehend befreiten Unterneh men in Deutschland blickten angespannt auf die heutige Ent scheidung in Brüssel. Der EU-Wettbewerbskommissar hat eben angekündigt, ein Prüfverfahren gegen die Bundesrepu blik einzuleiten. Geprüft werden die EEG-Umlage und deren Ausgleichsregelung.

Sehr geehrte Damen und Herren, egal, wie die Entscheidung in diesem Verfahren ausgeht, benötigen wir Rahmenbedin gungen, unter denen es nicht lukrativ ist, sich von Ökostrom umlagen zu befreien. Denn es darf nicht sein, dass die Allge meinheit die Kosten der Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, übernimmt.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Für 2013 befreite das BAFA rund 2 300 Stromabnahmestel len. Laut einem Artikel in der „Zeit“ sollen 2014 etwa 400 bis 500 Stromabnahmestellen dazukommen. Wenn dies tatsäch lich der Fall wäre, würde das ein Volumen von 5,1 Milliar den € bedeuten, um das die Unternehmen entlastet würden. Da ist es doch kein Wunder, dass sich der EU-Kommissar ei nem Prüfverfahren zuwendet.

Wir wollen die Ziele der Energiewende und des Klimaschut zes umsetzen und erreichen. Zur Erreichung dieser Ziele gilt es, ein EEG zu schaffen, das den Ausbau der erneuerbaren Energien stärkt.

Außerdem müssen Rahmenbedingungen gesetzt werden, die den Netzausbau vernünftig gestalten, die Energie- und Res sourceneffizienz steigern, die die Forschung und Investitio nen in Speichertechnologie fördern und die vernünftige Marktmechanismen gewährleisten. Genau das machen wir. Hierzu haben wir, hat die Landesregierung entsprechende In itiativen gestartet.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Rainer Hinderer SPD)

Wir wollen also, dass an den bisherigen Ausbauzielen für die regenerativen Energien und an den Klimaschutzzielen festge halten wird und bis zum Jahr 2020 z. B. ein Anteil der rege nerativen Energien an der Stromerzeugung von 38,6 % er reicht wird.

Ich glaube, unsere grüne Position ist nicht schlecht.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Schoch, ich darf Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Ich bin gleich fertig. Ich komme zum Ende. – Wir sind auf dem richtigen Weg. Das zeigt sich auch, wenn man jetzt bei der Bildung der Großen Koalition nach Berlin schaut. Die Große Koalition holt grüne Berater ins Kabinett. Genau einer dieser Berater, Rainer Baa ke, ist z. B. der Konstrukteur des EEG. Daher bin ich eigent lich zuversichtlich,

(Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)

dass auch eine gute neue Energiepolitik stattfinden kann.

(Zuruf des Abg. Andreas Glück FDP/DVP)

Mit diesen Beratern kann das meiner Meinung nach nicht schiefgehen.

Daher, meine Herren von der FDP/DVP: Diesen Wunsch auf Ihrem Wunschzettel können wir leider nicht erfüllen.

Ich wünsche Ihnen allen hier im Plenum eine schöne Weih nachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Das war in diesem Jahr wahrscheinlich meine letzte Rede.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Stober für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das EEG ist ein großes The ma. Es muss reformiert werden. Da sind wir uns alle einig. Aber die Frage ist natürlich, wie und in welcher Form das pas sieren soll.

Wenn ich mir konkret die acht Ziffern Ihres Antrags anschaue, Herr Kollege Glück, glaube ich nicht, dass es das ist, was wir gut finden. Natürlich gibt es einzelne Punkte wie die Ziffer 1, „dass die Energiewende so kosteneffizient, versorgungssicher und umweltverträglich wie möglich gestaltet wird“ – – Das ist eine Selbstverständlichkeit.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Bei der FDP/DVP nicht!)

Sollen wir solche Selbstverständlichkeiten hier noch einmal beschließen und die Landesregierung mit etwas beauftragen, wofür sie sich schon seit Jahren – in diesen zweieinhalb Jah ren Grün-Rot – ganz massiv und, denke ich, im Wesentlichen erfolgreich einsetzt?

Nach Ziffer 7 – etwas anderes – soll die Landesregierung er sucht werden, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, „dass be reits vorhandenen Anlagen Bestandsschutz garantiert wird“. Das war in Ihrer Koalition, in der CDU/CSU-FDP-Koalition, zuweilen umstritten. Aber hier jetzt einen Beschluss fassen zu wollen, wonach die Landesregierung etwas, wofür sie sich über Jahre hinweg schon eingesetzt hat, noch einmal machen soll, halte ich doch für sehr weit hergeholt.

Ansonsten gibt es in diesen einzelnen Ziffern auch Punkte – aber das haben Sie, Herr Kollege Glück, selbst angesprochen –, mit denen wir überhaupt nicht d’accord gehen. Das Quo tenmodell z. B. kann man möglicherweise in Schweden um setzen, einem Land, das im Wesentlichen Wasserkraft und Bioenergie hat. Bei uns werden es im Wesentlichen Windkraft und Fotovoltaik sein, die für einen Drive bei der Energiewen de und eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien im Strombereich sorgen. Das Quotenmodell gehört zu den Punkten, die wir nicht mittragen können.

Zu einigen anderen Ihrer jetzigen Antragsbegehren: Wenn man sich den Koalitionsvertrag einmal genau ansieht, erkennt man, dass das Ganze natürlich nicht im Verhältnis 1 : 1 darin steht. Ich nenne als Beispiel einmal Ihr Begehren hinsichtlich der Direktvermarktung mit dem Stufenplan, nach dem alle Anla gengrößen und Technologien in die Direktvermarktung wech seln müssen. Es ist schon richtig, dass man mehr auf Direkt

vermarktung setzen muss. Aber wir müssen auch aufpassen, dass wir kleine Bürgerenergiegenossenschaften oder auch Leute, die nur ihre Fotovoltaikanlage auf dem Dach haben, nicht überfordern. Deswegen ist das pauschalierte Vorgehen, dass alle einbezogen werden müssen, und zwar unabhängig davon, wie die Rahmenbedingungen aussehen, nicht der rich tige Weg.

(Abg. Andreas Glück FDP/DVP: Das ist auf Seite 54 in Ihrem Koalitionsvertrag!)

Genau das Gleiche gilt für Ziffer 6 Ihres Antrags. Wenn man an einer bestimmten Stelle „abregeln“ will – es ist ja richtig, auch eine Obergrenze zu definieren, um dadurch beim Netz ausbau zu sparen und in der Summe wirtschaftlicher zu sein –, muss man wie im Koalitionsvertrag vorgehen und sehr klar und deutlich formulieren, dass es da eine Obergrenze gibt; 5 % sind es, sofern ich es richtig im Kopf habe. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass man bei genauer Lektüre des An trags sieht, dass die Forderungen in den einzelnen Ziffern – einige gehen zwar in die richtige Richtung – nicht 1 : 1 mit den Aussagen im Koalitionsvertrag vereinbar sind.

Wichtig ist, dass wir dieses Thema weiter konsequent ange hen müssen. Insofern kann ich Ziffer 8 dieses Antrags nicht verstehen. Darin wird gefordert, dass die Energiewende ent schleunigt werden solle. Mir geht es immer um eine Beschleu nigung, zumal stets kritisiert wird, dass der Ausbau der erneu erbaren Energien und des Netzes nicht synchron erfolge. Uns ging es nie darum, die erneuerbaren Energien zu entschleuni gen, sondern darum, den Netzausbau zu beschleunigen, um auf diese Art und Weise eine Synchronisierung zu erzielen. Insofern zeigt die Formulierung in Ziffer 8 noch einmal sehr deutlich, dass es Ihnen eigentlich um eine Verlangsamung geht.

Den Rahmen, den die Große Koalition festgelegt hat, habe ich mir, ehrlich gesagt, offensiver gewünscht; denn er bleibt hin ter dem zurück, was wir schon haben. Dies gilt insbesondere für die Klimaschutzziele, die wir bis zum Jahr 2050 erreichen wollen. Dabei ist es wichtig, dass wir einzelne Schritte defi nieren, die konsequent gegangen werden. Es ist nicht das Ent scheidende, ob man die gesetzten Ziele ein Jahr später als ge plant oder sogar noch später erreicht. Vielmehr geht es dar um, dass die Richtung bei der Energiewende stimmt und dass wir die Energiewende weiter vorantreiben.

Es ist klar, dass nachgesteuert werden muss. Der Koalitions vertrag nennt hier insbesondere die Windenergie. Hinsichtlich der Grundförderung herrscht durchaus Konsens, dass im Au genblick eine leichte Überförderung zu verzeichnen ist. Des wegen soll der Grundtarif gesenkt werden; auch darüber herrscht Konsens.

Gleichzeitig soll jedoch nach einem Referenzertragsmodell verfahren werden. Das heißt, dass man die Grundvergütung senkt, dann aber die Anfangsvergütung in Relation zu den tat sächlich erreichten Erträgen länger fortführt. Ein ursprüngli ches Ziel, das die baden-württembergische Landesregierung vertreten hat, war ein Wert von 60 % des Referenzertrags. Heute liegt dieser bei 82,5 %, und im Koalitionsvertrag ist jetzt von 75 bis 80 % die Rede. Das ist nicht der Wert, den ich erreicht sehen will, aber die Absenkung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich glaube, über das EEG und insbesonde re das Thema „Windenergie im EEG“ kann man dann sehr

fundiert diskutieren, wenn der Gesetzentwurf vorliegt. Davon bin ich gerade vor dem Hintergrund dessen überzeugt, wel che Staatssekretäre neu ins Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berufen worden sind.

Der Kollege Schoch hat es schon angesprochen: Der Kollege Baake ist sozusagen als Gründer und Initiator des EEG ge nannt worden. Für uns ist das natürlich Herr Hermann Scheer; das ist gar keine Frage, und das wollen wir auch nicht in Zwei fel ziehen. Aber der Kollege Baake hat sich bei der Energie wende und dem, was zu rot-grünen Zeiten im Bund passier te, natürlich große Verdienste erworben.

(Glocke des Präsidenten)

Daher bin ich davon überzeugt, dass es von dieser Seite einen guten Wurf für die Novellierung des EEG geben wird.

(Glocke des Präsidenten)

Wenn man dann noch im Bundesrat weiter nachsteuern müss te, sollte man es tun. Ich bin optimistisch, dass es direkt gut wird; denn ich glaube, dass wir hier auf einem gemeinsamen Weg sind.