Die anderen vorgesehenen Regelungen im Kostenbereich sind ebenfalls angemessen und richtig. Insofern signalisiere ich die Zustimmung der Fraktion GRÜNE.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich den Worten der Kollegen Filius und Hitzler an,
(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Jetzt wird es aber schwierig! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Es ist schwer, das noch zu toppen!)
Das Gesetz ist in Ordnung. Es ist interessant, dass meine Vor redner auf die Regelungen für die Übertragung der Bedürftig keitsprüfung auf den Rechtspfleger eingegangen sind. Dies ist nicht uninteressant; es ist eigentlich ein altes baden-württem bergisches Anliegen. Der Hintergrund ist folgender:
Die Kosten für die Prozesskostenhilfe gehen immer weiter in die Höhe. Nun will man jedem den Gang zum Gericht ermög lichen; dies soll nicht an Armut scheitern.
Aber man stellt fest, dass das, was sich bei der Prozesskosten hilfe widerspiegelt, nicht gerade dem offiziellen Armutsbe richt entspricht. Vielmehr werden eine Vielzahl von Prozes sen unter Gewährung von Prozesskostenhilfe geführt, bei de nen man sich nicht ganz sicher ist, ob die Betroffenen tatsäch lich mittellos sind.
Nun gehört es nicht unbedingt zum richterlichen Kernge schäft, die wirtschaftlichen Verhältnisse festzustellen. Zur richterlichen Tätigkeit gehört es, zu beurteilen, ob eine Rechts verfolgung mutwillig, aussichtslos etc. ist. Aber die Feststel lung zu treffen, ob jemand Geld hat oder nicht, ist nicht un bedingt richterliches Geschäft. Gelegentlich scheint aber die Neigung zu bestehen, diesen Punkt ziemlich schnell zu über gehen, sicherheitshalber Ja zu sagen und anschließend in den Prozess einzusteigen.
Ich bin ganz sicher, dass die Übertragung auf den Rechtspfle ger ein völlig konsensfähiges, kleines, aber taugliches Dämp fungsinstrument ist, um zu verhindern, dass auch solche Men
Mein Schlusssatz – diesen Seitenhieb kann ich mir nicht ver kneifen –: Es nützt natürlich nicht viel, die Einnahmesituati on in der Justiz zu verbessern bzw. die Ausgaben zu dämpfen, wenn man gleichzeitig, wie gerade in den Zeitungen zu lesen ist, Sparauflagen für die Justiz beabsichtigt, die dann eine ganz andere Dimension haben und möglicherweise sogar die Funk tionsfähigkeit der baden-württembergischen Justiz beeinträch tigen werden. Ob dies zusammenpasst, muss man sich natür lich schon fragen.
(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Sehr gut!)
Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Zunächst herzlichen Dank an die Fraktionen für die positive Begleitung dieses Gesetzes vorhabens. Ich bedanke mich auch beim Kollegen Binder, der meine Rede kennt: Ich habe gar keine.
Wie Sie wissen, hat der Bundesgesetzgeber auf Drängen von Baden-Württemberg die Gerichtskostengesetze im Sommer dieses Jahres, sozusagen in letzter Minute, unter Einschaltung des Vermittlungsausschusses noch geregelt. Für den Landes haushalt führt dies zu Mehreinnahmen von immerhin etwa 35 Millionen € pro Jahr. Das sind also ganz erhebliche Beträ ge.
Wir ziehen jetzt beim Landesjustizkostengesetz nach und pas sen auch dort die Gebühren an, soweit wir die entsprechende Gesetzgebungszuständigkeit haben. Nachdem jahrelang kei ne Erhöhungen stattgefunden haben, sind die nun vorgesehe nen Erhöhungen maßvoll; die Tatbestände wurden vorhin be reits genannt.
Zweiter Punkt: Mit der Übertragung dieses Aufgabenbereichs der Bedürftigkeitsprüfung auf den Rechtspfleger schaffen wir, meine ich, eine flexible Regelung. Die Übertragung kann vor gesehen werden; sie ist jedoch nicht zwingend. Die Entschei dung hierüber trifft der jeweilige Vorsitzende. Wir glauben, das ist richtig, um unsere Justiz auch in diesem Bereich flexi bel zu gestalten. Letztlich wird dies den Rechtspflegerberuf aufwerten. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die die Rechtspfleger damit im jeweiligen Einzelfall wahrnehmen können, und dies kommt ihren berufsspezifischen Belangen sicherlich auch entgegen.
Was die Kostensituation insgesamt angeht, ist festzustellen: Wir verbessern unseren Kostendeckungsgrad – das ist richtig –, aber wir müssen auch Rücksicht darauf nehmen, dass wir
in vielen Bereichen der Justiz, was die Personal- und Sach ausstattung angeht, am Limit sind. Deshalb werden wir in den anstehenden Haushaltsberatungen das Thema „Personal- und Sachausstattung in der Justiz“ sicherlich noch eingehend dis kutieren müssen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/4282. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 15/4485. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit einer Änderung im Ein leitungssatz von Artikel 6 zuzustimmen.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Abstimmung über die Artikel 1 – Änderung des Landesjustizkostengesetzes – bis Artikel 5 – Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozi algerichtsgesetz – zusammenfasse? – Das ist der Fall.
Wer den Artikeln 1 bis 5 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Artikeln 1 bis 5 ist einstimmig zugestimmt.
Hierzu liegt die Beschlussempfehlung des Ständigen Aus schusses, Drucksache 15/4485, vor, mit der der Einleitungs satz geändert werden soll.
Wer Artikel 6 mit der vorgeschlagenen Änderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ent haltungen? – Artikel 6 ist mit dieser Änderung einstimmig zu gestimmt.
Sind Sie damit einverstanden, über die Artikel 7 – Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung – bis Artikel 10 – Inkrafttreten – gemeinsam abzustimmen? – Das ist der Fall.