Wer diesen Paragrafen zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist den §§ 1 bis 9 einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz über das Absehen von der Zusage der Umzugs kostenvergütung in besonderen Härtefällen bei Schließung oder Änderung des Aufgabenbereiches von Einrichtungen des Justizvollzuges“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zweieinhalb Jahre nach Be ginn dieser Legislaturperiode behandeln wir heute im Land tag den ersten Bericht des Petitionsausschusses. Darüber freu en wir uns. Wir hätten uns jedoch auch gefreut, wenn wir die sen etwas früher behandelt hätten. Aber die Präsenz hier im Saal ist noch sehr gut.
Mit diesem Dank eines Petenten darf ich den Bericht des Pe titionsausschusses zur Halbzeit der 15. Legislaturperiode be ginnen.
Der Petitionsausschuss des Landtags gilt als Notrufsäule des Parlaments. Im Berichtszeitraum haben sich 3 308 Bürgerin nen und Bürger an den Petitionsausschuss gewandt. Zusam
men mit dem Überhang aus der vorangegangenen Wahlperi ode hatte der Ausschuss 3 814 Petitionen zu bearbeiten. Das bedeutet einen leichten Anstieg der Zahl der Petitionen um 9 %. Seit der entsprechenden Freischaltung sind 353 On linepetitionen eingegangen; diese können die Zunahme be gründen. Neue Medien schaffen auch neue Möglichkeiten der Beteiligung.
Trotzdem ist erstaunlich: Im Internetzeitalter kommt die Mehr zahl der Petitionen noch immer klassisch per Brief an. Das ist auch das einzige Formerfordernis einer Petition, nämlich dass sie schriftlich eingereicht werden muss. Eine Petition ist da mit eine sehr niederschwellige Möglichkeit für die Bürgerin nen und Bürger des Landes, um Behördenentscheidungen überprüfen zu lassen.
Für viele ist es auch die letzte Möglichkeit, Sorgen und Nöte außerhalb formaler Rechtsmittel und gerichtlicher Verfahren zur Kenntnis zu geben. In einem Kommentar zum Grundge setz ist diese treffend als Purgationsfunktion – als reinigende Wirkung durch die Möglichkeit, das Herz ausschütten zu kön nen – dargestellt. Darüber können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsbüros viel berichten. Sie sind in der Regel die erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Nicht selten endet ein Telefonat mit den Worten: „Danke, dass Sie mir zugehört haben.“
Ich bin sicher, dass dies auch der Anspruch der Kommunen und Behörden vor Ort ist. Ich weiß, dass dies nicht immer ein fach ist. Aber ich möchte an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass das Gehörtwerden eine Grundvoraussetzung für das Ver stehen von Verwaltungsentscheidungen ist.
In diesem Sinn ermuntere ich meine Kolleginnen und Kolle gen des Petitionsausschusses, noch mehr Ortstermine wahr zunehmen, damit Petenten und Behördenvertreter die Sach- und Rechtslage zusammen erörtern können. Die Zahl solcher Ortstermine des Petitionsausschusses hat gegenüber dem Ver gleichszeitraum der vergangenen Wahlperiode leider abge nommen. Die Zahl der Anhörungen von Vertretern der Minis terien hat hingegen zugenommen, und auch die Anhörung von Sachverständigen wurde in einigen Fällen beschlossen.
Auch in der 15. Legislaturperiode sind bisher knapp 20 % der Petitionen positiv, also im Sinne des Petenten, abgeschlossen worden.
Die Themen der behandelten Petitionen spiegeln die komplet te Bandbreite öffentlicher Verwaltung wider.
An der Spitze stehen erneut Bausachen. Dabei handelt es sich sowohl um Bitten an den Ausschuss, zu einer Baugenehmi gung zu verhelfen, als auch um Petitionen, die sich gegen ein Bauvorhaben wenden. Der Ausschuss ist dabei auf die kom petente und fundierte rechtliche Prüfung durch das Ministeri um für Verkehr und Infrastruktur angewiesen, dem ich an die ser Stelle – wie auch allen anderen Ressorts und Ministerien – herzlich für die gute Zusammenarbeit danke.
Bei Bausachen möchte ich ein Vorhaben in Ohmden erwäh nen, das uns sehr lange beschäftigt hat, und die L 600, die auch heute noch Thema ist.
Keine Frage: Der Petitionsausschuss respektiert die kommu nale Selbstverwaltung. Insbesondere die kommunale Planungs hoheit spielt eine große Rolle bei den Eingaben, die sich ge gen die Bebauungs- und Flächennutzungspläne der Kommu nen richten. Wir sind den Kommunen dankbar, dass sie nach den vorliegenden Erfahrungen im Allgemeinen bereit sind, auch im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung entspre chend dem Stillhalteabkommen zu verfahren – obwohl sie rein rechtlich nicht dazu stehen müssten. Aber sie tun es. Dafür möchten wir den Kommunen danken.
(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü nen, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Walter Hei ler SPD: Kommunen sind immer gut!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will ganz explizit das Ausländerrecht ansprechen, weil wir hier so massiv und un mittelbar in die Biografie von Menschen – meist von Famili en mit Kindern – eingreifen wie in kaum einem anderen Po litikfeld. Von den 177 Petitionen, die Sie in der Statistik fin den, konnte in 31 Fällen ganz oder teilweise abgeholfen wer den; das entspricht ca. 17 %.
Bei den ausländerrechtlichen Petitionen stehen Eingaben von Petenten aus der Republik Kosovo an der Spitze. Dabei han delte es sich überwiegend um Eingaben der Minderheiten Ro ma, Ashkali und Ägypter.
Im Januar 2012 hat sich eine Delegation des Ausschusses über die humanitäre Situation der dort lebenden ethnischen Min derheiten vor Ort informiert. Schwerpunkte der Delegations reise in die Republik Kosovo waren die Unterbringungssitu ation, die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Medikamen ten, der Schulbesuch der zurückgekehrten Flüchtlingskinder sowie die Möglichkeiten der Erwerbsarbeit. Die vor Ort ge wonnenen Eindrücke sind den Delegationsmitgliedern sicher noch sehr präsent.
Über die zu ziehenden Schlussfolgerungen waren sich die Fraktionen zunächst uneins. Sie mündeten allerdings in einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses zum Reisebericht und schließlich in einen neuen Erlass des Innenministeriums für ein humanitäres Bleiberecht im August 2012.
Wenn Kinder, die kaum lesen und schreiben konnten, als sie kamen, hier mit gutem Erfolg die Schule besuchen und ihre Eltern z. B. krankheitsbedingt hierbleiben dürfen, ist es nicht nachvollziehbar, warum diese jungen Menschen abgeschoben werden sollen, sobald sie volljährig geworden sind. Ange sichts der demografischen Entwicklung sind diese Zuwande rer ein Gewinn für unser Land.
Die Zahl der ausländerrechtlichen Petitionen ist gegenüber dem Vergleichszeitraum zurückgegangen. Dies dürfte nicht zuletzt auch an der effektiven Arbeit der Härtefallkommissi on des Landes liegen, die vor acht Jahren ihre Tätigkeit auf genommen hat. Es ist mittlerweile schon zu einer guten Tra dition geworden, dass der Vorsitzende der Härtefallkommis sion einmal im Jahr
ja, er kommt noch – den Tätigkeitsbericht im Ausschuss vor stellt und über die Arbeitsweise und Entscheidungsgründe be richtet. Ich denke, dieser Austausch ist für beide Seiten von
großem Nutzen. An dieser Stelle möchte ich allen Mitgliedern der Härtefallkommission und dem Vorsitzenden, Herrn Dr. Wais, herzlich danken.
In der Statistik fällt auf, dass das Sachgebiet „Medienrecht und Rundfunkwesen“ von Platz 11 auf Platz 3 gerückt ist. Der Grund dafür sind 138 Petitionen gegen die Neuregelung des Rundfunkbeitrags.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch für das Petitionswe sen gilt der Satz: „Nichts ist so gut, dass es nicht besser werden könnte.“ Unser Gesetz über den Petitionsausschuss stammt aus dem Jahr 1979. Seither haben viele Bundesländer ihr Pe titionsrecht modernisiert. In vier Bundesländern – RheinlandPfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und SchleswigHolstein – wurden Bürgerbeauftragte ernannt, die ohne Um wege über die Ministerien direkt mit den unteren Verwaltungs behörden ausloten können, ob eine bürgerfreundliche Kon fliktlösung möglich ist.
Bei uns bleibt der Berichterstatter für eine Petition in der Re gel anonym, und der Petent muss warten, bis ihm eine Ent scheidung des Landtags zugeht. Andere Länder haben die öf fentliche Petition eingeführt, bei der es Diskussionsforen und Mitzeichnungsrechte gibt. Auch daran besteht ein großes In teresse, wie ich aus vielen Gesprächen und Schriftwechseln mit den Bürgerinnen und Bürgern weiß. Bei Petitionen sind wir mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes befasst und erfahren ganz praktisch, wo der Schuh drückt. Wir müssen das Petitionsrecht daher als Teil von Bür gerbeteiligung und Bürgerdialog begreifen und weiterentwi ckeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle danke ich ganz herzlich meinem Stellvertreter, Herrn Kollegen Norbert Beck,
(Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge ordneten der SPD und der FDP/DVP – Zuruf von der CDU: Bravo! Guter Mann!)
und allen Mitgliedern des Ausschusses für ihr großes Enga gement, mit dem sie sich den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land widmen. Herzlichen Dank!
Ich danke auch Herrn Werner Wölfle, der vor mir – bis Ende November 2011 – den Vorsitz im Petitionsausschuss innehat te.
Schließlich gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitar beitern des Petitionsbüros, namentlich Herrn Haas, und des Juristischen Dienstes, Herrn Drißner, für die gute Zuarbeit und die kompetente Unterstützung.