Protocol of the Session on November 6, 2013

Daran haben Sie offensichtlich erst jetzt Anstoß genommen. Vielleicht haben Sie es auch jetzt erst bemerkt.

(Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Thomas Blenke CDU: Deregulierung, Herr Minister! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Bürokra tieabbau!)

Ich hätte mir auch gewünscht, dass Sie, zumal als Strafvoll zugsbeauftragter Ihrer Fraktion, auch einmal ein Herz gezeigt hätten für die Strafvollzugsbeamten und sich nicht mit dem aufgehalten hätten, was uns jetzt eigentlich nur bei der Reali sierung dieses Anspruchs, den die Regierungsfraktionen zu Recht formuliert haben, behindert.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Karl Zimmermann CDU: Nein! Einer Ände rung der Umzugskostenverordnung steht doch nichts entgegen!)

Dann darf ich Sie noch darauf hinweisen: Der geschätzte Kol lege Gall hat die Polizeistrukturreform auf den Weg gebracht. Aber er ist nicht die Mutter dieser trennungsgeld- und um zugskostenrechtlichen Regelungen.

(Abg. Muhterem Aras GRÜNE und Abg. Dr. Fried rich Bullinger FDP/DVP: Der Vater! – Zurufe der Abg. Thomas Blenke und Karl Zimmermann CDU)

Der Vater. Sehen Sie, ich bin gegendert.

(Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPD)

Herr Kollege Zimmermann, es gibt einen Großvater dieser Regelungen, und dieser Großvater heißt Erwin Teufel.

(Zurufe von der SPD: Oi!)

Er hat nämlich eine vergleichbare Regelung, wie sie der Kol lege Gall bei der Polizeistrukturreform eingeführt hat und wie wir sie jetzt vorsehen, damals bei seiner Verwaltungsreform auch eingeführt.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Dann ist das ja ein Plagiat! – Heiterkeit bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die Notwendigkeit eines Struktur wandels im Strafvollzug ist bereits angesprochen worden, und die Gründe dafür wurden bereits genannt. Ein zeitgemäßer Behandlungsvollzug und moderne Sicherheitsstandards for dern auch entsprechende Maßnahmen. Der Sanierungsstau in den überwiegend älteren kleinen Einrichtungen trägt Erheb liches dazu bei; sie sind im Übrigen auch sehr personalinten siv.

Mit der im Haftentwicklungsprogramm vorgesehenen Aufga be der Justizvollzugsanstalt in Heidenheim – dies ist bereits angesprochen worden –, mit der Schließung der Einrichtung in Heidelberg und mit der Fertigstellung des Erweiterungsge bäudes in der Justizvollzugsanstalt in Heilbronn tragen wir dieser Entwicklung Rechnung. Hinzu kommt noch der Neu bau einer Justizvollzugsanstalt im südlichen Landesteil. Das hat natürlich schwerwiegende Konsequenzen – das sehen Sie alle – für unser Personal. Deswegen müssen wir uns darum kümmern.

Die Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzugs sind bei solchen Strukturveränderungen sicher zum Teil unvermeidbar. Wir sind natürlich bestrebt, diese so gering wie möglich zu halten. Deshalb ist das im Entwurf vor liegende Gesetz notwendig. Mit ihm werden die reise- und umzugskostenrechtlichen Sondervorschriften der Polizeistruk turreform für den Justizvollzug übernommen. Das ist aufgrund des vergleichbaren Sachverhalts auch geboten. Wir haben jetzt schon beim Absehen von der Umzugskostenvergütung die Möglichkeit, Trennungsgeld zu gewähren. Wir erweitern die se Möglichkeit jetzt für diese Sonderfälle.

Herr Dr. Goll hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Umstrukturierung handelt, die nicht alltäglicher Art ist, sondern vergleichbar ist mit der Polizeistrukturreform oder mit einer Verwaltungsreform. Deshalb versuchen wir, hier zielgenau, aber auch bedarfsgerecht zu reagieren.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Justizminister, ge statten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Zimmermann?

Bitte schön.

Bitte, Herr Abgeordne ter.

Herr Minister, geben Sie mir recht,

(Zurufe von den Grünen und der SPD: Nein! – Ver einzelt Heiterkeit)

dass es darum geht – Ihre Ausführungen zeigen es –, dass die betroffenen Beamten nicht aufgrund ihres Dienstortwechsels umziehen müssen, dass sie an ihrem eigentlichen Wohnort bleiben können und dann zumindest für einen gewissen Zeit raum, sogar einen längeren – auch vier Jahre oder mehr –, Trennungsgeld beziehen können? Die Landestrennungsgeld verordnung sieht das momentan so nicht vor, wenn ein Um zug eigentlich angebracht ist.

Manche Kollegen haben mich vorhin gefragt: Was bedeutet das Trennungsgeld eigentlich? Je nach Art des Anspruchs be kommt der jeweilige Beamte pro Tag zwischen etwas über 6 € und 14,50 € Trennungsgeld. Damit ist er natürlich je nach Ent fernung viel besser gestellt, als wenn er umziehen würde.

Jetzt noch meine zweite Frage: Wäre die Aufnahme einer ent sprechenden Regelung für alle Beamten in die Landestren nungsgeldverordnung nicht sinnvoller? Sie sind Justizminis ter. Da gebe ich Ihnen recht. Sie kümmern sich um Ihre Be

amten. Aber dieser Gesetzentwurf ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung,

(Zuruf: Der Fraktionen!)

also für alle Beamten. Dann müsste man doch die Landestren nungsgeldverordnung so ändern, dass die betreffende Rege lung nicht nur für die Polizei und die Justiz, sondern für alle Beamten gilt. Da wäre doch eine generelle Änderung ange bracht. Gibt es aus Ihrer Sicht einen Grund, weshalb Sie die Landestrennungsgeldverordnung hier nicht verändern wollen?

Ich will nur darauf hin weisen: Es ist kein Gesetzentwurf der Landesregierung, son dern ein Gesetzentwurf zweier Fraktionen hier im Hause.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Koalitionsfraktionen! – Zuruf von der CDU: Das entschuldigt manches!)

Bitte, Herr Justizminister.

Herr Kollege Zimmer mann, nach Ihrem Koreferat versuche ich, kurz zu antworten. Die Lebenssituationen der betroffenen Beamten sind ganz un terschiedlich. Es gibt junge Beamte, ältere Beamte, manche sind familiär gebunden, andere sind nicht gebunden. Es sind auch Frauen im Strafvollzugsdienst beschäftigt. Es gibt ganz unterschiedliche Lebensvorstellungen und Lebensentwürfe. Es gibt Beamte, die sich dann auf Stellen bewerben, die um ziehen wollen, die einen neuen Lebensmittelpunkt schaffen wollen. Andere wollen ihren bisherigen Lebensmittelpunkt beibehalten.

Um hierauf zur Vermeidung individueller und persönlicher Härten flexibel reagieren zu können, scheint uns der Entwurf der Regierungsfraktionen passgenau für diese Situation.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Ob es weitere Bereiche gibt, in denen eine solche Maßnahme notwendig sein könnte, vermag ich jetzt nicht abzuschätzen. Das wird man sehen.

Wir sind froh, wenn wir diesen Bereich für die Mitarbeiterin nen und Mitarbeiter einigermaßen verträglich klären können, damit sie familiäre und persönliche Belastungen nach Mög lichkeit reduzieren können. Das ist unser Ziel. Mit diesem Ge setz erhalten wir eine flexible Handhabe.

Die Tatbestände, für die wir diese Regelung schaffen, wurden bereits genannt. Es sind insbesondere Fälle, in denen Beam te das 61. Lebensjahr bereits vollendet haben, eine Erwerbs minderung vorliegt, Pflege von Angehörigen stattfindet oder eine gemeinsame Wohnung mit dem Partner oder der Partne rin aufrechterhalten werden soll.

Eine genaue Berechnung der anfallenden Kosten ist natürlich schwierig, weil wir bei der sukzessiven Schließung kleinerer Anstalten noch nicht wissen, wer wann wohin umzieht bzw. wer wann an welchem Dienstort seinen Dienst versieht. Das wird sich allmählich ergeben. Durch die Schließung von klei neren Anstalten entstehen zunächst keine sehr großen perso nellen Veränderungen, sodass wir darauf im Rahmen der Haus haltsansätze flexibel reagieren können.

Ich glaube, die Bediensteten im Strafvollzug, die betroffen sind, sind den Koalitionsfraktionen für diese Initiative außer ordentlich dankbar. Auch ich bedanke mich für diesen Gesetz entwurf. Ich würde mich freuen, wenn er in diesem Haus brei te Zustimmung findet.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Mir liegen keine wei teren Wortmeldungen vor.

Damit kommen wir zum Abschluss dieses Tagesordnungs punkts. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/4117 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Da mit ist es so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 7 ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes – Drucksache 15/4225

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Staatssekretär Rust.

Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf hat schon im Vorfeld für einiges Aufsehen gesorgt. Im Kern geht es bei diesem Gesetzentwurf darum, bezüglich der Ge währung von Tagegeld zur Abgeltung von Mehraufwendun gen für Verpflegung die bisherige Bezugnahme auf die steu errechtlich maßgebenden Sätze aufzugeben. Der Anlass dafür ist eine bundesgesetzliche Änderung, genauer gesagt das Ge setz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbe steuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Fe bruar dieses Jahres. Es besagt nämlich, dass sich ab 2014 steu errechtliche Änderungen bezüglich der Pauschalbeträge zur Abgeltung der Mehraufwendungen für Verpflegung bei Dienst reisen ergeben werden.

Was bedeutet das konkret? Bislang gelten steuerrechtlich fol gende Sätze: 6 € bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens acht Stunden, 12 € bei einer Abwesenheitsdauer von mindes tens 14 Stunden und 24 € für jeden vollen Abwesenheitstag. Künftig gibt es nach dieser bundesgesetzlichen Änderung nur noch zwei steuerfreie Pauschalbeträge. Sie betragen 12 € bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens acht Stunden im Rahmen einer eintägigen Dienstreise bzw. an An- und Abrei setagen im Rahmen mehrtägiger Reisen und 24 € für jeden vollen Abwesenheitstag.

Würde das Land den Verweis auf die steuerrechtlich maßge benden Sätze beibehalten und damit diese Regelung 1 : 1 über nehmen, hätte dies erhebliche finanzielle Konsequenzen. Denn bei Dienstreisen mit einer Reisedauer von acht bis 14 Stun den würde sich die Reisekostenerstattung von bisher 6 € auf 12 € erhöhen; sie würde sich also verdoppeln. Die neue zwei stufige Staffelung würde also zu sehr hohen Mehrausgaben für den Landeshaushalt führen. Dies wären Mehrausgaben,

die weder durch Aspekte des Bürokratieabbaus zu rechtferti gen wären noch in der Sache notwendig sind.