Protocol of the Session on November 6, 2013

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Filius.

Herr Präsident, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzent wurf der Regierungsfraktionen sollen – mein Vorredner, Kol lege Kopp, hat es bereits ausgeführt – grobe Härten für die Beschäftigten im Justizvollzug aufgefangen werden, wenn es Veränderungen in Bezug auf ihre Arbeitsplätze gibt.

Baden-Württemberg muss, um einen menschenwürdigen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspre chenden Strafvollzug auch künftig sichern zu können, kleine re Anstalten und Außenstellen auf den Prüfstand stellen, so, wie es im Haftplatzentwicklungsprogramm vorgesehen ist.

Bekanntlich ist die Landesregierung derzeit dabei, den Stand ort für ein weiteres Gefängnis, für einen Gefängnisneubau im Dreieck Rottweil/Villingen-Schwenningen/Donaueschingen festzulegen. Sobald absehbar ist, wann die Eröffnung ansteht, werden im Zusammenhang mit dem Haftplatzentwicklungs programm kleinere Anstalten zu schließen sein.

Der Justizvollzug – auch dies muss erwähnt werden – ist kein Instrument der Standortpolitik. Sosehr ich die Sorge der Kom munalpolitiker vor Ort nachvollziehen kann, dass mit der Schließung „ihrer“ JVA auch Arbeitsplätze wegfallen – der Vollzug muss sich am Ziel der Resozialisierung orientieren; er muss verfassungsgemäß und menschenwürdig sein.

Ein guter Strafvollzug kann jedoch nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Bediensteten, ob verbeamtet oder angestellt, entsprechend motiviert sind. Außerdem ist es schlicht ein Ge bot der Fairness und der Fürsorge des Arbeitgebers, Härten zu vermeiden und auszugleichen.

Das Trennungsgeld wird anstelle einer Umzugskostenvergü tung gezahlt. Von Herrn Kollegen Kopp wurde schon erwähnt, dass für die Umsetzung der Polizeistrukturreform eine ver gleichbare Vorschrift gilt und dass mit unserer vorliegenden Gesetzesinitiative auch der „Quergerechtigkeit“, wie ich es einmal nennen möchte, Genüge getan wird.

Voraussetzung für den längeren Bezug des Trennungsgelds ist beispielsweise die schwere Erkrankung eines Kindes oder des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin; ein anderer Grund wäre Wohneigentum oder auch ein Lebensalter von 61 Jahren oder älter, ebenso wie ein Schwerbehindertenstatus. In diesen Fällen kommt es zu der genannten Härtefallregelung.

Selbstredend gehen wir davon aus, dass von der vorgesehe nen Regelung nicht häufig Gebrauch gemacht werden muss und dass in solchen Fällen Versetzungen nur dann stattfinden, wenn es anders nicht möglich wäre. Für die Kosten – das Jus tizministerium hat uns entsprechende Zahlen schon mitgeteilt – wären zunächst maximal 50 000 € in Ansatz zu bringen. Dies wird aus dem laufenden Haushalt finanziert.

Ich darf in Erinnerung bringen: Heute Vormittag haben wir mit Zustimmung des Hauses beschlossen, von einer Verzin sung bei den Hinterlegungen abzusehen, wodurch wir eine Entlastung des Justizhaushalts erreichen. Jetzt ist ein entspre chender Spielraum vorhanden, der zur Vermeidung unbilliger Härten genutzt werden kann. So kann gute Haushaltspolitik aussehen.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Zum Schluss möchte ich betonen: Das Land als Arbeitgeber hat im Sinne des Fürsorgegebots hier eine Verpflichtung, ei ne entsprechende Regelung zu treffen. Dies war auch der An lass für uns, die Koalitionsfraktionen, den vorliegenden Ge setzentwurf einzubringen und auf eine zügige Beratung hin zuwirken. Wir hoffen auf eine einstimmige Verabschiedung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Zimmermann.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder liegt uns ein Gesetz entwurf der rot-grünen Landesregierung vor – –

(Zurufe: Grün-Rot! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Der Koalitionsfraktionen!)

Entschuldigung; einer ist immer beleidigt, Herr Schmiedel. – Wieder liegt uns ein Gesetzentwurf von Grün-Rot vor, der allein schon von der Formulierung her schwer verständlich ist – hören Sie zu! –: „Gesetz über das Absehen von der Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Härtefällen bei Schließung oder Änderung des Aufgabenbereiches von Ein richtungen des Justizvollzuges“.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Ja! Genau! – Abg. Mar tin Rivoir SPD: Wir verstehen es!)

Wenn ich jetzt die Aussagen der geschätzten Kollegen Kopp und Filius zusammenfasse, so sage ich: Formulieren wir es

doch einfacher: „Gesetz über die Gewährung von Trennungs geld in Härtefällen“. Dann haben wir das Ergebnis.

(Abg. Martin Rivoir SPD: Dass wir darauf nicht ge kommen sind!)

Einen weiteren Zusatz – „bei Schließung von Justizvollzugs anstalten“ oder Ähnliches – kann man dann weglassen.

(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Nicht verzagen, Jim my fragen!)

Ich habe mich wirklich gefragt: Weshalb benötigt man denn ein solches Gesetz? Es soll – ich möchte es noch einmal er wähnen – für Beamte ab dem 61. Lebensjahr sowie für Be dienstete gelten, die in ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 % gemindert oder schwer erkrankt sind. Dieses Gesetz soll nämlich während einer Übergangszeit einen Anspruch auf Trennungsgeld gewähren.

Seien wir ehrlich: Wieso soll das jetzt so beschlossen werden? Wenn man genau liest und in die Unterlagen hineinschaut, sieht man: Die Polizeistrukturreform war eigentlich die Mut ter dieses Gesetzes. In der Folge müssen nämlich Polizeibe amte in entfernt gelegene Dienstorte fahren. Der Umfang der Polizeistrukturreform hat natürlich zur Folge, dass es viele Betroffene gibt, die grundsätzlich Anspruch auf Umzugskos tenvergütung hätten. Dieser Aufwand wird natürlich von den Beamten und ihren Familien nicht gern geschultert. Damit nicht noch mehr Unruhe entsteht, hat der Innenminister klug und vorausschauend mit den Personalvertretungen diese Re gelungen, die jetzt für den Justizvollzug gelten sollen, auch bereits für die Polizei vorgesehen.

(Zuruf von der SPD: Guter Mann!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist alles viel zu kurz ge sprungen,

(Widerspruch bei den Grünen und der SPD – Unru he)

und es ist Stückwerk. – Doch, das ist es. Warten Sie doch ab; wir kommen zu einer besseren Lösung. Morgen schon kom men nämlich andere Beamte – das könnten Lehrer sein; da wird diese oder jene Schule geschlossen; da gehen die Schü ler auf eine Gemeinschaftsschule; es gibt sonstige Institutio nen oder Einrichtungen in der Landesverwaltung –, die genau diesen Anspruch dann auch hätten und fragen: „Wieso gilt das nur für die Polizei? Wieso soll das nur für den Justizvollzug gemacht werden? Für uns soll das auch gelten.“

Herr Minister Stickelberger, ich habe Sie immer dafür ge schätzt, dass Sie gute Gesetze machen. Heute Vormittag ha ben wir ein gutes Gesetz verabschiedet, nämlich das Gesetz über den Vollzug des Therapieunterbringungsgesetzes. Ich sa ge Ihnen: Machen Sie es einfacher; machen Sie es so, dass es für alle Eventualitäten passt, dass es auch für andere Ressorts gelten kann. Veranlassen Sie doch einfach eine Änderung in der Landestrennungsgeldverordnung. Denn ebendas war das Ziel. Da sind Sie zu kurz gesprungen. Natürlich gibt es eine Kalkulation. Schaffen Sie keine Sonderregelungen. Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück.

(Zurufe – Unruhe)

Doch! Wenn Sie ernsthaft in den Ausschüssen beraten, muss im Finanzausschuss gesagt werden: Wenn es um die Gewäh rung von Trennungsgeld geht und es alle Beamten treffen kann, dann muss die Landestrennungsgeldverordnung geän dert werden. Da ist wieder das Finanzministerium zuständig. Dann ist das eine einfache Geschichte, und Sie haben unsere volle Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Walter Heiler SPD: Was wollte er uns damit sagen?)

Für die FDP/DVP-Frak tion erhält Herr Abg. Professor Dr. Goll das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Wir halten den Inhalt des Gesetzes für richtig, auch wenn es tatsächlich ein bisschen schwer zu ver mitteln ist, dass man jemandem etwas Gutes tut, wenn man ihm keine Umzugskosten zusagt. Da muss man erst einmal die Sache, um die es geht, gedanklich weiterverfolgen. Aber die Sache als solche ist richtig.

Die Einwände des Kollegen Zimmermann sind respektabel.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Ich würde aber eigentlich auch sagen, dass wir es nicht ganz ins Grundsätzliche ziehen sollten. Die Fälle, für die man so etwas braucht, werden nicht besonders häufig auftauchen. Es ist vielleicht auch kein Fehler, die Regelung tatsächlich an Re formen und Ähnliches zu knüpfen, sodass sich nicht jeder Ein zelfall künftig nach anderen Regeln bemisst. Deswegen sehen wir uns eigentlich in der Lage, dem Gesetz zuzustimmen.

Einen einzigen Kommentar möchte ich allerdings noch an bringen: Die Regelung zielt auf bestimmte Strukturverände rungen. Ich brauche eigentlich nicht zu betonen, dass wir da mit noch nicht alle Strukturveränderungen gebilligt haben, um die es geht. Ich bin nämlich an einer Stelle hellhörig gewor den. In der Tat war ich selbst an der Erstellung einer Liste z. B. kleiner Standorte, deren Aufrechterhaltung schlecht möglich ist, beteiligt. Aber ich lege an dieser Stelle auch Wert darauf, dass Ellwangen nicht auf dieser Liste steht. Die Schließung des Standorts Ellwangen halte ich persönlich für einen Feh ler. Bei anderen Einrichtungen ist die Überlegung natürlich richtig, dass man sie besser schließt, um zu einem besseren Strafvollzug zu kommen. Um diesen zu ermöglichen und den Beamten die Bewältigung der Auswirkungen zu erleichtern, schließt dieses Gesetzes sinnvoll eine kleine Lücke.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Für die Regierung er teile ich Herrn Justizminister Stickelberger das Wort.

Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf des Ge setzes über das Absehen von der Zusage der Umzugskosten vergütung in besonderen Härtefällen bei Schließung oder Än derung des Aufgabenbereiches von Einrichtungen des Justiz vollzuges, den die Regierungsfraktionen eingebracht haben,

begrüße ich ausdrücklich. Ich erkenne ausdrücklich an, dass sie offensichtlich keine Probleme mit der Formulierung die ses Gesetzes hatten.

Herr Zimmermann, dass Ihnen die Formulierung nicht gefällt, wundert mich, denn diese Formulierung „Absehen von der Umzugskostenvergütung“ im Zusammenhang mit der Tren nungsgeldregelung steht seit Jahrzehnten so im Gesetz.

(Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU)

Daran haben Sie offensichtlich erst jetzt Anstoß genommen. Vielleicht haben Sie es auch jetzt erst bemerkt.