Ein weiterer Punkt war übrigens die Forderung, dass die Ärz te verpflichtet werden sollen, bei Minderjährigen festzustel len, ob diese schon in der Lage sind, über ihre Gesundheit selbst zu entscheiden. Dies müsste dann entsprechend doku mentiert werden, sodass die Ärzte verpflichtet worden wären, intensive und ausführliche Gespräche mit Minderjährigen zu führen, um festzustellen, ob diese in der Lage sind, selbst zu entscheiden oder nicht.
Das erinnert mich an eine Diskussion, die wir vor einigen Wo chen hier schon einmal geführt hatten. Wer eine solche Idee hat, dies den Kliniken auch noch zuzumuten, den muss – so sage ich einmal – der Teufel geritten haben. Ich frage mich, wie man einen solchen Nonsens beantragen kann. Dadurch wäre ein Aufwand entstanden, der sich massiv in einer Stei gerung der Bürokratie an unseren Kliniken niedergeschlagen hätte.
Es ist also weiterhin besser, ein erfolgreiches Bundesgesund heitsministerium unter der Führung der FDP zu haben.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Lachen bei den Grünen und der SPD – Abg. Florian Wahl SPD: Da lacht sogar die CDU! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Sehr erfolgreich! Meine Güte!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung betrachtet die steigenden Be triebskosten bei den Krankenhäusern mit großer Sorge. Ne gative Aspekte der derzeitigen Betriebskostenfinanzierung werden zunehmend deutlich. Laut dem Herbstindikator 2012 der BWKG waren 60 % aller Krankenhäuser in Baden-Würt temberg im Jahr 2011 ohne positiven Jahresabschluss.
Dies hat mich bereits zu Beginn unserer Regierungszeit be wogen, in Sachen Betriebskosten tätig zu werden. So habe ich bereits im Jahr 2012 – und nicht erst kürzlich – entsprechen de Initiativen in den Bundesrat eingebracht.
Ich muss schon sagen: Wenn bei der Debatte darüber der der zeitige Bundesgesundheitsminister sagt, man solle doch in Ba den-Württemberg froh sein, dass die anderen 40 % der Kran kenhäuser nicht auch noch einen negativen Jahresabschluss haben, dann finde ich das, ehrlich gesagt, vermessen und ziemlich arrogant. Das hat mit guter Versorgung nichts zu tun.
Das Fallpauschalensystem hat sicherlich die Abläufe insge samt in den Krankenhäusern verbessert. Es hat aber natürlich auch zu gesunkenen Preisen für dieselbe Leistung geführt. Es hat dazu geführt, dass es für die Krankenhäuser und auch für die Unikliniken, für die Häuser der Maximalversorgung, im mer enger wird. Das hat natürlich seine negativen Folgen wie beispielsweise die Mengenausweitung, über die, Herr Hauß mann, sicherlich zu sprechen sein wird. Aber das erledigt sich nicht an einem runden Tisch, sondern es erledigt sich nur da durch, dass es klare Vorgaben hinsichtlich der Qualität gibt und damit auch eine klare Refinanzierung der Qualität, die in einem Haus erbracht wird.
Wer in Sachen Betriebskostenfinanzierung den Krankenhäu sern vorwirft, sie hätten ihre Hausaufgaben nicht gemacht, der äußert sich einfach unrichtig. Denn ein Krankenhaus, das be darfsgerecht und leistungsfähig ist, muss auf der Grundlage einer ordentlichen Betriebsführung und ohne Flucht in die Mehrleistung in der Lage sein, seine Betriebskosten abzude cken. Das gilt unter den gegebenen Finanzierungsregeln lei der nicht mehr grundsätzlich.
Deshalb haben wir entsprechende Initiativen eingebracht. Denn die Refinanzierung von nicht gedeckten Kostensteige rungen über Personalabbau und Leistungssteigerungen kann auf Dauer nicht der richtige Weg sein. Irgendwann ist Ende der Fahnenstange, und für viele Krankenhäuser in unserem Land ist das Ende der Fahnenstange schon erreicht. Sie sind, um es deutlich zu sagen, kurz vor dem Kollaps. Deshalb muss bei den Betriebskosten dringend etwas geschehen, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Krankenhäuser noch im Jahr 2012 einen Sparbeitrag erbringen mussten, obwohl es damals schon Überschüsse bei den gesetzlichen Kassen in nicht ge ringer Höhe gab.
Nun wird den Ländern oft vorgeworfen, sie hätten ihre Haus aufgaben nicht gemacht, sie hätten ineffiziente Krankenhaus strukturen und generell viel zu kleine Betten – viel zu viele
In Baden-Württemberg haben wir unsere Hausaufgaben ge macht. Wir haben seit Jahren die niedrigste Krankenhaushäu figkeit und die niedrigsten Kosten für stationäre Behandlun gen. Auch von dem aktuell diskutierten Problem der Mengen ausweitung sind wir beispielsweise im Gegensatz zu Bayern kaum betroffen. Es kann deshalb nicht sein, dass unsere Kran kenhäuser trotz guter Strukturen, trotz verantwortungsbewuss ter Indikationsstellung diese massiven wirtschaftlichen Prob leme haben.
Deshalb, wie gesagt, haben wir entsprechende Bundesratsin itiativen – im Übrigen schon mehrere – ergriffen.
Herr Teufel, weil Sie vorhin die Initiative von Bayern ange sprochen haben, möchte ich darauf hinweisen: Bayern hat ent gegen seinen ursprünglichen Aussagen bei unserer ersten In itiative im Jahr 2012 nicht mitgemacht, um dann im Vorfeld des Landtagswahlkampfs seine Initiative einzubringen, der aber die anderen Länder nicht beigetreten sind.
Wir haben im Mai dieses Jahres gemeinsam mit anderen Bun desländern einen Entschließungsantrag eingebracht, der die wesentlichen Forderungen enthält: Zuschlag zum Landesba sisfallwert in Höhe von 1 % – davon hätte Baden-Württem berg nämlich wirklich etwas –, Abschaffung der Kollektivhaf tung aller Krankenhäuser für die Leistungssteigerungen, die einzelne Häuser erbringen, und die sachgerechte Ermittlung und die volle Wirksamkeit des Kostenorientierungswerts ab 2014.
Wenige Tage vorher ist dann der Bundesgesundheitsminister tätig geworden und hat angekündigt, den Krankenhäusern ins gesamt 1,1 Milliarden € zur Verfügung zu stellen; auf BadenWürttemberg würden aus den verschiedenen Töpfen von an teiliger Tariferhöhung über Versorgungszuschlag bis zu der von Ihnen genannten Hygieneverordnung knapp 30 Millio nen € entfallen. Wir brauchen aber tatsächlich einen Betrag von um die 70 Millionen €, damit wir halbwegs auskommen können.
Ich möchte mich ausdrücklich bei der Baden-Württembergi schen Krankenhausgesellschaft bedanken, die zusammen mit uns, Seite an Seite, gekämpft hat und das auch weiter tun wird, damit es den Krankenhäusern besser geht.
Noch liegt eine offizielle Verlautbarung der Bundesregierung mit konkreten Angaben nicht vor. Der Meinungsbildungspro zess bei der Bundesregierung scheint noch nicht abgeschlos sen. Die bislang angekündigten Entlastungen – das muss ich einfach sagen – sind zu gering. Bei dem angedachten Vertei lungssystem – wenn es denn so kommt, wie es der Bundesge sundheitsminister zunächst gedacht hat, und es nicht noch ge ändert wird – ist der Verteilungsschlüssel für Baden-Württem berg schlecht. Das kann nicht im Sinne unseres Landes und unserer Krankenhauspolitik sein.
Nun möchte ich noch das Thema „Sektorenübergreifende Ver sorgungskonzepte“ ansprechen, weil das auch von Ihnen, Herr Teufel, gefordert wurde. Das Versorgungsstrukturgesetz gibt uns seit dem letzten Jahr die Möglichkeit, in den sektoren übergreifenden Bereichen mehr zu tun, mehr zu arbeiten und dort auch zu Verzahnungen zu kommen. Bei aller Kritik, die ich an diesem Gesetz habe, muss ich doch sagen: Die Landes regierung von Baden-Württemberg hat diese gesetzlichen Möglichkeiten genutzt; Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland überhaupt einen sogenannten sektorenübergrei fenden Beirat gegründet, in dem wirklich alle Beteiligten an einem Tisch versammelt sind. Ich denke, wir verfolgen damit den richtigen Ansatz, und was das angeht, sind wir schon zu einem Zeitpunkt aufgewacht, als bei Ihnen noch der Wecker geklingelt hat. Aber so ist es halt manchmal.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein Wort zu den Investitionen sagen. Wir stehen ausdrücklich zur dualen Krankenhausfinanzierung, und dabei bleibt es auch. Als wir die Regierung übernommen haben, fanden wir bezüg lich der Krankenhausinvestitionen einen Investitionsstau von 1,4 Milliarden € vor. Wir haben beschlossen, diesen Stau ab zubauen.
Wir müssen mit den zu tätigenden Investitionen auch etwas für die Krankenhausstrukturen tun. Daher haben wir die Mit tel erhöht und haben in den Jahren 2011 und 2012 zusätzlich 95 Millionen € zur Verfügung gestellt; in den Jahren 2013 und 2014 sind es jeweils 65 Millionen € mehr gegenüber den ur sprünglichen Planungen. Damit stehen in diesen beiden Jah ren jeweils 250 Millionen € für die Krankenhäuser zur Verfü gung.
Ich sage an dieser Stelle: Wir werden unserer Verantwortung gerecht. Denn wenn ich den Ansatz mit dem Volumen von 185 Millionen € des Jahreskrankenhausbauprogramms, das Sie vorhin erwähnt haben, mit den 250 Millionen €, bei denen wir jetzt sind, vergleiche, dann ergibt sich eine Steigerung von 35 %. Wer behauptet, dies sei nichts, muss sich überlegen, wie die Ausgangsposition aussah.
zeigt die Entwicklung der Jahreskrankenhausbauprogramme von 1993 bis 2014. Auch wenn man es von Weitem vielleicht nicht genau erkennen kann, ist der Anstieg, den es seit dem Zeitpunkt der grün-roten Regierungsübernahme gegeben hat, doch deutlich sichtbar. Ich denke, diese Tatsache spricht für sich.
Für die CDU-Fraktion – – Kollege Klenk, wollen Sie reden, oder wollen Sie eine Zwi schenfrage stellen?
Gut. Wer möchte in der zweiten Runde für die CDU-Frak tion das Wort ergreifen? – Ich sehe niemanden.
Meine Damen und Herren, dann liegen mir keine Wortmel dungen mehr vor. Die Aktuelle Debatte ist damit beendet.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in BadenWürttemberg – Drucksache 15/3465
Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Ministerpräsident Kretschmann anstelle des erkrankten Ministers Untersteller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! In Artikel 3 a der baden-würt tembergischen Landesverfassung steht:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künfti gen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Ge setzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Heute ist ein guter Tag, um diesem Staatsziel ein Stück näher zu kommen. Die Landesregierung legt dem Landtag einen Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg vor. Wir fordern alle Abgeordneten auf, dem Gesetzentwurf fraktionsübergreifend zuzustimmen und damit einen verbindlichen Beitrag unseres Landes zum Kli maschutz zu beschließen.
Durch einen breiten Konsens innerhalb der Landespolitik kön nen wir ein starkes Zeichen für den Klimaschutz setzen. Dies allein wäre schon ein wirksamer Beitrag für den Klimaschutz; denn Klimaschutz braucht ein vorbildliches Handeln.
Warum brauchen wir ein Klimaschutzgesetz? Erstens: Wir sind nach dem Grundgesetz und der Landesverfassung dazu verpflichtet – ich habe es gerade vorgelesen –, die Lebens grundlagen auch in Verantwortung für die zukünftigen Gene rationen zu schützen.