Doch bei allen äußeren Zwängen ist es für uns Grüne ein wichtiges Anliegen, dass die Qualität in den Einrichtungen stetig verbessert wird und trotz der Herausforderungen nicht abfällt. Daher ist es eine wichtige Aufgabe der Träger, in den kommenden Jahren mit den zur Verfügung stehenden Mög lichkeiten verantwortungsbewusst umzugehen. Eine zentrale Rolle für die Qualität in den Einrichtungen spielen die Fach kräfte. Für Kinder und gerade für Kleinkinder in den ersten Jahren sind die Erfahrungen, die sie machen, zentral und ent scheidend für die frühkindliche Entwicklung und damit für die gesamte Zukunft in ihrem Leben.
Entscheidend ist für Kinder in diesem Zusammenhang nicht allein die Sprachförderung, die sie in den Kindertageseinrich tungen erfahren und wofür wir die Förderung ausgebaut ha ben, sondern entscheidend sind in den Kindertageseinrichtun gen die Bindungen und Beziehungen, die Kinder in diesen Einrichtungen erfahren. Damit stabile Bindungen und Bezie hungen aufgebaut werden können, sind sehr gut qualifiziertes Personal und ein sensibles Personalmanagement der Träger dieser Kindertageseinrichtungen erforderlich.
In dem vorliegenden Fachkräftekatalog wurden einige Erwei terungen vorgenommen, die von vielen Seiten gewünscht wur den und denen wir ebenfalls zustimmen können. Damit wird für die Träger eine größere Flexibilität geschaffen. Nun liegt es aber auch an den Trägern, damit verantwortungsbewusst umzugehen und davon mit Blick auf die Kinder Gebrauch zu machen.
Ich möchte noch etwas zum Verfahren sagen, gerade mit Blick auf den eingereichten Entschließungsantrag, Herr Wald. Wir haben vor drei Wochen im Ausschuss über das Thema Evalu ation gesprochen. Die Staatssekretärin hat die Zusage gege ben, dass eine Evaluation durchgeführt wird. Es ist für mich daher unverständlich, dass dieser Antrag gestern Abend um Viertel vor sieben bei uns einging und keinerlei Absprachen mit uns, mit den Regierungsfraktionen, im Vorfeld gesucht wurden, um gerade in dem Bereich, in dem wir doch eigent lich eine große Einigkeit haben und uns darüber im Klaren sind, dass wir Wege gemeinsam gehen können, einen gemein samen Entschließungsantrag einzubringen, sondern dass die Opposition den Antrag allein eingebracht hat.
Zu den Punkten, die Sie in Ihrem Entschließungsantrag an sprechen, sind wir vollkommen d’accord. Das haben wir schon im Ausschuss gesagt.
Da sind zum einen die Ausführungen in Abschnitt I Ihres Ent schließungsantrags zu den Inhalten einer Evaluation. Wir hal ten es für geboten, dass diese Punkte auch mit denjenigen durchgesprochen werden, die die Evaluation durchführen.
In Abschnitt II Ihres Entschließungsantrags haben Sie Fristen für die Evaluation festgelegt: nach zwei Jahren einen Zwi schenbericht und nach drei Jahren einen Abschlussbericht. Wir hingegen schlagen in unserem Antrag zwei Jahre und vier Jah re vor; denn dann hat man eine längere Zeitspanne nach dem Zwischenbericht, die es ermöglicht, Veränderungen zeitge recht vorzunehmen, wenn man merkt, dass es Verschiebun gen gibt. Ich halte es nicht für möglich, in einem nach drei Jahren vorzulegenden Abschlussbericht bereits die Verände rungen zu berücksichtigen, die man zur Verbesserung nach zwei Jahren vorgenommen hat. Deshalb schlagen wir vor, auf zwei und vier Jahre zu gehen.
Sie waren nicht bereit, mit uns einen gemeinsamen Antrag zu formulieren; deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen und einen eigenen Entschließungsantrag einbringen.
Herr Präsident, meine sehr ver ehrten Damen und Herren! Ich kann meine Ausführungen in dieser zweiten Lesung relativ kurz halten.
Denn die Herausforderungen, die zu dieser Gesetzesänderung geführt haben, haben wir im Plenum und im Ausschuss mehr fach besprochen. Wir müssen auf den Fachkräftemangel re agieren und dürfen gleichzeitig keine Abstriche bei der Qua lität zulassen. Beides zusammen ist schon fast ein Ritt auf der Rasierklinge; zumindest ist es ein schwieriger Spagat. Es ist ein Spagat, in den nächsten Jahren ausreichend viele qualifi zierte Fachkräfte zu haben. Herr Wald, ich bin Ihnen auch sehr dankbar für die Intonierung dessen, was wir als besonders wichtig empfunden haben, nämlich die notwendige Quantität und die gewollte Qualität miteinander zu verbinden.
Einige Maßnahmen sind auf den Weg gebracht worden – die Kollegin Boser hat sie schon genannt –: der Pakt für Famili en, die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten und auch das Modell der praxisintegrierten Ausbildung.
In diesem Maßnahmenbündel ist die Öffnung des Fachkräf tekatalogs ein weiteres Bausteinchen. Ich finde es ausgespro chen erfreulich, dass jetzt ein grundsätzlicher Konsens ent standen ist und er eigentlich schon die ganze Zeit bestanden hat, und zwar sowohl hier im Haus als auch im Feld der Trä gerlandschaft draußen. Wir waren auch offen für Vorschläge Ihrerseits. So sind jetzt die Dorfhelferinnen als Ergänzung hi neingenommen worden, verwaltungstechnisch ein bisschen umgearbeitet. Dazu gibt es einen gemeinsamen Beschlussan trag, der Ihnen vorliegt.
Wir haben – Frau Boser hat das auch genannt – im Ausschuss über die Sinnhaftigkeit und über die Notwendigkeit von Eva luation gesprochen. Es geht darum, auf die Auswirkungen zu schauen, die wir mit dieser Gesetzesänderung produzieren. Entsprechende Signale sind vom Ministerium geäußert wor den.
Deswegen ist es irgendwie ein bisschen schade, dass wir nach wochenlanger, nach monatelanger intensiver parlamentari scher und außerparlamentarischer Bearbeitung dieses Themas diesen fast über Nacht nachgeschobenen Antrag vorliegen ha ben. Es ist richtig: Dieser Antrag trifft in der Intention unser gemeinsames, immer wieder auch beschriebenes Anliegen,
aber er schießt über das Ziel hinaus, weil er das operative Ge schäft beschreibt. Dieses operative Geschäft können wir je doch meines Erachtens getrost denen überlassen, die das auch betreiben werden, den zu beauftragenden Fachleuten und den Trägern, die da auch eine gewisse Rolle zu spielen haben.
Alles, was zu diesem Thema politisch zu beschließen ist, ha ben wir jetzt in einem eigenen kurzen und prägnanten Antrag formuliert, nämlich auf die Auswirkungen zu schauen, die die Gesetzesänderung einerseits auf die Fachleute und anderer seits auf das Leitungspersonal haben wird, und zwar auf ei ner Zeitachse von vier Jahren. In zwei Etappen, nach zwei und nach vier Jahren, sollen die Ergebnisse der Evaluation dem Landtag vorgelegt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, den für mich wich tigsten Gedanken am Schluss: Von dieser Gesetzesänderung darf nicht die Botschaft ausgehen, Kindergartenpädagogik könne jeder.
Die Botschaft muss heißen: Wir wollen auf dem Weg von Kin dergärten zu Familienzentren zusätzliche Potenziale erschlie ßen. Wir wollen Multiprofessionalität als Chance für Quali tätsentwicklung nutzen. Das ist eine schwierige Operation, die nicht von allein gelingt. Deshalb brauchen wir verantwor tungsvolle Träger und auch differenzierte Personalentwick lungskonzepte vor Ort. Wir brauchen auch – richtig – Quali tätscontrolling und Evaluation.
In diesem Sinn rechne ich mit der Zustimmung von Ihnen al len zum Gesetzentwurf im Allgemeinen und zu unserem Be schlussantrag im Besonderen.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die FDP/DVP-Landtagsfraktion be grüßt den Gesetzentwurf prinzipiell. Er ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, um dem Fachkräftemangel im Be reich der Kinderbetreuung entgegenzuwirken und um somit dem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. August 2013 gerecht zu werden.
Wir sehen dieses Gesetz als einen wichtigen Schritt an. Aller dings muss uns auch klar sein, dass durch diese Gesetzesän derung allein der Fachkräftebedarf nicht völlig gedeckt wer den kann. Das heißt, wir schließen uns in diesem Punkt den Forderungen und der Stellungnahme des Städtetags an.
Das grundsätzliche Problem des Fachkräftebedarfs können wir so nicht lösen; denn durch die Ausweitung des Pools an Fachkräften verändern wir ja nicht die absolute Zahl der Fach kräfte an sich. Vielmehr müssen wir sehen, dass nun mehrere Fachgebiete möglicherweise um die gleichen Fachkräfte kon kurrieren.
Längst überfällig war die Erweiterung des Fachkräftepools durch Hochschulabsolventinnen und -absolventen, wobei die zunehmende Akademisierung jedoch auch die Frage nach ei ner besseren Vergütung der angesprochenen Fachkräfte auf wirft.
Einen großen Vorteil sehen wir in der Tatsache, dass nun die im Ausland erworbenen Abschlüsse besser berücksichtigt wer den. In diesem Zusammenhang möchte ich mich der Forde rung meines Kollegen Jochen Haußmann anschließen, dass hierzu vom Integrationsministerium dringend ein Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Aus land erworbenen Berufsqualifikationen für Baden-Württem berg vorgelegt werden muss. Es kann nicht angehen, dass aus gerechnet das so dringend auf Fachkräfte angewiesene Land Baden-Württemberg hier die rote oder, besser gesagt, grünrote Laterne unter allen Bundesländern trägt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meiner Fraktion ist es wich tig, nicht nur einfach den Pool der Fachkräfte auszuweiten oder durch Zusatzqualifikationen weiterzubilden. Uns ist es ein großes Anliegen, auch auf die entsprechend hohe Quali tät zu achten. Alle meine Vorredner haben darauf auch ent sprechend Wert gelegt.
Ich möchte deshalb an dieser Stelle noch einmal auf den An trag verweisen, den die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP/DVP gestellt haben, in dem wir fordern, zu überprü fen, wie sich die heutige Gesetzesänderung dann tatsächlich ausgewirkt hat, ob die erhoffte positive Wirkung eingetreten ist oder ob es Schwierigkeiten gab. Weil Sie, meine Vorred ner von der Koalition, alle gesagt haben, dass die Richtung durchaus richtig ist und man sich da auch einigen könnte, fin de ich schade, dass es letztlich wohl keine Einigung gibt. Springen Sie doch über Ihren Schatten, und stimmen Sie ein mal einem Antrag der Opposition zu!
Wir begrüßen ganz ausdrücklich, dass es durch die Erweite rung des Fachkräftekatalogs nun zu einem deutlichen Büro kratieabbau kommt, da zukünftig keine Ausnahmeanträge mehr gestellt werden müssen. Die Träger vor Ort werden ent sprechend entlastet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an die ser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich betonen: Vergesst die Tageseltern nicht!
Noch werden sie in diesem Gesetzentwurf außen vor gelas sen. Wir begrüßen daher sehr die Aussagen des Ministeriums über die Gespräche mit dem Verband der Tagesmüttervereine Baden-Württemberg e. V. und den Mütterzentren über einen entsprechenden Zugang zum Erzieherberuf. Gerade die Be rufsgruppe der Tagesmütter und -väter hat sehr viele Erfah rungen in diesem Bereich gesammelt und betreut bereits heu te viele Kinder in unserem Land. Den Forderungen des Städ tetags in diesem Zusammenhang schließen wir uns ausdrück lich an.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst bedanke ich mich ganz herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Diskussion über den Gesetzentwurf. Bereits die erste Lesung des Gesetzentwurfs war von großer Übereinstimmung geprägt, und im Bildungs ausschuss wurden die gemeinsamen Positionen deutlich. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde die Berufsgruppe der Dorf helferinnen und Dorfhelfer in den vorliegenden Gesetzent wurf aufgenommen.
Es war mir ein Anliegen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einerseits dem gesteigerten Bedarf an Fachkräften, aber ande rerseits auch den Anforderungen einer qualitativ guten Kin dertagesbetreuung Rechnung trägt. Ich hatte – das ist jetzt in der Diskussion erwähnt worden – im Bildungsausschuss vor geschlagen, dass wir nach einem Zeitraum von zunächst ein