... und sächlichen Ressourcen gesagt. Das werden wir aufnehmen. Aber auch hierzu keine weitergehende Antwort, wie es bei den konsekutiven bzw. weiterbildenden Masterstudiengängen weitergehen soll.
Liebe Frau Ministerin, Sie sind zunächst einmal diesem Land tag, den hier sitzenden Abgeordneten Rechenschaft schuldig. Deshalb kann ich Sie nur herzlich und dringlich darum bitten: Geben Sie endlich diese Antworten der Landesregierung. Die sind Sie auch heute schuldig geblieben.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Dr. Birk, ich bin über die Fragen, die Sie der Frau Ministerin stellen, ein bisschen überrascht. Alle Mitglieder des Wissenschaftsaus schusses haben ein Schreiben vom 21. Januar 2013 erhalten, in dem alle Punkte angesprochen sind.
Im Einzelnen kann man darüber sicher noch einmal diskutie ren. Das werden wir hier im Haus natürlich auch tun. Aber ich glaube, das angesprochene Programm ist erst einmal ein gu ter Aufschlag. Im Zweifelsfall kann man noch nachsteuern. Über manches wie z. B. die 50-%-Quote muss noch diskutiert werden. Dazu hat die Frau Ministerin bewusst gesagt: „Das ist nicht überdimensioniert. Heute haben wir eine höhere Übergangsquote.“
Wie hoch diese Quote in Zukunft sein wird, wird auch davon abhängen, inwiefern insbesondere denjenigen, die einen Ba chelor von einer der Universitäten erhalten haben, tatsächlich der Berufseinstieg gelingt. Der Bachelor von den HAWs ist im Arbeitsmarkt akzeptiert. Der von den Universitäten verlie hene Bachelor ist dies nicht. Hier muss in den Studien- und Prüfungsordnungen, bei den Studiengängen an den Universi täten, aber auch auf dem Arbeitsmarkt, in der freien Wirtschaft und – fairerweise gesagt – auch bei der öffentlichen Hand und letztlich auch beim Land als Arbeitgeber nachgesteuert wer den. Deswegen muss man darüber reden und sagen: Wie hoch wird diese Quote sein?
Wenn wir über die Mittel hinaus, die wir im Moment einge stellt haben – im Augenblick haben wir bei der Zahl der Ba
chelorstudierenden die Spitze erreicht –, für die Finanzierung des Ausbaus der Masterstudiengänge Mittel benötigen, müs sen wir in diesem Haus natürlich über „Fresh Money“, über zusätzliches Geld diskutieren. Das müssen wir dann tun. Aber heute ist das in meinen Augen solide finanziert – unter der Vo raussetzung, dass der Bund auch seiner Verpflichtung aus dem „Hochschulpakt 2020“ nachkommt. Dann ist das auch finan ziert.
Herr Dr. Birk, ich gebe Ihnen recht, dass der Bund, wenn er auf der einen Seite Geld gibt, auf der anderen Seite auch ver langen muss, dass auch die Länder ihrer Verpflichtung nach kommen. Baden-Württemberg tut dies.
Wenn andere Bundesländer dies nicht tun, ist das nicht in Ord nung. Ich glaube, dass das Land Baden-Württemberg bei sol chen Diskussionen im Zweifelsfall an der Seite des Bundes steht.
Aber es ist wichtig und zwingend, dass der Hochschulpakt bis 2015 ausfinanziert wird. Hier erwarte ich von Frau Wanka nach ihren ersten 100 Tagen im Amt, die ich ihr gern zugeste he, eine entsprechende Entscheidung.
Der letzte Punkt, auf den ich noch eingehen will, sind die Quo ten beim Übergang von der Schule zum Hochschulstudium bzw. in eine duale Ausbildung. Auch in den Medien gab es in den letzten Tagen manche Diskussionen. Wir sind nicht der Auffassung, dass sich das Ziel in beiden Bereichen wider spricht. Wir brauchen gut ausgebildete Akademiker und Aka demikerinnen. Wir brauchen ebenso gut ausgebildete Fach kräfte, die eine duale Ausbildung absolviert haben.
Etwas komisch mutet mich die Debatte über die 50-%-Quote an. Denn heute beträgt die Übergangsquote in die Hochschu len bereits über 50 %. Da manche Studierenden jedoch kei nen Abschluss erreichen, erhalten dann weniger als 50 % ei nes Jahrgangs einen Hochschulabschluss. Vor diesem Hinter grund ist zentral, im Bereich der Hochschule dafür zu sorgen, dass möglichst viele Studienanfänger am Ende auch einen er folgreichen Abschluss machen. Im Bereich der dualen Aus bildung ist es, glaube ich, vor allem wichtig, dafür zu werben, dass auch die Quote derjenigen, die heute gar keine Ausbil dung machen, sinkt und möglichst viele eine gute Ausbildung absolvieren. Auch die Abbrecherquote im dualen System soll sinken.
Ich weiß nicht mehr, wer es vorhin gesagt hat, aber ich kann mich der Aussage nur anschließen: Wir brauchen gut ausge bildete Fachkräfte im akademischen Bereich und im dualen System. Wichtig ist nicht, ob es in beiden Bereichen 50 % sind, sondern wichtig ist, dass wir zu 100 % qualifizierte Fach kräfte sowohl auf dem Weg des dualen Systems als auch im Wege der Hochschulausbildung erhalten. Deswegen ist unser Ziel 100 %.
Alle müssen qualifiziert sein, um ihren Anteil für den Arbeits markt und das Wirtschaftswachstum leisten zu können und damit ihr persönliches Auskommen zu haben. Deshalb heißt die Marke 100 %. Ich hoffe, wir sind uns dabei einig.
wort der Landesregierung – Innovation im Wechselspiel von Wissenschaft und Wirtschaft – Drucksache 15/2163
Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion und für das Schlusswort der die Großen Anfragen stellenden Fraktion eine Redezeit von fünf Minu ten festgelegt.
Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Bayern hat, wie jüngst zu le sen war, erstmals das Land Baden-Württemberg bei der Zahl der Patente überholt. Das ist ein Alarmzeichen, weil die Zahl der Patente ein Indikator für die Innovationsfähigkeit der Wirt schaft eines Bundeslands ist. Der Wohlstand des Landes Ba den-Württemberg, die niedrige Arbeitslosigkeit, vor allem die niedrige Jugendarbeitslosigkeit, die hohe Produktivität, das weit überdurchschnittliche Wirtschaftswachstum und letztlich auch die hohen Steuereinnahmen des Landes Baden-Würt temberg, über die sich der Wirtschaftsminister in seinem Ne benberuf als Finanzminister freuen darf – das alles hat mit der Innovationsfähigkeit des Landes zu tun. Ich glaube, es ist fun damental wichtig, dass sich die Landespolitik mit der Frage beschäftigt, wie man diese Innovationsfähigkeit erhalten kann. Deshalb kann es uns nicht gleichgültig lassen, wenn Bayern jetzt offensichtlich in der Frage der Innovationsfähigkeit zu Baden-Württemberg aufgeschlossen hat
Deshalb hat sich meine Fraktion in zwei Großen Anfragen – die eine richtet sich schwerpunktmäßig an den Bereich der Wirtschaftspolitik, die zweite zielt schwerpunktmäßig auf den Bereich der Wissenschaftspolitik – mit diesen Fragen ausein andergesetzt. Nach der ersten Diskussion am heutigen Tag in diesem Haus würde ich darum bitten, die Zwischenergebnis se an die zuständigen Ausschüsse zur Weiterberatung zu über weisen.
Ich bedanke mich bei den Ministerien für die Beantwortung. Ich denke, dass für viele Ansatzpunkte für den weiteren Aus bau unserer Innovationsfähigkeit eine gute Diskussionsgrund lage vorgelegt worden ist. Baden-Württemberg ist die inno vations- und forschungsintensivste Region in Europa, so das vorläufige Fazit – wenn man aber die neuesten Zahlen aus Bayern hört, können einen, wie gesagt, die ersten Zweifel be schleichen –, zudem die Region mit der ausdifferenziertesten Hochschul- und Forschungsinfrastruktur. So soll es auch blei ben, meine Damen und Herren.
Wenn man sich die Entwicklung des Anteils der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen am Bruttoinlandsprodukt in Baden-Württemberg im Zeitraum von etwa zehn Jahren, von 2001 bis 2010, anschaut, stellt man fest: Dieser Anteil hat sich von etwa 3,9 % im Jahr 2001 auf 4,74 % im Jahr 2010 erhöht. Das ist die beste Entwicklung aller Bundesländer, und das ist erfreulich, meine Damen und Herren.
Wenn man sich die Frage stellt, wessen Verdienst diese Ent wicklung ist, wird man zu dem Ergebnis kommen: Das ist vor allem das Verdienst unserer Wirtschaft.
Es ist das Verdienst derjenigen, die in Baden-Württemberg, insbesondere im Mittelstand, unternehmerische Verantwor tung haben, aber natürlich auch das Verdienst der hochquali fizierten Beschäftigten. Deshalb ist das Innovationsthema na türlich auch ein Bildungsthema und ein Wissenschaftsthema; ohne Frage. Aber sicher ist auch die Politik gefordert, die rich tigen Rahmenbedingungen zu setzen und die richtigen Ent scheidungen zu treffen. Ich glaube, die Entwicklungen zwi schen 2001 und 2010 zeigen, dass in der damaligen Zeit die Landesregierung, die für dieses Thema Verantwortung getra gen hat, die richtigen Entscheidungen getroffen hat. Es ist wichtig, dass sich auch die neue, grün-rote Landesregierung dazu bekennt, dass die Industrie – ich darf aus der Antwort auf die Große Anfrage Drucksache 15/2071 zitieren – „der ei gentliche Wachstumstreiber sein“ muss und eben nicht die Po litik. Deshalb ist auch klar, dass die Landesregierung offen sichtlich – zumindest in der Beantwortung dieser Großen An fragen – nicht mehr das vertritt, was der Ministerpräsident ir gendwann einmal erzählt hat, als er den Begriff „Innovations peitsche“ geprägt hat. Dieser Begriff, meine Damen und Her ren, hat in der Innovationspolitik des Landes Baden-Württem berg nichts, aber auch gar nichts verloren.
Die Antworten auf die Großen Anfragen beziehen sich auf ei ne McKinsey-Studie. Das ist richtig und sinnvoll. Insofern – das stellt man an vielen Stellen ohnehin fest – bezieht man sich auf das, was die alte Landesregierung an Vorarbeit ge leistet hat. Es ist nicht allzu viel erkennbar, was durch die neue, grün-rote Landesregierung hinzugefügt worden ist.
Es gibt derzeit in zahlreichen Ministerien, etwa im Ministeri um für Finanzen und Wirtschaft, im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und im Ministerium für Wissen schaft, Forschung und Kunst, eine Reihe von Programmen, die aber im Wesentlichen von Vorgängerregierungen übernom men worden sind.
Ich denke, dass es auch wichtig ist – ich beziehe mich auf den ersten Tagesordnungspunkt der heutigen Plenardebatte –, über den Ausbau von Studienplätzen nachzudenken, insbesondere in strategisch bedeutsamen Bereichen mit Innovationspoten zial. Ich denke dabei an die Hochschulen für angewandte Wis senschaften und die Duale Hochschule. Als Beispiel sei – da beziehe ich mich ebenfalls auf die McKinsey-Studie – die Me dizintechnik genannt. Ich würde aber auch empfehlen, das KIT als Innovationskosmos zu begreifen und die positiven Er fahrungen, die in Karlsruhe schon gewonnen worden sind, auch an anderen Hochschulen und Forschungsinstituten nutz bar zu machen.
Als konkreten Prüfauftrag könnte ich mir vorstellen, die Fra ge zu stellen, wie man zusätzliche Anreize für Kooperationen und Verbünde, etwa durch Forschungsförderung, leisten kann. Ich würde auch empfehlen, über ein Förderprogramm For schungsauszeit nachzudenken; denn die hervorragenden For scher, diejenigen, die wirklich nutzbare Innovationen betrei ben – das, was am Ende am Markt Erfolg hat –, müssen na türlich die Chance haben, intensiv zu forschen, und müssen zumindest das eine oder andere Semester die Gelegenheit be kommen, sich auch auf ihre Forschungstätigkeit zu konzent rieren.
Bei den Fragen, die bezogen auf die Innovationspolitik der neuen Landesregierung offen sind, muss man auch über das Thema „Steuerliche Förderung von Forschung und Entwick lung“ reden. Wie ist da der Stand der Dinge? Das ist nicht ganz klar. Welche Ziele verfolgt die neue Landesregierung konkret? Vor allem stellt sich, wenn sie das Ziel hat, For schung und Entwicklung steuerlich zu fördern, die Frage: Wie stellt sie sich dann die Abgrenzung vor? Es ist bei solchen Ge setzesvorhaben immer die besondere Schwierigkeit, die Fra ge zu beantworten, wie man etwa Mitnahmeeffekte aus schließt und zu viel Bürokratie verhindert. Wie ist der Stand der Dinge im Bundesrat? Hält die Landesregierung an dem fest, was häufig zu lesen ist, nämlich 10 % steuerliche Gut schrift, allerdings begrenzt auf einen Betrag von 10 Millio nen €? Vor allem stellt sich dann auch die Frage – wenn man daran festhält, dann ergibt sich rechnerisch ein Steuerausfall von immerhin etwa 2,5 Milliarden € –: Welche Vorschläge zur Gegenfinanzierung dieser Steuerausfälle gibt es für den Fall, dass die Landesregierung weiterhin an diesem Vorhaben fest hält?
Zum Thema Innovationsgutschein bleibt festzuhalten: Auch das ist ein Projekt der alten Landesregierung. Ich erinnere mich: In diesem Haus hat es eine höchst kritische Begleitung gegeben, als die alte Landesregierung das damals durchge setzt hat. Es ist erfreulich, dass inzwischen alle eingesehen haben, dass das Instrument des Innovationsgutscheins etwas Positives ist, was in der Wirtschaft angenommen worden ist und was die Innovationspolitik voranbringt. Dass das jetzt fortgeführt wird und auch in Maßen erweitert wird, begrüßen wir. Aber uns würde natürlich interessieren, wie es sich die Landesregierung vorstellt, dieses Instrument für die Zukunft auch auf längere Sicht fortzuentwickeln. Sprich: Gibt es eine weitere Ausdehnung dieses Instruments?