Ich gehe gemeinhin wirklich pfleglich mit anderen Verfas sungsorganen um. Das ist aber einfach dreist.
Das Projekt wird weitergeführt – unter erheblichen Mehrkos ten. Dafür ist der Bund zuständig. Der Bund ist Eigentümer der Bahn, und dafür muss er die Verantwortung übernehmen. Er kann sie nicht uns zuschieben, die wir vertraglich einen freiwilligen Beitrag leisten, aber natürlich nicht verpflichtet sind, darüber hinaus noch mehr zu leisten.
Ich kann nur sagen: Es ist wirklich eine abenteuerliche Be hauptung, dass dann die Bahnpreise steigen würden und wir dafür verantwortlich seien. Wenn sie steigen, ist es ein „Rams auer-Zuschlag“ und nichts anderes.
Das Land übernimmt für diese Projekte freiwillig 1,9 Milli arden €. Das ist eine gewaltige Summe; wenn man die Grö ßenordnung unseres Landeshaushalts betrachtet, muss man das festhalten. Mehr geht nicht, und mehr will und kann das Land nicht bezahlen.
Auch Sie müssen doch einsehen, dass unsere Landeshaushal te nicht dafür ausgelegt sind, dauernd Verkehrsinfrastruktur – die aber Bundesaufgabe ist – über das Maß hinaus mitzufi nanzieren.
Zweitens: Wir müssen einen Haushalt sanieren. Wir haben ei ne von der CDU und der FDP/DVP hinterlassene Haushalts lücke.
Deshalb: Unsere Position ist seit Langem bekannt: Selbstver ständlich ist die Regierung zu Gesprächen im Rahmen der Sprechklausel bereit. Das hat auch mein Verkehrsminister wie derholt klargestellt. Allerdings sieht die Landesregierung in der Sprechklausel keine Verpflichtung zur Übernahme weite rer freiwilliger Beiträge. Vielmehr muss die Bahn die Mehr kosten tragen; sie ist Bauherrin und Projektträgerin.
Meine Damen und Herren, der Bahnaufsichtsrat hat diese Ent scheidung in voller Kenntnis dieser Tatsache – unsere Positi on habe ich dem Aufsichtsratsvorsitzenden in einem Brief noch einmal mitgeteilt –, im Wissen um den Beschluss der Landesregierung, dass der Kostendeckel gilt, getroffen. Dann
Ich muss schon sagen: Ich wundere mich sehr, dass uns die Bahn mit einer Klage droht, obwohl die Projektträger im Len kungskreis noch gar nicht ordnungsgemäß über den aktuellen Kostenstand des Projekts informiert sind. Er liegt sozusagen offiziell immer noch bei 4,33 Milliarden €. Die Gespräche im Rahmen der Sprechklausel haben noch gar nicht begonnen. Wir sehen einer Klage außerordentlich gelassen entgegen.
Allerdings möchte ich auch sagen: Solch ein komplexes und kostenträchtiges Vorhaben vor Gericht zu bauen halte ich für einigermaßen abenteuerlich.
Der Verteilungsschlüssel, den Bahnchef Grube ins Gespräch bringt – 40 % Bahn, 60 % Land –, hieße – das müssen Sie sich einmal vorstellen –: 1,2 Milliarden € Mehrkosten für das Land und zugleich eine Festlegung auf eine Beteiligung bei weite ren Mehrkosten. Sie werden doch wohl im Ernst nicht wol len, dass wir das machen.
Ich darf Herrn Kollegen Hauk zitieren. In der „Heilbronner Stimme“ vom 11. Oktober 2010 wird er folgendermaßen zi tiert:
Gestiegene Kosten seien wegen der Inflation normal, ver teidigte Hauk die Milliarden-Summen und erklärte: Für den baden-württembergischen Steuerzahler gebe es kei ne Schmerzgrenze.
Werter Kollege Hauk, was ist das für eine Verantwortung den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber im Umgang mit öffent lichen Geldern und Steuermitteln? Das kann nicht wirklich Ihr Ernst sein.
(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Nicht wirklich! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Schwarze Finanz politik! – Weitere Zurufe)
Deswegen kann ich nur sagen: Das geht auf gar keinen Fall. Jeder wird einsehen, dass die Sanierung des Haushalts völlig obsolet wäre, wenn solche Kostensteigerungen auf uns zukä men.
Meine Damen und Herren, Stuttgart 21 wird weitergebaut, und die Landesregierung ist ein verlässlicher Vertragspartner.
Angesichts der Erfahrungen, die wir mit Großprojekten wie dem Berliner Flughafen oder der Elbphilharmonie gemacht haben, ist es sicherlich nicht angebracht, nach dem Motto
„Augen zu und durch“ zu verfahren. Dazu empfehle ich Ih nen, sich die entsprechende Karikatur in der heutigen Ausga be der „Stuttgarter Zeitung“ anzuschauen. Wir gehen nicht nach diesem Motto vor. Es ist unsere Pflicht, weiterhin genau hinzuschauen. Dies gilt etwa für den Brandschutz. Dabei kann es keine Rabatte geben.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Peter Hauk CDU: Was war denn jetzt ungerechtfertigt? – Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)
Den Vorwurf der Bahn, wir hätten in Ministerien oder Behör den einen Behördenschwergang zu verantworten, weise ich ganz entschieden zurück.
Erstens: die Verschiebung des Beginns des Grundwassertakts um ein Jahr. Der Grund dafür ist der Baustopp aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wegen der unter bliebenen naturschutzrechtlichen Abwägung. Das muss sich ja wohl die Bahn zurechnen lassen.
Zweitens: erhöhter Grundwasserandrang. Der Grund sind neue Erkenntnisse der Bahn aufgrund von Untersuchungen. Die veränderten Grundwassermodelle müssen vom Eisen bahn-Bundesamt geprüft werden. Das muss sich ja wohl die Bahn zurechnen lassen.
Drittens: Probleme beim Brandschutz. Die Bahn muss ihr Brandschutzkonzept überarbeiten. Auch in diesem Fall muss sich etwaige Verzögerungen die Bahn zurechnen lassen, aber nicht die Landesregierung.