Protocol of the Session on March 7, 2013

Herr Minister, glauben Sie nicht, dass Sie die Frage von vorhin nach der Verfassungsmäßigkeit der Union aufgrund Ihrer Kenntnis als Verfassungsschutzminis ter und damit auch ein Stück weit Hüter der Verfassung hät ten beantworten können?

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Wollen Sie beobachtet werden?)

Denn Sie hätten wissen können, dass die Kolleginnen und Kollegen unserer Fraktion und auch die Union als Partei in Baden-Württemberg nicht unter der Beobachtung des Verfas sungsschutzes stehen...

Das kann ich bestätigen.

... – danke – und damit auch die Grundlagen unserer Verfassung einschließlich der Demonst rationsfreiheit klar bejahen. Punkt 1.

Zweitens: Glauben nicht auch Sie, dass die Landesregierung selbst dazu beiträgt – zumindest Teile der Landesregierung –, dass weiter Kosten auch für die Demonstrationen entstehen? Man macht sich als Steuerzahler durchaus Sorgen, dass wei terhin Kosten anfallen, weil nicht zuletzt auch Mitglieder der Landesregierung bei den beantragten Demonstrationen spre chen, zu Wort kommen und damit den Protest unbegründeter weise – nachdem jetzt alles entschieden ist – auch noch schü ren.

Bitte, Herr Minister.

Die erste Frage hätte ich be antworten können, muss sie aber nicht beantworten.

Die zweite Frage beantworte ich mit Nein.

(Abg. Peter Hauk CDU: Das ist auch eine Aussage für die SPD!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit ist die Frage unter Ziffer 3 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. P a t r i c k R a p p C D U – N o t w e n d i g e S t ä r k u n g d e r F o r s t v e r w a l t u n g u n d d e s L a n d e s b e t r i e b s F o r s t B W

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Aktuell haben immer mehr Beteiligung und Transparenz auch in die Forstverwaltung und die Aufgaben stellung der Forstverwaltung Eingang gefunden. Die Situati on führt, wie in vielen anderen Bereichen auch, dazu, dass im mer mehr Menschen diese Tätigkeiten betrachten und bewer ten, allerdings nicht immer – das ist auch logisch – mit dem Fachwissen eines Forstingenieurs.

Aus diesem Grund ist es gerade in der heutigen Zeit wichtig, dass die Arbeit der Forstwirtschaft stärker denn je erklärt wird, dass die Arbeit der Forstwirtschaft transparent gemacht wird. Außerdem ist darauf aufmerksam zu machen, dass z. B. im Bereich der Zertifizierung neue Aufgaben hinzugekommen sind. Dazu gehören auch Naturschutzmaßnahmen, Maßnah men, die dem Klimaschutz dienen, aber auch Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Energiewende stehen.

Die grün-rote Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die aufgabengerechte Stärkung der Forstverwaltung als ein Ziel formuliert. Deswegen habe ich zwei Fragen:

a) Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige Personal

situation in der Forstverwaltung und beim Landesbetrieb ForstBW ein?

Ich habe noch eine zweite Frage – ich hoffe, ich trete nicht ir gendwelche demokratischen Grundrechte mit Füßen, Kolle ge Tschenk, wenn ich diese Frage stelle –:

b) Wird die Landesregierung zeitnah Maßnahmen ergreifen,

um die Personalsituation den gerade auch mit der Energie wende verbundenen gewachsenen Aufgaben anzupassen?

Herr Minister, ich darf um Beantwortung bitten.

Herr Kollege, ich habe das jetzt laufen lassen. Ich möchte aber noch einmal darauf aufmerksam machen, dass das keine Regierungsbefragung ist, bei der man Bemerkungen oder Zusatzbemerkungen machen darf, sondern man darf nur die Frage vorlesen, Herr Kollege.

(Zuruf von der CDU: Das war bei Herrn Tschenk aber auch nicht anders!)

Das war eine Zusatzfrage und keine schriftlich vorliegende Anfrage. – Das ist so. Die schriftliche Anfrage wird vorgetra gen, und nach der Beantwortung kann man Zusatzfragen stel len. Dann kann man solche Bemerkungen machen, aber nicht bei der Einbringung der Frage.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Der Präsident hat recht!)

Jetzt hat der Herr Landwirtschaftsminister das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Da men und Herren! Sehr geehrter Herr Abg. Rapp, herzlichen Dank für die Fragen.

Die Themen Forst und Wald sind für die grün-rote Landesre gierung von großer Bedeutung. Der Wald erfüllt verschiede ne gesellschaftliche Funktionen. Er dient der Holzprodukti on. Er ist Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflan zen. Er trägt zum Schutz von Boden, Wasser und Luft bei und ist zugleich wichtiger Erholungsraum für uns Menschen. Des halb hat eine gut funktionierende Forstverwaltung eine beson dere Bedeutung für uns.

Vor mehr als zwei Jahren hat die damalige, schwarz-gelbe Landesregierung das sogenannte 1 480-Stellen-Einsparpro gramm beschlossen. Aufgrund der Haushaltssituation, die die neue Regierung geerbt hat, war diese gezwungen, dieses Pro gramm fortzusetzen. Damals gab es eine Pressemitteilung von Mappus, Hauk, Rülke, Goll, Homburger, Rau und Stächele. Die damals verkündeten Einsparungen haben zur Folge, dass in den Jahren 2013 und 2014 in der Forstverwaltung sieben Stellen eingespart werden.

Wir, die grün-rote Koalition, haben dafür gesorgt, dass das Programm insgesamt gestreckt wird und dadurch etwas Luft geschaffen wird. Mit dieser Situation können wir aber nicht zufrieden sein. Mit dem nächsten Doppelhaushalt wird sich dann die Frage der Weiterführung des 1 480-Stellen-Einspar programms für die Koalition und die Landesregierung stellen. Eine Weiterführung würde bedeuten, dass bei der Betriebslei tung insgesamt 25 Stellen und bei den Forstbehörden insge samt 12 Stellen eingespart werden. Die Einsparung von sie ben Stellen ist bereits mit dem Haushalt 2013/2014 umgesetzt worden. Sollte dieses Szenario eintreffen, müsste gemeinsam mit den Forstbehörden, den Landkreisen und dem Landkreis tag eine entsprechende Umsetzung stattfinden.

Was die Frage nach den erfolgten Maßnahmen zur aufgaben gerechten Stärkung angeht, haben Sie, Herr Abgeordneter, zu Recht angesprochen, dass es durch den Regierungswechsel einige wenige neue Aufgaben für die Forstverwaltung gab. Dabei handelt es sich insbesondere um das Thema „Windkraft im Wald“, die FSC-Zertifizierung und um Fragen, die sich im Waldnaturschutz, insbesondere was die FFH-Planungen be trifft, stellen.

Dafür gab es bereits vier neue Stellen. Zwei weitere neue Stel len werden im Laufe dieses Jahres aus Umschichtungen im Geschäftsbereich des MLR hinzukommen, sodass zur Erfül lung dieser zusätzlichen Aufgaben sechs neue Stellen geschaf fen worden sind. Insofern ist die grün-rote Koalition ihrem Anspruch einer aufgabengerechten Stärkung nachgekommen.

Gibt es weitere Zusatz fragen? – Wenn es keine weiteren Zusatzfragen gibt, ist die se Mündliche Anfrage durch die Regierung beantwortet. – Vielen Dank, Herr Minister.

Der Tagesordnungspunkt 5 – Fragestunde – ist damit erledigt.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 3 auf, der heute Vormit tag nicht behandelt werden konnte:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und ge

meindehaushaltsrechtlicher Vorschriften – Drucksache 15/3119

Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Innenminister Gall.

Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Wir alle wissen, dass im kommen den Jahr, im Jahr 2014, Kommunalwahlen anstehen. Ich wür de mir wünschen, dass wir sie wieder gemeinsam mit der Eu ropawahl durchführen können. Das hängt aber nicht nur von uns, sondern auch von den Festlegungen auf europäischer Ebene ab.

Nach der bisherigen Planung ist vorgesehen, den Pfingstsonn tag als Wahltag zu nehmen. Das lässt unser Recht nicht zu. Deshalb finden diesbezüglich intensive Konsultationen mit der europäischen Ebene statt – bislang aus meiner Sicht posi tive –, um dies eventuell zu ändern. Denn wir hätten dann nur die Option, einen anderen Wahltag zu nehmen oder bei uns die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, worüber wir uns aber noch keine intensiven Gedanken gemacht haben. Aber so herum oder so herum: Im Frühjahr 2014 werden die se Wahlen stattfinden.

Tatsächlich kann und muss mit den Vorbereitungen für diese Wahlen aber schon jetzt begonnen werden. Deshalb legen wir, die Landesregierung, jetzt noch rechtzeitig einen Gesetzent wurf vor, mit dem wir wesentliche Reformvorhaben der Re gierungskoalition im Kommunalwahlrecht umsetzen möch ten.

D e r zentrale Punkt im neuen Recht soll das aktive Wahl recht für Jugendliche ab 16 Jahren sein. Ich denke, meine Da men und Herren, wir sind uns in diesem Haus darüber einig, dass es wichtig ist, junge Menschen möglichst frühzeitig in demokratische Geschehnisse einzubeziehen. Eine der Mög lichkeiten dafür ist, dass wir sie bei Kommunalwahlen betei ligen.

Ein wichtiger Baustein ist unseres Erachtens: Jugendliche können sich dann aktiv an der politischen Willensbildung in dem Umfeld beteiligen, in dem sie auch unmittelbaren Ein fluss wahrnehmen können, in dem Umfeld, das ihnen durch aus bekannt ist, das für sie überschaubar ist und woran sie auch festmachen können, welche Wahlentscheidung für ihr persönliches Interesse welche Folgen hat.

Deshalb sollten Jugendliche ab 16 Jahren künftig bei allen kommunalen Wahlen wählen können. Das umfasst neben den Gemeinderatswahlen die Ortschaftsrats-, die Kreistags- und die Bürgermeisterwahlen sowie in der Region Stuttgart zu sätzlich die Wahl der Regionalversammlung.

Natürlich kann man darüber diskutieren, was das geeignete Wahlalter ist. Das weiß ich und das wird, nehme ich an, auch noch Gegenstand der Diskussionen im Ausschuss und im Rah men der Zweiten Beratung sein. Jedenfalls bin ich der Auffas sung, dass es eine zwingende Verknüpfung mit der Volljäh rigkeit im privatrechtlichen Sinn nicht gibt.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Gleichwohl sind aber für die verantwortliche Teilnahme an Wahlen – das will ich auch aus meiner Sicht ganz offen sagen – eine gewisse Reife und ein Grundbestand an Allgemeinwis sen erforderlich. Da aber, meine Damen und Herren, mittler

weile die Hälfte aller Bundesländer – das heißt sechs Flächen länder und die Stadtstaaten Berlin und Bremen – diese Rege lung eingeführt haben – kommunales Wahlrecht ab 16 Jahren –, halte ich es für sinnvoll, dies auch in Baden-Württemberg zu tun. Ich sehe jedenfalls nicht, warum diese Reife und die ses Allgemeinwissen gerade in Baden-Württemberg nicht vor handen sein sollte.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)