Aktuelle Debatte – Vorwärts war gestern – kein Umsteu ern der CDU bei eingetragenen Lebenspartnerschaften – beantragt von der Fraktion GRÜNE
Auch hier beträgt die Gesamtredezeit 40 Minuten, die Rede zeit für die einleitenden Erklärungen und die Reden in der zweiten Runde fünf Minuten je Fraktion.
Mit Blick auf § 60 Absatz 4 der Geschäftsordnung bitte ich, die Aktuelle Debatte in freier Rede zu führen.
Die Ehe muss vor Homosexuellen geschützt werden – das ist der Tenor, mit dem das Unions-Establishment vor dem CDU-Parteitag
Die Stimmungsmache war erfolgreich. Die CDU hat auf ih rem Parteitag die steuerliche Gleichstellung von gleichge schlechtlichen Lebenspartnerschaften mit eindeutiger Mehr heit abgelehnt.
Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, wann hören Sie endlich auf, Homosexuelle wie Menschen zweiter Klasse zu behandeln?
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Peter Hauk CDU: Das ist doch gar nicht wahr!)
Dabei hat alles so schön begonnen: 13 mutige MdBs, schnell als die „Wilden 13“ bekannt, haben einen Antrag zur steuer lichen Gleichstellung beim Parteitag zur Abstimmung gestellt. Mutig hat sich auch der Landesvorsitzende der CDU BadenWürttemberg Strobl aus der Deckung gewagt und diesen An trag in der Öffentlichkeit unterstützt.
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Und ist als Bett vorleger gelandet! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Und was hat Hauk gemacht?)
Nach meiner Überzeugung ist es nicht die Aufgabe der Politik, individuelle Lebensentwürfe zu bewerten. Ent scheidend ist vielmehr, dass zwei Menschen füreinander Verantwortung übernehmen: Ob dies ein Mann und eine Frau sind oder zwei Männer oder zwei Frauen, ist zweit rangig.
Doch was als Tiger lossprang, endete kläglich als Bettvorle ger vor der Kanzlerin. Der Antrag fand mehrheitlich keine Un terstützung.
Das zeigt doch ganz deutlich zweierlei auf: erstens welchen Einfluss die baden-württembergische CDU mit ihrem Landes vorsitzenden und ihrem neuen stellvertretenden Bundesvor sitzenden auf der Bundesebene hat, nämlich keinen.
Mit Ihrer Entscheidung gegen die steuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften haben Sie den Anschluss an eine sich wandelnde Gesellschaft verpasst und werden so auch in Zukunft in den Großstädten keine Mehrheiten mehr bekommen.
Kollege Hauk, es ist übrigens bezeichnend, dass man im Vor feld der Debatte von niemandem aus Ihrer Landtagsfraktion etwas gehört hat.
Die baden-württembergische CDU-Fraktion hält sich... in der Diskussion um die steuerliche Gleichbehandlung homosexueller Paare vorerst bedeckt.
Jetzt frage ich Sie: Haben Sie schon die Zeit gefunden, diese intensiven Diskussionen zu führen, und, wenn ja, zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen? Sind Sie bereit, mit den Reali täten umzugehen, oder ist Ihnen unser Motto „Gleiche Pflich ten – gleiche Rechte“ etwa zu modern?
Eigentlich ist die Sache doch ganz einfach. Bei den Pflichten, die sich beispielsweise aus dem Sozialrecht ergeben, sind die gleichgeschlechtlichen Paare schon gleichgestellt. Folglich muss man ihnen jetzt doch auch im Steuerrecht die gleichen Rechte zugestehen. Ehe und Familie werden dadurch in kei ner Weise schlechtergestellt.
Die Tatsache, dass Ehe und Familie nach Artikel 6 des Grund gesetzes unter besonderem Schutz stehen, stellen wir damit überhaupt nicht infrage. Aber das heißt doch nicht, dass man deshalb andere Lebensformen diskriminieren darf.
„Es erscheint mir verfehlt, im Steuerrecht gleichgeschlechtli che Lebenspartnerschaften gleichzustellen“, schrieb der Kol
lege Herrmann in der letzten Woche im „Staatsanzeiger“. Was heißt denn da „verfehlt“, meine Damen und Herren? Ich möch te nochmals Ihren Parteivorsitzenden zitieren:
„Es ist nicht Aufgabe der Politik, individuelle Lebensentwür fe zu bewerten.“ Das muss doch auch für das Steuerrecht gel ten, auch wenn wir alle das Ehegattensplitting nicht mehr für zeitgemäß halten.
Dem „Staatsanzeiger“ konnte ich entnehmen, dass sowohl der Kollege Herrmann als auch die FDP gern ein Familiensplit ting hätten. Die Grünen setzen sich für eine Individualbesteu erung ein. Aber solange es das Ehegattensplitting gibt, muss es aus Gründen der Gleichbehandlung eben auch auf einge tragene Lebenspartnerschaften angewandt werden.