Protocol of the Session on November 15, 2012

Artikel 1

Änderung des Polizeigesetzes

und dazu den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Druck sache 15/2629.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU mehrheitlich abgelehnt.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Das merke ich mir!)

Ich lasse jetzt über Artikel 1 des Gesetzentwurfs der Landes regierung, Drucksache 15/2434, abstimmen. Wer Artikel 1 zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt da gegen? – Wer enthält sich? – Eine Enthaltung. Damit ist Ar tikel 1 zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Gesetzes zur Änderung des Polizeige

setzes vom 18. November 2008

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Arti kel 2 bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Perso

nenstandsgesetzes

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Stimment haltung ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Einschränkungen von Grundrechten

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Stimment haltung ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 5

Inkrafttreten

Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Stimment haltung ist Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 15. November 2012 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes und des Ge setzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Da mit ist bei einer Stimmenthaltung das Gesetz mehrheitlich be schlossen.

Damit ist die Behandlung von Tagesordnungspunkt 4 been det.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes und weiterer medienrechtlicher Vorschriften – Drucksache 15/2435

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 15/2569

Berichterstatter: Abg. Hans-Ulrich Sckerl

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen sind über eingekommen, auf eine Aussprache zu verzichten.

(Beifall)

Insofern kommen wir jetzt in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregie rung, Drucksache 15/2435. Abstimmungsgrundlage ist die Be schlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 15/2569.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landesmediengesetzes

und dazu Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses. Wer Artikel 1 mit diesen Ergänzungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Meldegesetzes

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Stimment haltung zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung des Gesetzes zum Fünfzehnten Rundfunk änderungsstaatsvertrag und zur Änderung medien

rechtlicher Vorschriften