Protocol of the Session on October 11, 2012

Danke schön, Frau Sozi alministerin. – Meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

Für die Fraktion der CDU erteile ich dem Kollegen Klenk das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir wollen unsere grundsätzliche Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf in Aussicht stellen.

Frau Ministerin, Sie haben erläutert, dass bereits acht Länder das Sammlungsgesetz abgeschafft haben, weil es nicht mehr zeitgemäß ist. Nichtsdestotrotz wollen wir in den kommen den Beratungen ernsthaft über das Vorhaben nachdenken. Sie haben moderne Medien wie z. B. das Internet angesprochen.

Die Erfahrung zeigt, dass bei Sammlungen oftmals ältere Menschen etwas geben, die mit den modernen Medien viel leicht noch nicht so gut umgehen können. Das ist vielleicht auch der Grund, weshalb die Kriegsgräberfürsorge, die ver mutlich insbesondere von älteren Menschen Gelder bekommt, ihre grundsätzlichen Bedenken angemeldet hat.

Wir wollen das in den Ausschussberatungen noch einmal in Ruhe von allen Seiten beleuchten. Nachdem die Stellungnah men der Wohlfahrtsverbände positiv ausgefallen sind, werden wir sehen, ob wir mit der Abschaffung dieses Gesetzes mög licherweise auch einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten können.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Herzlichen Dank. – Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Kollegen Lucha das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Kollege Klenk hat es gerade angesprochen: Die Wohlfahrtsverbände fordern schon seit vie len Jahren die Politik auf, die bürokratischen Hürden – Büro kratiemonster wäre vielleicht zu viel gesagt – des altehrwür digen Sammlungsgesetzes aufzugeben. Auch die Kommunen und die Regierungspräsidien werden dadurch entlastet.

Natürlich ist es Aufgabe der Politik, darüber zu informieren, wie Spenden sinnvoll gegeben werden können und welche In stitutionen transparente Verfahren haben und im Wege der Selbstverpflichtung über ihre Einnahmen berichten. Auch wei terhin ist es Aufgabe der Politik, sie mit Informationen zu be gleiten. Das zeigt sich auch im Landtag, wenn die Wohlfahrts

verbände hier im Haus gute Aktionen machen. Deshalb ist das zu unterstützen.

Wenn man eine Haussammlung durchführt oder wenn Schu len auf dem Wochenmarkt für ein gutes Projekt sammeln, dann müsste das eigentlich angemeldet und genehmigt wer den. Das widerspricht aber der Offenheit der Gesellschaft. Wir wollen jedoch, dass die Bürger durch privates Engagement und auch durch Geld einen Beitrag zur Gesellschaft leisten. Insofern ist das Vorhaben nicht nur zeitgemäß, sondern auch ein Schritt in die richtige Richtung, um die Leute zu aktivie ren, mehr für das Gemeinwohl zu spenden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion er teile ich dem Kollegen Hinderer das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Die geplante Aufhebung des Samm lungsgesetzes trägt dem Erfordernis Rechnung, dass immer dann, wenn eine staatliche Regelung verzichtbar ist oder mit ihr nicht mehr die ursprüngliche Zielsetzung erreicht werden kann, diese auf den Prüfstand zu stellen und, wenn möglich, auch abzuschaffen ist. Aufgabenkritik und Bürokratieabbau sind im grün-roten Koalitionsvertrag genannte Ziele. Diese setzen wir mit diesem Aufhebungsgesetz um.

In diesem Fall begrüßen die Regierungspräsidien als Auf sichtsbehörden ausdrücklich die Aufhebung des Sammlungs gesetzes.

Das aus dem Jahr 1969 stammende Gesetz mutet in der Tat etwas nostalgisch an. In meinen Kindheitserinnerungen habe ich noch die Bilder vor Augen: An der Haustür klingelt eine Spendensammlerin oder ein Spendensammler. Man wusste schon damals, wer zu den Guten gehörte und bei wem Vor sicht geboten war.

„Brot für die Welt“, Caritas, Rotes Kreuz oder die Kriegsgrä berfürsorge haben damals eine, zwei oder auch fünf Mark be kommen. Bei anderen – insbesondere dann, wenn gleich noch eine Bürste oder ein Lotterielos mit verkauft werden sollte oder eine Mitgliedschaft beworben wurde – war eher Zurück haltung angesagt.

Aber auch schon damals galt der gute Name etwas. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass die Genehmigung der Erlaub nisbehörde abgefragt wurde, um die Seriosität der Spenden sammler zu überprüfen.

Nun hat sich der Spendenmarkt enorm verändert. Ich bekom me Spendenaufrufe per Post mit beigefügtem Überweisungs träger. Ich kann bei Benefizgalas im Fernsehen anrufen, kann den Betrag nennen, den ich spenden will, und dieser erscheint dann auch gleich auf dem Bildschirm. Ich kann online spen den und zugleich über das Internet beim DZI oder beim Spen denrat abfragen, ob die jeweilige Organisation vertrauenswür dig ist und ein Spendensiegel hat.

Dem ursprünglichen Zweck des Sammlungsgesetzes, bei Haus- und Straßensammlungen die seriösen Organisationen von den „schwarzen Schafen“ zu trennen, kann, wenn über

haupt, nur noch in einem marginalen Segment des Spenden markts entsprochen werden. Dies ist aufseiten der Kreise und Gemeinden als zuständigen Genehmigungsbehörden und beim Regierungspräsidium Tübingen als Vor-Ort-Behörde für lan desweite Sammlungen mit viel bürokratischem Aufwand ver bunden.

Folgerichtig kommen unisono fast alle in der Anhörung be fragten Verbände zu dem Ergebnis, dass auf diese Gesetzes regelung verzichtet werden kann. Wir teilen diese Erkenntnis und stimmen deshalb der Aufhebung des Sammlungsgesetzes zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich Herrn Kollegen Haußmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hin derer, ich weiß nicht: Ist das Manuskript, das auf dem Red nerpult liegt, von Ihnen, oder soll ich daraus noch etwas vor lesen? Ich gebe Ihnen das Manuskript wieder zurück.

(Heiterkeit – Beifall des Abg. Dr. Timm Kern FDP/ DVP – Abg. Andreas Stoch SPD: Qualitativ völlig unbedenklich! – Weitere Zurufe)

Es wäre im Sinne der Sitzungsökonomie und der Vorbereitung ein ganz guter Vorschlag, wenn wir immer die richtige Vorla ge hätten. Dann würde es auch passen.

(Zuruf des Abg. Manfred Lucha GRÜNE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Sammlungsgesetz aus dem Jahr 1969 ist in der Bevölkerung bisher wahrscheinlich gar nicht so bekannt. Ich selbst habe im Rahmen des Konfir mandenunterrichts für das Müttergenesungswerk gesammelt und kann mich – der Kollege Hinderer hat es auch gesagt – nicht daran erinnern, dass ich irgendeine Bestätigung des Re gierungspräsidiums dabeihatte.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Sie sind auch ver trauenerweckend! – Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU)

Wahrscheinlich. – Insofern ist aus liberaler Sicht die Ab schaffung des Sammlungsgesetzes zu begrüßen. Bisher sind die Haus- und Straßensammlungen sowie der Vertrieb von ge meinnützigen Waren zu genehmigen. Heute hat jeder über das Internet oder über andere Medien ganz andere Möglichkeiten, sich über die Zuverlässigkeit und die Gemeinnützigkeit zu in formieren. Staatliche Schutzbevormundung bzw. die Erwe ckung des Eindrucks einer vermeintlichen Spendensicherheit sind also, glaube ich, nicht mehr zeitgemäß.

Die Landesregierung verweist in der Begründung ihres Ge setzentwurfs auf die eigenverantwortliche Entscheidung der Bürger, ob und, wenn ja, wann eine Spende gegeben wird. Ich glaube, das ist der richtige Ansatz. Wir tragen damit zur Ein sparung von Verwaltungsbürokratie bei. Nach der ersten Stel lungnahme hat das offensichtlich auch keine negativen Aus wirkungen auf unsere gemeinnützigen Organisationen bei spielsweise in der Liga der freien Wohlfahrtspflege.

Grundsätzlich können wir von der FDP/DVP-Landtagsfrak tion uns also vorstellen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir würden aber gern die Ausschussberatung zum Anlass neh men, auch die Bedenken des Städtetags noch ausführlich zu beraten, bevor wir hier zur zweiten Lesung kommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Ausspra che ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/2384, zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Da mit ist es so beschlossen und Punkt 7 der Tagesordnung erle digt.

Ich rufe nun Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes und weiterer medienrechtlicher Vorschriften – Drucksache 15/2435

Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Krebs.

Sehr geehr te Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeord nete! Wir haben in Baden-Württemberg eine vielfältige Rund funklandschaft. Dazu trägt nicht nur der SWR mit seinen An geboten bei, sondern dazu tragen auch die vielen privaten kommerziellen und nicht kommerziellen, lokalen und regio nalen Hörfunk- und TV-Sender im Land bei.

Gerade die Existenz lokaler und regionaler Rundfunkanbie ter trägt zur Meinungsvielfalt bei, fördert aber auch in erheb lichem Maß die Entwicklung regionaler Identität. Das ist ge rade in Zeiten dominanter globaler Player wie Google, Face book & Co. eine wichtige medienpolitische Errungenschaft. Aus diesem Grund muss es unser Ziel sein, diese vielfältige Rundfunklandschaft für Baden-Württemberg zu sichern.

Die Sender stehen aber gerade jetzt vor großen Herausforde rungen, die insbesondere durch Digitalisierung und zuneh mende Konvergenz der Medien geprägt sind. Fernsehen und Hörfunk sind eben nicht mehr nur über einen Ausspielweg, also das Fernsehkabel oder UKW, zu empfangen, sondern auf vielfältigen weiteren digitalen Wegen und über unterschiedli che Netze. Nur beispielhaft möchte ich an dieser Stelle auf neuere Entwicklungen wie Smart TV, Internetstreaming, Di gital- und Webradio, aber auch auf neuartige Rundfunkemp fangsgeräte wie Smartphones und Tablet-PCs hinweisen.

Wenn wir also diese Vielfalt der Medienlandschaft in BadenWürttemberg sichern wollen, dann müssen wir gleichzeitig si cherstellen, dass die lokalen und auch die regionalen Veran stalter die Möglichkeit haben, diese neuen Verbreitungswege zu nutzen.

(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Richtig! – Unru he – Zuruf: Pst!)

Mit der Nutzung nur eines Verbreitungswegs, des traditionel len Verbreitungswegs, gelingt es bei Weitem nicht mehr, die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg zu erreichen.

Klar ist auch, dass das Nachvollziehen dieser neuen digitalen Entwicklungen Geld kostet. Daher kommt der schon bisher gesetzlich vorgesehenen Fördermöglichkeit für private Rund funkveranstalter durch die Landesanstalt für Kommunikation in der jetzigen Umbruchphase eine besondere, eine zentrale Bedeutung zu. Deshalb wollen wir der Landesanstalt für Kom munikation ab dem nächsten Jahr für die Übergangsphase mehr Geld zur Verfügung stellen, damit es gelingt, den loka len und regionalen Rundfunkveranstaltern in Baden-Württem berg den Weg in die digitalisierte Welt zu erleichtern.