Protocol of the Session on July 18, 2012

Artikel 9

Änderung der Landestrennungsgeldverordnung

Wer Artikel 9 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 9 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 10

Rückwirkende Gleichstellung

Wer Artikel 10 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 10 mehrheitlich zugestimmt.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Sechs Jahre Rück wirkung!)

Ich rufe auf

Artikel 11

Inkrafttreten

Wer Artikel 11 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 11 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 18. Juli 2012 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Einbeziehung von Lebenspartnerschaften in ehebezogene Regelungen des öffentlichen Dienstrechts und zu weiteren Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes Ba den-Württemberg, des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg und des Versorgungsrücklagegesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt und Tagesordnungs punkt 7 erledigt. Vielen Dank.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Gleich weiter!)

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes – Drucksache 15/1840

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 15/2072

Berichterstatter: Abg. Bernd Hitzler

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat festge legt, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1840. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 15/2072. Der Ständige Aus schuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist Artikel 1 ein stimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch Arti kel 2 einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 18. Juli 2012 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Untersuchungsausschuss gesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Da mit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt. Danke.

Punkt 8 der Tagesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Verkehr und Infrastruktur – Arbeitsgrup pe zur zweiten Rheinbrücke und Planfeststellungsverfah ren – Drucksache 15/1355 (geänderte Fassung)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten, die aber – ich füge das hinzu – nicht unbe dingt ausgeschöpft werden müssen.

Ich erteile das Wort Herrn Abg. Groh von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die straßenverkehr liche Erschließung des Wirtschaftsraums Karlsruhe, Südpfalz und Nordelsass ist dringend erforderlich, will man die hohe Wirtschaftsdynamik nicht weiter aufs Spiel setzen. Der Raum Karlsruhe gehört, wie Sie wissen, noch zu den wirtschafts stärksten und demzufolge stetig wachsenden Regionen in ganz Deutschland. Die Landesregierung hat in der Stellungnahme zu dem Antrag Drucksache 15/639 bestätigt, dass ihr keine andere, mit Karlsruhe vergleichbare Stadt und kein vergleich bares Oberzentrum mit nur einer Rheinbrücke bekannt sei.

Meine Damen und Herren, die neue Brücke ist nicht nur für die Wirtschaft von herausragender Bedeutung, sondern bei spielsweise auch für die Karlsruher Krankenhäuser, denn vie le Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fahren tagtäglich mit ih rem privaten Pkw aus der Pfalz nach Karlsruhe. Es geht so mit nicht nur darum, Wachstum um jeden Preis zu erhalten, sondern vielmehr darum, die Rahmenbedingungen der rund 17 870 pendelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ver bessern. Dies zeigt, dass es in der Sache nicht allein um Karls ruher bzw. baden-württembergische Interessen geht, sondern dass es sich um grundlegende, grenzüberschreitende Verkehrs probleme handelt. Im schlimmsten Fall kommen für die Men schen Umwege über Germersheim im Norden und über die Staustufe bei Iffezheim im Süden in Betracht.

(Zuruf des Abg. Alexander Salomon GRÜNE)

Beide Querungen liegen aber, wie Sie wissen, Herr Kollege, 30 km von der bestehenden Brücke Maxau entfernt. Die Be lastungen für die Menschen sind schon während der jetzigen Bauarbeiten auf der Rheinbrücke extrem. Morgens und abends bilden sich kilometerlange Staus auf beiden Seiten des Rheins.

Zu allem Überfluss kommt noch hinzu, dass die Rheinüber fahrt Iffezheim derzeit aufgrund von Bauarbeiten am Rhein kraftwerk Iffezheim nur einspurig und mit Ampelschaltung