Protocol of the Session on June 28, 2012

An dieser Stelle möchte ich zu der Ziffer 2, die von Ihnen ge nannt wurde, sagen: Die genannten wissenschaftlichen Er kenntnisse beziehen sich auf die ausstehenden Gutachten, die ich vorhin angesprochen habe.

Im Rahmen der Behandlung des Themas im Ausschuss herrschte weitgehend Einigkeit. Leider wurden wir trotz der einvernehmlichen Meinung nicht mit auf die Reise genom men, um einen gemeinsamen Änderungsantrag mit Beschluss teil zu erarbeiten. Wir konnten aber durch unseren Entschlie ßungsantrag zeigen, dass wir sehr wohl allein zu inhaltlich gu ter Arbeit in der Lage sind.

Trotzdem möchte ich Ihnen für die Zukunft sagen: Wenn Sie etwas Gutes haben, dürfen Sie uns mit auf die Reise nehmen.

(Abg. Johannes Stober SPD: Wir haben immer etwas Gutes!)

Sie wissen, dass wir bei manchen Themen beißen. Das gehört zur Oppositionsarbeit dazu. Aber genauso gehört es dazu, zu sagen: Diesen Weg können wir gemeinsam gehen. Ich würde mich freuen, wenn wir das hinbekommen.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Den Weg zum Atomausstieg!)

Dass ausgerechnet jetzt irgendwelche komischen Zwischen rufe kommen, hätte ich nicht gedacht; aber in Ordnung.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Immer gern!)

Um zu betonen, dass uns ein gemeinsames Zusammenarbei ten wichtig ist, werden wir nicht nur unseren Entschließungs antrag unterstützen, sondern ich kann Ihnen zusagen, dass wir auch Ihrem Änderungsantrag zustimmen werden.

Ich möchte es am Schluss nochmals sagen: Wir wollen nicht prinzipiell und generell gegen Fracking sein, aber wir halten das Motto „Erst nachdenken, dann handeln“ für sinnvoll.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister für Umwelt, Klima und Energie wirtschaft Untersteller das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal be danke ich mich bei allen vier Fraktionen des Hauses dafür, dass Sie den kritischen Kurs, den die Landesregierung in die ser Frage hat, unterstützen. Ich glaube, es ist ein wichtiges Si gnal, dass alle vier Fraktionen beim Thema Fracking an ei nem Strang ziehen.

Frau Kollegin Grünstein hat es bereits angesprochen: Auf grund der Ereignisse in den USA und wegen der Filme, die dazu im Umlauf sind, ist es mittlerweile einfach so, dass die ses Thema von der Bevölkerung in Deutschland sehr kritisch gesehen wird. Wir nehmen diese Ängste und Befürchtungen, die hier in der Bevölkerung herrschen, durchaus sehr ernst.

Um es deutlich zu sagen: Die Landesregierung steht der Me thode Fracking außerordentlich kritisch gegenüber. Der Schutz und die Sicherheit der Menschen und der Umwelt stehen für uns an oberster Stelle. In diesem Sinn haben wir uns in die po litischen Entscheidungsprozesse eingebracht und werden uns auch weiterhin in dieser Debatte um das Thema Fracking so einbringen.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg in diese Richtung, meine Damen und Herren, war der Beschluss der Umweltminister konferenz am vergangenen Freitag in Schleswig. Die UMK hat sich zur Anwendung von Fracking kritisch ausgesprochen. Fracking soll, so der einstimmig gefasste Beschluss der UMK, nur zulässig sein, wenn nachteilige Veränderungen der Um welt und insbesondere des Wassers nicht zu befürchten sind. In Trinkwasserschutzgebieten – solche haben wir in BadenWürttemberg, wenn ich richtig informiert bin, auf weit über 26 % der Fläche – soll die Anwendung von Fracking ganz aus geschlossen werden. Zudem wurde die zwingende Beteiligung der Öffentlichkeit in einem rechtlich klar geregelten transpa renten Verfahren von der UMK gefordert.

Darüber hinaus hat Baden-Württemberg zusammen mit einer Reihe anderer Bundesländer, beispielsweise auch Bayern, von der Bundesregierung als Protokollanhang zu diesem Beschluss der UMK ein Moratorium gefordert, wonach in Deutschland keine Bohrungen mit Anwendung der Fracking-Methode un ter Einsatz wassergefährdender Stoffe durchgeführt werden sollen, bis gesicherte Erkenntnisse über die Risiken dieser Technologie vorliegen und ausgewertet sind.

Am Montag hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe die ersten Ergebnisse im Rahmen des bis 2015 lau fenden Forschungsprojekts über die grobe Abschätzung des Erdgases und Erdöls aus Tongestein in Deutschland veröffent licht. Die Wissenschaftler der BGR haben die wichtigsten Ge steinsformationen mit Schiefergaspotenzial untersucht. Nach einer ersten vorläufigen Abschätzung befinden sich die größ ten Schiefergaspotenziale im Norddeutschen Becken sowie kleinere Potenziale im Oberrheingraben. Das Ergebnis beruht auf überregionalen Untersuchungen geologischer Formatio nen und weist keine konkreten Vorkommen aus; darauf lege ich ausdrücklich Wert.

Wie stellt sich die Situation in Baden-Württemberg dar? In Baden-Württemberg gibt es drei großflächige Konzessions felder, bei denen die Konzessionsinhaber auch die Erkundung unkonventioneller Gaslagerstätten beantragt haben. Dies sind im Wesentlichen das Feld in Saulgau-Wangen mit einer Lauf zeit der Erlaubnis bis 31. August 2013 sowie die beiden Fel der Konstanz und Biberach, für die die Aufsuchungserlaub nisse mit Datum 30. April 2012 bzw. 31. Mai 2012 abgelau fen sind und für die jeweils eine Verlängerung um zwei Jah re beantragt wurde. Derzeit werden diese Anträge vom Lan desamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg aus gewertet.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind in Baden-Würt temberg bisher konkrete Tätigkeiten im Gelände wie z. B. geo physikalische Messungen oder gar Erkundungsbohrungen we der beantragt noch genehmigt worden. Dies eröffnet uns, wie ich finde, einen zeitlichen Spielraum, der auch genutzt wer den soll. Denn ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist: Nicht alle möglichen Auswirkungen des Frackings sind hinreichend bekannt und hinreichend bewertet. Eine direkte Übertragbar keit der amerikanischen auf deutsche Gegebenheiten ist laut einer Studie des Umweltbundesamts vom Dezember 2011 nur bedingt möglich. Die gesetzlichen Vorgaben und die Geneh migungspraxis für die Gasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten bleiben in den USA deutlich hinter unseren recht lichen Anforderungen zurück. Zudem sind die geografischen – denken Sie an die Besiedlungsdichte –, aber auch die geo logischen Verhältnisse alles andere als vergleichbar.

Die vorliegenden Ergebnisse werden wir sorgfältig, auch im Hinblick auf die Gegebenheiten in Baden-Württemberg, aus werten. Ungeachtet aller noch offenen Fragen und laufenden Gutachten können wir aber folgende zwei Punkte festhalten.

Erstens: Die im Bergrecht vorgesehenen Informationsrechte sind nicht mehr zeitgemäß. Der Landesregierung ist jedoch eine möglichst frühzeitige Information und Beteiligung der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

So wurden die betroffenen Kommunen und Wasserversorger bereits über die eingegangenen Anträge zur Verlängerung der Konzessionen durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau informiert. Im Rahmen der zurzeit auf Bundes ebene geführten Diskussion über die Änderung des Bergrechts nimmt die Stärkung der Beteiligungsrechte aus Sicht der Lan desregierung eine zentrale Rolle ein. Mehr Transparenz ist für uns eine der wichtigsten Forderungen. Ein Weg, dies zu errei

chen, wäre die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprü fung, wie dies von Nordrhein-Westfalen im Bundesrat gefor dert wird. Neben einer Bewertung der Risiken kann darüber dann auch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit er reicht werden.

Der zweite Punkt: Für uns ist eine klare Abgrenzung der un terschiedlichen Formen des Frackings erforderlich, um die Ri siken für Mensch und Umwelt beurteilen zu können. Die Fra cking-Technik ist vom Grundsatz her ein Standardverfahren der geologischen Tiefbohrtechnik, das seit dem Jahr 1961 auch in Deutschland zum Einsatz gekommen ist. Diese Me thode kann bei den allgemein üblichen und als unproblema tisch angesehenen Bohrlochstimulationen wie beispielsweise bei Tiefbrunnen oder auch bei Tiefengeothermie angewendet werden.

Beim Einsatz zur Gewinnung von Schiefergas unterscheidet sich die Methode allerdings in ganz wesentlichen Punkten, nämlich dem jeweiligen Einsatz der Stoffe und dem Druck bzw. den Volumina, mit denen diese Stoffe in den Untergrund eingebracht und wieder zutage gefördert werden. Wir disku tieren hier über die Form des Frackings, bei der auch wasser gefährdende Stoffe in großen Mengen mit einem hohen Druck in die Erde eingebracht werden. Dies sehen wir – das sage ich ganz deutlich – äußerst kritisch.

Lassen Sie mich zum Schluss noch klarstellen: Ob das Fra cking in Baden-Württemberg überhaupt zum Einsatz kommen wird, ist derzeit nicht absehbar. Eine mögliche Gewinnung von unkonventionellem Erdgas per Fracking ist sehr unge wiss. Darüber hinaus gibt es auch keine Anzeichen oder Hin weise, geschweige denn Anträge, dass bei den in der Presse angekündigten Probebohrungen im Oberrheingraben nach Öl oder bei der Tiefengeothermie das Fracking wie beim Schie fergas angewendet werden soll.

Die Landesregierung wird den Entscheidungsprozess auf je den Fall äußerst kritisch begleiten. Ich möchte an dieser Stel le noch einmal betonen, dass ich sehr dankbar dafür bin, dass uns die vier Fraktionen hier im Landtag auf diesem Weg ein hellig unterstützen.

Meine Damen und Herren Kollegen, damit bin ich am Ende meiner Rede zum Thema Fracking. Ich möchte gern noch ein anderes Thema ansprechen.

(Zuruf: Oi!)

Ich war gestern zufällig dabei, als Frau Kollegin Tanja Gön ner dem Präsidenten ein Schreiben übergeben hat, mit dem sie für Ende des Monats ihr Ausscheiden aus dem Landtag ange kündigt hat. Tanja Gönner stand von 2005 bis 2011 an der Spitze des Umweltministeriums, ein Jahr auch an der Spitze des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.

Wir haben in diesen Jahren im Umweltausschuss auch immer wieder einmal die Klingen gekreuzt. Es gab Themen, bei de nen wir unterschiedlicher Meinung waren. Es gab aber auch Themen, bei denen wir durchaus an einem Strang gezogen ha ben. Es gab auch Themen, bei denen sie bundesweit Duftno ten für Baden-Württemberg gesetzt hat. Ich nenne nur das Thema Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Es gab auch Themen, bei denen ich gedacht habe: Na ja, das hätte man nicht unbedingt

so machen müssen. Die Konkretisierung lassen wir jetzt ein mal weg.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Wir wissen aber, was gemeint ist!)

Nichtsdestotrotz möchte ich festhalten: Tanja Gönner hat sich in all diesen Jahren für die Umweltpolitik hier in Baden-Würt temberg verdient gemacht und hat das Land in der Umwelt politik ein gutes Stück weiter vorangebracht. Dafür möchte ich ihr im Namen der Landesregierung und auch im Namen des Hauses, das sie, weil sie über all die Jahre dort tätig war, kennt, an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön sagen.

(Anhaltender Beifall bei allen Fraktionen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 15/1598. Zu diesem Antrag liegt der Än derungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/1969, vor, mit dem ein Abschnitt II mit einem Handlungsersuchen in den Berichtsantrag Drucksache 15/1598 aufgenommen werden soll.

Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Änderungsantrag einstimmig zugestimmt.

Der Antrag Drucksache 15/1598 ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden.

Wir haben noch über den Entschließungsantrag der Frakti on der FDP/DVP, Drucksache 15/1976, abzustimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch diesem Entschließungsantrag einstimmig zuge stimmt.

Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe die Punkte 9 bis 14 der Tagesordnung gemeinsam auf:

Punkt 9:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 2012, Az.: 1 BvR 458/10 – Verfassungsbe schwerde gegen die Untersagung einer Veranstaltung am Karfreitag nach Artikel 3 Absatz 2 des bayerischen Feier tagsgesetzes – Drucksache 15/1855

Berichterstatter: Abg. Bernd Hitzler

Punkt 10:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung der Landesre gierung vom 27. April 2012 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äuße rung des Rechnungshofs vom 17. März 2007 zur Wirt schaftlichkeit des Projekts NSI in der Landesverwaltung – Drucksachen 15/1634, 15/1814

Berichterstatter: Abg. Joachim Kößler