Schauen Sie einfach, wie oft Sie früher etwas verändert ha ben. Sobald Sie früher einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, war Ende der Debatte, und es hat sich nichts mehr getan.
Lassen Sie mich deswegen zum zweiten Teil des Gesetzent wurfs kommen. Denn in der Tat verabschieden wir heute nicht nur die Verfasste Studierendenschaft, die wir wieder einfüh ren, sondern es gibt verschiedene weitere Änderungen und insbesondere einen großen Fortschritt im Bereich der Stär kung der akademischen Weiterbildung.
Ich bin meinen Vorrednern sehr dankbar, insbesondere Herrn Abg. Stober, der sehr ausführlich darauf eingegangen ist. Die Veränderungen und die Fortschritte, die wir in diesem Bereich der akademischen Weiterbildung machen, sind elementar wich tig. Wenn wir die Bologna-Reform ernst nehmen wollen – das tun wir –, müssen wir dafür sorgen, dass unsere Universitäten und unsere Hochschulen besser in die Lage versetzt werden, attraktive Angebote im Bereich der Weiterbildung zu machen, und dies eben nicht nur über externe Lösungen, sondern auch intern als originärer Bestandteil ihrer Hochschultätigkeit.
Ein paar Beispiele hierzu: Wir eröffnen Spielräume für die Hochschulen, ihr eigenes, angepasstes Modell selbst aufzu setzen. Sie können ihre Studienangebote im Bereich der Wei terbildung modularisieren und noch flexibler auf die Bedürf nisse von Berufstätigen eingehen. Sie können Kontaktstudi en auch in öffentlich-rechtlicher Form anbieten. Sie können die Vergütung der Hochschullehrer in der Weiterbildung durch
Satzung selbst festlegen, und außerdem werden die Regeln für die Anerkennung beruflicher Leistungen verbessert.
Insbesondere ist uns wichtig: Für Kontaktstudien können in Zukunft Leistungspunkte vergeben werden, die auf ein späte res Hochschulstudium angerechnet werden können. Das ist ein ganz elementarer Fortschritt, um zum Thema Modulari sierung konkret zu werden und voranzukommen und um Men schen, die sich auf anderen Wegen qualifizieren und zu einem späteren Zeitpunkt an einer Hochschule studieren wollen, mit einer ernsthaften Option auch diesen Weg zu eröffnen. Wir sind stolz darauf, dass wir jetzt diesen Weg beschreiten kön nen, und wir hoffen sehr, dass die Hochschulen davon mutig Gebrauch machen.
Wir haben heute das vierte Gesetzgebungsverfahren im Wis senschaftsbereich nach dem Regierungswechsel. Das ist eine stattliche Bilanz, das ist ein großer Erfolg innerhalb dieses ers ten Jahres. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen zu dan ken, die daran mitgewirkt haben: all den Teilnehmern an den Gesprächsrunden, die wir hatten, allen, die sich am Diskussi onsprozess auf der Internetplattform online beteiligt haben. Ich möchte alle ermutigen – die Arbeit wird mit der heutigen Beschlussfassung und mit der Entscheidung über dieses Ge setz nicht abgeschlossen sein, sondern sie wird vor Ort erst losgehen –, sich an der Erarbeitung ihrer Organisationssatzun gen vor Ort zu beteiligen und sich in breitem Umfang zu en gagieren, damit dieses Gesetz mit Leben erfüllt werden kann.
Lassen Sie mich aus der heutigen Ausgabe der „Badischen Neuesten Nachrichten“ zitieren, die ein Interview mit dem Hochschulforscher Tino Bargel veröffentlicht haben. Er kom mentiert das Gesetz, das heute zur Debatte und zur Abstim mung steht, folgendermaßen:
Die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft ist ein Signal des Zutrauens und der Verantwortung. Das ist in unserer heutigen Zeit sehr wichtig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Viele sind nicht mehr da. Mein Kollege Salomon hat ja schon einiges zum VS-Gesetzentwurf gesagt. Ich möchte mich jetzt vor allem mit dem zweiten Teil des Ge setzwurfs befassen. Ich muss vorausschicken: Ich war schon überrascht, dass vonseiten der Opposition eine solche Kritik am Prozess und an der Art der Beteiligung geübt wurde.
Sie haben das so zitiert; also scheint es für Sie irgendwie re levant zu sein. Nennen Sie mir ein Beispiel aus der Geschich te,
(Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Das war eher Tarnen und Täuschen, was Sie gemacht haben! Das war eher Tarnen, Täuschen, Enttäuschen!)
wann ein Ministerium einen solchen Beteiligungsprozess ge macht hat: informelle Vorgespräche, Erstentwurf, Plattform im Internet. Jede Fraktion hat eine Anhörung gemacht, der Ausschuss hat eine Anhörung gemacht, wir haben gemeinsam eine Anhörung zu zwei Gesetzentwürfen durchgeführt.
Jetzt hat man noch einmal Gespräche geführt. Wann gab es in Ihrer Regierungszeit jemals einen solchen Beteiligungspro zess?
Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle bei denen bedanken, die geholfen haben: beim Wissenschaftsministerium, bei den Hochschulen, die sich eingebracht haben, natürlich bei den vielen Studierenden, die sich in vielen Gesprächsrunden ein gebracht haben, auch bei den Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag. Herzlichen Dank, dass Sie diesen sehr intensiven Prozess begleitet haben. Deshalb haben wir jetzt auch ein so gutes Ergebnis.
Ich bin davon überzeugt, dass das Gesetz ein guter Ausgleich der verschiedenen Interessen ist und dass die Abstimmung zu dieser vorliegenden Fassung dies mit Sicherheit auch zeigen wird.
Lassen Sie mich aber ganz kurz noch einmal auf das einge hen, was eben von Ihnen, Herr Birk und Herr Kern, schon ge sagt wurde. Es geht hier nicht nur um die Verfasste Studieren denschaft, sondern auch um die akademische Weiterbildung.
Damit sind eine ganze Reihe von Vorschriften benannt, die zum Ziel haben, dass die Hochschulen ihr Profil als Weiter bildungseinrichtungen schärfen können. Die Mobilität von Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern soll damit erhöht werden. Die Hochschulen sollen sich deutlicher als bis her für Berufstätige öffnen. Was heißt das konkret? Es ist an der einen oder anderen Stelle schon genannt worden: Derzeit haben die Hochschulen einen weiten Ermessensspielraum, wenn es um die Anrechnung beruflicher Qualifikationen geht. Wir setzen ein Signal für die weitere Öffnung der Hochschu len für Berufstätige im zweiten Bildungsweg.
Herr Birk, auch wenn Sie vielleicht irgendwo schon darüber diskutiert hatten und es vielleicht auch vorhaben: Sie haben es nie umgesetzt. Wir öffnen die Hochschulen nun!
(Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Lassen Sie uns über diesen Punkt nicht streiten! Das ist geschenkt! – Zu ruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP – Unruhe)
Jetzt wird es gemacht. Fakt ist: Wir sind an dieser Stelle mitt lerweile alle einer Meinung. Insofern hoffe ich, dass Sie an dieser Stelle auch zustimmen werden.
Zur Öffnung der Hochschulen gehört zudem eine Änderung im Bereich der Kontaktstudien. Auch das wurde genannt. Wir begrüßen es, dass diese zukünftig modular ausgestaltet wer den können und es auch ECTS-Punkte geben kann. So wird ein berufsbegleitendes Studium erleichtert. Einzelne Module bei diesem niederschwelligen Angebot können individuell und flexibel belegt werden.
Wir sehen Hochschulen als wichtige Mitspieler im Weiterbil dungsmarkt. Im Gesetz werden dienstrechtliche Schranken in diesem Bereich gelockert. Dies betrifft auch die Vergütung der Nebentätigkeit während der Weiterbildung; das war bis her noch nicht angesprochen. Damit schaffen wir Vorausset zungen dafür, dass Hochschulen, die sich im Weiterbildungs markt stärker als bisher profilieren wollen, dies auch tun kön nen. Es ist außerordentlich wichtig, dass auch da Freiheiten für die Hochschulen geschaffen werden.
Eine weitere Änderung betrifft ganz generell die Öffnung der Hochschulen. Es wird neu ins Landeshochschulgesetz aufge nommen, dass ein Studium in Teilzeit generell möglich sein wird. Das mag in einigen Fächern schwieriger sein, aber grund sätzlich ist es die richtige Richtung. Auch da sind wir mittler weile einer Meinung.
Wir fordern die Hochschulen auf, hier flexibler zu sein und sich damit den berufsbegleitenden Studien zu öffnen. Das ist auch für die Vereinbarkeit von Studium und Familie ganz wichtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, mit dem heuti gen Gesetz und mit der Abstimmung über dieses Gesetz wird einiges bewegt und vor allem einiges in die richtige Richtung bewegt. Einiges davon gefällt den Kolleginnen und Kollegen der Opposition nicht. Das haben wir gehört. Das erkennen wir auch an.
Nichtsdestotrotz brauchen wir jetzt ein Endergebnis, ein Ver handlungsergebnis, in das auch viele von Ihnen vorgebrachte Punkte mit eingegangen sind.
Bei anderen Themen im Gesetzentwurf, die angesprochen wurden, haben wir eine große Einigkeit vernommen. Es wä re schön, wenn das auch in Ihrem Abstimmungsverhalten deutlich würde. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Baden-Württembergs Hochschulen demokratischer wer den und unser Studienangebot vielseitiger wird.
Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Be ratung zur A b s t i m m u n g.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzent wurf der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/416. Abstim mungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschus ses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 15/1850, die Ihnen in Abschnitt I empfiehlt, den Gesetzent wurf der Fraktion der FDP/DVP abzulehnen.
Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass ich den Ge setzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. Wer dem Ge setzentwurf der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/416, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstim men? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP ist mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/1600. Abstimmungs grundlage ist Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Aus schusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 15/1850. Die hierzu gestellten Änderungsanträge und Ent schließungsanträge werde ich später zur Abstimmung stellen.