Eben. Ich würde es auch so sagen. Da müssen wir eben wis sen, wo der Hintern und wo das Gesicht ist. Dann wissen wir auch, wohin wir wollen.
Jetzt geht es wirklich darum: Was hat sich in der Zwischen zeit verändert? Die Bitte war damals, die Kinder und Jugend lichen frühzeitig an die Vereinsarbeit heranzuführen, um die Fischereivereine für die Kinder und Jugendlichen attraktiv zu machen. Es ging auch darum, die Kinder frühzeitig mit der Natur – so will ich einmal sagen – in Einklang zu bringen, sie für die Vorgänge in der Natur zu interessieren und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Kreatur anzuhalten.
In den zahlreichen anderen Bundesländern, in denen es diese Regelung schon seit vielen Jahren gibt, wurden keine negati ven Erfahrungen damit gemacht. Deshalb war es auch kein Problem, dies bei uns einzuführen.
Was hat sich jetzt grundsätzlich geändert? Das fragen wir uns. Plötzlich werden hier Tierschutzbelange geltend gemacht. Was dürfen die Kinder und Jugendlichen denn? Sie dürfen eine An gel auswerfen, sie dürfen eine Angel einholen. Wenn ein Fisch angebissen hat, dürfen sie das nicht mehr, das heißt, den Drill dürfen sie nicht ausführen. Sie dürfen den Fisch nicht töten, und sie dürfen den lebenden Fisch nicht vom Haken nehmen. Wenn sie dann einen toten Fisch vom Haken nehmen, wird sich, denke ich, dieser Fisch in seinen tierschutzrechtlichen Belangen nicht mehr gestört fühlen.
Deshalb fragen wir: Was hat sich grundsätzlich geändert? Das können wir Ihnen sagen. Es war nämlich die frühere Parla mentskollegin Rastätter von den Grünen, die in Karlsruhe mächtig Stimmung gemacht hat. Es geht hier um rein ideolo gische, aber sicherlich nicht um sachbezogene Aspekte.
Deshalb sagen wir: Bitte, meine Damen und Herren, schen ken Sie den Experten vor Ort – das sind die Angelvereine und die Fischereiverbände – Gehör.
Kommen Sie dieser Bitte nach, damit wir dieses Gesetzge bungsverfahren zu einem ordentlichen Abschluss bringen kön nen. Dann würden wir diesem Teil auch zustimmen. Denn beim Lernort Bauernhof, den Sie propagieren, dürfen die Kin der sogar Tiere streicheln. Ich frage Sie: Wann haben Sie das letzte Mal einen lebenden Fisch gestreichelt?
Zum zweiten Teil des Omnibusgesetzes, meine Damen und Herren: Es geht hierbei um die Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes, letztlich um das Grünlandumbruch verbot. Hier sollen nun im Nachhinein die Zuständigkeiten von der kommunalen Ebene, nämlich den Ortspolizeibehör den, auf die unteren Landwirtschaftsbehörden, sprich die Landwirtschaftsämter, übertragen werden, was die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die Schutzbestimmungen für das Dauergrünland angeht. Dies bedeutet letztlich eine durch das Parlament beschlossene Weg
Deshalb sagen wir: Es gilt für uns das Grundprinzip der kom munalen Selbstverwaltung. Wir fragen: Wieso wurden im Vor feld nicht zumindest die kommunalen Landesverbände ge fragt,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Zuruf: Wurde das nicht gemacht?)
Nein, das wurde nicht gemacht. Deshalb lehnen wir auch diesen Teil des Omnibusgesetzes ab, obwohl – das muss man dazusagen – gerade beim Grünlandumbruchverbot zahlreiche Nachbesserungen vorgenommen und zahlreiche Ausnahme tatbestände geschaffen wurden. Aber aufgrund der Eingriffe in die Eigentumsverhältnisse der Landwirte lehnen wir das Gesetz insgesamt ab.
Ich kann Ihnen, Herr Minister, zu diesem Omnibusgesetz sa gen: Solange wir in diesem Omnibus solche Fahrer haben, wird die CDU nicht als Passagier einsteigen, sondern zu Fuß gehen.
Herr Präsident, meine sehr ver ehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat gerade allen klargemacht, dass er über haupt nicht versteht, warum dieser Gesetzentwurf geändert wird.
Ich habe volles Verständnis für Ihr Unverständnis. Denn Sie haben in den letzten Jahrzehnten nichts anderes gemacht,
als alle Gesetzesvorhaben der Regierung abzunicken und zu sagen: „Das, was Sie vorbringen, interessiert uns nicht.“ Je der Gesetzentwurf ist genau so verabschiedet worden, wie er eingebracht wurde.
(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Das ist eine Un terstellung! – Gegenruf des Abg. Claus Schmiedel SPD: Das stimmt! Das war so!)
uns durchaus einmal mit einer komplizierten Materie, die Sie als sehr einfach darstellen, zu beschäftigen.
Bei intensiver Beratung mit unserem Koalitionspartner haben wir eben festgestellt, dass noch nicht alle Fragen endgültig be leuchtet und beantwortet sind
Da wir ohnehin vorhaben, das Landesfischereigesetz im Ein vernehmen mit den Landesfischereiverbänden zu novellieren – daran werden wir in relativ kurzer Zeit gehen –, haben wir gesagt: Machen wir das doch alles in einem Aufwasch. Das erscheint uns vernünftig. Das heißt, wir haben uns hier nicht aus der Verantwortung gestohlen.
Wir haben auch nicht gesagt: Das wird so oder so aussehen. Vielmehr haben wir erkannt, dass es nicht notwendig ist, wenn wir einer EU-Vorschrift nachkommen und Abhilfe schaffen, die Senkung des Mindestalters zur Erlangung des Jugendfi schereischeins jetzt unbedingt über den Zaun zu brechen. Viel mehr erörtern wir ausführlich alle Belange, auch Belange zwi schen Tier und Mensch, aber auch Naturschutzbelange. Es geht ja auch noch um andere Dinge. Es geht um Nachtangel verbote, um Tourismusangelscheine usw. Das alles werden wir in einer Gesamtnovelle – mit Ihrer Beteiligung natürlich – erledigen. Ich halte das für vernünftig.
Ich verstehe überhaupt nicht und halte es für sehr unvernünf tig, wenn Sie sich über Dinge aufregen, die durchaus normal sind. Wir stellen fest, dass man ein Gesetz erlassen hat, bei dem noch eine Regelung aussteht, nämlich die Regelung zur Entbürokratisierung. Diese haben Sie ja immer wie eine Monstranz vor sich hergetragen.
Wir setzen das jetzt um, indem wir sagen: Nicht die Gemein den, sondern die Landratsämter, die Landwirtschaftsämter, sollen hier ihre Hoheitsrechte ausüben; denn dort sind die be treffenden Flächen bekannt. Dann ist es doch eine Kleinigkeit und eine Selbstverständlichkeit, dass wir das bei dieser Gele genheit mit abhandeln. Deswegen verstehe ich Ihre „Nicht mitfahrbereitschaft“, Herr Kollege, an dieser Stelle überhaupt nicht.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Was wollte uns der Redner jetzt sagen?)
(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Petri Heil! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Hoffentlich schwätzt der Alfred jetzt zur Sache, nicht drum herum!)
Das Ganze sehr kurz. – Herr Prä sident, meine Damen und Herren! In der zweiten Lesung än dert sich ein Teil des Gesetzentwurfs