Herr Kollege, Sie haben vorhin gesagt, die Energiewende werde Geld kosten, und diese Kos ten müsse man der Ehrlichkeit halber auch benennen. Nun ha ben Sie in den Ziffern 2 und 3 Ihres Änderungsantrags Forde rungen aufgestellt, etwa die Forderung, bei Bestandsimmobi lien der landeseigenen Liegenschaften ab 2014 einen Anteil von 15 % erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung als Standard vorzusehen.
Ich frage Sie: Wissen Sie, wie hoch heute dieser Anteil ist? Wissen Sie auch, um wie viel Geld es bei den Investitionsmit teln geht, die nötig sind, um dieses Ziel erreichen zu können? Konkret möchte ich also wissen, wie viel es den Landeshaus halt kosten würde, die Forderungen in den Ziffern 2 und 3 zu erfüllen. Ich habe große Sympathie für diesen Antrag, aber die Forderungen müssen letztlich auch finanzierbar sein. Deswe gen habe ich diese Nachfragen.
Wenn wir es mit der Ener giewende ernst meinen und wenn wir auch den Menschen sa gen müssen, was die Energiewende kostet, ist es nötig, auf Folgendes hinzuweisen: Die EnBW hat ein Defizit von 850 Millionen €.
E.ON hat in diesem Jahr ein Defizit von 1 Milliarde €. Diese Defizite bestehen bereits jetzt, obwohl die Maßnahmen, die notwendig sind, um die Energiewende einzuleiten, etwa im Speicherbereich oder im Leitungsbereich, noch gar nicht in die Umsetzung kamen. Unabhängig davon gibt es bereits Ver luste, und das zeigt uns, dass diese Gelder notwendig sind.
Was die Umsetzung der Maßnahmen in den landeseigenen Gebäuden betrifft, so darf es doch nicht sein, dass das Kos tenargument dazu führt, dass wir keine energiesparenden Maß nahmen durchführen. Wir müssen aber dazusagen, dass diese Maßnahmen Geld kosten.
Wir dürfen nicht so tun, als würden wir energiesparende Maß nahmen einführen und all das wäre zum Nulltarif zu haben. Dies ist nicht der Fall.
Wir müssen bei den Menschen das Bewusstsein dafür wecken, dass dies auch Geld kostet. Ohne dieses geht es nicht.
Ich erlaube mir, ganz kurz noch etwas auszuführen, bevor ich dann zum Ende komme. Ich habe die Zwischenfrage von Herrn Stober beantwortet.
Es gibt eine weitere Zwi schenfrage, und zwar vom Herrn Kollegen Hauk. Möchten Sie diese beantworten?
Herr Kollege Jägel, können Sie mir sagen, wer denn die Anträge der CDU-Fraktion auf Aufsto ckung der Mittel für die Energiewende um 15 Millionen € bei den jüngsten Haushaltsberatungen abgelehnt hat?
Ich glaube, das waren die selben, die auch heute unseren Antrag ablehnen werden, Herr Kollege Hauk, nämlich die Abgeordneten der Regierungsfrak tionen. Wir haben heute einen Änderungsantrag vorgelegt, von dem Herr Kollege Gruber eingangs sagte, dies sei ein guter Antrag. Wir sind der Auffassung, dass man diesem Antrag, wenn er gut ist, heute auch zustimmen kann.
Sie sehen, die CDU-Fraktion hat eigene Argumente einzubrin gen. Die CDU ist für die Energiewende gerüstet. Wir sind be reit, diesen Weg zu gehen, und ich fordere Sie auf, diesen Weg mitzugehen.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Lieber Kollege Jägel, die Aufklärung bei den Kindern über die Möglichkeiten des Energiesparens im Allgemeinen in allen Ehren – das ist ein wichtiges Thema –, aber heute geht es bei diesem Tagesordnungspunkt um die landeseigenen Gebäude. Das ist ein genau definierter Bereich. Ich finde, die energetische Sanierung der landeseigenen Ge bäude, auch wenn sich das so technisch anhört, ist eine der großen Baustellen, die wir in der Landespolitik haben.
Ich denke, die Argumente sind klar: Energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden lohnt sich ohne Zweifel. Wir ha
ben erhebliche Energiekosten für unsere 8 900 Gebäude. Sie können es dem Antrag entnehmen. 250 Millionen € sind hef tig. Da könnte man gut und gern sparen. Wir haben einen Ver fall von Landesvermögen – wie wir in den letzten Haushalts beratungen oft genug festgestellt haben – durch die Nichtsa nierung unserer eigenen Gebäude, die letztlich aber den Bür gerinnen und Bürgern und nicht uns gehören. Außerdem ha ben wir den Klimaschaden. Über 500 000 t CO2 aus dem Strom- und Wärmeverbrauch unserer Gebäude sollten uns wirklich mahnen. Dieses Thema ist sehr lange liegen geblie ben – das muss man einfach sagen –, und erst bei den Diskus sionen um die Einführung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes für Baden-Württemberg ging hier etwas voran.
Wir – wie auch die SPD – haben damals zum Ausdruck ge bracht, dass es nicht sein kann, dass das Land Gesetze verab schiedet, die im Wesentlichen Auswirkungen auf die privaten Häuslebesitzer haben, und im Bereich der eigenen Gebäude nichts tut, da wir kaum Wohngebäude haben, sondern vor al lem Nichtwohngebäude, für die die Pflichten nach dem Er neuerbare-Wärme-Gesetz bisher nicht gelten.
Jetzt ist das Thema auf der Agenda. Das ist verschiedenen In stitutionen zu verdanken. Ich möchte noch einmal betonen, dass der Rechnungshof frühzeitig auf dieses Problem des Ver mögensverfalls und des Sanierungsstaus gerade im energeti schen Bereich hingewiesen hat. Ferner haben Antragstellerin nen und Antragsteller in der letzten Legislaturperiode entspre chend gemahnt. Ich darf hier an den Einsatz des Kollegen Un tersteller erinnern. Nun – klar – ist Grün-Rot in der Verant wortung für dieses Thema. Jetzt sehen wir, es tut sich etwas. Das ist auch gut so.
Sie haben gesehen: Im Vierten Nachtrag zum Staatshaushalt 2011, den wir von unserer Seite mehrheitlich zu verantwor ten haben, haben wir insgesamt 100 Millionen € zusätzlich für die Sanierung landeseigener Gebäude veranschlagt. Hier ging es größtenteils um energetische Sanierungen.
Vor Kurzem haben wir den Landeshaushalt 2012 verabschie det. Hier haben wir 70 Millionen € für energetische Sanierung vorgesehen: einen Teil aus dem Urhaushalt, einen Teil aus der Sanierungsrücklage und einen Teil aus dem Grundstock. Al lerdings haben wir hier folgendes Problem: In den Haushalts beratungen hat die CDU-Fraktion beantragt, die Sanierungs rücklage aufzulösen.
Bei den Projekten hingegen, bei denen mit den Mitteln aus der Sanierungsrücklage energetisch saniert werden soll, wa ren Sie dafür. Leider stimmt hier der Zusammenhang nicht; Sie haben sich hier mit falschen Federn geschmückt. Denn den Finanzierungsbestandteil Sanierungsrücklage lehnen Sie weiterhin ab.
Bei den neuen Instrumenten, die wir zur besseren Sanierung der landeseigenen Gebäude anwenden, hat mich besonders gefreut, dass wir hier innovativ waren und jetzt das interne Contracting einführen. 50 Millionen € aus dem Grundstock für die Jahre 2012 bis 2014 stehen dafür zur Verfügung. Dies
folgt der Einsicht, die viele Kommunen schon längst haben, nämlich dass sich die energetischen Sanierungen zwar nicht kurzfristig, jedoch langfristig durch die Energieeinsparung selbst finanzieren. Wir haben hier ein Instrument geschaffen, mit dem wir schon jetzt versuchen, weiter voranzukommen. Ich bin froh, dass der Landesbetrieb Vermögen und Bau die ses neue Instrument anwenden wird.
Es gibt noch das Thema „Fotovoltaik auf dem Dach“, das Sie in Ihrem mit dem Änderungsantrag Drucksache 15/1426 vor gelegten Beschlussantrag ansprechen. Sie sehen in der Stel lungnahme der Landesregierung zu dem Antrag, den wir mor gen zum Thema „EEG und Fotovoltaik“ verhandeln werden, dass hier der Landesbetrieb Vermögen und Bau, dass das Mi nisterium für Finanzen und Wirtschaft bereits dabei ist, die Dächer der Landesgebäude zu erfassen und zu schauen: Auf welche Dächer kann eine Fotovoltaikanlage und auf welche nicht? Wo muss man am Dach noch leichte Sanierungen vor nehmen, damit es statisch geeignet ist? Ich finde, diese Ansät ze im Bereich „Fotovoltaik auf dem Dach“, wie es sie bei vie len Schulen bereits gibt, sind das Mindeste, was wir hier tun können.
Es gibt aber auch weiter gehende Themen. Ich finde richtig, dass hier das Thema „Energiemanagement der Gebäude“ an gesprochen worden ist, denn daran krankt es bisher schon, et wa bei Fragen wie diesen: Wann verbraucht welches Gebäu de warum wie viel Wärme und Strom? Welchen Einfluss hat das Nutzerverhalten? Welche Aspekte gibt es bei der Gebäu dehülle? Zum Teil liegen diese Informationen nicht für ein zelne Gebäude vor, sondern es gibt nur Durchschnittswerte.
Gerade beim Punkt „Information und Analyse“ ist die Lage, die wir vorgefunden haben, besonders schlecht; das muss ich schon einmal sagen.
Daher ist es richtig, zu fordern: Unsere landeseigenen Gebäu de müssen in einem Energiemanagementsystem systematisch erfasst werden. Dies ist auch Teil des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts, über das gerade verhandelt wird; das sollte hier ein wichtiger Aspekt sein. Denn wie gesagt: Für die Sanierung der Landesgebäude tragen wir selbst Verantwor tung.
Wir sehen also: Bei der energetischen Sanierung der landes eigenen Gebäude ist der Weg noch weit. Aber Grün-Rot wirkt bereits.