Wir sind bereit, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Wir wollen auch keine Tabus errichten. Wir sind dankbar dafür, dass Sie die Klagedrohung nicht endgültig vom Tisch nehmen. Es muss das gemeinsame Ziel sein, dass die Menschen in Baden-Würt temberg gerechter behandelt werden, als es jetzt der Fall ist.
Meine Damen und Herren, mir lie gen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet.
Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe der Landesregierung für das Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2012, Drucksache 15/1000, das Haushaltsbegleitgesetz 2012, Drucksache 15/1001, und das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2012 sowie über die Einmalzahlung in 2011 in Baden-Württemberg, Drucksache 15/1002, zur wei teren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen.
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, darf ich noch darauf aufmerksam machen, dass ein großes Bedürfnis besteht, die
Sitzung des Untersuchungsausschusses relativ zügig nach Be endigung der Plenarsitzung einzuberufen. Entgegen der ur sprünglichen Einladung ist jetzt geplant, bereits spätestens ei ne halbe Stunde nach Beendigung der Plenarsitzung mit der Sitzung des Untersuchungsausschusses zu beginnen.
Die Fraktion der CDU hat heute Morgen in der Sitzung des Ständigen Ausschusses mitgeteilt, dass sie den Antrag der Fraktion der CDU – Einsetzung und Auftrag des Untersu chungsausschusses „Aufarbeitung der Umstände um den Kaufvertrag vom 6. Dezember 2010, in welchem die Neckar pri GmbH 45,01 Prozent der Aktien der Energie Baden-Würt temberg AG (EnBW) erworben hat, und Aufarbeitung der Vor gehensweise der Landesregierung im Rahmen der Neuaus richtung der EnBW (EnBW-Untersuchungsausschuss)“ –, Drucksache 15/1015, zurückzieht.
Der Ständige Ausschuss hat daher keine gutachtliche Äuße rung zu diesem Antrag abgegeben. Die Fraktionen sind dar aufhin einvernehmlich übereingekommen, Punkt 2 der Ta gesordnung wie folgt zu fassen:
Änderung des vom Landtag in seiner Sitzung am 14. De zember 2011 beschlossenen Antrags der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD – Einsetzung eines Untersu chungsausschusses zum Thema „Ankauf der EnBW-An teile der Électricité de France (EdF) durch das Land Ba den-Württemberg und seine Folgen (EnBW-Deal)“ – Drucksache 15/1018
Ich verweise hierzu auf den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/1064, der Ihnen vorliegt.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Volksab stimmung zu Stuttgart 21 ist die Not bei Grün-Rot anschei nend groß.
Das ist auch verständlich, wenn man in eine Kampagne zur Volksabstimmung gehen musste, in der so unterschiedliche Positionen deutlich werden und bei der das Klima – so, wie wir es wahrgenommen haben – zwischen den Regierungsfrak tionen aufgrund der unterschiedlichen Positionen spürbar be einträchtigt ist.
Nach einem gewissen Vorlauf kam es dann doch etwas plötz lich dazu – ich komme noch darauf; eines nach dem anderen –, dass die Fraktionsvorsitzende Sitzmann den Antrag auf Ein setzung eines Untersuchungsausschusses zum Rückkauf der EnBW-Aktien angekündigt hat.
Aber keine Not kann so groß sein, dass sie nicht noch größer werden könnte. Deshalb haben Sie erkennbar auf Zeit gespielt – nicht dass das Klima 2013 etwa noch schlechter ist als jetzt, sodass Sie dann noch immer ein gemeinsames Projekt gegen die früheren Regierungsfraktionen brauchen – und haben den Zeitplan immer sehr offen formuliert. Sie nehmen dabei kei ne Rücksicht auf das Unternehmen, das bis dahin in den Schlag zeilen stehen wird –
(Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Das müssen gerade Sie sagen! – Abg. Andreas Stoch SPD: Wer hat denn das Haus angezündet?)
und das gerade an einem Tag, an dem wir in der Zeitung le sen, dass die Ratingagentur Moody’s die EnBW herabgestuft hat –, und Sie nehmen dabei auch keine Rücksicht auf Perso nen.
Das wollten wir in der CDU-Fraktion so nicht laufen lassen. Deshalb haben wir einen eigenen Antrag gestellt, um zu er reichen, dass die zeitlichen Planungen so, wie Sie sich diese vorstellen, keine Geltung erlangen und wir schneller zu einem Auftrag des Untersuchungsausschusses kommen und in die Beratungen eintreten können.
Dieses Ziel haben wir erreicht. Der Untersuchungsausschuss ist eingesetzt worden, und seine Konstituierung ist heute Nach mittag vorgesehen.
Sie haben nicht an dem angekündigten Zeitplan festgehalten, sondern sind zu einem schnelleren Verfahren gekommen.
Wir müssen aber im weiteren Verfahren – das werden wir in der konstituierenden Sitzung des Untersuchungsausschusses heute Nachmittag tun können – auch die Fragen, die mit der Aussage des damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus
zusammenhängen, erörtern. Wir lesen heute in der Zeitung manches zur Frage „Nichtöffentlichkeit oder Öffentlichkeit?“. Frau Ministerin Krebs, die Entscheidung darüber, ob öffent lich oder nicht öffentlich getagt wird, trifft dann der Untersu chungsausschuss.
Es ist nicht damit getan, zu sagen, eine Kanzlei komme zu dem Ergebnis, derzeit sei eine Aussage nicht möglich. Es geht darum, dass Sie uns eine Antwort auf die Frage geben, was Sie eigentlich getan haben, was Sie mit den Vertragspartnern besprochen haben, damit – wenn es vertragliche Grundlagen dafür gibt, dass Herr Mappus keine Aussagegenehmigung er halten kann, oder wenn es Vorbehalte geben sollte, eine sol che Genehmigung schon jetzt auszusprechen – eine Aussage genehmigung erteilt werden kann. Das werden wir heute Nachmittag im Untersuchungsausschuss besprechen können.
Auf dem Weg dahin haben Sie aufseiten der Regierungsfrak tionen rechtliche Möglichkeiten nach dem Untersuchungsaus schussgesetz genutzt. Sie haben die rechtliche Zulässigkeit unseres Antrags bestritten. Ich will für unsere Fraktion sagen, dass wir nach wie vor von der rechtlichen Zulässigkeit über zeugt sind. Es gibt zwischen dem Themenkomplex „Kapital erhöhung und Umgang mit Villis“ und dem Thema „Erwerb von Kunst- und Kulturgütern des Hauses Baden“ einen ent scheidenden Unterschied, auf den der Staatsgerichtshof in sei nem Urteil auch deutlich abgehoben hat. Damals gingen vom Regierungshandeln zunächst Verhandlungen mit Dritten aus, in denen die Bewertung der Kunst- und Kulturgegenstände ei ne Rolle gespielt hat. Das Gericht wollte diese Verhandlun gen mit Dritten als Exekutivfunktion der Regierung nicht durch einen Untersuchungsausschuss beeinträchtigt sehen. Die Kapitalerhöhung ist heute im Verfahren angekündigt. Sie geht ihren Gang; da gibt es keine außenstehenden Dritten, mit denen verhandelt werden muss. Insofern ist da ein deutlicher Unterschied zu sehen.
Wenn Sie die Frage stellen, ob die Neuausrichtung der EnBW schon abgeschlossen sei, können Sie mit dieser Frage jede Frage im Untersuchungsausschuss zu diesem Thema kaputt machen. Denn wann ist die Neuausrichtung abgeschlossen? Da wird es immer Punkte geben, die in der Unternehmensent wicklung eine Rolle spielen. Es muss aber für die Minderheit eine Möglichkeit geben, dieses Regierungshandeln anzuspre chen.
Daher wollten wir nun im weiteren Verfahren keine rechtli che Auseinandersetzung, sondern haben uns entschieden, un seren Antrag zurückzustellen, und zwar deshalb, weil wir im Ständigen Ausschuss gemeinsam zu der Lösung gekommen sind, dass heute bei diesem Tagesordnungspunkt mit einer Mehrheit beschlossen werden kann, dass Dinge aufgenom men werden, die uns wichtig sind.
Das ist zum einen ein Endpunkt für die Beratungen des Un tersuchungsausschusses. Wenn wir heute mit der Annahme unseres Antrags festlegen, dass die Beratung im Landtag En de 2012 abgeschlossen sein muss, dann liegt ein Enddatum fest, das Sie bisher nicht zugestanden hatten.
Wir haben zum anderen Fragen einbezogen, die nach dem 27. März 2011 eine Rolle spielen, womit auch an die neue
Landesregierung Fragen möglich werden. Sie müssen uns zu gestehen, dass wir diese Frage nicht am Mittwoch letzter Wo che ohne rechtliche Erörterung zwischen Frühstück und Ein tritt in die Tagesordnung des Plenums behandeln konnten und dann zu einer Lösung kommen konnten, sondern dass wir über rechtliche Fragen dort diskutieren, wo nach dem Untersu chungsausschussgesetz über diese Fragen diskutiert werden muss, nämlich im Ständigen Ausschuss. Deshalb wollen wir heute zu dieser Lösung kommen, die dann zu einem gemein sam getragenen Untersuchungsauftrag führt.
Ich will deutlich machen: Wir haben Interesse daran, dass öf fentlich geklärt wird, dass an Ihren Vorwürfen nichts dran ist. Wir haben Interesse daran, dass dies rasch geschieht.
Deshalb freuen wir uns, dass die Konstituierung des Untersu chungsausschusses heute Nachmittag stattfinden kann.