2012 wird deshalb zum Jahr der Weichenstellung in der In klusion im Bildungssystem werden. Wir werden Inklusion in dividuell begleiten und ermöglichen. Das heißt, eine Ableh nung, wie es sie häufig noch gibt, wird nur noch möglich sein, wenn das Kindeswohl effektiv gefährdet ist. Wir werden Mit tel für Fortbildung und personelle Ressourcen bereitstellen. So werden wir im kommenden Jahr gegenüber diesem Jahr 100 zusätzliche Deputate für Sonderpädagogen zur Verfügung haben. Wir werden eine inklusive Organisationsentwicklung begleiten und unterstützen, ausdrücklich auch die von Son derschulen, die sich für die Beschulung von Kindern ohne Be hinderung öffnen. Die Sonderschulen werden ihren Charak ter allmählich und organisch verändern, hin zu Kompetenz zentren. Wir werden im kommenden Jahr das Schulgesetz konsequent in Richtung Inklusion reformieren, und natürlich müssen wir auch etwas für die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer tun.
Ich stelle es mir so vor, dass ab einem Stichtag, voraussicht lich im Schuljahr 2013/2014, alle Kinder nach dem Kinder garten ein Angebot auf inklusive Beschulung bekommen. „Angebot“ heißt, die Ressourcen werden bereitgestellt, aber selbstverständlich gibt es volle Wahlfreiheit. Wir wollen nie manden zu seinem Glück oder zu einer bestimmten Lösung zwingen.
Wir reduzieren diese Wahlfreiheit nicht auf sogenannte Schwer punktschulen, bei denen Kinder mit Behinderung weiterhin stundenlange Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen. Wohn
Die Gemeinschaftsschulen werden hier übrigens eine Vorrei terrolle einnehmen; denn sie sind grundsätzlich inklusiv.
Zu dem Antrag – das muss ich sagen; es bezieht sich aber auf niemanden persönlich – fällt mir ein Spruch ein, den Sie wahr scheinlich noch aus dem Lateinunterricht kennen: Si tacuisses, philosophus mansisses – hättest du geschwiegen, wärst du Philosoph geblieben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Artikel 24 der UN-Kon vention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden die Vertragsstaaten aufgefordert, anzuerkennen, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Bildung haben, dass man dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit erreichen muss und dass die Staaten verpflichtet sind, ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu ermöglichen mit dem Ziel, die menschlichen Möglichkeiten und das Gefühl der Würde sowie die geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen.
Diese UN-Konvention trat in der Bundesrepublik Deutsch land, die sich damit zur Umsetzung verpflichtete, am 26. März 2009 in Kraft. Leider haben die Bundesländer bisher sehr un terschiedlich an der Umsetzung gearbeitet, sodass es bislang kaum verwertbare Ergebnisse aus den anderen Ländern gibt.
Die Empfehlungen des Expertenrats, auf die Sie sich in Ihrem Antrag beziehen, sind sehr hilfreich, und es wurde auch deut lich klargemacht, dass man vor einer Änderung des Schulge setzes zunächst einmal Schulversuche durchführen sollte.
Die vormalige Landesregierung – das ist gerade erwähnt wor den – hatte damals in fünf Schulbezirken Erprobungsmodel le für die Zusammenarbeit von Regelschulen und sonderpäd agogischen Bildungs- und Beratungszentren hinsichtlich der Schulentwicklung im Bereich der Inklusion eingeführt. Hier sollen bis Ende des Schuljahrs 2012/2013 die Bewertungen abgeschlossen sein. Die damalige Landesregierung plante auf der Basis dieser Erkenntnisse eine Änderung des Schulgeset zes zum Schuljahr 2013/2014.
Der nun vorliegende Antrag der CDU-Fraktion fragt nach den in den Erprobungsregionen gewonnen Erfahrungen und da nach, wie die Landesregierung diese Erfahrungen in die Um setzung einfließen lassen will. Ich finde diese Frage in der Tat etwas merkwürdig, da die Vorgängerregierung selbst beab sichtigte, die Erkenntnisse erst zum Schuljahr 2012/2013 aus zuwerten und im Jahr darauf in die Novellierung des Schul gesetzes einzubeziehen.
Dieser von der damaligen Landesregierung geplante Zeitrah men wird eingehalten, weil Inklusion nicht immer einfach um
gesetzt werden kann, sondern weil man Inklusion behutsam entwickeln muss. Selbst der dafür eingerichtete Expertenrat hat in seinen Empfehlungen sehr deutlich zum Ausdruck ge bracht, dass man nicht eine einzige, allgemeingültige Lösung finden sollte, sondern dass man nach passgenauen Wegen su chen muss. Dabei geht es auch um die Frage, welche techni schen und baulichen Voraussetzungen zur Einbeziehung bei spielsweise von schwer körperbehinderten Menschen geschaf fen werden müssen.
Das Überwinden von Barrieren ist dabei klar der Kernansatz und stellt vor allem die Schulen vor sehr große Herausforde rungen. Insbesondere in Bezug auf geistig behinderte Kinder gibt es noch einiges vorzubereiten.
Aber es gilt auch in gesellschaftlicher Hinsicht Barrieren zu überwinden. Es geht nicht nur um eine gemeinsame Beschu lung, sondern auch um ein gemeinsames Leben, ob in der Schulgemeinschaft, im Sport oder in der Kommune.
Die Erkenntnisse aus den Erprobungsregionen müssen sorg fältig geprüft werden. Danach werden wir gemeinsam über legen, wie wir diese Erkenntnisse in Landesrecht übertragen können. Ich bin Frau Dr. Stolz dankbar, dass sie eben betont hat, dass dieser Weg gemeinsam gegangen werden kann.
Natürlich muss uns bewusst sein, dass auch bei Eltern und Schulen ein großer Erwartungsdruck vorhanden ist. In Ge sprächen mit Eltern und Schulen wird aber auch sehr deutlich, welche Unterschiede in der Sichtweise es beim Thema Inklu sion gibt. Daher brauchen wir eine gute Erfahrungsgrundla ge, auf der wir diese behutsame Entwicklung aufbauen kön nen.
Die Geschwindigkeit darf bei der Umsetzung keine Rolle spie len; wir brauchen am Ende Qualität bei den Bildungsangebo ten, bei der Fortbildung und bei der Ausstattung der Schulen.
Schon jetzt zeichnen sich gute Ansätze ab. Beispielsweise gab es einige Modifizierungen bei den Bildungswegekonferenzen, bei denen die ersten Erfahrungen aus den Auswertungen ein geflossen sind; daran muss man weiterarbeiten.
Uns muss aber auch klar sein, dass Schwerpunktschulen leich ter zu realisieren sind als individuelle Lösungen. Trotzdem müssen wir auch den einzelnen Kindern und dem Wunsch der Eltern nach inklusiver Beschulung Rechnung tragen. Das al les wird nicht kostenneutral sein.
Zu berücksichtigen ist auch, dass Schulen wie auch Eltern der inklusiven Beschulung oft mit großer Skepsis gegenüberste hen. Schulen brauchen klare Rahmenbedingungen, wie sie In klusion gestalten können; gleichzeitig muss man ihnen Frei räume lassen. Wir müssen aber auch die Ängste der Eltern re spektieren und ihnen die Vorteile einer inklusiven Beschulung deutlich machen. Der Elternwille ist entscheidend. Hieran führt kein Weg vorbei.
Sehr wichtig ist, dass Inklusion in beide Richtungen geschieht. Das heißt, dass Sonderschulen sowohl für behinderte als auch für nicht behinderte Kinder geöffnet werden.
Wichtig ist nach unserer Auffassung, dass wir uns mit allen relevanten Gruppen sowie mit den Trägern der Eingliede rungshilfe und der Jugendhilfe unterhalten. Das Ziel muss sein, dass dem Elternwunsch, der ganz klar vorrangig ist, Rechnung getragen wird, dass wir wohnortnahe Angebote schaffen und den Bedürfnissen der Kinder in vollem Umfang entsprechen. Das alles muss in die entsprechenden Ressour cen eingebettet sein.
Die Ankündigung des Kultusministeriums, verstärkt an der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Men schen mit Behinderungen zu arbeiten, kann nur unser aller Unterstützung finden.
Inklusive Schule, so, wie wir sie uns vorstellen, muss bedeu ten: Alle Kinder sind willkommen, die Anerkennung des Ein zelnen in der Gemeinschaft ist gewährleistet, die Problemstel lung der inklusiven Beschulung wird erkannt und diese Pro bleme werden beseitigt. Aber inklusive Schule bedeutet kei ne Reform der Sonderpädagogik im Hinblick auf zusätzliche Sonderschulen. Inklusiver Unterricht sollte, soweit möglich, jahrgangsübergreifend, altersgemischt und fächerübergreifend sein.
Vor allem aber bedeutet Inklusion Vielfalt: Vielfalt unter schiedlicher Kinder, unterschiedlicher Lehrer und unterschied lichen Unterrichts. Wenn wir all das berücksichtigen, wird uns Inklusion an den Schulen in Baden-Württemberg gelingen.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen, liebe Kollegen! Aus meiner Sicht lauten die Leitfra gen des von uns heute debattierten, wichtigen Themas: Wie erreichen wir für Menschen mit Behinderungen so viel Teil habe in unserer Gesellschaft wie irgend möglich, und welche Rolle kann und soll Bildung dabei spielen?
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Be hinderungen hat einen wichtigen Anstoß gegeben, um unser Bildungswesen in Baden-Württemberg hinsichtlich des ge meinsamen Unterrichts von Kindern mit und Kindern ohne Behinderungen auf den Prüfstand zu stellen.
Nicht zuletzt auf Drängen der FDP/DVP hat der damalige Kul tusminister Rau einen Expertenrat mit Vertretern zahlreicher Verbände und Institutionen sowie Sachverständigen einberu fen, der sehr abgewogene und zukunftweisende Empfehlun gen abgegeben hat. Diese Empfehlungen waren für die von CDU und FDP/DVP getragene Landesregierung Richtschnur ihres Handelns.
Wir Liberalen hatten die vorangegangenen Auseinanderset zungen im Landtag zu Fragen des gemeinsamen Unterrichts als ideologische Grabenkämpfe von beiden Seiten und letzt lich als für die betroffenen Kinder wenig hilfreich empfun den. Die Empfehlungen des Expertenrats stellten hierbei ei nen echten Paradigmenwechsel dar. Die FDP/DVP würde sich
deshalb freuen, wenn sich auch die grün-rote Landesregierung zu den Empfehlungen des Expertenrats bekennen und diese Empfehlungen weiter umsetzen würde.
Die Landesregierung lässt in der Stellungnahme zu dem vor liegenden Antrag der Fraktion der CDU solch ein klares Be kenntnis leider vermissen. Aber, Herr Staatssekretär, das kann gleich noch nachgeholt werden.
Wenn die neue Landesregierung die eingeschlagene sachliche und ausschließlich am Wohl des einzelnen Kindes orientierte Linie des Expertenrats weiterverfolgt, haben Sie jedenfalls die FDP/DVP an Ihrer Seite.
Für uns Liberale steht fest: Letztlich entscheidend ist das Kin deswohl. Um diesen übrigens auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen niederge legten Grundsatz mit dem Recht der Eltern auf freie Schul wahl für ihre Kinder möglichst in Einklang zu bringen, treten wir für die vom Expertenrat vorgeschlagene Bildungswege konferenz ein. Hierbei sitzen Eltern, Vertreter der Schulver waltung und Sonderpädagogen an einem Tisch und erarbei ten für das jeweilige Kind passgenaue Möglichkeiten der För derung und Beschulung in der jeweiligen Region.
Durch dieses Vorgehen erhalten die Eltern eine grundsätzli che Wahlfreiheit bei der Beschulung ihrer Kinder. Diese Wahl freiheit ist auch für uns Liberale der entscheidende Grundsatz in diesem Zusammenhang. Sie darf nur dann eingeschränkt werden, wenn die Schulverwaltung zwingende Gründe gel tend machen kann, die einer Beschulung in einer allgemeinen Schule entgegenstehen. Aus Sicht der FDP/DVP wäre es da bei hilfreich, wenn die Eltern noch einen Sachverständigen oder einen Beistand ihrer Wahl zur Bildungswegekonferenz mitbringen können.
Die ersten Rückmeldungen hinsichtlich der Bildungswege konferenz aus den fünf Schwerpunktschulämtern in den Er probungsregionen fallen positiv aus. In diesen fünf Schulamts bezirken gelang es wohl auch, in den allermeisten Fällen dem Elternwunsch zu entsprechen und für die jeweiligen Schüler gruppen Angebote einer zieldifferenten Beschulung zu schaf fen.
Leider sind aus Teilen des Landes vielfach Klagen über die Unklarheit der Rahmenbedingungen, Vorgaben und Förder möglichkeiten der Inklusion zu vernehmen. Daraus ergibt sich die umso dringendere Aufforderung an die Landesregierung, hier für Klarheit sowohl in den Leitzielen als auch in den De tails zu sorgen. Wichtig wäre aus unserer Sicht vor allem ein praktikables und möglichst einfaches Modell zur Ressourcen steuerung.
Die unterschiedlichen Leistungen und sonderpädagogischen Ressourcen sollten zusammengefasst und als eine Art virtuel ler Rucksack dem jeweiligen Kind auf seinem Weg mitgege ben werden. So würde der Grundsatz „Ressource folgt Kind“ angewandt und ein Anreiz geschaffen werden, inklusive Bil dungsangebote vorzuhalten. Die fünf Schwerpunktregionen bieten hierfür eine einmalige Erprobungschance, die nicht un genutzt verstreichen sollte.
Zu guter Letzt möchte ich die Landesregierung noch davor warnen, nicht einmal mehr das Kind mit dem Bade auszu schütten. Der Expertenrat empfiehlt aus unserer Sicht zu Recht