Deshalb finde ich es gut, wenn Kinder möglichst früh mit der Natur vertraut gemacht werden können. – Herr Rust, in mei ner Jugendzeit konnte man im Rhein nicht angeln; Sie wissen auch, warum. Das ist inzwischen alles viel besser geworden.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir auch in diesem Haus die anderen Themen wie Bin nenfischerei und Gewässerschutz, die im Zuge dieser Geset zesnovelle noch offen geblieben sind, im Laufe der nächsten zwei Jahre behandeln werden. In diesem Zusammenhang nen ne ich auch die Wasserkraft und andere Maßnahmen im Um feld von Gewässern. Auch der Kormoran ist ein wichtiges Thema, wenn es darum geht, einzelne Arten, die an oder in Flüssen leben und auf der Roten Liste stehen, zu schützen.
In diesem Zusammenhang möchte ich gern den Dank an die vielen Menschen richten, die in Vereinen ehrenamtlich Ge wässerpflege betreiben, die ehrenamtlich dafür sorgen, dass unsere Gewässer geschützt werden. Diese Naturschützer ha ben, meine ich, unseren Respekt und unsere Hochachtung ver dient, und zwar viel mehr als diejenigen, die Hobbys nachge hen, die sich nachteilig auf die Umwelt auswirken, meine Da men und Herren.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/855 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu überweisen. – Ich sehe keinen Wi derspruch. Damit ist es so beschlossen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder – Drucksache 15/856
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Bei der Ers ten Beratung hatten wir uns parteiübergreifend darauf geei
nigt, keine Aussprache zu führen. Der Gesetzentwurf wurde vom Justizminister in den Landtag eingebracht. Dieser Ent wurf für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder, abgekürzt GÜL, geht – wie soll es anders sein, wenn es ein gutes Gesetz ist? – auf die Initiative der vorherigen Re gierung zurück.
Ja, ja. Das stimmt schon. – Ziel ist eine Verbundlösung der Länder gerade für rückfallgefährdete Straftäter nach der Haft oder nach dem Maßregelvollzug. Diese elektronische Über wachung ist möglich geworden, weil zum 1. Januar 2011 die gesetzlichen Regelungen zur Neuordnung der Sicherungsver wahrung in Kraft getreten sind.
Ich muss sagen, es ist ein gutes Gesetz. Wir gehen gern mit bei der Schaffung dieser Möglichkeit der elektronischen Über wachung. Wir begrüßen, dass das zentral gesteuert wird und alle Bundesländer mitmachen.
Wir greifen hier ein Gesetz aus der obersten Schublade her aus, weil es ein gutes Gesetz ist. Da gibt es keinen Dissens unter den Parteien. Ich hätte gern gesehen, dass hier noch ei ne Evaluation eingebaut worden wäre, aber – das weiß ich auch – es ist ein Staatsvertrag und alle Länder wollen mitspie len. Vier Länder haben schon unterschrieben: Bayern, BadenWürttemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Wer die Gesetzesvorlage genau liest, der sieht: Von den Ge samtkosten in Höhe von insgesamt 628 000 € entfällt auf Ba den-Württemberg ein Anteil von unter 100 000 €. Das geht nach dem Königsteiner Schlüssel bei vier Ländern nicht so richtig auf, aber der Landesanteil wurde schon unter der An nahme ausgerechnet, dass alle Länder mitmachen. Davon ge hen wir auch heute aus. Dieser geringe Betrag ist sehr gut an gelegt.
Es wird keine Überwachung der Menschen, die sich draußen bewegen, mit dem Ziel stattfinden, genau zu ermitteln, wo sie sich aufhalten. Vielmehr hat man diese roten Bereiche festge legt, und wenn sie die betreten, geht der Alarm los. Da will man einmal sehen, wie die Reaktion ist.
Ich sehe hier eine Chance, zukünftig vielleicht auch bei ande ren, noch geringeren Straftaten in einen neuen Bereich vorzu stoßen, in einen ganz modernen Strafvollzug hinein. Wenn an dere Bundesländer sagen, dass Baden-Württemberg mitmacht, dann sind wir auch gern vorn mit dabei. Wir werden die Sa che – um das, was vorhin gesagt wurde, noch einmal aufzu greifen – nicht konstruktiv-kritisch, sondern konstruktivwohlwollend und fördernd begleiten. Jawohl, Herr Kollege Stoch. Deshalb danke ich Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Vom Bundesgesetzgeber wurde das Recht der Führungsaufsicht neu geordnet. Was ist das überhaupt? Die Führungsaufsicht, also die Überwachung von ehemaligen Straftätern nach Verbüßung ihrer Strafe, kann angeordnet wer den, wenn auch nach der Entlassung von ehemaligen Straftä tern die Gefahr besteht, dass sie weitere Straftaten begehen werden.
Das Gericht kann die verurteilte Person für die Dauer der Füh rungsaufsicht anweisen, bestimmte Gebiete nicht zu betreten. Das wurde gerade auch schon vom Kollegen Zimmermann erwähnt. Diese Weisungen können auf Anordnung elektro nisch überwacht werden. Das ist letztendlich das Zentrum des sen, um was es geht. Der frühere Straftäter hat hier die soge nannte elektronische Fußfessel dauerhaft zu tragen.
Das Land Baden-Württemberg ist im Hinblick auf die bun desgesetzliche Änderung verpflichtet, die Regelung auf Lan desebene auch umzusetzen, damit die bundesgesetzliche Re gelung überhaupt eine Wirkung entfalten kann. Es wäre auch möglich gewesen, eine landeseigene elektronische Überwa chungszentrale zu schaffen; dies ist jedoch schon allein aus finanziellen Gründen abzulehnen.
Folgerichtig hat deshalb das Justizministerium, Herr Minister Stickelberger, gerade auch im Hinblick auf eine sparsame Mit telverwendung, in Wiesbaden den Staatsvertrag über die Ein richtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungs stelle der Länder im August 2011 unterzeichnet. Nach vorlie genden Berechnungen soll die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder – kurz GÜL genannt – das Land Baden-Württemberg jährlich mit ca. 80 000 € belasten. Eine landeseigene Einrichtung wäre mit Sicherheit um ein Vielfaches teurer.
§ 68 b des Strafgesetzbuchs dient einerseits dem Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Straftätern, wenn diese aus der Haft oder dem Maßregelvollzug entlassen werden. Aber die Vorschrift eröffnet den ehemaligen Straftätern und Straftäterinnen andererseits auch die Chance, ein Leben in Freiheit ohne die Begehung weiterer Straftaten zu führen.
Wenn nunmehr vonseiten der Gewerkschaft der Polizei dahin gehend Kritik laut wird, dass eine elektronische Fußfessel le diglich eine riskante Beruhigungspille sei, denn Sexualstraf täter könnten weiterhin einen Missbrauch begehen, so ist fest zuhalten, dass das elektronische System – das wurde vom Kol legen Zimmermann bereits erwähnt – einfach Alarm schlägt, wenn man in verbotene Zonen kommt. Wird die Tabuzone nicht sofort wieder verlassen, wird über die Aufsichtsstelle die örtliche Polizeidienststelle unmittelbar informiert. Die dauer hafte Überwachung durch Polizeikräfte ist aus unserer Sicht hierzu keine Alternative, zumal auch diese nicht risikolos ist und ebenfalls keine hundertprozentige Sicherheit mit sich bringt.
Neben dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis der Bevölke rung ist auch Artikel 1 des Grundgesetzes von Bedeutung – ich darf diesen Artikel einfach nochmals zitieren; es schadet nie, wenn man ihn immer wieder hört –:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Dieser Artikel 1 ist auch für ehemalige Straftäter zu beachten. Wie bereits ausgeführt, soll die Überwachung mittels elektro nischer Fußfessel auch der Resozialisierung von Straffälligen dienen. Nach internen Berechnungen ist von der Überwa chung von ca. 60 Personen in Baden-Württemberg auszuge hen.
Die Umsetzung der bundesgesetzlichen Regelung bei der Füh rungsaufsicht soll jedoch nicht das Einfallstor für einen flä chendeckenden Einsatz der elektronischen Fußfessel auch in anderen Bereichen sein. Im Staatsvertrag selbst ist zwar die Möglichkeit festgeschrieben, die elektronische Aufenthalts überwachung auch bei der Außervollzugsetzung eines Haft befehls im Rahmen einer Bewährungsweisung, bei Gnaden erweisen oder zur Vermeidung der Vollstreckung von kurzen Freiheitsstrafen oder von Ersatzfreiheitsstrafen einzusetzen; hiervon ist jedoch vom Land Baden-Württemberg nicht Ge brauch gemacht worden.
Die Fraktion GRÜNE und die Fraktion der SPD kamen im Koalitionsvertrag überein, die laufende Pilotphase für die elektronische Fußfessel mit großer Sorgfalt zu begleiten und auszuwerten. Das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ soll wei terhin massiv zur Haftvermeidung beitragen. Die elektroni sche Fußfessel ist hierzu keine Alternative.
Wichtig ist uns insbesondere auch, die Persönlichkeitsrechte der Überwachten zu wahren. Wir werden auf der Grundlage der wissenschaftlichen Begleitauswertung des Pilotprojekts die sich hieraus ergebenden erforderlichen Konsequenzen zu ziehen haben.
Der Gesetzentwurf zum Staatsvertrag über die Einrichtung ei ner Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder erhält auch unsere Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwa chungsstelle ist, nüchtern betrachtet, ein sinnvoller und rich tiger Schritt für eine effiziente und auch kostengünstige ge meinsame Bewältigung der Aufgabe der Aufenthaltsüberwa chung. Wir alle wissen, wie schwierig die Gratwanderung zwi schen dem Schutz der Bevölkerung und dem Ziel einer voll ständigen Resozialisierung ist, die aber auch eine frühzeitige Erprobung in der Gesellschaft erfordert.
Nun wird mit der Überwachung in der Führungsaufsicht ein weiterer Baustein eingeführt. Das Land Hessen, welches be reits Erfahrungen mit anderen Formen der elektronischen Überwachung hat, wird nun die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder beherbergen. Der Landtag hat deshalb darüber zu entscheiden, ob das Land Baden-Württem berg diesem Staatsvertrag zustimmen kann.
Eine Zustimmung heute ist sachlich richtig und sinnvoll, ent bindet uns aber nicht von unserer Aufgabe, die elektronische Überwachung kritisch und aufmerksam zu begleiten und uns intensiv mit Therapiemöglichkeiten auseinanderzusetzen. Ich bin mir sicher, Herr Justizminister Stickelberger und Frau So zialministerin Altpeter werden diese beiden Punkte genau im Auge behalten.