Weil Sie in der Frage der Gesamt konzeption von der Konzeption des Aufsichtsrats gesprochen haben – darauf hat sich die Frage aber gar nicht bezogen –, noch einmal: Es ist völlig klar, dass der Aufsichtsrat in einer Aktiengesellschaft ein autonomes Gremium ist. Es geht um die Frage nach der Strategie der Landesregierung, die in der Eigentümerschaft des Landes Zielsetzungen verwirklichen soll. Welche Strategie, welches Gesamtkonzept hat denn die Landesregierung und haben die sie tragenden Fraktionen in dieser Frage?
Stimmen Sie mir zu, dass das, was die EnBW bisher als Stra tegie zum Teil auch öffentlich verkündet hat – nämlich die Dinge, die investiv auf der Hand liegen: erstens Investitionen in den Netzausbau, zweitens Investitionen in die erneuerba ren Energien –, hohe Investitionsmittel erfordert? Welche Ge genstrategie oder andere Strategie – denn dies wurde, wohl gemerkt öffentlich, nicht im Aufsichtsrat, sondern presseöf fentlich, immer wieder von Regierungsseite bemängelt – ver folgt denn die Landesregierung?
Wir, die Landesregierung, haben zum einen das Interesse, die EnBW nicht – wie es von den Vorgängerregierungen geplant war – wieder an die Börse zurückzuführen und die Anteile, die wir halten, nicht weiterzuveräußern. Wir wollen die EnBW erhalten und in eine gute Zukunft führen, indem sie ein Un ternehmen wird, das als verlässlicher Partner der Stadtwerke in Baden-Württemberg im Bereich der erneuerbaren Energien wirkt.
Welche konkreten Geschäftsstrategien sich daraus ergeben, das entscheidet der Aufsichtsrat; das ist nicht hier im Landtag zu diskutieren.
Herr Staatssekretär, gestern wur de in den Medien spekuliert, jetzt sei damit zu rechnen, dass das Land bereit sei, die 400 Millionen € Kapital aufzubringen, nachdem das Land sich durchgesetzt habe, dass der Vorstands vorsitzende der EnBW gehen muss.
Gab es in dieser Richtung Gespräche und, wenn ja, wie sind sie verlaufen, und wann können wir damit rechnen, dass Sie mit dem Antrag auf Kapitalerhöhung in den Landtag von Ba den-Württemberg kommen?
Zunächst muss der Aufsichtsrat darüber entscheiden, ob, wann und in welcher Größenordnung eine Kapitalerhöhung über haupt notwendig ist. Wenn der Aufsichtsrat beschlossen hat, dann werden wir uns im Landtag darüber unterhalten. Mehr kann ich im Moment nicht dazu sagen, denn der Aufsichtsrat hat über dieses Thema noch nicht befunden.
Jetzt bin ich doch etwas perplex, Herr Staatssekretär. Der Aufsichtsrat beschließt; das ist das Be schlussgremium für die Aktiengesellschaft. Dann wird die Ka pitalerhöhung nach Aktienrecht durchgeführt. Da gibt es über haupt keine andere Lösung. Und erst dann wollen Sie den Landtag informieren und bitten, dass er das Geld zur Verfü gung stellt? Das ist eine seltsame Vorgehensweise, die Sie da praktizieren. Denn gerade eben haben Sie noch gesagt, Sie seien nicht für eine Verwässerung der Beteiligung, sondern Sie wollten den Landesanteil halten. Dann gehe ich doch da von aus, dass Sie, wenn Sie die Anteile halten wollen, vorher einen Beschluss des Landtags herbeiführen müssen, um über haupt bei einer Kapitalerhöhung mitmachen zu können.
Andersherum, Herr Hauk, wäre es eine komische Geschichte, wenn ein Gesellschafter be schließen würde, das Kapital zu erhöhen, und der Aufsichts rat wollte es gar nicht. Das wäre eine sehr merkwürdige Situ ation.
Zunächst einmal muss der Aufsichtsrat darüber befinden, ob er das überhaupt möchte, ob das für das Unternehmen über haupt das Richtige ist. Dann kann er auf die Gesellschafter zugehen und diese fragen, ob sie diese Kapitalerhöhung möch ten.
Andersherum geht es nicht. Ich kann nicht einseitig im Land tag beschließen: „Wir erhöhen das Kapital“, aber die Gesell
schaft will es nicht, und der zweite große Anteilseigner möch te es unter Umständen auch nicht. Damit muss sich schon vor her der Aufsichtsrat beschäftigen. Ich sage nicht, dass der Auf sichtsrat beschließt, das Kapital zu erhöhen. Der Aufsichtsrat muss aber selbstverständlich beschließen, dass er auf die Ge sellschafter zugeht mit der Frage, ob sie das Kapital erhöhen möchten,
Aber das muss der Aufsichtsrat zuerst tun. Der andere Weg, den Sie vorschlagen, ist nicht praktikabel.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Der andere Weg wäre Mappus! Aber das ist vorbei! – Heiterkeit bei der SPD – Abg. Peter Hauk CDU: Aber man wundert sich! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir führen hier eine Regierungsbefragung durch, keine Befragung untereinander.
Herr Staatssekretär, morgen fin det eine Aufsichtsratssitzung statt, in der dem Vernehmen nach sehr schwierige Entscheidungen für die Zukunft des Unter nehmens EnBW zu treffen sind. Das betrifft auch die 21 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EnBW.
Halten Sie es nicht für eine seltsame Vorgehensweise, dass ei ne grün-rote Regierung in den letzten Wochen nur eines ge tan hat, nämlich offensichtlich mit allen Mitteln gegen den Vorstandsvorsitzenden agiert hat, gleichzeitig aber keinen Nachfolger gesucht hat?
Jetzt steht dieses Unternehmen da und muss morgen in der Aufsichtsratssitzung eine ganz schwierige Entscheidung für das Unternehmen treffen. Sie wissen nicht, wie es weitergeht.
Sie können es nicht sagen. Sie wissen nur eines: Sie haben Ihr Ziel erreicht; der bisherige Vorstandsvorsitzende ist weg.
Halten Sie eine solche Situation für eine Regierung für wün schenswert, oder meinen Sie nicht, das in Zukunft besser ma chen zu müssen?
Da all das, was Sie gerade gesagt haben und unterstellt haben, falsch ist, brauche ich die Frage gar nicht zu beantworten.
Herr Staatssekretär, meine erste Frage – vielleicht ist sie für Herrn Kollegen Mack eine klei ne Hilfe – ist:
Gehe ich recht in der Annahme, dass der Vorstandsvorsitzen de der EnBW noch im Amt ist und seine Tätigkeit ausübt?
Das Weitere wäre: Wäre es aus der Sicht der Landesregierung nicht – so würde ich sagen – ein an grobe Fahrlässigkeit gren zender Fehler, wenn man Geld in ein Fass werfen würde, oh ne zu wissen, was mit dem Geld passiert? Die Frage der Ka pitalerhöhung stellt sich aus meiner Sicht