Protocol of the Session on December 7, 2011

Eine parlamentarische Kontrollkommission, Herr Kollege Mack, ist eine Idee, verbunden mit der Bitte, darüber zu re den. Ich finde es nicht gerade angemessen, wenn wir solche Vorschläge gegenseitig reflexhaft ablehnen. Lassen Sie uns doch einmal darüber reden. Das war keine Misstrauenserklä rung an das Landesamt für Verfassungsschutz – davon bin ich weit entfernt –, sondern es geht dabei um die Rolle des Par laments.

Zum Schluss noch einmal zur Landeszentrale für politische Bildung. Lassen Sie sich überraschen: Wenn kurz vor Weih nachten – das ist ein schönes Weihnachtsgeschenk für Sie – der Haushaltsentwurf 2012 kommt, dann werden Sie sehen: Die Programme gegen Rechtsextremismus sind voll finanziert über die Baden-Württemberg Stiftung, auch im Jahr 2012. Diese Regierung lässt in ihrem Bemühen nicht nach. Sie ent wickelt auch an anderer Stelle Initiativen. Im Übrigen wird die Landeszentrale für politische Bildung auch im Jahr 2012 eine Gesamtaufstellung haben, die ihr ihre Tätigkeiten im um fassenden Bereich der demokratischen politischen Bildung weiterhin ermöglicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die FDP/DVP-Fraktion spricht Kollege Professor Dr. Goll.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur ein, zwei Bemerkungen zum Schluss.

Der eine Punkt, den Herr Kollege Sakellariou noch einmal thematisiert hat und bei dem er auch mich angesprochen hat, betrifft die V-Leute. Natürlich ist die Situation anders als im letzten Verfahren. Aber es ist deutlich geworden: Die Risiken sind dieselben. Das ergibt sich aus dem früheren Urteil. Es muss jedenfalls gekennzeichnet werden, ob die belastende Aussage im Verfahren von einem V-Mann kommt oder nicht. Daran ist das letzte Verfahren letzten Endes gescheitert. Das heißt, man muss entweder sagen, wer ein V-Mann ist, oder es entsteht die kuriose Situation, dass man bei jemandem, der gar nicht zitiert wird, weiß, dass es ein V-Mann sein muss.

(Heiterkeit des Abg. Heribert Rech CDU)

Ich ziehe einmal einen Strich darunter: Es geht nicht anders, als dass die V-Leute vorher herausgezogen werden. Der In nenminister hat darauf hingewiesen, dass das auch mit Nach teilen verbunden ist. Das wird letzten Endes in die Gesamtab wägung einzufließen haben.

Ich möchte noch an eine andere Aussage von Ihnen, lieber Herr Innenminister Gall, anknüpfen. Das betrifft einen wich tigen Aspekt, den wir, glaube ich, keinesfalls außer Acht las sen dürfen. Sie haben den Zusammenhang zwischen der so zialen Situation und den Folgen angesprochen. Eine schlech te soziale Situation kann natürlich ein Nährboden für die brau nen Organisationen, für die braunen Rattenfänger sein.

In diesem Zusammenhang darf ich als ehemaliges Regierungs mitglied schon einmal sagen: Es ist kein Zufall, dass wir in Ba den-Württemberg nicht nur die geringste Zahl von Gewaltde likten rechtsextremistischer Art haben, sondern eben auch die geringste Jugendarbeitslosenquote. Da übernehmen Sie ein Erbe, das es zu hegen und zu pflegen gilt.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr richtig!)

Ich sage das vor dem Hintergrund, dass wir uns heute Mor gen wieder einmal anhören mussten, was für ein schweres Er be Sie übernommen haben. Ich muss da immer ein bisschen lachen, wenn es um die Haushaltslöcher und das alles geht.

(Abg. Helen Heberer SPD: So lustig ist es nicht! – Zuruf von der SPD: Das ist nicht zum Lachen!)

Sie haben eine Rechnung aufgemacht, bei der das Land Ba den-Württemberg auf einem hinteren Platz unter den Bundes ländern aufgetaucht ist. Verzeihung: Wenn es so wäre, dann würden wir – das wäre schön – sogar Geld aus dem Finanz ausgleich bekommen.

(Oh-Rufe von den Grünen – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Davon träumen Sie nicht wirklich, oder?)

Das ist für mich der simple Beweis: Wir leisten seit Jahren kontinuierlich hohe Zahlungen in den Länderfinanzausgleich.

Aber ich glaube, im Zusammenhang mit dem Thema Jugend arbeitslosigkeit, den ich jetzt angesprochen habe, werden Sie wohl nicht bestreiten, dass Sie mit der geringsten Jugendar beitslosenquote ein schönes und ein wichtiges Erbe übernom men haben.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP zu Grünen und SPD: Ihr habt es auch nicht ausgeschlagen!)

Ich darf Ihnen noch einmal ans Herz legen: So etwas geht nicht ohne die Wirtschaft; es geht nicht ohne die mittelstän dische Wirtschaft. Bitte behalten Sie diese Grundlage im Au ge.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle De batte beendet.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 15/688

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 15/922

Berichterstatter: Abg. Hans-Ulrich Sckerl

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Kollegen Pauli das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um gleich die Spannung herauszunehmen: Die CDU-Landtagsfraktion wird dem vor liegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjustizkos tengesetzes und anderer Gesetze zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf von den Grünen: Oi!)

Wir gehen davon aus, dass die vorherige Landesregierung ei nen ähnlichen Gesetzentwurf vorgelegt hätte. Daher fällt uns die Zustimmung nicht schwer.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die bislang vorgesehene Abfüh rung einer pauschalen Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 % der Notargebühren an die Staatskasse in den von einem Verbotstatbestand der Gesellschaftsteuerrichtlinie tangierten Geschäften ersatzlos zu streichen.

Darüber hinaus werden einige weitere Gesetze tangiert, was aber keine große Tragweite haben wird.

Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass dadurch der Staats kasse rund 40 000 € fehlen werden – nicht dass die Herrschaf ten von den Regierungsfraktionen nachher in ein Haushalts loch fallen.

Es geht darüber hinaus um Gebührenmodifizierungen, um die Anpassung der Bundesnotarordnung und um die Amtstracht unserer Rechtspflegeorgane.

Wenn ich sehe, was an einem solchen Gesetzentwurf alles dranhängt, kann ich die Landesregierung nur auffordern, auch im Sinne der Entbürokratisierung ihre Hausaufgaben anzupa cken.

In diesem Sinn herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die Fraktion GRÜNE spricht Herr Kollege Filius.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da kein Streit zwi schen den Parteien im Hinblick auf die Notwendigkeit der Än derungen beim Landesjustizkostengesetz besteht, kann ich mich ebenfalls sehr kurz fassen.

Aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Juni 2007 ergab sich der Handlungsbedarf, Bestim mungen des Landesjustizkostengesetzes an die entsprechen de Richtlinie anzupassen. In der vorgenannten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Zusammenhang mit der Al bert Reiss Beteiligungsgesellschaft mbH wurde die Erhebung von Notargebühren durch Notare, die sich im Landesdienst befinden, moniert und die pauschale Aufwandsentschädigung von 15 % zugunsten des Landes als indirekte und damit un zulässige Steuer eingeordnet.

Die bislang in § 11 Abs. 1 des Landesjustizkostengesetzes vor gesehene Abführung eines pauschalen Aufwandsentschädi gungsbetrags in Höhe von 15 % der Notargebühren an die Staatskasse soll nach dem vorgelegten Gesetzentwurf ersatz los entfallen. Der pauschale Staatsanteil von 15 % soll darü ber hinaus, da er gemeinschaftsrechtswidrig ist, rückwirkend zum 1. Juni 2002 entfallen.

Im Gesetzgebungsverfahren wurden vom Rechnungshof Be denken dahin gehend vorgetragen, dass es nicht zwingend sei, auf das in der Gesetzesbegründung erwähnte Urteil des Euro päischen Gerichtshofs mit einer Rückwirkungsregelung zum 1. Juni 2002 zu reagieren. Nach Berechnungen des Justizmi nisteriums ist bei der Zugrundelegung eines Worst-Case-Sze narios mit Rückforderungsansprüchen von Notaren in Höhe von bis zu 3,7 Millionen € zu rechnen. Der Rechnungshof hat seine originäre Aufgabe erfüllt, nämlich die Notwendigkeit der durch das geplante Gesetz entstehenden Mehrausgaben zu hinterfragen.

Der Vorschlag des Rechnungshofs, zum Ausgleich für die er warteten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen die Gebüh renanteile der badischen Notare im Landesdienst in Angele genheiten, die nicht unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie fal len, um 25 % zu kürzen, wird aus unserer Sicht zu Recht nicht zur Umsetzung gebracht. Der Vorschlag ist weder praktikabel umsetzbar, noch wäre eine pauschale Kürzung interessenge recht, da die breite Masse der badischen Notarinnen und No tare fern der Ballungszentren in weitaus geringerem Maß aus gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten Einnahmen erzie len.

Das Justizministerium hat im Gesetzentwurf zu Recht eine rückwirkende Regelung zum 1. Juni 2002 vorgesehen. Diese Regelung schafft Rechtssicherheit und entspricht den Vorga ben des Europäischen Gerichtshofs, den Gesamtzeitraum ein heitlich zu erfassen; denn sonst wäre das Risiko gegeben, dass man bei einem erneuten Anrufen des Europäischen Gerichts hofs wieder unterliegt. Das sollte auf jeden Fall vermieden werden. Deswegen muss diese Rückwirkungsregelung so um gesetzt werden.

Die anderen Regelungen sind ebenfalls nicht zu beanstanden. Auch dabei gibt es eine breite Übereinstimmung. Zudem hat der Ständige Ausschuss einstimmig beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzu stimmen. Die Fraktion GRÜNE wird dieser Beschlussemp fehlung folgen.

Danke.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die Fraktion der SPD spricht Herr Kollege Binder.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorab möchte ich eine Bemerkung zu Herrn Kolle gen Pauli machen. Mit einem gewissen Grinsen im Gesicht hat dieser gesagt, er sei davon ausgegangen, dass auch eine andere Landesregierung eine entsprechende Neuregelung vor genommen hätte. Hierbei war das bisher aber leider nicht der Fall; denn sowohl der Europäische Gerichtshof als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe haben die bisherigen Änderun gen der damaligen Landesregierung als nicht ausreichend er achtet. Insofern sind wir sehr dankbar, dass auch Sie heute diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Da sind Sie schlecht informiert! Das lag noch in der Pipeline! – Gegenruf: In einer unteren Schublade!)