Allerdings ist PPP auch nicht des Teufels. Vielmehr ist PPP gegebenenfalls eine sinnvolle Maßnahme, um den Kommu nen zu ermöglichen, etwas zu bauen – Sie fordern ja immer, dass die Bagger rollen, Herr Kollege Schmiedel –,
wenn die öffentliche Hand das nicht kann. Deshalb ist es, glaube ich, richtig, zu überlegen, ob PPP in einem konkreten Fall günstig oder weniger günstig ist. Es ist aber kein Miss trauensvotum gegenüber der Leistungsfähigkeit der Beamten schaft und des öffentlichen Dienstes.
Vielmehr stellt sich schlicht die Frage, ob die Kommune oder gegebenenfalls eine andere Gebietskörperschaft in der Lage ist, eine bestimmte Maßnahme finanziell zu stemmen.
Herr Präsident, das ist ein Miss verständnis. Herr Kollege Rülke hat mich etwas gefragt. Das würde ich gern beantworten.
wären Sie so freundlich, zur Kenntnis zu nehmen, dass es da überhaupt keine Missverständnisse und offenen Fragen gibt? Die SPD-Fraktion trägt das, was wir hier vorgetragen haben, nämlich angemessene Beteiligungen der Beamten, gut ver tretbare Beteiligungen der Beamten am Ausgleich des Haus halts 2012, mit. Das ist keine Frage. Das tue ich natürlich auch.
Worum es uns geht – ich hoffe, Sie können das jetzt nachvoll ziehen –, ist, dass wir die große Herausforderung im Hinblick auf 2020 einvernehmlich mit den Beamten und ihren Vertre tungen, mit dem Beamtenbund und mit den Personalrätinnen und Personalräten, erreichen wollen. Das ist die Herausforde rung.
Meine konkrete Frage an Sie lautet: Sind Sie bereit, da mit zumachen? Denn da müssen alle ran, da müssen alle mithel fen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Jawohl! Auch die FDP/DVP!)
künftig noch mehr Häuptlinge in den Ministerien zu schaffen und dafür die Indianer zur Ader zu lassen.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: So ist es! – Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Sie haben auch gar nichts verstanden!)
Zum Zweiten bin ich sehr dankbar dafür, dass Sie jetzt Klar text geredet haben. Ich bin sehr dankbar dafür, dass Sie deut lich gemacht haben: „Jawohl, Schmiedel ist dabei, wenn es jetzt gegen die Beamten geht.“
Ich bin auch ganz sicher, dass ich Ihnen an einer zweiten Stel le recht geben kann: Künftig werden Sie von den Beamten nicht mehr mit Mutter Teresa verglichen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle De batte beendet.
Aktuelle Debatte – Ein neues NPD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht und wirksames staatlich-bür gerschaftliches Handeln gegen den Rechtsextremismus – beantragt von der Fraktion der SPD
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuel le Debatte eine Gesamtredezeit von 40 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die einleitenden Erklärungen sowie für die Redner in der zweiten Runde ist jeweils eine Redezeit von fünf Minuten vor gesehen. Ich darf die Mitglieder der Landesregierung bitten, sich ebenfalls an die vorgegebene Redezeit zu halten. Außer dem darf ich Sie bitten, in freier Rede zu sprechen.
Herr Präsident, meine Da men und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Thema dieser Aktuellen Debatte kommen wir hoffentlich zu einer einvernehmlichen Bewertung und Einschätzung. Kon kret geht es um die Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens.
Morgen werden die Innenminister tagen. Ich erhoffe mir von dieser Aktuellen Debatte, dass wir ein Signal an die Innenmi nisterkonferenz aussenden werden, dass wir gemeinsam ein NPD-Verbot anstreben. Aus historischen und Erfahrungsgrün den haben wir, die SPD, selbstverständlich ein großes Inter esse daran, die NPD verbieten zu lassen.
Die NPD ist rechtsextremistisch und vertritt offen Thesen des Dritten Reiches. Die NPD ist menschenverachtend und ver breitet ein „völkisches“ Menschenbild, das sich nicht mit un serem Menschenbild verträgt. Dieses „völkische“ Menschen bild bedeutet, dass es unterschiedliche Qualitäten und unter schiedliche Bewertungen von Menschen und ihrer Würde gibt. Das können wir nicht teilen.
Wir wollen die NPD verbieten. Uns ist natürlich klar, dass es für ein Parteiverbot zu Recht hohe Hürden gibt.
Ich erinnere daran, dass es in der Geschichte der Bundesrepu blik Deutschland zwei Parteiverbotsverfahren gab. Das erste
begann vor über 60 Jahren, am 19. November 1951, gegen die SRP. Das zweite Parteiverbotsverfahren begann zwei Tage später, am 21. November 1951, gegen die KPD. Die Verbote der SRP und der KPD wurden also vor über 60 Jahren in die Wege geleitet. Seitdem wurde nie mehr eine Partei verboten, weil die Hürden so hoch sind.
Das Verfahren gegen die KPD hat fünf Jahre gedauert, das Verfahren gegen die SRP gerade einmal neun Monate. Dass sich das Verfassungsgericht mit Parteiverboten schwertut, hängt damit zusammen, dass es in der Literatur starke Stim men gibt, die sagen, ein Parteiverbot vertrage sich nicht mit einer freiheitlichen Demokratie. Es sei geradezu ein Wider spruch.
Das Bundesverfassungsgericht hat aber erklärt, dass ein sol ches Verbotsverfahren erforderlich und historisch erklärbar sei. Die Erfahrungen zeigen uns, dass die Weimarer Republik von ihren größten Feinden mit den Mitteln der Demokratie zerstört worden ist. Deswegen brauchen wir dieses Schwert, weil wir den Feinden der Demokratie nicht dieses Forum bie ten dürfen.