Protocol of the Session on December 7, 2011

Es ist heute schon beeindruckend, wie sich insbesondere die aufnehmenden weiterführenden Schulen immer wieder mit den abgebenden Grundschulen bezüglich der Schullaufbahn der Kinder rückkoppeln. Ich glaube, dass das auch weiterhin gut funktionieren wird. Deshalb halte ich persönlich es für wichtiger, dass wir mehr für die Fortbildung der Grundschul lehrerinnen und -lehrer tun. Denn die Beratung, die Durch

führung der Beratung, wird mitentscheidend für die Frage sein, ob gerade die Eltern, die nicht so mutig sind wie ande re, die richtige Entscheidung treffen.

Dann stellen Sie die Frage nach den Ressourcen. Sind wir da rauf vorbereitet? Für mich ist absolut klar: Das Übergangs verhalten wird sich nun – wie auch immer – verändern. Es ist absolut klar, dass wir in dem Maß, in dem zusätzliche Klas sen bzw. zusätzliche Lehrer an den Schulen erforderlich wer den, diese auch einsetzen werden. Natürlich, ja, klar.

(Zuruf von der CDU)

Sicher. Das ist selbstverständlich.

Eine weitere Nachfra ge, Herr Abg. Röhm.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Herr Präsident, ich verzichte auf die Fragestellung! Ich werde die Frau Ministerin bei Gelegenheit als Bürger Röhm auf der Straße ansprechen! – Heiterkeit)

Gern.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Wenn Sie sie dann auch so freundlich behandeln, wie die anderen Bürger das tun, wird sie sich freuen. – Vielen Dank, Frau Ministerin.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen in der Allgemeinen Aussprache vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/823. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Kultus, Jugend und Sport, Drucksache 15/878. Der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Unruhe – Zurufe: Pst!)

Ich rufe auf

Artikel 1

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das Erste war die Mehrheit. Artikel 1 ist zugestimmt.

(Abg. Georg Wacker CDU: Ganz knapp!)

Ich rufe auf

Artikel 2

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das Erste war die Mehrheit. Artikel 2 ist angenommen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 7. Dezember 2011 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für BadenWürttemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Danke. Enthaltun gen? – Das Erste war die Mehrheit. Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Zurufe: Bra vo!)

Wir haben noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/965, abzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 7 ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landwirtschafts- und Landes kulturgesetzes – Drucksache 15/854

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Drucksache 15/905

Berichterstatter: Abg. Karl Rombach

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

In der Allgemeinen Aussprache darf ich für die CDU-Frakti on Herrn Abg. Rombach das Wort erteilen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident, verehrter Herr Minister, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zustim men können, und zwar deshalb, weil das Vorhaben nicht kon sequent genug ist, weil die Datengrundlage keine ausreichen de Begründung liefert und weil insbesondere der bäuerliche Berufsstand im Grunde als Klimakiller verurteilt wird. Dies können wir so, wie es in der Gesetzesvorlage formuliert ist, nicht akzeptieren.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Der Gesetzentwurf ist auch völlig unnötig. Ich nehme Bezug auf die Debatte in der ersten Lesung: Die Daten und Fakten, die uns vorliegen, liefern keinen Grund dafür, in unserem Bun desland die mit dem Gesetz verbundene Reglementierung ein seitig in Kraft treten zu lassen. Wir haben in Baden-Württem berg in den letzten sieben Jahren einen Rückgang des Grün landanteils auf den landwirtschaftlichen Flächen um rund

1,8 % zu verzeichnen; insgesamt beträgt der Rückgang der Dauergrünlandfläche in Baden-Württemberg annähernd 4 %. Das heißt, dass in der Praxis mehr Flächen in Verkehrsflächen umgewandelt werden, als durch Grünlandumbruch verloren gehen.

Dieses Gesetz als Ergebnis Ihres politischen Handelns, Herr Minister, ist inkonsequent und für die Landwirte diskriminie rend. Ich sage, damit es klar ist, deutlich: Klimaschutz und Artenschutz genießen für die CDU-Fraktion und auch für mich hohe Priorität.

(Lachen des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE)

Ich weiß, wovon ich rede, weil ich als praktizierender Land wirt – das kann ich nicht oft genug betonen, weil es manche noch immer nicht glauben wollen – in der Situation bin, dass mehr als die Hälfte der Fläche, die von unserem Betrieb be wirtschaftet wird, Schutzkategorien unterstellt ist, die sich gleich mehrfach überlagern. Deshalb weiß ich, wovon ich spreche, anstatt lediglich politisch über etwas sprechen zu können, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Der Gesetzentwurf ist für die Bauern diskriminierend. Denn die Flexibilität der Bauern in Bezug auf ihr Handeln, das auf die täglichen und saisonalen Erfordernisse ausgerichtet ist – es geht um nachhaltiges und verantwortliches Handeln, es geht darum, sich auf die Märkte einzustellen und sich im Wett bewerb zu positionieren –, wird eingeengt. Ihr Handlungs spielraum wird – das gilt zugegebenermaßen in bestimmten Bereichen mehr als in anderen – beschränkt.

In Baden-Württemberg ist die Grünlandverlustrate so niedrig – wir liegen im Bundesvergleich auf dem drittletzten Platz –, dass wir für einen solchen Ansatz, wie er mit dem vorliegen den Gesetzentwurf verfolgt wird, keine Notwendigkeit sehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Inkonsequent ist Ihr Handeln, Herr Minister, deshalb, weil Sie den Grünlandumbruch ganz eng mit dem Thema Klimaschutz verknüpfen und begründen. Inkonsequent ist es auch vor dem Hintergrund, dass beim geplanten und von Ihnen anvisierten Nationalpark Nordschwarzwald, wo Tausende von Hektar der Natur überlassen werden sollen, anscheinend Klimaschutz überhaupt keine Rolle spielt. Hingegen wird für die Anlage von Christbaumkulturen in Baden-Württemberg – darauf wird im Anhang zu diesem Gesetzentwurf Bezug genommen – ent gegen der bisherigen Regelung, wonach die Kommunen dies per Satzung festlegen und verändern können, künftig ein for melles Antragsverfahren notwendig, das mit zusätzlichem Bü rokratieaufwand verbunden ist. Aber entscheidend ist, dass die Hälfte der Christbäume in Baden-Württemberg aus ande ren Ländern kommen, insbesondere aus Dänemark, und hier anscheinend der Klimaschutz ebenfalls keine Rolle spielt.

Das Vorhaben ist vertrauensschädlich, weil dieses Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft treten soll und weil da mit ganz bewusst die MEKA-Teilnehmer in eine Extensivie rungsfalle laufen, aus der sie nicht mehr herauskommen. Ich brauche das nicht zu begründen, weil Sie genau das in der Ge setzesvorlage entsprechend begründet sehen, meine Damen