lautet: „Gesetz zur Bestimmung der nach § 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes zuständigen Behörden“. – Sie stim men der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt.
Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher schutz – Entwicklung und Förderung des Grünlands in Baden-Württemberg und Pläne der Landesregierung zur Einführung eines gesetzlichen Umbruchverbots – Drucksache 15/323 (geänderte Fassung)
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: nach der Begründung zu Buchstabe a durch die Landesregierung eine Redezeit von fünf Minuten für die Begründung zu Buchstabe b und für die Aussprache eine Re dezeit von fünf Minuten je Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Klimaschutz ist eine der großen Aufgaben, die wir in Politik und Gesellschaft haben. Wir alle wissen: Die Frage, wie der Klimawandel in einem angemessenen Rahmen gestaltet werden kann und wie die Erd erwärmung auf maximal zwei Grad – eine Erwärmung, die die Menschheit noch bewältigen kann – beschränkt werden kann, ist eine wichtige Aufgabe. Dazu brauchen wir aber nicht nur Sonntagsreden, sondern auch konkrete Maßnahmen. Dies führt dazu, dass bestimmte Punkte anders gestaltet werden müssen als bisher.
Auch das Thema Artenschutz ist wichtig. Wir alle wissen, dass viele Arten auch bei uns im Land weiterhin gefährdet sind. Mit jeder Art, die ausstirbt, reduzieren wir auch das Potenzi al für uns und unsere Kinder. Insofern muss die Bewahrung der Schöpfung ein leitendes Motiv für die Politik sein.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes wollen wir einen Schritt in diese Richtung gehen. Wir wollen mit einem generellen Umwand lungsverbot für Dauergrünland in Baden-Württemberg einen
Schritt in Richtung Klimaschutz und Artenschutz gehen. Die Wiesen und Weiden in Baden-Württemberg, die wir damit er halten wollen, haben im Hinblick auf beide Aspekte eine wichtige Funktion.
Wir erleben momentan in einer ganzen Reihe von Gegenden unseres Landes, dass wir massiv Grünland verlieren. Die Fehl entwicklung beim Biogas leistet hierzu einen Beitrag. Wir wa ren uns bei unserer Kritik an der Bundesregierung und der Kritik an der Novelle des EEG, in der zusätzliche Anreize für die Schaffung großer Anlagen gegeben werden, einig darin, dass dies zu einem zusätzlichen Druck auf das Grünland und in der Folge zu Grünlandverlust führt. Wenn wir uns Regio nen wie beispielsweise Oberschwaben anschauen, dann sehen wir dort einen auffälligen Zusammenhang zwischen der Zahl großer Biogasanlagen und einem Rückgang des Grünlandan teils. Insofern sind wir der Auffassung, dass wir hier handeln müssen.
Wir haben aufgrund der Ergebnisse der Anhörung der Verbän de gesagt: Wir wollen das Umbruchverbot zunächst bis zum Jahr 2015 befristen. Damit tragen wir dem Umstand Rech nung, dass die EU-Kommission im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik Regelungen zur Grünlanderhal tung angekündigt hat. Wir waren insofern bereit, auf die An regungen der Verbände einzugehen.
Ich hoffe, dass bis 2015 die Fehlsteuerungen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch sachgerechte Anreize für eine sinnvolle Nutzung behoben sind. Wir halten es für vertretbar, in diesem Bereich eine Befristung vorzunehmen und im Jahr 2015 gemeinsam zu überlegen, ob wir beim Kli maschutz und bei der Grünlanderhaltung weit genug gekom men sind, um auf dieses Instrument verzichten zu können.
Warum muss Grünland geschützt werden? Dauergrünland ist ein Kohlenstoffspeicher erster Klasse. Wenn die Grasnarbe zerstört wird, wenn das Grünland in Ackerland umgewandelt wird, wird der größte Teil des im Humus des Bodens gebun denen Kohlenstoffs freigesetzt und geht als Klimagas, als CO2, in die Atmosphäre. Damit verstärkt es den Treibhauseffekt.
Auch der Bodenschutz ist für uns eine zentrale Aufgabe. In nerhalb weniger Jahre können durch einen Umbruch von Grünland 40 % des Humus verloren gehen. Mit dem Schutz von Dauergrünland bewirken wir, dass jährlich 10 t CO2 we niger je Hektar ausgestoßen werden. Das ist eine relevante Größe, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Gerade die extensiv genutzten Wiesen und Weiden im Schwarz wald und in anderen Gegenden unseres Landes gehören zu den artenreichsten landwirtschaftlichen Flächen Europas. Bei kei ner anderen Form der Landnutzung gibt es so viele Pflanzen arten wie beim Grünland.
Dauergrünland ist außerdem praktizierter Gewässerschutz. Dauergrünland bindet Nitrat. Dieses würde beim Umbruch ins Grundwasser gelangen.
Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf haben wir mit einer Reihe von Verbänden gesprochen. Wir haben eine Reihe von Rückmeldungen aufgegriffen. Ein Missstand, auf den wir auf merksam gemacht wurden, bezieht sich auf die Anlage von Weihnachtsbaumkulturen. Da gab es einen Handlungsbedarf. Es gab den Handlungsbedarf, wieder zur vorherigen Rege lung, die vor dem 1. November 2009 gegolten hat, zurückzu kehren und Fragen hinsichtlich des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds wieder zur Geltung zu bringen.
Eine zentrale Frage, die Sie als Opposition thematisieren, be zieht sich auf den Eingriff in die Rechte der Bewirtschafter. Ja, beim Grünlandumbruchverbot wird in Rechte eingegrif fen, und zwar auf den Grundlagen des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes. Mit dem Gesetz wird auch an anderer Stelle in die Bewirtschaftungsrechte eingegriffen. Denn da nach sind die Erhaltung und die Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Luft und Klimaschutz Auf gaben der Landwirtschaft. Das war in diesem Gesetz schon immer geregelt. Die Einschränkungen der Rechte der Land wirte an dieser Stelle sind durch den Nutzen für den Klima schutz und die Artenvielfalt in den Naturräumen gerechtfer tigt.
Wir haben uns mit den in der Anhörung vorgebrachten Posi tionen beschäftigt, um auch sicherzustellen, dass wir über die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs unverhältnismäßige Belas tungen verhindern können und die Ausnahmegenehmigungen zielgerichtet so gestalten können, dass der Einschnitt für die Branche handhabbar ist und bleibt. Beispielsweise kann ein Grünlandumbruch genehmigt werden, wenn im gleichen Um fang an anderen Stellen – also im naturräumlichen Zusam menhang – dauerhaft angelegt neues Grünland entsteht oder wenn es im Einzelfall zu unzumutbaren Belastungen bei der jeweiligen Betriebsstruktur kommt.
Darüber hinaus haben wir die Anregung aufgegriffen, eine Ba gatellgrenze in Höhe von 20 a einzuführen. Wir denken, dass auch dies deutlich dazu beiträgt, dass dieser Gesetzentwurf umgesetzt werden kann.
Die wichtigen Wirkungen für Klima- und Artenschutz werden in Baden-Württemberg in einer Form vorangebracht, in der die Landwirtschaft aktiv damit umgehen kann. Die Landwir te sind aktiv Handelnde in Bezug auf den Klimaschutz und den Umweltschutz. Wir haben den Eindruck, mit diesem Ge setz bekommen wir auch weiterhin eine sinnvolle Balance zu stande.
Zur Begründung des An trags Drucksache 15/323 erteile ich dem Kollegen Rombach für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zum vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes, den Sie, Herr Minister, soeben erläutert und begründet haben, mussten wir feststellen, dass per Pressemeldung mit Datum vom 30. Juni
dieses Jahres ein Umbruchverbot durch die Landesregierung angekündigt wurde. Damit wurde die ursprüngliche Aussage der Landesregierung, sie wolle den Dialog suchen, einen neu en Politikstil von unten nach oben umsetzen, mit den Men schen das Gespräch suchen, sie einbinden statt ausgrenzen, schon bei den ersten Gesetzentwürfen massiv und aktiv un terlaufen.
Ja, Herr Minister, der Wechsel hat begonnen; das ist richtig. Aber der Wechsel in der Landwirtschaft mit dem Ziel, den Bäuerinnen und Bauern in diesem Land die Chance zu geben, sich am Markt zu behaupten – ich zitiere Ihre letzte Äußerung, dass unsere Landwirte sehr umweltfreundlich und klimaver träglich wirtschaften; das haben Sie in Ihrem Schlusssatz sehr wohlwollend gesagt –, ist ja gerade der Grund dafür, dass das, was Sie als Begründung aufführen, nicht den Tatsachen ent spricht. Denn in der Tat stehen diese Vorgehensweise und Ih re Argumentation teilweise im Widerspruch zu den Hand lungsweisen der rechtschaffenen Bauern in unserem Land. Ich muss sagen: Diese Käseglocke, dieses Diktat von oben tut ei nem aktiven Bewirtschafter in diesem Land – dazu darf ich mich als jemand mit einer über 30-jährigen Erfahrung als hauptberuflich Verantwortlicher noch zählen – sehr weh.
Ich sage Ihnen ganz offen: „Politik beginnt mit dem Betrach ten der Wirklichkeit.“ Ich zitiere hier den früheren Minister präsidenten Erwin Teufel mit Zustimmung der Frau Präsiden tin. Gerade gegenüber dieser Berufsgruppe, die sich in der Fläche um Klimaschutz, um Artenschutz, um die Vielfalt in unserem schönen Heimatland Baden-Württemberg bemüht, nehmen Sie hier eine Gegenposition ein und treten ihre gute Arbeit mit Füßen.
Was ist die Ausgangslage? Ich bin dankbar für die umfängli che Stellungnahme vom 12. August dieses Jahres zu meinem Antrag vom 22. Juli. Sie lässt aber in ihrer inhaltlichen Aus sage zu wünschen übrig, weil Sie den Fakten aus der Frage stellung des Antrags nicht begründet entgegentreten können. Ich stelle fest: Hier wird mit unterschiedlichen Prozentanga ben nach außen suggeriert, wie frevelhaft die Bäuerinnen und Bauern teilweise mit der Natur umgingen: klimaschädlich, umweltschädlich und unter Inkaufnahme der Zerstörung der Artenvielfalt.
Das entspricht nicht der Realität. Wir haben nach Aussage Ih res Hauses einen Rückgang der Grünlandfläche um 3,8 %, aber nur um 1,8 % der Fläche bei einer gesamtheitlichen Be trachtung unserer gesamten landwirtschaftlichen Fläche in Ba den-Württemberg. Das heißt, wir liegen mit 1,8 % unter den Bundesländern, für die die Berechnung angestellt wurde, an drittletzter Stelle. Schon allein diese statistische Aussage steht Ihrem Argument entgegen, mit dem Sie hier eine Käseglocke einführen wollen, und zeigt, dass dieses Argument nicht zie hen kann.
Die Frage, wie sich diese 21 000 ha Grünlandverlust zuord nen lassen – Umwandlung in Ackerland und in Dauerkultu
ren, Bebauungen oder Aufforstungen –, konnte Ihr Haus lei der nicht beantworten. Deshalb ist hier keine Datengrundla ge gegeben. Das bedaure ich sehr.
Die Entscheidung, dem Grünlandverlust entgegenzuwirken, würde normalerweise voraussetzen, dass Sie die Bewirtschaf ter dieser Flächen in unserem Land nicht gängeln, sondern dass Sie die Bäuerinnen und Bauern mit ihrem Handlungs druck vor Ort, in ihrem Betrieb aktiv unterstützen. Ich nehme Bezug auf den Koalitionsvertrag:
Zum Schutz des Dauergrünlandes werden wir eine flä chendeckende Genehmigungspflicht... einführen. Wir wollen Strategien entwickeln, wie das Grünland außer halb der guten Milcherzeugungsstandorte rentabel ge nutzt werden kann.
Auf diese sich selbst gestellte Aufgabe, Herr Minister, sind Sie die Antwort schuldig geblieben. Eine Käseglocke zum Schutz von Grünland ist ein Armutszeugnis für Ihre Agrarpo litik, eine erbärmliche Sackgassenpolitik für Grünland im Spe ziellen.