Zum erstgenannten Thema wird der zuständige Minister, Herr Wirtschaftsminister Bonde, eine Erklärung für die Landesre gierung abgeben.
E c k p u n k t e z u r W e i t e r e n t w i c k l u n g d e r F ö r d e r u n g d e s B r e i t b a n d a u s b a u s i m R a h m e n d e r B r e i t b a n d i n i t i a t i v e B a d e n - W ü r t t e m b e r g
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich wäre zur Not auch zu beidem bereit, was die Abweichung vom Pro gramm angeht, die Sie hier ins Angebot gestellt haben.
Das Landeskabinett hat sich in seiner letzten Sitzung mit Eck punkten für die Weiterentwicklung der Breitbandinitiative in Baden-Württemberg befasst. Auf der Basis von beschlosse nen Eckpunkten wollen wir die Breitbandförderung des Lan des Baden-Württemberg fortsetzen und eine Reihe von Punk ten weiterentwickeln.
Vorneweg will ich sagen: Der Informations- und Datenaus tausch über das Internet ist inzwischen ein Schlüsselelement unserer Gesellschaft. Leistungsfähige Kommunikationswege sind aus dem täglichen Leben und vor allem aus der Arbeit nicht mehr wegzudenken. Insofern sind sie im Hinblick auf die Verfügbarkeit des Internets und den Zugang zum Internet mit anständigen Datenraten inzwischen ganz entscheidende Grundbedingungen, auch für den Wirtschaftsstandort BadenWürttemberg, und zwar im gesamten Land, von den städti schen Metropolen bis in die ländlichen Räume. Nur so ermög lichen wir den Bürgerinnen und Bürgern im täglichen Leben die Teilhabe an ganz normaler Kommunikation im Internet und geben ihnen die Chance, Möglichkeiten, die sich da bie ten, tatsächlich zu nutzen. Das ist natürlich auch wichtig für die Wirtschaft, um entsprechend tätig werden zu können. Die Frage des Zugangs zum Breitbandinternet – das wissen wir aus den unterschiedlichen Wahlkreisen und Gegenden des Landes – ist auch eine zentrale Frage für den jeweiligen Stand ort.
In Baden-Württemberg haben wir eine gute Internetabde ckung. Drei Viertel der Bevölkerung nutzen das Netz aktiv. Beim Zugang zum Internet haben wir unter den Flächenlän dern die Nase vorn. Damit wir aber unsere führende Position behalten können, müssen wir die Breitbandförderung zielge richtet weiterentwickeln. Sie wissen, dass wir uns in einem Bereich befinden, für den der europäische Gesetzgeber und der Bundesgesetzgeber in all ihrer Weisheit beschlossen ha ben, dass es sich um einen komplett freien Markt handelt. In sofern entscheiden private Unternehmen nach betriebswirt schaftlichen Gesichtspunkten, an welcher Stelle sie Angebo te zum Internetzugang machen und an welcher Stelle nicht.
Das macht uns Schwierigkeiten – das sage ich offen; das wis sen Sie alle auch –, weil es dazu führt, dass ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bür ger im betriebswirtschaftlichen Ermessen privater Unterneh men steht. Das setzt die Kommunen, die dafür verantwortlich sind, die von ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Verantwor tung gezogen werden, den Zugang zu gewährleisten, unter ei nen hohen Druck. Im Land Baden-Württemberg ist es gute Tradition, die Kommunen in dieser Arbeit zu unterstützen. Aber dabei bewegen wir uns in einem engen Rahmen, den uns das EU-Beihilferecht in dieser Situation vorgibt.
Im Ministerrat haben wir Eckpunkte beschlossen. Damit wol len wir auch einen Änderungsantrag aufgreifen, der in der letzten Sitzung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einstimmig über alle Fraktionsgrenzen hin weg beschlossen wurde. Wir wollen die Breitbandstrategie mit folgenden Eckpunkten weiterentwickeln:
Die bisherige Breitbandinitiative wollen wir auf die Basis ei ner eigenständigen Verordnung stellen. Sie wissen, dass sie bisher ein Teil des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ist. Aus unserer Sicht brauchen wir eine Reihe vom Impulsen, um die Grundversorgung zu gewährleisten und die restlichen Lücken, die wir im Land haben, schnell beseitigen zu können.
Wir wollen ab den beiden kommenden Jahren den Beihil febetrag, der maximal bezahlt werden kann, um die Wirt schaftlichkeitslücken abzudecken, von den bisher geltenden 57 000 € auf 150 000 € mehr als verdoppeln.
Das gleiche Prinzip soll auch bei der Eingriffsschwelle gel ten. Wir heben die Mindestdatenrate, ab der von einer Grund versorgung gesprochen wird, von einem Megabit pro Sekun de auf zwei Megabit pro Sekunde an. Damit kommen wir den gestiegenen Anforderungen entgegen, ohne den von der Eu ropäischen Kommission akzeptierten Rahmen zu überschrei ten.
Ich will an dieser Stelle sagen: Natürlich hätten wir uns bei der Definition auch eine höhere Grundversorgungsrate vor stellen können; aber, wie gesagt, wir bewegen uns an dieser Stelle in einem engen Rechtsrahmen.
Wir wollen künftig in die Förderung von Hochgeschwindig keitsnetzen, sogenannten NGA-Netzen, einsteigen. Wir wol len diese ausbauen, und zwar sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Bedarf. Wir sind uns einig, dass wir von Insellösungen in der Breitbandversorgung wegkommen müs sen. Insoweit ist es unser Ziel, landkreisweite und interkom munale Hochgeschwindigkeitsnetze stärker zu fördern. Das sind komplexe Planungsverfahren. Auch hier wollen wir den Beihilfebetrag auf 150 000 € anheben. Aber wir wollen vor allem auch mit Unterstützung der Landkreise im Planungs verfahren einen Anreiz setzen, stärker gebündelt auf der Ebe ne der Landkreise vorzugehen.
Die Zahl der weißen Flecken bei der Breitbandversorgung in Baden-Württemberg nimmt ab. Aber diese befinden sich nicht nur im ländlichen Raum, für den bisher die Breitbandinitia tive I Fördermöglichkeiten gegeben hat. Insofern wollen wir die Gebietskulisse anpassen und auch Förderungen in den Randzonen der Verdichtungsräume, in Einzelfällen auch in den Verdichtungsräumen, mit unserer Initiative erfassen. Denn wir glauben, dass der Aufbau auch in diesem Bereich nicht immer nur durch den Markt gewährleistet werden kann.
Wir werden sicherstellen, dass der ländliche Raum dadurch nicht zu kurz kommt. Wir werden gemeinsam mit dem Land kreistag und dem Gemeindetag, mit Ihnen im Ausschuss und mit den Unternehmen über eine gebietsbezogene Staffelung der Förderbeiträge diskutieren, um das sicherzustellen.
Ein weiterer Punkt ist: Wir wollen die interkommunale Zu sammenarbeit beim Ausbau stärker fördern als bisher. In den Eckpunkten wird daher vorgeschlagen, bei interkommunalen Bauvorhaben einen Aufschlag – beispielsweise in der Grö ßenordnung von 10 % – zu den regulären Fördersätzen zu ge ben, um auch da die interkommunale Zusammenarbeit zu in tensivieren, die in diesem Bereich an vielen Stellen noch nicht sehr ausgeprägt ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Weiterent wicklung der Breitbandinitiative setzt Baden-Württemberg in diesem Bereich erneut Maßstäbe. Wir werden die Eckpunkte, die der Ministerrat beschlossen hat, in den nächsten Wochen mit den Verbänden, den Branchenvertretern und Ihnen, aber auch mit der EU zeitnah erörtern und dann möglichst schnell mit einer eigenständigen Verordnung das neue Förderpro gramm an den Markt bringen.
Wir haben weiße Flecken bei der Breitbandversorgung. Das kann sich ein Land wie Baden-Württemberg nicht erlauben. Die weißen Flecken sind klein, aber nichtsdestotrotz müssen wir gemeinsam darangehen, ihre Zahl weiter zu verringern.
Ich hoffe, dass die gemeinsame, parteiübergreifende Unter stützung dieses Projekts auch bei der neuen Verordnung wei tergeführt wird.
Ich nenne noch einmal die Regeln für die Regierungsbefragung: Die Regierung gibt eine einleitende Erklärung von fünf Minuten ab – nicht mehr. Auch jede Antwort darf nicht länger als fünf Minuten dauern. Die Redezeit für die Fragen, die jetzt von Vertretern der Frak tionen gestellt werden, darf jeweils zwei bis drei Minuten be tragen. So haben wir es festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über die Wichtigkeit der Breit bandversorgung im ländlichen Raum – Baden-Württemberg ist ein Flächenland – sind wir uns alle einig. Das hat auch der einstimmige Beschluss im Landwirtschaftsausschuss gezeigt. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass nicht nur die jungen Men schen, sondern auch die Unternehmerinnen und Unternehmer, auch im letzten Zipfel eines Tals, die Möglichkeit haben, welt weit so zu korrespondieren und zu arbeiten, wie es heute er forderlich ist. Das kann man nur, wenn man den Menschen dort die Möglichkeit gibt, diese Technik zu nutzen.
Sie haben gerade gesagt, dass es doch erhebliche Erweiterun gen gibt. Das ist sehr löblich. Das begrüßen wir natürlich. Al lerdings ist klar: Wenn der Kreis derer, für die es eine Förde rung gibt, ausgedehnt wird, wenn die Punkte, die gefördert werden, erweitert werden, wenn die Kulisse erweitert wird, dann bedeutet dies auch eine Erhöhung der Mittel. Dies be deutet dann natürlich auch, dass das Land nicht weniger, son dern eher mehr Geld einsetzen muss. Wenn ich es richtig mit bekommen habe, haben Sie, Herr Minister, geäußert, dass die Förderung von bisher 15 Millionen € auf 10 Millionen € ge senkt werde; vielleicht habe ich es auch falsch verstanden. Wie wollen Sie die Erweiterungen finanzieren und sicherstel len? Denn das hat nur einen Sinn, wenn Sie ausreichend Mit tel einsetzen. Sonst betreiben wir hier nur eine Schaumschlä gerei. Ihre Strategie und der Beschluss der Regierung sind nur dann gut, wenn die entsprechenden Mittel bereitgestellt wer den.
Dazu habe ich die konkrete Frage, wie Sie das Ganze meis tern wollen, wenn die Mittel nicht in derselben Höhe bereit gestellt werden wie bisher.
Herr Abg. Bullinger, herzlichen Dank für die Frage, die etwas freundlicher formuliert ist als Ihre Pres semitteilung,
Ich will das gern beantworten. Die Vorgängerkoalition hatte im Nachtragshaushalt für das Jahr 2011 die Mittel für die Breitbandinitiative I einmalig auf 15 Millionen € erhöht. Das heißt, schon in den Finanzplanungen von Schwarz-Gelb für das Jahr 2012 ist überhaupt keine Förderung mehr vorgese hen gewesen.
Im Haushaltsjahr 2012 statten wir also eine Initiative wieder mit Geld aus, deren Förderung Schwarz-Gelb in den Haus haltsplanungen auf null gestellt hatte. Sie haben nichts hinter lassen, was auf das hindeuten könnte, was Sie bei der Frage der zukünftigen Finanzierung beabsichtigt hatten.
Ich bin dankbar für alles, was wir in diesem Bereich machen können. Ich will Ihnen offen sagen, was ich Ihnen auch schon im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gesagt habe: Derzeit fließen von den 15 Millionen € relativ wenig Mittel ab. Das hat verschiedene Gründe. Wir erleben außerdem, dass eine Reihe von weißen Flecken mittlerweile zum Glück getilgt sind. Das heißt, Gemeinden, die versorgt sind, stellen keine neuen Anträge.
Wir haben ferner erlebt, dass viele Gemeinden, die noch wei ße Flecken darstellen, aus unterschiedlichen Gründen von der bisherigen Förderstruktur nicht erfasst werden. Wir haben Ge meinden, bei denen die Frage des Schwellenwerts, also die Frage, ob ein Megabit pro Sekunde angeboten werden kann, nicht greift, weshalb wir den Schwellenwert auf zwei Mega bit pro Sekunde erhöhen wollen.
Wir haben Gemeinden, bei denen die Frage der Wirtschaft lichkeitslücke von 75 000 € das Problem ist. Wenn die Wirt schaftlichkeitslücke größer als 75 000 € ist, kann das Problem weder von uns noch von den Gemeinden angegangen werden. Deshalb erhöhen wir den Wert der Förderhöchstmenge im Fall einer Wirtschaftlichkeitslücke auf 150 000 €.
Das alles sind Maßnahmen, die wir ergreifen, damit die Mit tel abfließen, weil die weißen Flecken, die bislang erreicht werden konnten, vielfach schon erreicht worden sind. Inso fern schaffen wir mit der Erweiterung der Kulisse keine Kon kurrenz. Vielmehr weiten wir zielgerichtet aus. Wir sind über zeugt, dass die Maßnahmen, die wir ergreifen, dazu führen, dass wir die weißen Flecken tatsächlich adressieren können. Wir sind überzeugt, dass die 10 Millionen € plus die verblie benen bisherigen Mittel ein sehr guter Beitrag dazu sind.
Wir wollen eine neue Verordnungsgrundlage erstellen, um ei ne vergleichbare Möglichkeit auch in den Verdichtungsräu men zu schaffen. Der bisherige Mittelabfluss und die bisheri gen Initiativen vor Ort machen aber deutlich, dass wir kein Problem mit dem Betrag von 10 Millionen € haben. Im Ge genteil, ich will Sie ermuntern, in Ihren Wahlkreisen offensiv auf die Gemeinden zuzugehen und dafür zu werben, initiativ und aktiv zu werden.
Wir spüren, dass die Komplexität der Materie in einer Reihe von Gemeinden auch ein Problem ist. Deshalb setzen wir da rauf, die Landkreise in die Planungen einzubeziehen. Das be inhaltet unsere Initiative. Wir setzen dabei auch auf Sie als Abgeordnete, in den Landkreisen eine Bewegung zu schaffen,
damit die Gemeinden, die Schwierigkeiten haben, mitgenom men werden. Eine Kürzung der Mittel für diese Initiative stellt das aber nicht dar. Vielmehr streben wir an, dass am Ende des Haushaltsverfahrens tatsächlich die angepeilten 10 Millio nen € für eine adäquate Finanzausstattung stehen.