Darüber hinaus regeln wir mit dem Gesetzentwurf natürlich auch Modalitäten der Abgabe – das ist nun wieder Verwal tungsarbeit, aber eine erforderliche – der bei den bisher zu ständigen Stellen angefallenen Vorgänge.
Auch hinsichtlich der Gebühren kommen wir einer Anregung des Städtetags nach. Wir werden durch eine Rechtsverordnung eine Gleichbehandlung mit der Eheschließung herstellen, und zwar dadurch, dass die Begründung von eingetragenen Le benspartnerschaften in die Gebührenregelung aufgenommen wird und insofern auch hinsichtlich der Gebühren eine Gleich behandlung mit der Eheschließung erfolgt. Das Gesetz soll
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die CDU ist und bleibt die Ehe das Leitbild der Gemeinschaft von Frau und Mann. Ehe und Familie haben unsere besondere Unterstützung ver dient, gerade weil Bindungen in unserer offenen Gesellschaft mehr denn je vom Scheitern bedroht sind.
Wir Christdemokraten respektieren aber auch die bewusste Entscheidung, ohne die Bindungen einer Ehe gemeinsam zu leben, wie wir auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften re spektieren. Wir erkennen an, dass auch in solchen Partner schaften wichtige Werte gelebt werden.
Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist dem Bedürfnis gleich geschlechtlicher Lebenspartner nach Anerkennung und recht licher Absicherung ihrer Verbindung Rechnung getragen wor den. Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partner schaft zusammenleben, haben einen Anspruch auf Toleranz und Schutz vor Diskriminierung. Dies bedeutet für uns nicht die rechtliche Gleichstellung dieser Partnerschaften mit der Ehe, etwa im Adoptionsrecht. Alle Versuche, Ehe und Fami lie in diesem Land umzudeuten, ja praktisch abschaffen zu wollen, wie das manche Grünen propagieren, werden auf ent schiedenen Widerstand der CDU stoßen.
Dieses Bestreben, Frau Sitzmann, gibt es. Es ist manchmal hilfreich, sich das Programm des politischen Nachwuchses anzuschauen, wenn man wissen will, wohin die Reise geht.
Ich zitiere aus dem Beschluss der Grünen Jugend, der auf dem Würzburger Bundeskongress – Sie waren vielleicht noch da bei – verabschiedet wurde:
Der Begriff „Familie“ wird bei uns in erneuerter Defini tion verwendet: Wir verstehen darunter sowohl das klas sische Vater-Mutter-Kind-Bild als auch gleichgeschlecht liche Partnerschaften mit oder ohne Kind,
polygame Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien, Al leinerziehende, aber auch Wohngemeinschaften wie Stu dierenden-, Mehrgenerationen- und Senioren-Gemein schaften
Das, meine Damen und Herren, ist mit der CDU nicht zu ma chen. Für uns Christdemokraten ist die Ehe mehr als ein Freun deskreis und eine WG. Für die CDU ist die Ehe mehr als nur ein Zusammenleben in der polygamen „Bunga-Bunga“-Kom mune. Das ist so, und das bleibt so. Und das ist auch gut so.
Wir beraten heute darüber, ob gleichgeschlechtliche Le benspartnerschaften auf den Standesämtern der Städte und Gemeinden geschlossen werden können. Herr Minister, Sie haben es angesprochen: Baden-Württemberg hat bislang von einer Öffnungsklausel im entsprechenden Bundesgesetz Ge brauch gemacht und diese Aufgaben den Landkreisen über tragen. So wird der Unterschied zwischen einer eingetrage nen Lebenspartnerschaft und einer Ehe durch eine unter schiedliche Zuständigkeit im Verwaltungshandeln dokumen tiert.
Im Jahr 2010 haben 515 Paare eine Lebenspartnerschaft in Baden-Württemberg eintragen lassen. Rechnerisch betrachtet gab es alle zwei Jahre in jeder Gemeinde einen Fall. Das legt keinen großen Handlungsbedarf nahe. Deshalb hatte bislang die von der CDU geführte Landesregierung keine Notwendig keit gesehen, das Thema auf die mehr als 1 000 Städte und Gemeinden des Landes herunterzubrechen.
Dass Lebenspartnerschaften in der Kfz-Zulassungsstelle ge schlossen werden müssten, ist Theater; das wissen Sie.
Die Landkreise sorgen für einen würdevollen Rahmen der Ze remonie, für Blumenschmuck und erfüllen Sonderwünsche wie Livemusik oder das Vorfahren in einer Stretchlimousine. Das klingt nicht nach Abschieben in eine Abstellkammer.
In der CDU-Fraktion gab und gibt es nicht wenige, die aus guten Gründen Bedenken haben, die Ausgestaltung des Le benspartnerschaftsgesetzes könne die in der Verfassung ver ankerte besondere Stellung von Ehe und Familie als Keimzel le unserer Gesellschaft gefährden. Dennoch sprechen auch gu te Gründe für diese Initiative.
(Beifall bei der CDU – Abg. Tanja Gönner CDU: So gehört es sich auch! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Guter Mann!)
Es sprechen auch gute Argumente für diese Initiative. Es ist bereits angesprochen worden, dass Baden-Württemberg das einzige Bundesland ist, das die Standesämter als nicht für das Eintragen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zuständig erklärt. Wird das Gesetz aufgehoben, wird der Gleichklang zwischen den Ländern wiederhergestellt.
Wir können den Wunsch gleichgeschlechtlicher Partner, eine auf Dauer angelegte Partnerschaft in einer Zeremonie auf ei nem Standesamt eintragen zu lassen, nachvollziehen. Ich se he keinen zwingenden, hinreichend gewichtigen Sachgrund, der dem entgegensteht.
Nach meiner Auffassung entscheidet sich die Wertschätzung der Ehe nicht bei der Frage, in welcher amtlichen Stelle eine Lebenspartnerschaft eingetragen wird. Wir werden uns einer Neuregelung nicht verschließen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen den Gesetz entwurf der Landesregierung zur Reform des Personenstands rechts und werden dem Gesetzentwurf freudig zustimmen; denn dadurch wird auch in Baden-Württemberg mit der Dis kriminierung von Lesben und Schwulen endlich Schluss ge macht.
Baden-Württemberg ist bundesweit das einzige Bundesland, das noch von der Länderöffnungsklausel Gebrauch macht und die Zuständigkeit auf die Landkreise delegiert – obgleich der Bund bereits im Februar 2007 die Zuständigkeit für die Be gründung und Beurkundung von eingetragenen Lebenspart nerschaften den Standesämtern als Regelzuständigkeit über tragen hat.
Lieber Kollege Pröfrock, meines Wissens hat die schwarz-gel be Bundesregierung dieses Gesetz im Jahr 2007 auf den Weg gebracht. Das heißt, Bundeskanzlerin Merkel, die auch zur CDU gehört, hat
dieses Gesetz auf den Weg gebracht. Daher finde ich es aben teuerlich, sich hier hinzustellen und zu behaupten, mit der Übertragung der Zuständigkeit der Aufgaben auf die Standes ämter wäre ein Angriff auf die Ehe gestartet worden. Das ist wirklich abenteuerlich. Es zeigt, dass es rein ideologische De batten sind.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Matthi as Pröfrock CDU: Hat niemand gesagt! Besser zuhö ren!)