Protocol of the Session on November 9, 2011

Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Baden

Württemberg

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 3 mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 4 mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 5

Änderung des Universitätsmedizingesetzes

Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 5 mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 6

Neubekanntmachung

Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 6 mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 7

Übergangsbestimmung

Wer Artikel 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 7 mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 8

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Wer Artikel 8 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 8 mehr heitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 9. November 2011 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Rückabwicklung des Universitätsmedizin gesetzes (UniMed-Rückabwicklungsgesetz – UniMed-RüG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wur de mehrheitlich zugestimmt.

Meine Damen und Herren, damit ist Punkt 3 der Tagesord nung erledigt.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes – Drucksache 15/768

Das Wort für die Begründung erteile ich Herrn Innenminister Gall.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich bitte Sie, Herrn Innenminister Gall Gehör zu schenken.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Insbesondere sei ne eigene Fraktion!)

Werter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Sie wissen, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zur Reform des Per sonenstandsrechts im Jahr 2009 die Zuständigkeit für die Be gründung und die Beurkundung von eingetragenen Lebenspart nerschaften dem Standesamt als Regelzuständigkeit übertra gen hat.

In Baden-Württemberg hat die vorherige Landesregierung, haben Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP/DVP, damals jedoch von einer Sonderregelung im Lebenspartner schaftsgesetz Gebrauch gemacht, nämlich davon, die Zustän digkeit der Landratsämter in den Landkreisen und der Ge meinden in den Stadtkreisen als untere Verwaltungsbehörden beizubehalten.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Herr Innenminister, einen Moment bitte.

Es ist zu laut. Ich bitte Sie, dem Herrn Innenminister Gehör zu schenken. Denken Sie bitte auch an den Eindruck gegen über den Zuhörerinnen und Zuhörern; darunter sind auch jun ge Schülerinnen und Schüler. Wir sollten dem Herrn Innen minister zuhören.

(Vereinzelt Beifall)

Dieser baden-württembergi sche Sonderweg wird nun mit diesem Gesetzentwurf und des sen Verabschiedung in der Zweiten Beratung beendet. Das heißt, wenn Sie es so wollen, kommt die gesellschaftspoliti sche Realität des 21. Jahrhunderts tatsächlich auch in BadenWürttemberg als letztem Bundesland an.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Das heißt, meine Damen und Herren, wir machen Schluss mit der Ungleichbehandlung der Begründung von Lebenspartner schaften einerseits und Eheschließungen andererseits. Denn es sollte doch eigentlich jedem klar sein und auch einleuch ten, dass für Lesben und Schwule das Eingehen einer Le benspartnerschaft ein großer, ein besonderer Tag ist, wie auch für heterosexuelle Paare der Tag der Eheschließung ein gro ßer und ein besonderer Tag ist.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Zuständigkeit für die Begründung und die Beurkundung von Lebenspartner schaften auf die Standesämter übertragen. Nicht nur wir mei nen, dass diese Aufgabe bei den Standesbeamtinnen und Stan desbeamten tatsächlich in besten Händen ist, weil z. B., um einen technischen Vorgang zu benennen, die Vorprüfung zur Eintragung von Lebenspartnerschaften mit der Prüfung der Ehefähigkeit nahezu identisch ist.

Natürlich ist es auch so, dass von den Standesbeamtinnen und Standesbeamten vor Ort in den Städten und Gemeinden die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht nur als techno kratischer Verwaltungsakt verstanden wird, sondern sie sol che Beurkundungen auch in entsprechend feierlicher Form durchführen werden. Deshalb ist der Fachverband der Stan desbeamtinnen und Standesbeamten mit uns einig und befür wortet wie auch der Landkreis- und der Städtetag diese Zu ständigkeitsübertragung.

Wir belasten die Gemeinden mit dieser Aufgabenübertragung nicht zusätzlich, denn der Aufwand für diese Tätigkeit wird dann natürlich auch durch entsprechende Gebühren gedeckt.

Darüber hinaus regeln wir mit dem Gesetzentwurf natürlich auch Modalitäten der Abgabe – das ist nun wieder Verwal tungsarbeit, aber eine erforderliche – der bei den bisher zu ständigen Stellen angefallenen Vorgänge.