Protocol of the Session on November 9, 2011

b) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

zum Einspruch des Herrn W. B., Breisach a. R. – Druck sache 15/642

Berichterstatter: Abg. Wilhelm Halder

c) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

zum Einspruch des Herrn H. S., Konstanz – Drucksa che 15/643

Berichterstatter: Abg. Jürgen Filius

d) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

zum Einspruch des Herrn W. F., Bad Waldsee – Druck sache 15/644

Berichterstatter: Abg. Günther-Martin Pauli

e) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

zum Einspruch des Herrn R. P., Horb a. N. – Drucksa che 15/645

Berichterstatter: Abg. Günther-Martin Pauli

f) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

zum Einspruch des Herrn S. G., Freiburg i. Br. – Druck sache 15/646

Berichterstatter: Abg. Klaus Herrmann

g) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

zum Einspruch des Herrn H. S., Wimsheim – Drucksa che 15/647

Berichterstatter: Abg. Bernd Hitzler

h) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

zum Einspruch des Herrn H. D., Esslingen a. N. – Drucksache 15/648

Berichterstatter: Abg. Klaus Herrmann

i) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

zum Einspruch der Herren M. K, P. W. und Professor Dr. D. B., Essingen – Drucksache 15/649

Berichterstatter: Abg. Nikolaos Sakellariou

j) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

zum Einspruch der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, Landesverband Baden-Württemberg, und des Herrn J. S., Villingen-Schwenningen – Druck sache 15/650

Berichterstatter: Abg. Dr. Timm Kern

k) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

zum Einspruch des Herrn D. P., Nußloch – Drucksache 15/651

Berichterstatter: Abg. Wilhelm Halder

l) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

zum Einspruch des Herrn H. M., Fellbach – Drucksa che 15/652

Berichterstatter: Abg. Nikolaos Sakellariou

Das Präsidium hat für die Aussprache über die Beschlussemp fehlungen des Wahlprüfungsausschusses unter den Buchsta ben a bis l eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festge legt. Es ist Konsens unter den Fraktionen, dass der Vorsitzen de des Wahlprüfungsausschusses, Kollege Filius, in der Aus sprache beginnt, aber gleichzeitig auch für seine Fraktion spricht.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Das ist Konsens!)

Anschließend folgen die Redner der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP/DVP.

Ich darf Herrn Abg. Filius das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Wahlprüfungs ausschuss hat sich unter meinem Vorsitz in zwei Sitzungen mit zwölf Einsprüchen gegen die Landtagswahl vom 27. März 2011 befasst. Zu allen Einsprüchen hat der Ausschuss eine Stellungnahme der Landeswahlleiterin eingeholt und darauf hin die vorliegenden Beschlussempfehlungen erarbeitet.

Hierbei wurden neben zu nah an Wahllokalen aufgehängten Parteiplakaten Wahlfehler lediglich bei dem unter Buchsta be c behandelten Einspruch bei der Stimmabgabe des ehema ligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus im Wahlkreis Pforz heim festgestellt. Der damalige Ministerpräsident gab im Wahl

lokal selbst eine politische Stellungnahme gegenüber Medi envertretern über die Erfolgsaussicht seiner Politik bei der Wahl ab.

Selbst am Wahltag können von Politikern noch Statements ab gegeben werden. Dies verstößt nicht gegen das allgemeine Neutralitätsgebot. Aus Gründen eines berechtigten öffentli chen Interesses ist es Medienvertretern auch gewährt, von pro minenten Politikern Aufnahmen im Wahllokal zu machen. Je doch sind Interviews im Wahllokal zu unterlassen. Das Inter view im Wahlraum war deshalb eine unzulässige Wahlpropa ganda und ein Verstoß gegen § 35 Abs. 1 des Landtagswahl gesetzes.

Während des Aufenthalts der Eheleute Mappus im Wahllokal war darüber hinaus die Wahlurne entgegen den gesetzlichen Vorgaben freistehend. Zudem hätten die Eheleute Mappus nicht zeitgleich ihre Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen dürfen.

Diese drei festgestellten Wahlfehler führten jedoch nach ein stimmiger Auffassung des Ausschusses nicht zu einer Begrün detheit des Einspruchs. Denn nur solche Wahlfehler können einen Wahleinspruch erfolgreich begründen, die auf die Man datsverteilung von Einfluss sind. Dies ist hier nicht der Fall.

Die Landesregierung wird jedoch ersucht – so die Beschluss empfehlung –, im Vorfeld von künftigen Wahlen geeignete Maßnahmen zu treffen, die die Einhaltung der Wahlvorschrif ten bei der Stimmabgabe von Politikern mit Medienpräsenz sicherstellen können.

Mehrere Einsprüche betrafen Regelungen des Landtagswahl gesetzes, die nach Auffassung der Einsprechenden verfas sungswidrig seien. So soll – das wurde bei dem Einspruch un ter Buchstabe i vorgetragen – bei der Wahlkreiszuordnung der Gemeinde Essingen im Ostalbkreis vom ursprünglichen Wahl kreis Aalen zum Wahlkreis Schwäbisch Gmünd ein Verstoß gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit vorliegen. Die Zuordnung von Essingen nunmehr zum Wahlkreis Schwäbisch Gmünd sei deshalb systemwidrig, weil neben dem Ziel einer möglichst gleichen Wahlkreisgröße auch die lokale Verwur zelung der Wahlkreiskandidaten sowie bestehende Verwal tungsgrenzen und historische Verflechtungen zu berücksich tigen seien.

Bei Einsprüchen gegen das geltende Landtagswahlrecht hat jedoch der Ausschuss kraft Gesetzes keinerlei Prüfungskom petenz. Gesetzliche Regelungen, die vom Parlament beschlos sen worden sind, können vom Wahlprüfungsausschuss nicht auf deren Verfassungsmäßigkeit hin überprüft werden. Dies obliegt allein dem Staatsgerichtshof. Es bleibt jedem Wahlein sprechenden unbenommen, sollte er sich mit der Entscheidung des Landtags nicht einverstanden erklären können, gegebe nenfalls den Staatsgerichtshof anzurufen.

Die Durchführung von freien und unabhängigen Wahlen und Abstimmungen ist elementarer Bestandteil unseres demokra tischen Systems. Ich möchte mich bei den vielen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich an der Arbeit in den Wahllo kalen der Städte und Gemeinden beteiligt und zur zügigen Durchführung dieser Landtagswahl beigetragen haben.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Darüber hinaus darf ich der Landeswahlleiterin sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die zügige Bearbeitung der vom Wahlprüfungsausschuss übersandten Anfragen dan ken. Diesen Dank, glaube ich, kann ich – das war ja gerade schon zu sehen – im Namen aller aussprechen.

Der Wahlprüfungsausschuss beendet mit dem heutigen Tag seine Arbeit. Bereits sechs Monate nach Beginn der Wahlpe riode sind die Wahlprüfungen abgeschlossen. Die zügige, je doch gewissenhafte Bearbeitung sämtlicher Einsprüche ge gen die Landtagswahl vom 27. März 2011 stärkt das Vertrau en der Bürgerinnen und Bürger in unsere verfassungsmäßige Ordnung und somit auch in unsere Demokratie.

Ich darf anmerken, dass unsere Fraktion den Beschlussemp fehlungen des Wahlprüfungsausschusses folgen wird.